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Bau / Immobilien
Fiskus fördert Nachhaltigkeit: Dachsanierung mit Schiefer spart Steuern
Mayen (ots) - Mit bis zu 20 Prozent der Investitionskosten werden Hausbesitzer
jetzt auch bei einer kompletten Dach- und Fassadensanierung staatlich belohnt.
Wer die Gebäudehülle nach bestimmten Mindestanforderungen neu dämmt,
klimaschonend Energie spart und dabei beispielsweise die Eindeckung mit dem
nachhaltigen Naturstein Schiefer erneuert, kann nach der aktuellen
"Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung" bei selbstgenutzten Gebäuden
jetzt erstmals die kompletten Aufwendungen absetzen. Verteilt auf drei Jahre
wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was - je nach Steuerschuld -
bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. In den Vorjahren wurde
lediglich die Dämmung gefördert. Schiefer mit einer Haltbarkeit von weit mehr
als 70 Jahren gilt als eine der robustesten und langlebigsten Dach- und
Fassadenbekleidungen überhaupt. Das neue Rathscheck Schiefersystem vereint dabei
natürliche Ressourcen mit modernem Design, einfacher Montage und grüner
Energiegewinnung: In das Rastersystem lassen sich erstmals sowohl auf dem Dach
als auch an der Wand flächenbündig effiziente Photovoltaikelemente integrieren.
Voraussetzung für den Steuererbonus ist die Bestätigung der Sanierungsmaßnahmen
- die bis zu einem Höchstbetrag von 200 000 Euro pro Gebäude förderfähig sind
und maximal 40 000 Euro Steuerersparnis bringen können - durch Fachunternehmen.
Infos und kostenlose Bauherrenberatung zum Rathscheck Schiefersystem mit
vollintegrierbaren Solarstromerzeugern: www.schiefer.de oder Rathscheck
Schiefer, Telefon 02651 955110. Weitere Fotos und Infos zu den Themen Dach, Fassade und Schiefer auf
www.bautipp.net Pressekontakt: Rathscheck Schiefer, Dirk Ackermann, Telefon 02651 9550, oder Uwe
Schöllkopf, Tel. 02631 99960. Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/19039/4504424
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Allgemein
Steuererklärung 2019: Kürzerer Mantelbogen, mehr Anlagen
Neustadt a. d. W. (ots) - Wer seine Steuererklärung abgibt, muss den
Hauptvordruck ausfüllen, auch Mantelbogen genannt. Bislang waren das vier
Seiten, aber für die Steuererklärung ab 2019 sind es nur noch zwei. Wie der neue
Mantelbogen aufgebaut ist, was aus den weggefallenen Seiten wird und welche
Daten überhaupt nicht mehr eingetragen werden müssen, darüber informiert der
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Die persönliche Steuernummer, das zuständige Finanzamt, die eigene Adresse, Name
und Anschrift des Ehegattens oder Lebenspartners, die persönliche
Bankverbindung: Auf der ersten Seite des Mantelbogens bleibt alles beim Alten. Interessant wird es erst ab Seite zwei, denn der neue Mantelbogen für die
Steuererklärung ab 2019 will nur noch Antworten auf folgende Fragen: - wohin der Steuerbescheid geschickt werden soll,
- ob ein Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage
gestellt wird,
- ob es Einkommensersatzleistungen gibt
- und ob ergänzende Angaben zur Steuererklärung zu machen sind. Damit ist der neue Mantelbogen auf zwei Seiten zusammengeschrumpft. Weniger Mantelbogen, neue Anlagen Alle weiteren Informationen, die bislang im vierseitigen Mantelbogen einzutragen
waren, sind zu eigenen Anlagen geworden. Hier die Namen der vier neuen Anlagen
und was darin einzutragen ist: 1. Anlage Sonderausgaben - Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Berufsausbildungskosten, weitere
Aufwendungen wie gezahlte Versorgungsleistungen und Unterhaltsleistungen 2. Anlage Außergewöhnliche Belastungen/Pauschbeträge - Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Pflege-Pauschbetrag
und andere Aufwendungen wie Krankheitskosten, Pflegekosten oder
Bestattungskosten 3. Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen - Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs),
Handwerkerleistungen und anderes. 4. Anlage Sonstiges - Steuerermäßigungen bei Belastung mit Erbschaftssteuer, Verlustabzüge und
anderes. Neu ab Steuererklärung 2019 ist auch, dass Daten, die dem Finanzamt bereits
elektronisch übermittelt wurden wie Lohn oder Rente, nicht mehr eingetragen
werden müssen. Die VLH:...
Allgemein
Cum-Ex-Files: Ehemalige Arcandor-Manager sollen bei Cum-Ex-Geschäften KarstadtQuelle-Pensionsvermögen veruntreut haben
Hamburg (ots) - Das Vermögen der Karstadt-Rentner soll in Cum-Ex-Geschäfte
investiert worden sein. Das zeigen Auswertungen der Cum-Ex-Files
durch die Wochenzeitung DIE ZEIT. Bei Cum-Ex-Geschäften wurden
Steuern erstattet, die zuvor nicht gezahlt wurden. Die
Staatsanwaltschaft Köln ermittelt in diesem Zusammenhang gegen zwei
ehemalige Spitzenmanager des untergegangenen Arcandor-Konzerns wegen
Bestechlichkeit, Untreue, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Bis
heute sind sie Geschäftsführer der Deutschen Pensions Group, die das
Vermögen tausender Karstadt-Rentner verwaltet. Ulrich Mix und Detlev
Haselmann sollen zwischen 2009 und 2011 über die Valovis Bank, die
dem KarstadtQuelle-Pensionsfonds gehörte, Cum-Ex-Investments in Höhe
von 150 Millionen Euro eingefädelt und dafür über
Offshore-Konstruktionen verdeckte Provisionen in Millionenhöhe
vereinnahmt haben. Zu den Vorwürfen gegen sie haben sich Mix und
Haselmann auf Anfrage nicht geäußert. Unter dem Namen "Cum-Ex-Files" haben sich unter Leitung des
Recherchezentrums CORRECTIV 19 Medien aus zwölf Ländern
zusammengetan, um das ganze Ausmaß des Steuerraubs zu recherchieren.
Dazu gehören in Deutschland neben ZEIT und ZEIT ONLINE auch das
ARD-Magazin Panorama und NDR Info. Pressekontakt:
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Zitierungen gerne zu. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an DIE
ZEIT Unternehmenskommunikation und Veranstaltungen (Tel.:
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