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Rechtsprechung

Gefährliche Insekten / Grundstückseigentümer musste Eichenprozessionsspinner beseitigen

Berlin (ots) - Wenn ein Grundstück von den Raupen des Eichenprozessionsspinners befallen wird, sieht das extrem beängstigend und bedrohlich aus. Tausende der Tiere siedeln sich in solchen Fällen auf Bäumen oder Hauswänden an. Nachdem die Verbreitung der Insekten verhindert werden soll, müssen solche sogenannte Gespinstnester wegen der damit verbundenen Gesundheitsgefahr für Anwohner und Passanten tunlichst entfernt werden. Die Brennhaare der Raupen können bei Kontakt zu Ausschlägen, Husten und sogar zu Asthma führen. Die Behörden können nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS den Eigentümer des Anwesens zur Beseitigung der Nester durch eine Fachfirma verpflichten - zumindest dann, wenn eine Absperrung des betroffenen Baumes nicht möglich ist. Die Ausgaben dafür muss der Grundstücksbesitzer selbst tragen und kann sie nicht der öffentlichen Hand in Rechnung stellen. (Verwaltungsgerichtshof München, Aktenzeichen 10 CS 19.684) Pressekontakt: Dr. Ivonn Kappel Referat Presse Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen Tel.: 030 20225-5398 Fax : 030 20225-5395 E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/35604/4586709 OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Der nächste PKV-Hammer: Versicherter erhält fast 10.000 Euro Prämien zurück / Entlastung in Milliardenhöhe für PKV-Mitglieder

Frankfurt am Main (ots) - Diesmal trifft es die Barmenia: Das Frankfurter Landgericht sprach am 16. April ein weiteres, richtungsweisendes Urteil über unwirksame Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherungen (PKV). Damit ist der nächste große PKV-Anbieter über seine mangelhaft begründeten Prämienerhöhungen gestolpert. LG Frankfurt bestätigt Rückerstattungsanspruch Die vernichtenden Worte des OLG Köln zu den unwirksamen Erhöhungen der AXA klingen der PKV-Branche noch in den Ohren, schon gab es das nächste Urteil für die Versicherten (Aktenzeichen 2-23 O 198/19). Die Aussage der Frankfurter Richter ist erneut klar und deutlich, und nicht weniger sensationell. Versicherte haben das Recht auf eine Begründung, aus der zu entnehmen ist, warum sich ihr Tarif verteuert. Die Versicherungen speisen ihre Kunden aber mit oberflächlichen, nichtssagenden Textbausteinen ab. Die Folge: Beitragserhöhungen waren unwirksam, der Kunde kann rückwirkend die Erhöhungsbeträge zurückfordern. Dies gilt sowohl für die AXA und die Barmenia, als auch für so gut wie alle anderen Privaten Krankenversicherungen. So kommt die Rückerstattung von fast 10.000 Euro zustande Da es um einen rückwirkenden Zeitraum von mehreren Jahren geht und eine Erhöhung der monatlichen Beiträge oft 150 Euro und mehr beträgt, winken den Versicherungsnehmern enorme Entlastungen in Form von fünfstelligen Beträgen. So wie in diesem Fall: Der Kläger ist im Tarif VC3P bei der Barmenia versichert. Er besitzt zudem eine Krankentagegeldversicherung, seine Tochter ist bei ihm mitversichert. Die Barmenia erhöhte 2016 und 2018 die Beiträge, insbesondere zum Januar 2016 um insgesamt etwa 200 Euro. Da die Erhöhung rückwirkend für rechtswidrig erklärt wurde, erhält der Kläger diese Beträge wieder zurück, die sich über die Jahre auf insgesamt 9.771,14 EUR summiert haben. Klägervertreter Fachanwalt Ilja Ruvinskij von der Kölner Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ:...

