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Steuern

Cum-Ex-Files: Ehemalige Arcandor-Manager sollen bei Cum-Ex-Geschäften KarstadtQuelle-Pensionsvermögen veruntreut haben

Hamburg (ots) - Das Vermögen der Karstadt-Rentner soll in Cum-Ex-Geschäfte investiert worden sein. Das zeigen Auswertungen der Cum-Ex-Files durch die Wochenzeitung DIE ZEIT. Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Steuern erstattet, die zuvor nicht gezahlt wurden. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt in diesem Zusammenhang gegen zwei ehemalige Spitzenmanager des untergegangenen Arcandor-Konzerns wegen Bestechlichkeit, Untreue, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Bis heute sind sie Geschäftsführer der Deutschen Pensions Group, die das Vermögen tausender Karstadt-Rentner verwaltet. Ulrich Mix und Detlev Haselmann sollen zwischen 2009 und 2011 über die Valovis Bank, die dem KarstadtQuelle-Pensionsfonds gehörte, Cum-Ex-Investments in Höhe von 150 Millionen Euro eingefädelt und dafür über Offshore-Konstruktionen verdeckte Provisionen in Millionenhöhe vereinnahmt haben. Zu den Vorwürfen gegen sie haben sich Mix und Haselmann auf Anfrage nicht geäußert. Unter dem Namen "Cum-Ex-Files" haben sich unter Leitung des Recherchezentrums CORRECTIV 19 Medien aus zwölf Ländern zusammengetan, um das ganze Ausmaß des Steuerraubs zu recherchieren. Dazu gehören in Deutschland neben ZEIT und ZEIT ONLINE auch das ARD-Magazin Panorama und NDR Info. Pressekontakt: Den kompletten ZEIT-Text dieser Meldung senden wir Ihnen für Zitierungen gerne zu. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an DIE ZEIT Unternehmenskommunikation und Veranstaltungen (Tel.: 040/3280-237, E-Mail: presse@zeit.de). Diese Presse-Vorabmeldung finden Sie auch unter www.zeit.de/vorabmeldungen. Original-Content von: DIE ZEIT, übermittelt durch news aktuell

Drei Jahre renoviert / Erbe ließ sich zu lange Zeit mit dem Bezug eines Familienheims

Berlin (ots) - Unter bestimmten Bedingungen ist es für enge Angehörige eines Verstorbenen möglich, die geerbte Immobilie steuerbefreit zu erwerben. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass die Erben wegen hoher Steuerbelastung das Familienheim aufgeben müssen. Doch wer so etwas plant, der sollte sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht allzu viel Zeit damit lassen. (Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 3 K 3184/17) Der Fall: Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte erbte von seinem Vater die benachbarte Doppelhaushälfte, welche dieser bis zu seinem Tode bewohnt hatte. Der Sohn plante nun, beide Immobilien so umzubauen, dass er sie als eine Einheit nutzen konnte. Das zog sich allerdings hin - unter anderem deswegen, weil er manche Arbeiten in Eigenleistung erbrachte. Nach drei Jahren war er damit fertig. Das zuständige Finanzamt erkannte die Erbschaftssteuerbefreiung jedoch nicht mehr an. Es könne nicht mehr davon die Rede sein, dass die Immobilie unverzüglich selbst genutzt worden sei. Das Urteil: Die Finanzrichter schlossen sich der Rechtsmeinung des Fiskus an. Ein angemessener Zeitraum zur Selbstnutzung liege bei bis zu sechs Monaten. Es gebe nur eine Ausnahme - nämlich dann, wenn die Verzögerung dem Erben nicht anzulasten sei. Hier aber habe er es selbst zu verantworten, dass die nötigen Arbeiten nicht besser vorangetrieben worden seien. Pressekontakt: Dr. Ivonn Kappel Referat Presse Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen Tel.: 030 20225-5398 Fax : 030 20225-5395 E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/35604/4610742 OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Scheidung, Rente, Steuern: Versorgungsausgleich oder Ausgleichszahlung

