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Sind wir ein Volk von Regulierungsfanatikern? / Neue Reihe „SWR2 Wissen Spezial: Deutschland, deine Regeln“ ab 1.5. im SWR2 Podcast, der SWR2 App u....

Mainz (ots) - Von Bon-Pflicht über immer schärfere Umweltgesetze bis hin zu Brandschutz: Leidet Deutschland unter "Regulierungswahn"? Ist dieser aber vielleicht sogar notwendig, um die Ordnung in unserer komplexen Welt aufrecht zu erhalten? Was steckt hinter den Regeln, die unser Leben bestimmen? Diesen Fragen widmet sich die zehnteilige Reihe "SWR2 Wissen Spezial: Deutschland, deine Regeln" ab Freitag, 1. Mai 2020, 16 Uhr, als Podcast in der ARD Audiothek, der SWR2 App und in den Streamingdiensten. Am Tag darauf startet die Reihe im Radioprogramm SWR2. Die zehnteile Feature-Reihe "SWR2 Wissen Spezial: Deutschland, deine Regeln" hinterfragt: Was ist an Bestimmungen heutzutage noch sinnvoll, was nicht? Wann sind Verbote geboten - wo gibt es alternative Regelungsmöglichkeiten? Den Auftakt macht der Beitrag "Die Wurzeln der Demokratie" von Gábor Paál. Darin geht es darum, warum Bürokratie dazu neigt, sich selbst aufzublähen und woher eigentlich all die Regeln stammen. Die weiteren Folgen beschäftigen sich mit Verboten für den Klimaschutz, der Europäischen Regulierungs-Union, der Bürokratie in Betrieben oder dem Datenschutz und vielen weiteren Regeln und Bestimmungen. Die weiteren Autor*innen der Reihe sind Dirk Asendorpf, Stephanie Eichler, Silvia Plahl, Eva Schindele, Marcus Schwandner, Uwe Springfeld, Sonja Striegl und Stephan Ueberbach Schwerpunkt in SWR2 Wissen "Deutschland, deine Regeln" ist ein Schwerpunkt innerhalb des erfolgreichen Podcasts SWR2 Wissen, abrufbar in der SWR2 App und in der ARD Audiothek. Die zehn Folgen der neuen Podcast-Reihe sind von 2. Mai bis 4. Juli 2020 auch immer samstags um 8:30 Uhr im Kulturradio SWR2 zu hören. Die kostenlose SWR2 App für Android und iOS: www.SWR2.de/app Foto über ARD-Foto.de Informationen, kostenloses Bildmaterial und weiterführende Links unter http://swr.li/swr2-wissen-regulierungswahn Newsletter "SWR vernetzt" http://x.swr.de/s/swrvernetztnewsletter FÜR EUCH DA #ZUSAMMENHALTEN Pressekontakt: Sibylle...

EuGH-Urteil: deutsches Kreditrecht ist europarechtswidrig – Entlastung für deutsche Kreditnehmer in Milliardenhöhe

Luxemburg / Trier (ots) - Unter Juristen ist es seit Jahren ein offenes Geheimnis: die deutschen Banken belehren Verbraucher beim Abschluss von Krediten wie insbesondere Immobiliendarlehen oder Autofinanzierungen falsch. Bei nahezu allen Verträgen, die ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, wird insbesondere unzureichend über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH ) in Luxemburg jetzt mit Urteil vom 26.03.2020 (Az. C-66/19) abschließend entschieden und dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) damit höchstrichterlich attestiert, die Rechte der deutschen Verbraucher über Jahre hinweg europarechtswidrig empfindlich beschnitten zu haben. Experten sprechen schon jetzt von einer nie dagewesenen Niederlage für die Karlsruher Richter. Allein der bisherige Schaden für die deutschen Verbraucher dürfte sich im dreistelligen Millionenbereich bewegen. Welche Vertragsklausel ist von dem EuGH-Urteil betroffen? Nach der Rechtsprechung des EuGH sind Klauseln wie die folgende in Kreditverträgen europarechtswidrig: "Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat." Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig: "Diese Klausel, die sich in nahezu jedem deutschen Kreditvertrag unter der Überschrift 'Widerrufsrecht' befindet, ermöglicht es dem Verbraucher nicht zu bestimmen, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt." EuGH-Entscheidung war überfällig aber nicht überraschend Dabei ist das EuGH-Urteil für Experten keineswegs überraschend. Zahlreiche deutsche Gerichte, auch Oberlandesgerichte haben die Rechtswidrigkeit der Belehrung schon früh bestätigt (OLG München, Urteil vom 21. Mai 2015, Az. 17 U 334/15; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Oktober 2015, Az. 8 U 241/15; OLG Nürnberg, Urteil vom 1. August 2016, Az. 14 U 1780/15). Der deutsche Gesetzgeber hatte sogar...

