StartSchlagworteJustiz

Justiz

Fox-News-Fall: Doku über Roger Ailes in ZDFmediathek und ZDFinfo

Mainz (ots) - Parallel zum deutschen Kinostart von "Bombshell - Das Ende des Schweigens" über den Fox-News-Missbrauchsfall ist ab Donnerstag, 13. Februar 2020, der Dokumentarfilm "Sex, Trump & Fox News - Aufstieg und Fall des Roger Ailes" in der ZDFmediathek zu sehen. ZDFinfo sendet den 100-minütigen Film von Alexis Bloom erstmals am Montag, 24. Februar 2020, 21.45 Uhr. Fox-News-Chef Roger Ailes war Medienberater vieler republikanischer US-Präsidenten und wurde zu einem der einflussreichsten Männer der amerikanischen Politiklandschaft. Ailes hat die "negative Werbung" im politischen Wahlkampf in seinen Medienkampagnen auf die Spitze getrieben. Der Gretchen-Carlson-Skandal führte zum unfreiwilligen Ende seiner Karriere - die Fox-News-Moderatorin bezichtigte ihn der sexuellen Belästigung. Ailes starb 2017, weniger als ein Jahr nach seinem Ausstieg bei Fox News. Seine Mitarbeiter sagen, dass es Roger Ailes nicht um Journalismus gegangen sei, sondern um die möglichst hohe Zuschauerquote. Er erreichte mit Fox News mehr Zuschauer als alle anderen Nachrichtensender zusammen. Sein Rezept: Wut, Angst und Sex. Die Aufgabe seiner Mitarbeiter bestand darin: "Konflikte schüren, denn dann schauen die Leute weiter." Ailes machte auch kein Geheimnis daraus, dass die weiblichen Fox-Angestellten dazu angehalten waren, in engen, kurzen Kleidern anzutreten und sich von ihrer attraktivsten Seite zu präsentieren. Im Kinofilm "Bombshell" geht es um die Geschichte einer Gruppe von Frauen, die sich Gerechtigkeit verschaffen will, indem sie die Wahrheit über Fox-News-Chef Roger Ailes offenlegt - der Dokumentarfilm in ZDFinfo bietet Einblicke und Interviews zum Thema. Ansprechpartner: Thomas Hagedorn, Telefon: 06131 - 70-13802; Presse-Desk, Telefon: 06131 - 70-12108, pressedesk@zdf.de Fotos sind erhältlich über ZDF Presse und Information, 06131 - 70-16100, und über https://presseportal.zdf.de/presse/sextrumpandfoxnews "Sex, Trump & Fox News - Aufstieg und Fall des Roger Ailes"...

Razzia bei Volkswagen – Weitere illegale Motoren gefunden / Millionen Fahrzeuge wie Golf VII und Audi A3 betroffen

Köln (ots) - Der Diesel-Motor EA189 wurde für VW schon zum Totalschaden, unzählige Kunden erhielten Schadensersatz. Doch VW, Audi und Co. kommen nicht aus den Negativschlagzeilen. Denn auch im Nachfolgemotor namens EA288 ist wohl eine illegale Abschalteinrichtung "ab Werk" mit dabei. Der Verdacht kam bereits im November im Rahmen einer Durchsuchungsaktion ans Licht, die von der Staatsanwaltschaft in der Wolfsburger Firmenzentrale durchgeführt wurde. Mit der Abgas-Trickserei soll der Autokonzern wieder einmal den Prüfstand umgehen und kann die Motoren als Euro 6-Diesel einstufen, obwohl sie eigentlich nicht zulassungsfähig sind. Motor-Manipulation mit vielen negativen Folgen Millionen Autofahrer dürften sich daher auf eine verpflichtende Rückrufaktion gefasst machen. Für rund 200.000 VW-Busse des Typs T6 ist diese bereits bittere Realität. "Ein Rückruf zur Installation des Software-Updates ist keineswegs eine gute Lösung für den Kunden" erklärt Dr. V. Ghendler, Rechtsanwalt und Partner der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Denn der Motor ist nicht auf die neue Software ausgelegt, höherer Verschleiß und technische Probleme sind die Folge. Zwar ist die Software durch das KBA genehmigt, nach Ansicht der Gerichte muss ein Kunde sich damit aber nicht zufrieden geben, sondern kann erfolgreich Schadensersatz fordern. VW räumt Abschalteinrichtung vor Gericht ein Den Aussagen der Volkswagen AG, dass diese Abschalteinrichtung legal sei, kann man wohl keinen Glauben schenken. Der bereits zurückgerufene Motor des T6 unterscheidet sich nicht von den Antrieben, die in Millionen anderer Modelle auch von Audi, Seat und Skoda verbaut sind. Erst vor wenigen Wochen hat die Tagesschau ein Urteil des LG Duisburg (Aktenzeichen 1 O 231/18) veröffentlicht. Darin stellt das Gericht fest, dass in einem Golf VII mit dem Motortyp EA288 eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut ist. Auch...

