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Fiskus fördert Nachhaltigkeit: Dachsanierung mit Schiefer spart Steuern

Mayen (ots) - Mit bis zu 20 Prozent der Investitionskosten werden Hausbesitzer jetzt auch bei einer kompletten Dach- und Fassadensanierung staatlich belohnt. Wer die Gebäudehülle nach bestimmten Mindestanforderungen neu dämmt, klimaschonend Energie spart und dabei beispielsweise die Eindeckung mit dem nachhaltigen Naturstein Schiefer erneuert, kann nach der aktuellen "Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung" bei selbstgenutzten Gebäuden jetzt erstmals die kompletten Aufwendungen absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. In den Vorjahren wurde lediglich die Dämmung gefördert. Schiefer mit einer Haltbarkeit von weit mehr als 70 Jahren gilt als eine der robustesten und langlebigsten Dach- und Fassadenbekleidungen überhaupt. Das neue Rathscheck Schiefersystem vereint dabei natürliche Ressourcen mit modernem Design, einfacher Montage und grüner Energiegewinnung: In das Rastersystem lassen sich erstmals sowohl auf dem Dach als auch an der Wand flächenbündig effiziente Photovoltaikelemente integrieren. Voraussetzung für den Steuererbonus ist die Bestätigung der Sanierungsmaßnahmen - die bis zu einem Höchstbetrag von 200 000 Euro pro Gebäude förderfähig sind und maximal 40 000 Euro Steuerersparnis bringen können - durch Fachunternehmen. Infos und kostenlose Bauherrenberatung zum Rathscheck Schiefersystem mit vollintegrierbaren Solarstromerzeugern: www.schiefer.de oder Rathscheck Schiefer, Telefon 02651 955110. Weitere Fotos und Infos zu den Themen Dach, Fassade und Schiefer auf www.bautipp.net Pressekontakt: Rathscheck Schiefer, Dirk Ackermann, Telefon 02651 9550, oder Uwe Schöllkopf, Tel. 02631 99960. Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/19039/4504424 OTS: Rathscheck Schiefer Original-Content von: Rathscheck Schiefer, übermittelt durch news aktuell

Steuererklärung 2019: Kürzerer Mantelbogen, mehr Anlagen

Neustadt a. d. W. (ots) - Wer seine Steuererklärung abgibt, muss den Hauptvordruck ausfüllen, auch Mantelbogen genannt. Bislang waren das vier Seiten, aber für die Steuererklärung ab 2019 sind es nur noch zwei. Wie der neue Mantelbogen aufgebaut ist, was aus den weggefallenen Seiten wird und welche Daten überhaupt nicht mehr eingetragen werden müssen, darüber informiert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Die persönliche Steuernummer, das zuständige Finanzamt, die eigene Adresse, Name und Anschrift des Ehegattens oder Lebenspartners, die persönliche Bankverbindung: Auf der ersten Seite des Mantelbogens bleibt alles beim Alten. Interessant wird es erst ab Seite zwei, denn der neue Mantelbogen für die Steuererklärung ab 2019 will nur noch Antworten auf folgende Fragen: - wohin der Steuerbescheid geschickt werden soll, - ob ein Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage gestellt wird, - ob es Einkommensersatzleistungen gibt - und ob ergänzende Angaben zur Steuererklärung zu machen sind. Damit ist der neue Mantelbogen auf zwei Seiten zusammengeschrumpft. Weniger Mantelbogen, neue Anlagen Alle weiteren Informationen, die bislang im vierseitigen Mantelbogen einzutragen waren, sind zu eigenen Anlagen geworden. Hier die Namen der vier neuen Anlagen und was darin einzutragen ist: 1. Anlage Sonderausgaben - Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Berufsausbildungskosten, weitere Aufwendungen wie gezahlte Versorgungsleistungen und Unterhaltsleistungen 2. Anlage Außergewöhnliche Belastungen/Pauschbeträge - Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Pflege-Pauschbetrag und andere Aufwendungen wie Krankheitskosten, Pflegekosten oder Bestattungskosten 3. Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen - Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs), Handwerkerleistungen und anderes. 4. Anlage Sonstiges - Steuerermäßigungen bei Belastung mit Erbschaftssteuer, Verlustabzüge und anderes. Neu ab Steuererklärung 2019 ist auch, dass Daten, die dem Finanzamt bereits elektronisch übermittelt wurden wie Lohn oder Rente, nicht mehr eingetragen werden müssen. Die VLH:...

Cum-Ex-Files: Ehemalige Arcandor-Manager sollen bei Cum-Ex-Geschäften KarstadtQuelle-Pensionsvermögen veruntreut haben

Hamburg (ots) - Das Vermögen der Karstadt-Rentner soll in Cum-Ex-Geschäfte investiert worden sein. Das zeigen Auswertungen der Cum-Ex-Files durch die Wochenzeitung DIE ZEIT. Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Steuern erstattet, die zuvor nicht gezahlt wurden. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt in diesem Zusammenhang gegen zwei ehemalige Spitzenmanager des untergegangenen Arcandor-Konzerns wegen Bestechlichkeit, Untreue, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Bis heute sind sie Geschäftsführer der Deutschen Pensions Group, die das Vermögen tausender Karstadt-Rentner verwaltet. Ulrich Mix und Detlev Haselmann sollen zwischen 2009 und 2011 über die Valovis Bank, die dem KarstadtQuelle-Pensionsfonds gehörte, Cum-Ex-Investments in Höhe von 150 Millionen Euro eingefädelt und dafür über Offshore-Konstruktionen verdeckte Provisionen in Millionenhöhe vereinnahmt haben. Zu den Vorwürfen gegen sie haben sich Mix und Haselmann auf Anfrage nicht geäußert. Unter dem Namen "Cum-Ex-Files" haben sich unter Leitung des Recherchezentrums CORRECTIV 19 Medien aus zwölf Ländern zusammengetan, um das ganze Ausmaß des Steuerraubs zu recherchieren. Dazu gehören in Deutschland neben ZEIT und ZEIT ONLINE auch das ARD-Magazin Panorama und NDR Info. Pressekontakt: Den kompletten ZEIT-Text dieser Meldung senden wir Ihnen für Zitierungen gerne zu. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an DIE ZEIT Unternehmenskommunikation und Veranstaltungen (Tel.: 040/3280-237, E-Mail: presse@zeit.de). Diese Presse-Vorabmeldung finden Sie auch unter www.zeit.de/vorabmeldungen. Original-Content von: DIE ZEIT, übermittelt durch news aktuell
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