Justiz
Medien / Kultur
Fox-News-Fall: Doku über Roger Ailes in ZDFmediathek und ZDFinfo
Mainz (ots) - Parallel zum deutschen Kinostart von "Bombshell - Das Ende des
Schweigens" über den Fox-News-Missbrauchsfall ist ab Donnerstag, 13. Februar
2020, der Dokumentarfilm "Sex, Trump & Fox News - Aufstieg und Fall des Roger
Ailes" in der ZDFmediathek zu sehen. ZDFinfo sendet den 100-minütigen Film von
Alexis Bloom erstmals am Montag, 24. Februar 2020, 21.45 Uhr. Fox-News-Chef Roger Ailes war Medienberater vieler republikanischer
US-Präsidenten und wurde zu einem der einflussreichsten Männer der
amerikanischen Politiklandschaft. Ailes hat die "negative Werbung" im
politischen Wahlkampf in seinen Medienkampagnen auf die Spitze getrieben. Der
Gretchen-Carlson-Skandal führte zum unfreiwilligen Ende seiner Karriere - die
Fox-News-Moderatorin bezichtigte ihn der sexuellen Belästigung. Ailes starb
2017, weniger als ein Jahr nach seinem Ausstieg bei Fox News. Seine Mitarbeiter sagen, dass es Roger Ailes nicht um Journalismus gegangen sei,
sondern um die möglichst hohe Zuschauerquote. Er erreichte mit Fox News mehr
Zuschauer als alle anderen Nachrichtensender zusammen. Sein Rezept: Wut, Angst
und Sex. Die Aufgabe seiner Mitarbeiter bestand darin: "Konflikte schüren, denn
dann schauen die Leute weiter." Ailes machte auch kein Geheimnis daraus, dass
die weiblichen Fox-Angestellten dazu angehalten waren, in engen, kurzen Kleidern
anzutreten und sich von ihrer attraktivsten Seite zu präsentieren. Im Kinofilm "Bombshell" geht es um die Geschichte einer Gruppe von Frauen, die
sich Gerechtigkeit verschaffen will, indem sie die Wahrheit über Fox-News-Chef
Roger Ailes offenlegt - der Dokumentarfilm in ZDFinfo bietet Einblicke und
Interviews zum Thema. Ansprechpartner: Thomas Hagedorn, Telefon: 06131 - 70-13802; Presse-Desk,
Telefon: 06131 - 70-12108, pressedesk@zdf.de Fotos sind erhältlich über ZDF Presse und Information, 06131 - 70-16100, und
über https://presseportal.zdf.de/presse/sextrumpandfoxnews "Sex, Trump & Fox News - Aufstieg und Fall des Roger Ailes"...
Auto / Verkehr
Razzia bei Volkswagen – Weitere illegale Motoren gefunden / Millionen Fahrzeuge wie Golf VII und Audi A3 betroffen
Köln (ots) - Der Diesel-Motor EA189 wurde für VW schon zum Totalschaden,
unzählige Kunden erhielten Schadensersatz. Doch VW, Audi und Co. kommen nicht
aus den Negativschlagzeilen. Denn auch im Nachfolgemotor namens EA288 ist wohl
eine illegale Abschalteinrichtung "ab Werk" mit dabei. Der Verdacht kam bereits
im November im Rahmen einer Durchsuchungsaktion ans Licht, die von der
Staatsanwaltschaft in der Wolfsburger Firmenzentrale durchgeführt wurde. Mit der
Abgas-Trickserei soll der Autokonzern wieder einmal den Prüfstand umgehen und
kann die Motoren als Euro 6-Diesel einstufen, obwohl sie eigentlich nicht
zulassungsfähig sind. Motor-Manipulation mit vielen negativen Folgen Millionen Autofahrer dürften sich daher auf eine verpflichtende Rückrufaktion
gefasst machen. Für rund 200.000 VW-Busse des Typs T6 ist diese bereits bittere
Realität. "Ein Rückruf zur Installation des Software-Updates ist keineswegs eine
gute Lösung für den Kunden" erklärt Dr. V. Ghendler, Rechtsanwalt und Partner
der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Denn der Motor ist nicht auf die
neue Software ausgelegt, höherer Verschleiß und technische Probleme sind die
Folge. Zwar ist die Software durch das KBA genehmigt, nach Ansicht der Gerichte
muss ein Kunde sich damit aber nicht zufrieden geben, sondern kann erfolgreich
Schadensersatz fordern. VW räumt Abschalteinrichtung vor Gericht ein Den Aussagen der Volkswagen AG, dass diese Abschalteinrichtung legal sei, kann
man wohl keinen Glauben schenken. Der bereits zurückgerufene Motor des T6
unterscheidet sich nicht von den Antrieben, die in Millionen anderer Modelle
auch von Audi, Seat und Skoda verbaut sind. Erst vor wenigen Wochen hat die
Tagesschau ein Urteil des LG Duisburg (Aktenzeichen 1 O 231/18) veröffentlicht.