15 Jahre nach dem Ehrenmord an Aynur Hatun Sürücü: „Nur eine Frau“ am 29.01.2020, 20.15 Uhr, FilmMittwoch im Ersten

Berlin (ots) - Aynur (Almila Bagriacik), eine junge deutsche Frau mit türkisch-kurdischen Wurzeln, liebt das Leben und weiß genau, wie sie es leben möchte. Sie entflieht der Gewalt in ihrer Ehe und lässt sich auch von ihren Brüdern und Eltern nicht vorschreiben, was sie zu tun hat. Sie sucht sich und ihrem kleinen Sohn Can eine eigene Wohnung, macht eine Lehre, geht aus und lernt neue Freundinnen und Freunde kennen. Sie weiß, dass sie sich damit gegen die Traditionen ihrer Familie stellt und sich selbst in Gefahr bringt, doch ihr Drang nach Freiheit ist groß. Bis die Beleidigungen und Drohungen ihrer Brüder immer ernster werden. Und es irgendwann zur Katastrophe kommt: Mitten in Berlin wird Aynur von ihrem Bruder Nuri (Rauand Taleb) auf offener Straße erschossen, als sie ihn arglos zur Bushaltestelle begleitet und Can nur wenige hundert Meter entfernt in der Wohnung schläft. Wie ist es zu dieser Tat gekommen? "Nur eine Frau" ist die Geschichte von Aynur Hatun Sürücü, deren Ermordung vor 15 Jahren, am 7. Februar 2005, für einen Aufschrei sorgte. Regisseurin Sherry Hormann ("Wüstenblume") lässt Aynur in ihrem Film selbst zu Wort kommen und die Geschichte ihres eigenen Lebens erzählen. Der dokumentarische Spielfilm basiert auf Recherchen in ihrem persönlichen Umfeld, Gerichtsakten, bislang unveröffentlichten Gesprächen mit der Familie, den Tätern, Freundinnen und Freunden Aynurs und der bis heute im Zeugenschutzprogramm befindlichen Kronzeugin. So entwirft "Nur eine Frau" das authentische Bild einer lebenshungrigen, freiheitsliebenden und mutigen jungen Frau, die darum kämpft, selbstbestimmt leben zu können. Doch als Deutsche mit türkisch-kurdischen Wurzeln befindet sie sich im ständigen Konflikt zwischen den Werten ihrer Familie und ihrer eigenen...