„Wir gewährleisten Sicherheit“

Bentwisch (ots) - Der adcada.money Hypozins hat hinsichtlich der Abwicklung der Sicherheitenbestellung zu einem Verstoss gegen das Aufsichtsrecht geführt. Betroffen sind hierbei aber nur Verträge bis Anfang 2019, die adcada GmbH vertreibt bereits seit Anfang 2019 selbst keine Hypozinsverträge mehr in Deutschland. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat der adcada GmbH mit Bescheid v. 09.03.2020 aufgegeben, die insoweit angenommenen Gelder - d.h. nur in den betroffenen Fällen - jeweils per Überweisung an die Kapitalgeber zurückzuzahlen. Die Ausgangslage Seit über drei Jahren ist die ADCADA Group ein bewährter Partner in Sachen innovative Anlageformen. Bei https://adcada.money/ werden Anlagen durch Laufzeiten ab nur einem Jahr sowie quartalsweise Zinsausschüttungen ausgezeichnet. Vergleichbar sichere Anlagemöglichkeiten bei guter Verzinsung suchen europaweit nach wie vor ihresgleichen. Mit den Geldanlagen von adcada.money können Investoren zwischen der renditenstarken Unternehmensanlage, dem Festzins, und der sicherheitsbetonten Immobilienanlage, dem Hypozins, wählen. Beide Formen sind zu 100 % erstrangig . Die Stärke des Festzinses liegt klar in seinen hohen Zinsen von 5 % bis 8 % im Jahr. Beim Hypozins erhält der Anleger darüber hinaus Sicherheiten in Form einer amtlichen Eintragung einer erstrangigen Briefgrundschuld im Grundbuch von einer der ADCADA Bestandsimmobilien. Die Immobilien, auf denen diese Anlage grundsätzlich beruht, gehören ADCADA bereits zu 100 Prozent; Investitionen erfolgen nicht in den Bau eines Gebäudes. Der Fehler Bei der Abwicklung der Immobilienanlagen (Hypozins) wurde ein formaler Fehler gemacht, der nun von der BaFin geahndet wurde. Es geht dabei um die amtlichen Eintragungen einer erstrangigen Briefgrundschuld im Grundbuch, was die BaFin grundsätzlich anerkennt. Voraussetzung ist - jedenfalls nach Auffassung der BaFin - hierbei allerdings, dass die banküblichen Sicherheiten "Zug-um-Zug" also sehr zeitnah nach Annahme der entsprechenden Beträge gewährt...

Streit um die Bremse / Immer wieder gibt es Prozesse wegen der Höhe der Mietpreise

Berlin (ots) - Ganz Deutschland diskutiert derzeit intensiv darüber, wie Wohnungen in Großstädten für Mieter bezahlbar bleiben und trotzdem die grundgesetzlich garantierten Eigentumsrechte der Vermieter gewahrt werden können. Manche Vorstöße wie der Mietendeckel in Berlin gehen sehr weit und werden deswegen wohl bald vom Verfassungsgericht überprüft. Andere - wie die Mietpreisbremse - existieren schon längere Zeit. Die Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS stellt einige Urteile vor, die sich mit dieser Materie befassen. Wie bereits erwähnt, spielen angesichts der politischen Entscheidungen die Gerichte eine immer größere Rolle. Sie müssen klären, ob bestimmte Gesetze Bestand haben oder nicht - und wie sie konkret angewendet werden können. Verwaltungsgerichte sind im Regelfall nicht der zuständige Gerichtszweig, wenn es um die Rechtmäßigkeit der sogenannten Mietpreisbegrenzungsverordnung geht. Das stellte das Verwaltungsbericht Berlin (Aktenzeichen 4 K 103.16) klar, als die Miteigentümerin einer gar nicht vermieteten Wohnung vorsorglich die Ungültigkeit des Gesetzes prüfen lassen wollte. Um Rechtsschutz sei in diesem Zusammenhang vorrangig vor den Zivilgerichten nachzusuchen. Wenn ein angehender Mieter mit seiner Beschwerde über eine überhöhte Miete wartet, bis er den Vertrag unterzeichnet hat, dann stellt das keine arglistige Täuschung dar. Eine Frau in München hatte sich so verhalten. Sie sollte 1.300 Euro für eine Drei-Zimmer-Dachgeschosswohnung bezahlen, 200 Euro mehr als die Vormieter. Die gesetzlich zulässige Grenze wären aber 1.001 Euro gewesen. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 422 C 6013/16) stellte fest, dass die Frau nicht verpflichtet gewesen sei, schon vorher auf die Gesetzwidrigkeit der geforderten Miete gemäß der Mietpreisbremse hinzuweisen. Ein Bundesland, das bei seinen Verordnungen zur Mietpreisbremse rechtliche Fehler beging, die zu verspäteter Geltung der Verordnung führten, muss gegenüber Mieterinnen und...

Als Single brauche ich kein Testament – oder etwa doch?!