Darin stellt das Gericht fest, dass in einem Golf VII mit dem Motortyp EA288
eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut ist. Auch...
Medien / Kultur
15 Jahre nach dem Ehrenmord an Aynur Hatun Sürücü: „Nur eine Frau“ am 29.01.2020, 20.15 Uhr, FilmMittwoch im Ersten
Berlin (ots) - Aynur (Almila Bagriacik), eine junge deutsche Frau mit
türkisch-kurdischen Wurzeln, liebt das Leben und weiß genau, wie sie es leben
möchte. Sie entflieht der Gewalt in ihrer Ehe und lässt sich auch von ihren
Brüdern und Eltern nicht vorschreiben, was sie zu tun hat. Sie sucht sich und
ihrem kleinen Sohn Can eine eigene Wohnung, macht eine Lehre, geht aus und lernt
neue Freundinnen und Freunde kennen. Sie weiß, dass sie sich damit gegen die
Traditionen ihrer Familie stellt und sich selbst in Gefahr bringt, doch ihr
Drang nach Freiheit ist groß. Bis die Beleidigungen und Drohungen ihrer Brüder
immer ernster werden. Und es irgendwann zur Katastrophe kommt: Mitten in Berlin
wird Aynur von ihrem Bruder Nuri (Rauand Taleb) auf offener Straße erschossen,
als sie ihn arglos zur Bushaltestelle begleitet und Can nur wenige hundert Meter
entfernt in der Wohnung schläft. Wie ist es zu dieser Tat gekommen? "Nur eine Frau" ist die Geschichte von Aynur Hatun Sürücü, deren Ermordung vor
15 Jahren, am 7. Februar 2005, für einen Aufschrei sorgte. Regisseurin Sherry
Hormann ("Wüstenblume") lässt Aynur in ihrem Film selbst zu Wort kommen und die
Geschichte ihres eigenen Lebens erzählen. Der dokumentarische Spielfilm basiert
auf Recherchen in ihrem persönlichen Umfeld, Gerichtsakten, bislang
unveröffentlichten Gesprächen mit der Familie, den Tätern, Freundinnen und
Freunden Aynurs und der bis heute im Zeugenschutzprogramm befindlichen
Kronzeugin. So entwirft "Nur eine Frau" das authentische Bild einer
lebenshungrigen, freiheitsliebenden und mutigen jungen Frau, die darum kämpft,
selbstbestimmt leben zu können. Doch als Deutsche mit türkisch-kurdischen
Wurzeln befindet sie sich im ständigen Konflikt zwischen den Werten ihrer
Familie und ihrer eigenen...