Bundesgerichtshof weist Beschwerde von „dolphin aid“ gegen das WDSF zurück

Hagen (ots) - Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss (AZ: VI ZR 175/19) vom 14. Januar 2020 die Nichtzulassungsbeschwerde des Delfintherapievermittlers "dolphin aid" gegen das Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) zurückgewiesen. Damit wird das Urteil des OLG Köln rechtskräftig. In der Berufung durch "dolphin aid e.V." hatte das Oberlandesgericht Köln (AZ 15 U 170/17) am 28.03.2019 weitgehend sämtliche Klageanträge des Delphintherapievermittlers gegen das Hagener Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) abgewiesen. Das WDSF berichtet umfangreich und kritisch auf seiner Homepage (http://ots.de/qYU2YI) über "dolphin aid". Bei der vom WDSF verwendeten Aussagen handelt es sich um eine korrekte Meinungsäußerung, welche die Geld- und Spendensammelaktion von "dolphin aid" insgesamt kritisch bewertet, so das OLG Köln. Der vorsitzende Richter des LG Köln wies in dem jahrelangen Rechtsstreit darauf hin, dass "dolphin aid" sich Kritik gefallen lassen müsse und dass Inhalte der WDSF-Homepage über den Delfintherapievermittler bewiesen zutreffend seien. Auch dass die Gründerin von "dolphin aid", Kirsten Kuhnert, jahrelang bereits bezahlte Managerin des Delfintherapiezentrums in Curacao sei, wurde nicht dementiert. Jährlich findet eine Gala im Hotel Intercontinental Düsseldorf durch "dolphin aid" statt, an der etliche Promis und Firmen teilnehmen und eine Menge Geld zusammentragen. In Curacao können die Delfine nicht ohne Betreuung dauerhaft in das offene Meer schwimmen, weil sie in einer Lagune gefangen sind und dort gefüttert werden. Das ist einer von über 20 Kritikpunkten die das WDSF angeführt hat. Pressekontakt: Jürgen Ortmüller WDSF-Gesellschafter-Geschäftsführer Mobil: 0151 24030 952 Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) Möllerstr. 19 58119 Hagen Telefon +49 / (0)2334 - 919022 Telefax +49 / (0)2334 - 919019 E-Mail: wds-forum@t-online.de Webseite: www.wdsf.de Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Wal-_und_Delfinschutz-Forum Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/43450/4504139 OTS: Journal Society GmbH Original-Content von: Journal Society GmbH,...

LKA-Berlin fordert besseren Schutz vor Erbschleicherei und dem Missbrauch von Vorsorgevollmachten / „Report Mainz“ am Dienstag, 28. Januar 2020, 21:45 Uhr im Ersten

Mainz (ots) - Laut Landeskriminalamt Berlin würden immer mehr alte Menschen Opfer von Erbschleichern und Betrügern werden. Die Täter blieben in der Regel straffrei, da die gesetzlichen Grundlagen für eine effektive Strafverfolgung nicht ausreichend seien. Kriminaloberkommissarin Annett Mau sagt im Interview mit "Report Mainz": "Wir stellen fest, dass mindestens zwei Drittel der Verfahren eingestellt werden und sollten sie bis zu Gericht kommen, enden die meistens mit einem Freispruch." Erfolgreiche Strafverfahren seien ihr im Grunde nicht bekannt, erklärt die Kommissarin weiter. Ihre Dienststelle habe den Gesetzgeber schon mehrfach darauf hingewiesen, bisher ohne Erfolg. Missbrauch von Vorsorgevollmachten Haupteinfallstor für Kriminelle seien sogenannte Vorsorge- oder Generalvollmachten. Diese würden von Kriminellen erschlichen, um die hochbetagten Senioren dann um ihr Vermögen zu bringen. Annett Mau beschreibt das Vorgehen wie folgt: "Täter kommen in ein Gefüge hinein und machen sich gut, also beliebt. Sie kümmern sich, bieten Hilfe an. Nach dem Gutmachen machen sie alle anderen potenziellen Kontrolleure, Aufpasser schlecht, das nennen wir Schlechtmachen. Und der dritte Schritt ist das Wegmachen, sprich das Vermögen wird einfach weggenommen." Auch zahlreiche Fachanwälte für Erbrecht sehen diese Entwicklung. Vorsorgespezialist Dietmar Kurze erklärt "Report Mainz": "Es ist eine ganz klare Zunahme von Missbrauch von Vollmachten festzustellen. Es geht oft um ganz erhebliche Beträge, ganze Vermögen, mehrere Immobilien, viele Hunderttausende oder sogar Millionen auf den Konten, die vom einem zum anderen wechseln." Opposition fordert Maßnahmen gegen die finanzielle Ausbeutung von Senioren In einem Antrag an den Bundestag, der "Report Mainz" vorliegt, fordert die FDP-Fraktion ein "Maßnahmenpaket gegen die finanzielle Ausbeutung älterer Menschen". Der Bundestag solle die Bundesregierung dazu auffordern, eine wissenschaftliche Studie zum Ausmaß des finanziellen Missbrauchs älterer Menschen in Auftrag...