FAMA initiiert Schlichtungsstelle für Messebranche / Außergerichtliche Lösungen bei Konflikten im Bereich des Veranstaltungsrechts werden damit ermöglicht

Düsseldorf (ots) - Einfacher, schneller, günstiger: Der Fachverband Messen und Ausstellungen e.V. (FAMA) hat nun eine rechtliche Schlichtungsstelle eingeführt. Damit will der Verband außergerichtliche Lösungen bei Konflikten im Bereich des Veranstaltungsrechts ermöglichen. Das Angebot richtet sich zudem auch an Unternehmen, die nicht FAMA-Mitglieder sind. FAMA-Mitgliedern wird für das Verfahren ein Rabatt auf die regulären Stundensätze eingeräumt. Sofern nur einer der Beteiligten FAMA-Mitglied ist, soll der vergünstigte Preis für alle Beteiligten gelten. Auslöser sind die notwendigen Absagen und zeitlichen Verlegungen von Messen und Ausstellungen. Das führt bei vielen Veranstaltern, Ausstellern, Messebaubetrieben und sämtlichen Dienstleistern rund um die Messen zu teils dramatischen Einnahmeverlusten. Neben diesen wirtschaftlichen Folgen rechnet der FAMA mit einer Vielzahl von rechtlichen Konflikten. Dazu sagt der FAMA-Vorsitzende Hans-Joachim Erbel: "Die Coronakrise stellt uns alle vor eine große Herausforderung - auch juristisch. Denn vieles ist unklar und mit einem hohen rechtlichen Risiko behaftet. Deshalb wollen wir mit unserer Schlichtungsstelle ein freiwilliges und konstruktives Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten bieten." Ob Aussteller, Geländebetreiber oder Servicepartner: Vor dem Hintergrund der aktuell großen Folgen für die gesamte Messebranche stellt der FAMA ein erhöhtes Bedürfnis fest, außergerichtlich Regelungen zu finden. Die Schlichtungsstelle dient dem Ziel, gemeinsam Lösungen zu finden. Zumal: Abschließende Lösungen in einem Gerichtsverfahren sind nicht nur teurer und dauern lange, sie führen auch in aller Regel dazu, dass zumindest eine der Parteien mit der Entscheidung unzufrieden ist. Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten setzt der FAMA auf zwei bewährte Verfahren: Mediation und Schiedsgericht. Den Parteien steht die Wahl des Verfahrens frei. Bei einer Mediation wird die Lösung von den Konfliktparteien gemeinsam erarbeitet. Dieser Prozess wird von einem erfahrenen Mediator unterstützt...

Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ / Internetauftritt ist online – mehr als 100 Medienunternehmen unterstützen das Projekt von Justizministerium und BLM