Magdeburg (ots) - Alleinstehend, ohne Kinder, null Verpflichtungen! Immer mehr Menschen leben in "Single-Haushalten". Verzichten kinderlos Unverheiratete darauf, ihr Erbe per Testament zu regeln, greift die gesetzliche Erbfolge. Mitunter mit ungewollten Folgen. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge Auch Singles sollten sich damit auseinandersetzen, was mit ihrem Vermögen nach dem Tod passieren soll. Denn es gibt immer etwas zu vererben! Und gerade bei größerem Vermögen sollte man sich dringend mit der Frage nach den möglichen Erben beschäftigen. "Möchte man nicht, dass die 'böse Tante' alles erbt, muss ein Testament errichtet werden. Denn ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge", erklärt Dr. Fanny Wehrstedt, Geschäftsführerin der Notarkammer Sachsen-Anhalt. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben zunächst die Eltern, wenn Sie weder Kinder noch Enkelkinder oder einen Ehepartner haben. Leben Vater und Mutter nicht mehr, erben die Geschwister und deren Nachkommen, also Neffen und Nichten. Die gesetzliche Erbfolge setzt sich fort über Onkel und Tanten bis hin zum Fiskus. Mit einem Testament die Erbfolge regeln Um selbst bestimmen zu können, wer Erbe werden soll, ist ein Testament nötig. Dieses kann eigenhändig oder notariell erstellt werden. Das eigenhändige Testament muss von Hand geschrieben und unterschrieben sein, sonst ist es ungültig. Ein handgeschriebenes Testament kann in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht gegeben werden. "So ist sichergestellt, dass es auch gefunden wird", erklärt Wehrstedt "Das beste Testament nützt schließlich nichts, wenn es unentdeckt in der Schublade bleibt." Streitigkeiten vermeiden durch Beratung Das notarielle Testament erstellt der Notar nach den individuellen Wünschen des Erblassers. Der Notar schreibt dessen Willen rechtssicher nieder. Das vermeidet Streit und spart Geld. Denn in der Regel kommt der Erbe - im Gegensatz zum eigenhändigen Testament...

Sind wir ein Volk von Regulierungsfanatikern? / Neue Reihe „SWR2 Wissen Spezial: Deutschland, deine Regeln“ ab 1.5. im SWR2 Podcast, der SWR2 App u....

Mainz (ots) - Von Bon-Pflicht über immer schärfere Umweltgesetze bis hin zu Brandschutz: Leidet Deutschland unter "Regulierungswahn"? Ist dieser aber vielleicht sogar notwendig, um die Ordnung in unserer komplexen Welt aufrecht zu erhalten? Was steckt hinter den Regeln, die unser Leben bestimmen? Diesen Fragen widmet sich die zehnteilige Reihe "SWR2 Wissen Spezial: Deutschland, deine Regeln" ab Freitag, 1. Mai 2020, 16 Uhr, als Podcast in der ARD Audiothek, der SWR2 App und in den Streamingdiensten. Am Tag darauf startet die Reihe im Radioprogramm SWR2. Die zehnteile Feature-Reihe "SWR2 Wissen Spezial: Deutschland, deine Regeln" hinterfragt: Was ist an Bestimmungen heutzutage noch sinnvoll, was nicht? Wann sind Verbote geboten - wo gibt es alternative Regelungsmöglichkeiten? Den Auftakt macht der Beitrag "Die Wurzeln der Demokratie" von Gábor Paál. Darin geht es darum, warum Bürokratie dazu neigt, sich selbst aufzublähen und woher eigentlich all die Regeln stammen. Die weiteren Folgen beschäftigen sich mit Verboten für den Klimaschutz, der Europäischen Regulierungs-Union, der Bürokratie in Betrieben oder dem Datenschutz und vielen weiteren Regeln und Bestimmungen. Die weiteren Autor*innen der Reihe sind Dirk Asendorpf, Stephanie Eichler, Silvia Plahl, Eva Schindele, Marcus Schwandner, Uwe Springfeld, Sonja Striegl und Stephan Ueberbach Schwerpunkt in SWR2 Wissen "Deutschland, deine Regeln" ist ein Schwerpunkt innerhalb des erfolgreichen Podcasts SWR2 Wissen, abrufbar in der SWR2 App und in der ARD Audiothek. Die zehn Folgen der neuen Podcast-Reihe sind von 2. Mai bis 4. Juli 2020 auch immer samstags um 8:30 Uhr im Kulturradio SWR2 zu hören. Die kostenlose SWR2 App für Android und iOS: www.SWR2.de/app Foto über ARD-Foto.de Informationen, kostenloses Bildmaterial und weiterführende Links unter http://swr.li/swr2-wissen-regulierungswahn Newsletter "SWR vernetzt" http://x.swr.de/s/swrvernetztnewsletter FÜR EUCH DA #ZUSAMMENHALTEN Pressekontakt: Sibylle...