Die Anlagefalle – Das dubiose Geschäft mit der Traumrendite / Reportage aus der Reihe „betrifft“ am Mittwoch, 12. Februar 2020, 20:15 Uhr im SWR...

Mainz (ots) - In Zeiten niedriger Zinsen fragen sich viele Menschen, wie sie ihr mühsam Erspartes sicher anlegen - gerne noch mit einem möglichst großen Gewinn. Manche investieren ihr Geld in Unternehmen, die für die Verwirklichung einer Geschäftsidee Kapital einsammeln und traumhafte Renditen versprechen. Doch dieser Traum endet für unerfahrene Kleinanleger nicht selten mit einer bitteren Enttäuschung. Das SWR Fernsehen zeigt "Die Anlagefalle - Das dubiose Geschäft mit der Traumrendite" am Mittwoch, 12. Februar, ab 20:15 Uhr. Im Anschluss folgt die Reportage "Die Erbenermittlerin - Was vom Leben bleibt". Das hatte sich Werner Engel anders vorgestellt. Der ehemalige LKW-Fahrer hat sein Leben lang hart gearbeitet. Sparsam leben, fürs Alter vorsorgen, das war ihm immer wichtig. Als sein Finanzberater mit einer Geldanlage-Idee auf ihn zukam, hatte alles großartig geklungen. Der Berater empfahl ihm, in die sogenannte "Halbstrom-Erfindung" zu investieren. Ein Unternehmen der sogenannten "Firmenwelten-Gruppe" versprach damit traumhafte Renditen. In den Vereinigten Staaten sei man mit der Halbstrom-Technik schon ganz groß im Geschäft. Strom sparen schien Werner Engel und vielen anderen eine lukrative und zukunftssichere Investition. So stieg er ein, mit 25.000 Euro. Ein verhängnisvoller Fehler, wie er heute meint. Denn der größte Teil seines Einsatzes ist wohl verloren. Geprellte Anleger - Verantwortlicher für die Justiz nicht greifbar Wie Werner Engel geht es Hunderten von Anlegern, die den Unternehmen der "Firmenwelten-Gruppe" ihr Geld anvertraut haben. Als die Anleger die versprochenen Zinszahlungen nicht mehr erhalten, erstatten viele von ihnen Anzeige. Doch der Mann, der hinter dem komplizierten Firmengeflecht steht, lebt wohl inzwischen in den Vereinigten Staaten und ist für die deutsche Justiz nicht greifbar. Seine Kinder, die als Geschäftsführer bei "Firmenwelten" tätig waren, müssen...