Neustadt a. d. W. (ots) - Lassen sich Eheleute scheiden, wird alles, was während der Ehe für die Altersvorsorge angespart wurde, zusammengerechnet und je zur Hälfte geteilt - steuerfrei. Das nennt sich Versorgungsausgleich. Es gibt allerdings noch eine zweite Variante, die sogenannte Ausgleichszahlung. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, was dabei zu beachten ist. - Der Versorgungsausgleich: Gleich teilen, später Rente erhalten Wenn ein Ehepaar sich scheiden lässt, werden die Rentenansprüche aufgeteilt. Und zwar die, die beide während ihrer gemeinsamen Ehe erworben haben. Dieser sogenannte Versorgungsausgleich erfolgt bereits bei der Scheidung und nicht erst beim Eintritt ins Rentenalter. Um wie viel Rente es dabei gehen kann, hängt davon ab, wie viele Jahre die Ehepartner jeweils berufstätig waren und wie viel sie verdient haben. Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Höhe einer Rente ist, wie hoch der Wert eines sogenannten Rentenpunktes zum Zeitpunkt des Renteneintritts ist. Der Wert eines Rentenpunkts wird jedes Jahr zum 1. Juli mittels der Rentenanpassungsformel neu festgesetzt. Zurzeit liegt er noch bei 33,05 Euro im Westen und 31,89 Euro im Osten. Am 1. Juli 2020 erhöhen sich die Entgeltpunkte für Ruheständler im Westen auf 34,19 Euro für einen Entgeltpunkt sowie auf 33,23 Euro für Rentner im Osten. Ein Beispiel , das sich an der Lebenswirklichkeit vieler Ehepaare orientiert und das mit den ab Juli 2020 geltenden Werten rechnet: Ein Ehemann hat während der Ehe 30 Rentenpunkte auf seinem Konto gesammelt. Multipliziert mit dem derzeit gültigen Wert eines Entgeltpunktes in Höhe von 34,19 Euro ergeben sich 1.025,70 Euro, die dem Ehemann als Rentner zustehen. Angenommen, er hat auch in eine betriebliche Altersvorsorge investiert, die zum...

Drei Jahre renoviert / Erbe ließ sich zu lange Zeit mit dem Bezug eines Familienheims

Berlin (ots) - Unter bestimmten Bedingungen ist es für enge Angehörige eines Verstorbenen möglich, die geerbte Immobilie steuerbefreit zu erwerben. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass die Erben wegen hoher Steuerbelastung das Familienheim aufgeben müssen. Doch wer so etwas plant, der sollte sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht allzu viel Zeit damit lassen. (Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 3 K 3184/17) Der Fall: Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte erbte von seinem Vater die benachbarte Doppelhaushälfte, welche dieser bis zu seinem Tode bewohnt hatte. Der Sohn plante nun, beide Immobilien so umzubauen, dass er sie als eine Einheit nutzen konnte. Das zog sich allerdings hin - unter anderem deswegen, weil er manche Arbeiten in Eigenleistung erbrachte. Nach drei Jahren war er damit fertig. Das zuständige Finanzamt erkannte die Erbschaftssteuerbefreiung jedoch nicht mehr an. Es könne nicht mehr davon die Rede sein, dass die Immobilie unverzüglich selbst genutzt worden sei. Das Urteil: Die Finanzrichter schlossen sich der Rechtsmeinung des Fiskus an. Ein angemessener Zeitraum zur Selbstnutzung liege bei bis zu sechs Monaten. Es gebe nur eine Ausnahme - nämlich dann, wenn die Verzögerung dem Erben nicht anzulasten sei. Hier aber habe er es selbst zu verantworten, dass die nötigen Arbeiten nicht besser vorangetrieben worden seien. Pressekontakt: Dr. Ivonn Kappel Referat Presse Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen Tel.: 030 20225-5398 Fax : 030 20225-5395 E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/35604/4610742 OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Gemeinsame Pressemitteilung der Financial Intelligence Unit, des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz und des Hessischen Landeskriminalamtes – Behörden unterzeichnen gemeinsame Kooperationsvereinbarung