München (ots) - Der Internetauftritt zur Initiative "Justiz und Medien - konsequent gegen Hass" ist jetzt online. Unter www.konsequent-gegen-hass.de sind alle Informationen und Kontakte rund um das Projekt zu finden. Justizminister Georg Eisenreich und der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Siegfried Schneider, hatten die gemeinsame Initiative des Bayerischen Justizministeriums und der Landeszentrale Ende letzten Jahres offiziell gestartet. Seitdem können sich Medienunternehmen in einem einfachen und effizienten Verfahren mit einer Prüfbitte oder Strafanzeige an die Justiz wenden - zum Beispiel wegen volksverhetzender Kommentare und anderer strafbarer Inhalte wie Bedrohungen oder Hate Speech auf den von ihnen betriebenen Plattformen. Ansprechpartner ist die Staatsanwaltschaft München I. Durch den Kontakt zur Staatsanwaltschaft München I und den Zugang zu dem Online-Verfahren können Medienhäuser bei Hasskommentaren auf ihren Plattformen rasch reagieren. Mehr als 100 Medienunternehmen unterstützen die Initiative aktuell mit ihrem Logo. Mehr als 65 davon beteiligen sich bereits aktiv an dem Projekt und haben bei der Staatsanwaltschaft Ansprechpartner benannt. Sie erhalten einen Zugang zu dem Online-Verfahren und können Prüfbitten direkt hochladen und der Staatsanwaltschaft melden. Über den neuen Internetauftritt können sich interessierte neue Partner ganz einfach der Initiative anschließen. Beteiligte Unternehmen bekommen in einem internen Bereich weitere Informationen wie beispielsweise Schulungsunterlagen. Bisher haben vier Schulungen bei der Staatsanwaltschaft München I stattgefunden, weitere sind im Frühjahr in München und Nürnberg geplant. Justizminister Georg Eisenreich: "Im Internet hat sich etwas zusammengebraut, das eine Gefahr für unsere Demokratie darstellt. Wer die Meinungsfreiheit schützen will, muss strafbaren Hass bekämpfen. Denn Hass im Netz unterdrückt die Meinungsfreiheit anderer und vergiftet das gesellschaftliche Klima. Es freut mich sehr, dass unser Vorstoß 'Erst anzeigen, dann löschen' bei den Medien auf so breite Resonanz stößt....

Hohes Vertrauen in deutsche Justiz, starke Sorge über wachsenden Nationalismus in Europa – ROLAND Rechtsschutz veröffentlicht den Rechtsreport 2020

Köln (ots) - - Die Deutschen vertrauen dem deutschen Justizsystem, kritisieren aber weiterhin überlastete Gerichte, lange Verfahren und zu milde Urteile. - Der wachsende Nationalismus in Europa beunruhigt 58 Prozent der Bundesbürger - politisch Desinteressierte und AfD-Wähler hingegen kaum. - 40 Prozent der Bürger denken, Deutschland sollte zukünftig selbst verstärkt eigene Interessen verfolgen, 41 Prozent halten das für falsch. Mehr als jeder zweite Bundesbürger sieht im zunehmenden Nationalismus ein Risiko für die weitere Entwicklung Europas. Das geht aus dem ROLAND Rechtsreport 2020 hervor, den ROLAND Rechtsschutz heute veröffentlicht hat. Bereits im zehnten Jahr in Folge hat das Institut für Demoskopie Allensbach für die Studie über 1.200 Bürger zu ihrer Meinung zum deutschen Rechtssystem und zu einem aktuellen Schwerpunktthema befragt. 2020 - im Jahr des geplanten endgültigen Brexit - befasst sich der Rechtsreport mit den Meinungen der Deutschen zum wachsenden Nationalismus in Europa. Lange Prozesse, milde Urteile: Das nervt die Deutschen am Rechtssystem Im Hinblick auf die Einstellung zum deutschen Justizsystem setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort: Zwar vertrauen sehr viele Bürger den deutschen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit, doch nehmen sie gleichzeitig eine starke Überlastung der Justiz wahr. So denken inzwischen 85 Prozent der Bürger, dass die Verfahren in Deutschland zu lange dauern, fast genauso viele (83 Prozent) halten die Gerichte für überlastet. Über 60 Prozent meinen, dass es eine uneinheitliche Rechtsprechung in Deutschland gibt und dass man seine Chancen auf ein...

„Die Justizreporter*innen“ – Podcast der ARD-Rechtsredaktion“Die Justizreporter*innen“ – Podcast der ARD-Rechtsredaktion