Panorama
Bundesgerichtshof weist Beschwerde von „dolphin aid“ gegen das WDSF zurück
Hagen (ots) - Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss (AZ: VI ZR 175/19)
vom 14. Januar 2020 die Nichtzulassungsbeschwerde des Delfintherapievermittlers
"dolphin aid" gegen das Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) zurückgewiesen. Damit
wird das Urteil des OLG Köln rechtskräftig. In der Berufung durch "dolphin aid e.V." hatte das Oberlandesgericht Köln (AZ 15
U 170/17) am 28.03.2019 weitgehend sämtliche Klageanträge des
Delphintherapievermittlers gegen das Hagener Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF)
abgewiesen. Das WDSF berichtet umfangreich und kritisch auf seiner Homepage
(http://ots.de/qYU2YI) über "dolphin aid". Bei der vom WDSF verwendeten Aussagen handelt es sich um eine korrekte
Meinungsäußerung, welche die Geld- und Spendensammelaktion von "dolphin aid"
insgesamt kritisch bewertet, so das OLG Köln. Der vorsitzende Richter des LG Köln wies in dem jahrelangen Rechtsstreit darauf
hin, dass "dolphin aid" sich Kritik gefallen lassen müsse und dass Inhalte der
WDSF-Homepage über den Delfintherapievermittler bewiesen zutreffend seien. Auch dass die Gründerin von "dolphin aid", Kirsten Kuhnert, jahrelang bereits
bezahlte Managerin des Delfintherapiezentrums in Curacao sei, wurde nicht
dementiert. Jährlich findet eine Gala im Hotel Intercontinental Düsseldorf durch
"dolphin aid" statt, an der etliche Promis und Firmen teilnehmen und eine Menge
Geld zusammentragen. In Curacao können die Delfine nicht ohne Betreuung dauerhaft in das offene Meer
schwimmen, weil sie in einer Lagune gefangen sind und dort gefüttert werden. Das
ist einer von über 20 Kritikpunkten die das WDSF angeführt hat. Pressekontakt: Jürgen Ortmüller
WDSF-Gesellschafter-Geschäftsführer
Mobil: 0151 24030 952 Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF)
gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Möllerstr. 19
58119 Hagen
Telefon +49 / (0)2334 - 919022
Telefax +49 / (0)2334 - 919019 E-Mail: wds-forum@t-online.de
Webseite: www.wdsf.de
Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Wal-_und_Delfinschutz-Forum Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/43450/4504139
OTS: Journal Society GmbH Original-Content von: Journal Society GmbH,...
Medien / Kultur
LKA-Berlin fordert besseren Schutz vor Erbschleicherei und dem Missbrauch von Vorsorgevollmachten / „Report Mainz“ am Dienstag, 28. Januar 2020, 21:45 Uhr im Ersten
Mainz (ots) - Laut Landeskriminalamt Berlin würden immer mehr alte Menschen
Opfer von Erbschleichern und Betrügern werden. Die Täter blieben in der Regel
straffrei, da die gesetzlichen Grundlagen für eine effektive Strafverfolgung
nicht ausreichend seien. Kriminaloberkommissarin Annett Mau sagt im Interview
mit "Report Mainz": "Wir stellen fest, dass mindestens zwei Drittel der
Verfahren eingestellt werden und sollten sie bis zu Gericht kommen, enden die
meistens mit einem Freispruch." Erfolgreiche Strafverfahren seien ihr im Grunde
nicht bekannt, erklärt die Kommissarin weiter. Ihre Dienststelle habe den
Gesetzgeber schon mehrfach darauf hingewiesen, bisher ohne Erfolg. Missbrauch von Vorsorgevollmachten Haupteinfallstor für Kriminelle seien sogenannte Vorsorge- oder
Generalvollmachten. Diese würden von Kriminellen erschlichen, um die
hochbetagten Senioren dann um ihr Vermögen zu bringen. Annett Mau beschreibt das
Vorgehen wie folgt: "Täter kommen in ein Gefüge hinein und machen sich gut, also
beliebt. Sie kümmern sich, bieten Hilfe an. Nach dem Gutmachen machen sie alle
anderen potenziellen Kontrolleure, Aufpasser schlecht, das nennen wir
Schlechtmachen. Und der dritte Schritt ist das Wegmachen, sprich das Vermögen
wird einfach weggenommen." Auch zahlreiche Fachanwälte für Erbrecht sehen diese
Entwicklung. Vorsorgespezialist Dietmar Kurze erklärt "Report Mainz": "Es ist
eine ganz klare Zunahme von Missbrauch von Vollmachten festzustellen. Es geht
oft um ganz erhebliche Beträge, ganze Vermögen, mehrere Immobilien, viele
Hunderttausende oder sogar Millionen auf den Konten, die vom einem zum anderen
wechseln." Opposition fordert Maßnahmen gegen die finanzielle Ausbeutung von Senioren In einem Antrag an den Bundestag, der "Report Mainz" vorliegt, fordert die
FDP-Fraktion ein "Maßnahmenpaket gegen die finanzielle Ausbeutung älterer
Menschen". Der Bundestag solle die Bundesregierung dazu auffordern, eine
wissenschaftliche Studie zum Ausmaß des finanziellen Missbrauchs älterer
Menschen in Auftrag...