Bonn (ots) - Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz, Hessisches LKA und die Financial Intelligence Unit (FIU) - Deutschlands Zentralstelle zur Verhinderung, Aufdeckung und Unterstützung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - unterzeichnen gemeinsame Kooperationsvereinbarungen zum künftigen Einsatz eines/einer FIU-Verbindungsbeamten/in im LKA und bauen so ihre jeweilige Zusammenarbeit weiter aus. Am Vormittag des 27. Mai 2020 unterzeichneten der Präsident des LKA Rheinland-Pfalz Johannes Kunz und der Leiter der FIU Christof Schulte feierlich im LKA Rheinland-Pfalz in Mainz die erste Kooperationsvereinbarung für den künftigen Einsatz eines/einer FIU-Verbindungsbeamten/in im LKA. Am Nachmittag unterzeichneten im Hessischen LKA in Wiesbaden auch die Präsidentin des Hessischen LKA Sabine Thurau und der Leiter der FIU eine entsprechende Vereinbarung. Weitere Bundesländer werden sukzessive folgen. Ziel dieses auch bereits in anderen überbehördlichen Kooperationsformen etablierten Konzeptes ist, die praktische Zusammenarbeit der FIU mit den LKÄ zu fördern und somit übergreifende Fachprozesse mit den Strafverfolgungsbehörden der Länder noch weiter zu optimieren. Durch den nunmehr vereinbarten Einsatz eines/einer Verbindungsbeamten/in im LKA und den sich hierdurch ergebenden Synergien wurde der Grundstein dafür gelegt, Informationen unmittelbar vor Ort auszutauschen, um insbesondere komplexe sowie eilige Sachverhalte im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - auch unter der Berücksichtigung föderaler sowie regionaler Besonderheiten - gemeinsam noch effektiver zu verfolgen. Statements der Behördenleitungen: Christof Schulte: "Ich freue mich sehr darüber, bereits zwei gemeinsame Kooperationsvereinbarungen zum künftigen Einsatz eines Beschäftigten der FIU in den LKÄ der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hessen unterzeichnet zu haben. Durch das nunmehr im Rahmen der Vereinbarung geregelte direkte und vertrauensvolle Zusammenwirken der FIU und der LKÄ an Ort und Stelle gehen wir gemeinsam einen weiteren wichtigen Schritt dahin, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland partnerschaftlich,...

Berliner Start-up ClearVAT gewinnt German Innovation Award

Berlin (ots) - ClearVAT, das erste europäische Mehrwertsteuer-Clearinghaus, erhält vom Rat für Formgebung die Gold-Auszeichnung im Bereich "Retail & Trade Solutions" für seine Business-to-Business-Lösung. Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze und unzählige Ausnahmen - für E-Commerce-Unternehmen gibt es viele Hürden, ihre Waren gesetzeskonform in andere europäische Länder zu verkaufen. Unwissentlich verkürzen sie daher jährlich viele Milliarden Euro Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Handel. Ein Problem für Geschäftsführer und Investoren, für das ClearVAT eine Lösung entwickelt hat, die nun vom Rat für Formgebung ausgezeichnet wurde. "ClearVAT bietet eine höchst innovative Clearing-Lösung auf Basis eines interdisziplinären Ansatzes aus Steuer- und Handelsrecht", heißt es in der Begründung der Jury. "Sie ermöglicht es den rund eine Million E-Commerce-Unternehmen in Europa, ihre Waren innerhalb der Mitgliedsstaaten unter Berücksichtigung der im Bestimmungsland jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu vertreiben. Ein einzigartiger Service, der für mehr steuerrechtliche Sicherheit im grenzüberschreitenden Onlinehandel innerhalb der EU sorgt." Mit dem German Innovation Award zeichnet der Rat für Formgebung zukunftsweisende Innovationen aus, die nachhaltig Wirkung zeigen und für den Nutzer einen Mehrwert bieten. "Der Onlinehandel boomt, insbesondere cross-border. Händlern ermöglichen wir mit unseren Produkten den Zugang zum Europäischen Binnenmarkt" , bemerkt Roman Maria Koidl, CEO und Gründer der ClearVAT AG. Kernstück ist die ClearVAT Mehrwertsteuer-Maschine mit mehr als 450.000 europäischen Mehrwertsteuersätzen und 7.000 Ausnahmeregelungen. "Der Onlinehändler installiert unser PlugIn direkt in seinem Shop, kann seine Produkte so mit unserer VAT Engine abgleichen und mit der jeweils gültigen Mehrwertsteuer gesetzeskonform sofort EU-weit verkaufen. Die Meldung und Abfuhr der Mehrwertsteuer beim Finanzamt im Bestimmungsland übernimmt ClearVAT. Außerdem befreien wir Händler von den Registrierungspflichten und vor allem vom Risiko einer Betriebsprüfung im Ausland", erklärt Koidl die Vorzüge von ClearVAT....