Karlsruhe (ots) - Reihe für Jurist*innen und juristisch Interessierte. Die Justizreporter*innen sind vor Ort an den höchsten Gerichten - ab 28. Februar wöchentlich / Podcast, über ARD Audiothek, Spotify, Apple Podcast und Podcast Catcher. Wie hat das Bundesverfassungsgericht entschieden? Wie hat der Bundesgerichtshof geurteilt? Was war im Gerichtssaal los? Was bedeuten die Urteile? Die Justizreporter*innen sind vor Ort und berichten in der wöchentlichen Podcastreihe der ARD-Rechtsredaktion aus Karlsruhe. Sie startet am Freitag, 28. Februar 2020 und ist abrufbar überall, wo es Podcasts gibt. Podcastreihe für Jurist*innen und juristisch Interessierte "Die Justizreporter*innen" sprechen über die wichtigsten Urteile der höchsten deutschen Gerichte, des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg oder des Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg. Zu Gast sind die SWR Reporter*innen der ARD-Rechtsredaktion, die im Gerichtssaal dabei waren und einen Blick hinter die Kulissen gewähren. Sie berichten über die Urteile, tauschen sich darüber aus, diskutieren kontrovers. Und manchmal bitten die Justizreporter*innen auch externe Gäste ins Podcaststudio, zum Beispiel Richter*innen oder Anwält*innen. "Wir sind dabei, damit Ihr auf dem Stand bleibt", ist der Leitsatz der Justizreporter*innen. Die Podcastreihe der ARD-Rechtredaktion wendet sich gleichermaßen an Jurist*innen, Jura-Studierende und juristisch Interessierte. In der ARD Audiothek, über Apple Podcasts, über Spotify, Podcast Catcher Fotos über ARD-Foto.de Informationen, kostenloses Bildmaterial und weiterführende Links unter http://swr.li/swrhoerfunk-recht-podcast-2020 Pressekontakt: Bruno Geiler, Tel. 07221 929 23273, bruno.geiler@SWR.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7169/4528683 OTS: SWR - Südwestrundfunk Original-Content von: SWR - Südwestrundfunk, übermittelt durch news aktuell

Themen in „Report Mainz“ am Dienstag, 25. Februar 2020, 21:45 Uhr im Ersten / Moderation: Fritz Frey

Mainz (ots) - "Report Mainz" bringt am Dienstag, 25. Februar 2020, ab 21:45 Uhr im Ersten voraussichtlich folgende Beiträge: - Volkskrankheit Diabetes - warum die Politik dringend handeln muss - Streit um Sterbehilfe - wie ein Gesetz die Verantwortung auf Angehörige abwälzt Moderation: Fritz Frey Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel. 06131 929 33351 oder -33352. Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/75892/4526724 OTS: SWR - Das Erste Original-Content von: SWR - Das Erste, übermittelt durch news aktuell

Bundesverkehrsministerium muss ZDF-Journalist Auskunft zu Bußgeldern im Diesel-Skandal geben

Mainz (ots) - Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg muss das Bundesverkehrsministerium einem ZDF-Journalisten Fragen im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal beantworten. Unter anderem muss die Behörde Auskunft geben, ob sie geprüft hat, Geldbußen gegen Autohersteller verhängen zu können, und wenn ja, in welcher Höhe. Bundesverkehrsminister Scheuer muss zudem die Frage beantworten, ob er tatsächlich gegenüber dem Vorsitzenden der Daimler AG Bußgelder angedroht hatte, die er dann nie verhängte. Dies hatte der SPIEGEL berichtet. Das ZDF-Magazin "Frontal 21" ging daraufhin dem Verdacht nach, das Bundesverkehrsministerium verzichte zugunsten der Automobilindustrie auf Geldbußen und damit auf Staatseinnahmen in Milliardenhöhe. Ein "Frontal 21"-Redakteur, der auch für die Internetplattform Legal Tribune Online (LTO) tätig ist, stellte dazu der Behörde eine Vielzahl von Fragen. Nachdem das Ministerium die Auskunft verweigerte, verklagte der Journalist die Behörde in einem gerichtlichen Eilverfahren. Das Verwaltungsgericht Berlin bejahte den Anspruch, das Ministerium legte zunächst Beschwerde ein, die das Oberverwaltungsgericht jetzt zurückwies. Das Gericht hat damit die umfassenden presserechtlichen Auskunftsansprüche letztinstanzlich anerkannt (OVG 6 S 59.19). Ansprechpartner: ZDF-Redaktion "Frontal 21", Michael Hölting, Telefon: 030 - 2099-1254 "Frontal 21" in der ZDFmediathek: https://frontal21.zdf.de https://zdf.de/nachrichten/ https://twitter.com/frontal21 https://facebook.com/frontal21 https://twitter.com/ZDFpresse Pressekontakt: ZDF Presse und Information Telefon: +49-6131-70-12121 Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7840/4520845 OTS: ZDF Original-Content von: ZDF, übermittelt durch news aktuell
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