Medien / Kultur
Die Anlagefalle – Das dubiose Geschäft mit der Traumrendite / Reportage aus der Reihe „betrifft“ am Mittwoch, 12. Februar 2020, 20:15 Uhr im SWR...
Mainz (ots) - In Zeiten niedriger Zinsen fragen sich viele Menschen, wie sie ihr
mühsam Erspartes sicher anlegen - gerne noch mit einem möglichst großen Gewinn.
Manche investieren ihr Geld in Unternehmen, die für die Verwirklichung einer
Geschäftsidee Kapital einsammeln und traumhafte Renditen versprechen. Doch
dieser Traum endet für unerfahrene Kleinanleger nicht selten mit einer bitteren
Enttäuschung. Das SWR Fernsehen zeigt "Die Anlagefalle - Das dubiose Geschäft
mit der Traumrendite" am Mittwoch, 12. Februar, ab 20:15 Uhr. Im Anschluss folgt
die Reportage "Die Erbenermittlerin - Was vom Leben bleibt". Das hatte sich Werner Engel anders vorgestellt. Der ehemalige LKW-Fahrer hat
sein Leben lang hart gearbeitet. Sparsam leben, fürs Alter vorsorgen, das war
ihm immer wichtig. Als sein Finanzberater mit einer Geldanlage-Idee auf ihn
zukam, hatte alles großartig geklungen. Der Berater empfahl ihm, in die
sogenannte "Halbstrom-Erfindung" zu investieren. Ein Unternehmen der sogenannten
"Firmenwelten-Gruppe" versprach damit traumhafte Renditen. In den Vereinigten
Staaten sei man mit der Halbstrom-Technik schon ganz groß im Geschäft. Strom
sparen schien Werner Engel und vielen anderen eine lukrative und zukunftssichere
Investition. So stieg er ein, mit 25.000 Euro. Ein verhängnisvoller Fehler, wie
er heute meint. Denn der größte Teil seines Einsatzes ist wohl verloren. Geprellte Anleger - Verantwortlicher für die Justiz nicht greifbar Wie Werner
Engel geht es Hunderten von Anlegern, die den Unternehmen der
"Firmenwelten-Gruppe" ihr Geld anvertraut haben. Als die Anleger die
versprochenen Zinszahlungen nicht mehr erhalten, erstatten viele von ihnen
Anzeige. Doch der Mann, der hinter dem komplizierten Firmengeflecht steht, lebt
wohl inzwischen in den Vereinigten Staaten und ist für die deutsche Justiz nicht
greifbar. Seine Kinder, die als Geschäftsführer bei "Firmenwelten" tätig waren,
müssen...
Auto / Verkehr
Blitzer-Streit: Verfassungsgerichtshof ebnet Weg für bundesweite Entscheidung
Berlin (ots) - Seit der Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs
(VGH) wehren sich viele Betroffene, die von einem Anhänger geblitzt wurden,
bundesweit vor Gericht. Jetzt gaben die Koblenzer Richter einer
Verfassungsbeschwerde teilweise statt und forderten das Oberlandesgericht
Koblenz auf, einen Fall zum Blitzergerät PoliScan FM1 der Firma Vitronic zur
einheitlichen Klärung dem Bundesgerichtshof vorzulegen. Ein Fahranfänger und seine Anwälte hatten bemängelt, dass die
PoliScan-Messgeräte keine Rohmessdaten speichern. Diese seien zur Überprüfung
der Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessungen notwendig. Zudem sollen ihnen die
benötigte Messstatistik und die Gebrauchsanweisung nicht zur Einsicht vorgelegt
worden sein. Auch hätte das Oberlandesgericht die Sache zur Klärung dem
Bundesgerichtshof vorlegen müssen (§ 121 Absatz 2 des
Gerichtsverfassungsgesetzes). Dem letzten Punkt stimmte auch der
Verfassungsgerichtshof zu und wies den Fall zurück an das Oberlandesgericht.