Arbeitslosengeld und Steuererklärung: Das sollten Sie wissen

Neustadt a. d. W. (ots) - Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf den Arbeitsmarkt aus: Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind erstmals in einem April gestiegen, wie die Bundesagentur für Arbeit kürzlich berichtete (30.4.). Wichtig für Betroffene: Wer mehr als 410 Euro Arbeitslosengeld im Jahr erhalten hat, muss zwingend eine Steuererklärung abgeben. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gibt einen Überblick und Tipps zum Steuern sparen. Wer Arbeitslosengeld 1 (I) bezieht, erhält in der Regel 60 Prozent seines Gehalts, mit Kindern sind es 67 Prozent. Für Empfänger von Arbeitslosengeld 2 (II) - auch Hartz 4 (IV) genannt - liegt der aktuelle Regelsatz bei 432 Euro monatlich. Die Kosten für Wohnung und Heizung werden von den Jobcentern nach den örtlichen Richtlinien gezahlt, und es gibt Zuschüsse für Kinder. Kurz gesagt: Für Bezieher von Arbeitslosengeld kann jeder Euro zählen, vor allem für Empfänger von Arbeitslosengeld 2. - Keine Steuern fällig für Arbeitslosengeld 2 Für das Arbeitslosengeld 2 (II), auch ALG 2 (II) oder Hartz 4 (IV) genannt, gilt: Wer es bekommt, zahlt darauf keine Steuern, da es sich um eine sogenannte Grundsicherungsleistung handelt. Das ALG 2 unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt wie zum Beispiel ALG I (1), Kurzarbeitergeld oder Mutterschaftsgeld. Somit erhöht es auch nicht den persönlichen Steuersatz. Unser Tipp: Wer in einem Jahr ausschließlich Hartz 4 bezieht, kann sich Zeit, Geld und Mühe sparen, denn er muss keine Steuererklärung abgeben. - Steuererklärung: Nur einen Teil des Jahres arbeitslos Hat ein Arbeitnehmer nicht das gesamte Kalenderjahr, sondern lediglich für ein paar Monate Arbeitslosengeld 1 bezogen und war ansonsten in Anstellung, hat er in der Regel Lohnsteuer bezahlt. Diese gezahlte Steuer kann teilweise zurückgeholt werden,...

Heiraten in der Corona-Krise: Sparen mit dem Ehegatten-Splitting

Neustadt a. d. W. (ots) - Kirchliche Trauung, Sektempfang am Standesamt, ein großes Fest mit Familie und Freunden: Paare, die derzeit heiraten, müssen auf die klassische Hochzeitsfeier verzichten. Vielleicht trösten die steuerlichen Vorteile, die das Ehegatten-Splitting mit sich bringt, über die Einschränkungen hinweg. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit einem Überblick. Für den Fiskus zählt die Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft Ein Paar lebt schon viele Jahre zusammen, hat Kinder, ein gemeinsames Haus und ist nicht verheiratet - dann zählt es für den Fiskus nicht als Paar, sondern als zwei Singles. Das bedeutet: Die beiden können sich jeweils nur "einzeln veranlagen" lassen - jeder gibt seine eigene Steuererklärung ab. Und für die Einzelveranlagung gilt generell: Je größer das Einkommen, desto mehr Steuern sind fällig. Zusammen zahlt man weniger als allein Anders ist das bei Paaren, die verheiratet oder verpartnert sind. Sie können "zusammen veranlagt" werden. Durch die Zusammenveranlagung werden Paare steuerlich wie eine Person behandelt - und das spart in den meisten Fällen Geld, weil die Einkommensteuer jetzt anders berechnet wird. Dieses Rechenverfahren nennt man Ehegatten-Splitting. So wird beim Ehegatten-Splitting gerechnet Das Finanzamt berechnet das Ehegattensplitting folgendermaßen: 1. Es zählt das Jahreseinkommen beider Partner zusammen, halbiert den Betrag und berechnet für diese eine Hälfte die Einkommensteuer. 2. Die errechnete Einkommensteuer wird verdoppelt - und das Ergebnis ist dann die Einkommensteuer, die das Ehepaar zahlen muss. In der Regel zahlen Ehepaare mit dem Ehegatten-Splitting weniger Steuern, als wenn jeder von beiden die Einkommensteuer einzeln berechnen lässt. Beispielrechnung: Paare mit unterschiedlichen Verdiensten sparen viel Steuern Steuern spart vor allem das Paar, bei dem der eine viel und der andere weniger verdient. Ein Beispiel mit Stand 2020:...
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