Recruiting in Zeiten von Corona / Nachfrage nach Juristen verdoppelt sich in Online-Kanzlei

Berlin (ots) - Das Wachstum der Online-Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing nimmt auch in Zeiten der Corona-Krise rasant zu. Juristen sowie juristische Hilfskräfte können sich auch jetzt noch jederzeit bewerben. Die Corona-Krise stellt Unternehmen jeder Größe vor gewaltige Herausforderungen. Zahlreiche Entlassungen und Kurzarbeit sind die Folge. Der BA-Vorstandsvorsitzende Detlef Scheele teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, dass die Zahl der Kurzarbeiter voraussichtlich weit höher ausfallen werde als während der großen Finanzkrise 2008/2009. Auch etablierte Anwaltskanzleien entlassen angesichts der Krise zahlreiche Mitarbeiter. Trotz oder gerade in dieser herausfordernden Krisenzeit und allgemeinen Onboarding-Krise zeigt das smarte Geschäftsmodell des LegalTech-Unternehmens Baumeister Rosing die Vorteile der digitalen Transformation des Rechtsmarkts. Während sich der Corona-Virus massiv auf das Arbeitsleben in klassischen Anwaltskanzleien auswirkt und Termine vor Ort vermieden werden müssen, basiert die Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei auf dem Geschäftsmodell einer deutschlandweiten Online-Rechtsberatung, die keinen persönlichen Besuch in der Kanzlei erfordert. Eine Rechtshilfe auf gewohnt hohem Qualitätsniveau kann daher auch in Zeiten des Kontaktverbots garantiert werden. Positiv wirkt sich dies auch auf die Sicherheit der Angestellten aus. Die Mitarbeiter müssen weder mit Kurzarbeit noch mit Entlassungen rechnen. Stattdessen wächst das Team aus bereits mehr als hundert Mitarbeitern weiter. Die Zahlen sprechen für sich: Allein im März wurden zwölf Juristen eingestellt. Weitere Juristenstellen sind noch offen. Eine Erweiterung der Büroräumlichkeiten in Berlin wird noch im April umgesetzt, weitere Standorte in München und Köln sind in Planung. Florian Rosing, Rechtsanwalt und Partner der Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei: "Nicht aufgrund, sondern trotz des derzeitigen Ausnahmezustands vergrößern wir unser Team. Wir wachsen seit der Gründung 2015 rasant, selbst jetzt - und das, ganz ohne eine Beratung zu rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit...

Betriebsschließung – das Land muss zahlen / Jurist Michael Falter: Hotels und Gaststätten haben Entschädigungsanspruch in der Corona-Krise

Köln (ots) - Private Unternehmen, die durch behördliche Anordnung im Rahmen der Corona-Pandemie geschlossen wurden, müssen von den Behörden entschädigt werden. Für den Rechtsanwalt Michael Falter, Managing Partner Deutschland der internationalen Wirtschaftskanzlei DWF, gibt es daran keinen Zweifel. Denn: "Die Entschädigungsregeln des Infektionsschutzgesetzes sehen dies eindeutig vor." Als Beispiel führt der Jurist Fitnessstudios ebenso wie Hotels, Restaurants, Friseursalons oder Kosmetikstudios an, denen durch die angeordneten Schließungen im Zusammenhang mit der Corona Virus Pandemie immense Verluste entstanden seien. Dass die Maßnahmen der Behörden durchaus rechtmäßig sind, stehe dabei gar nicht zur Debatte: "Ob sie jedoch einen Entschädigungsanspruch nach sich ziehen, hängt davon ab, ob sie der Verhütung übertragbarer Krankheiten dienen oder deren Bekämpfung." Der Jurist stellt klar: Zur Verhütung ermächtigt werden die Behörden durch §16 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Abgedeckt werden dadurch alle Maßnahmen, die bei einem Gefahrenverdacht erforderlich sind, um Neuansteckungen zu verhindern. Ausdrücklich werde in der Literatur als Anwendungsbeispiel das Verbot von Versammlungen bei drohender Pandemie genannt. Entsprechende Anordnungen fallen demnach eindeutig unter Infektionsprophylaxe. Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten stützen sich dagegen auf §28 IfSG. Diese antiepidemischen Maßnahmen verfolgen das Ziel, Krankheitsfälle zu erfassen, zu behandeln und von ihnen ausgehende Infektionsgefahren zu beseitigen. "Die Bekämpfung setzt somit stets am individuellen Krankheitsfall an. Im polizeirechtlichen Sinne gelten deshalb Kranke, Krankheitsverdächtige, Ausscheider und Ansteckungsverdächtige als seuchenhygienische Störer." Nichtstörer seien hingegen all diejenigen Betriebe, von denen kein unmittelbares Infektionsrisiko ausgeht. Die sie betreffenden Maßnahmen hätten folglich stets §16 IfSG zur Grundlage, da es dabei immer um Prävention gehe. Für mögliche Entschädigungsansprüche sei diese Unterscheidung, so Falter, von zentraler Bedeutung. So regelt §56 IfSG die Ansprüche der sogenannten Störer. In der gegenwärtigen Situation...
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