Dieses kann nun den BGH anrufen. Dem betroffenen Verkehrsteilnehmer wurde vorgeworfen auf der Autobahn 34 km/h zu
schnell gefahren zu sein. Anschließend sollte er eine Geldbuße von 120 Euro
bezahlen und einen Punkt bekommen. Nachdem die Beschwerde des Fahrers vor dem
Amtsgericht Wittlich und dem Oberlandesgericht Koblenz erfolglos verlaufen war,
legten seine Anwälte eine Verfassungsbeschwerde ein (Aktenzeichen VGH B 19/19).
Im Saarland erfolgte bereits eine Entscheidung zur fehlenden
Rohmessdatenspeicherung. Der TraffiStar S 350 wird im Saarland nicht mehr
eingesetzt. Das OLG Koblenz entschied hingegen, dass die Messungen der Blitzer
trotz fehlender Speicherung der Rohmessdaten verwertbar seien. Weitere Geräte
stehen in der Kritik. Wie sich die Forderung des Verfassungsgerichtshofs auswirken kann, erklärt die
Berliner CODUKA GmbH - Betreiber des Portals www.geblitzt.de - die auf Vorwürfe
im Straßenverkehr spezialisiert ist. "Die Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofs ist von enormer Bedeutung für alle Autofahrer, da sie
vermutlich den überfälligen...
Wirtschaft
Dammbruch in Brasilien / Von sechs auf 1000 Mandanten – SPG Law und Göhmann erweitern die Klage gegen den TÜV Süd
Hannover (ots) - Zum Jahrestag des Dammbruchs einer Eisenerzmine nahe der
brasilianischen Kleinstadt Brumadinho am 25.01.2019 mit 256 Toten und
verheerenden Umweltschäden, erweitern die deutsche Kanzlei Göhmann und die
englische SPG LAW ihre Klage gegen die TÜV SÜD AG als Verantwortliche für
Verhaltensweisen der TÜV SÜD Bureau, ihr brasilianisches Tochterunternehmen. Anhand der mittlerweile abgeschlossenen Ermittlungen der brasilianischen
Staatsanwaltschaft und eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses lässt
sich der Ablauf der Katastrophe wie folgt rekonstruieren: Durch den Bruch des noch vier Monate zuvor von der TÜV SÜD Bureau als sicher
eingestuften Dammes am 25.01.2019, kurz nach Mittag, wurde eine Lawine
ausgelöst. Die 13 Millionen Kubikmeter hochgiftiger Minenschlamm verschütteten
Gebäude auf dem Minengelände, Siedlungen in der Nähe von Brumadinho, verseuchten
das Trinkwasser und töteten mindestens 256 Menschen. Das Ökosystem des Flusses
Paraopeba gilt seitdem als zerstört. Im Juli 2019 verurteilte ein brasilianisches Gericht die Betreiberfirma Vale
S.A., für alle Schäden aufzukommen. Viele Angehörige der Opfer sehen die Verantwortung für das Unglück aber nicht
allein bei Vale S.A., sondern in gleichem Maße bei der deutschen TÜV SÜD AG. Das
Gutachten von deren brasilianischer Tochtergesellschaft vom September 2018
stellte die Grundlage für die Betriebsgenehmigung des Dammes dar, listete aber
bereits eine Reihe von Mängeln auf. Dennoch zertifizierte es die
Standfestigkeit. Die Menschenrechtsorganisation ECCHR, die ebenfalls
Strafanzeige gegen die TÜV SÜD AG erstattet hat, wirft gleichfalls den Prüfern
vor, dem Damm wider besseren Wissens Stabilität bescheinigt und damit die
Katastrophe ermöglicht zu haben. Die Kanzlei Göhmann hat bereits im Oktober 2019
die erste Klage im Namen von sechs Mandanten beim Landgericht München gegen die
TÜV SÜD AG eingereicht. "Diese Freigabe des Staudamms durch die TÜV-Prüfer hätte
niemals erteilt werden dürfen."...
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