Blitzer-Streit: Verfassungsgerichtshof ebnet Weg für bundesweite Entscheidung

Berlin (ots) - Seit der Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs (VGH) wehren sich viele Betroffene, die von einem Anhänger geblitzt wurden, bundesweit vor Gericht. Jetzt gaben die Koblenzer Richter einer Verfassungsbeschwerde teilweise statt und forderten das Oberlandesgericht Koblenz auf, einen Fall zum Blitzergerät PoliScan FM1 der Firma Vitronic zur einheitlichen Klärung dem Bundesgerichtshof vorzulegen. Ein Fahranfänger und seine Anwälte hatten bemängelt, dass die PoliScan-Messgeräte keine Rohmessdaten speichern. Diese seien zur Überprüfung der Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessungen notwendig. Zudem sollen ihnen die benötigte Messstatistik und die Gebrauchsanweisung nicht zur Einsicht vorgelegt worden sein. Auch hätte das Oberlandesgericht die Sache zur Klärung dem Bundesgerichtshof vorlegen müssen (§ 121 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Dem letzten Punkt stimmte auch der Verfassungsgerichtshof zu und wies den Fall zurück an das Oberlandesgericht. Dieses kann nun den BGH anrufen. Dem betroffenen Verkehrsteilnehmer wurde vorgeworfen auf der Autobahn 34 km/h zu schnell gefahren zu sein. Anschließend sollte er eine Geldbuße von 120 Euro bezahlen und einen Punkt bekommen. Nachdem die Beschwerde des Fahrers vor dem Amtsgericht Wittlich und dem Oberlandesgericht Koblenz erfolglos verlaufen war, legten seine Anwälte eine Verfassungsbeschwerde ein (Aktenzeichen VGH B 19/19). Im Saarland erfolgte bereits eine Entscheidung zur fehlenden Rohmessdatenspeicherung. Der TraffiStar S 350 wird im Saarland nicht mehr eingesetzt. Das OLG Koblenz entschied hingegen, dass die Messungen der Blitzer trotz fehlender Speicherung der Rohmessdaten verwertbar seien. Weitere Geräte stehen in der Kritik. Wie sich die Forderung des Verfassungsgerichtshofs auswirken kann, erklärt die Berliner CODUKA GmbH - Betreiber des Portals www.geblitzt.de - die auf Vorwürfe im Straßenverkehr spezialisiert ist. "Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist von enormer Bedeutung für alle Autofahrer, da sie vermutlich den überfälligen...

Dammbruch in Brasilien / Von sechs auf 1000 Mandanten – SPG Law und Göhmann erweitern die Klage gegen den TÜV Süd

Hannover (ots) - Zum Jahrestag des Dammbruchs einer Eisenerzmine nahe der brasilianischen Kleinstadt Brumadinho am 25.01.2019 mit 256 Toten und verheerenden Umweltschäden, erweitern die deutsche Kanzlei Göhmann und die englische SPG LAW ihre Klage gegen die TÜV SÜD AG als Verantwortliche für Verhaltensweisen der TÜV SÜD Bureau, ihr brasilianisches Tochterunternehmen. Anhand der mittlerweile abgeschlossenen Ermittlungen der brasilianischen Staatsanwaltschaft und eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses lässt sich der Ablauf der Katastrophe wie folgt rekonstruieren: Durch den Bruch des noch vier Monate zuvor von der TÜV SÜD Bureau als sicher eingestuften Dammes am 25.01.2019, kurz nach Mittag, wurde eine Lawine ausgelöst. Die 13 Millionen Kubikmeter hochgiftiger Minenschlamm verschütteten Gebäude auf dem Minengelände, Siedlungen in der Nähe von Brumadinho, verseuchten das Trinkwasser und töteten mindestens 256 Menschen. Das Ökosystem des Flusses Paraopeba gilt seitdem als zerstört. Im Juli 2019 verurteilte ein brasilianisches Gericht die Betreiberfirma Vale S.A., für alle Schäden aufzukommen. Viele Angehörige der Opfer sehen die Verantwortung für das Unglück aber nicht allein bei Vale S.A., sondern in gleichem Maße bei der deutschen TÜV SÜD AG. Das Gutachten von deren brasilianischer Tochtergesellschaft vom September 2018 stellte die Grundlage für die Betriebsgenehmigung des Dammes dar, listete aber bereits eine Reihe von Mängeln auf. Dennoch zertifizierte es die Standfestigkeit. Die Menschenrechtsorganisation ECCHR, die ebenfalls Strafanzeige gegen die TÜV SÜD AG erstattet hat, wirft gleichfalls den Prüfern vor, dem Damm wider besseren Wissens Stabilität bescheinigt und damit die Katastrophe ermöglicht zu haben. Die Kanzlei Göhmann hat bereits im Oktober 2019 die erste Klage im Namen von sechs Mandanten beim Landgericht München gegen die TÜV SÜD AG eingereicht. "Diese Freigabe des Staudamms durch die TÜV-Prüfer hätte niemals erteilt werden dürfen."...
Unternehmen: News & Wirtschaftsnachrichten aus Deutschland