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Antisemitismus im Fußball / Gedenkstätte Bergen-Belsen und Jüdischer Weltkongress legen Leitfaden vor / Niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza nimmt Broschüre entgegen

Hannover (ots) - Antisemitische Beschimpfungen, Bedrohungen und gewalttätige Übergriffe gegen jüdische und nicht-jüdische Vereine, Spielerinnen und Spieler und deren Fans sind sowohl im Profifußball als auch im Breitensport kein neues Phänomen. Wirksame und vorbeugende Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus sowie Forschung, die zur Aufklärung und Weiterentwicklung von Bildungsangeboten beitragen, sind bisher allerdings nur vereinzelt vorhanden. Im Rahmen des Kooperationsprojekts "Wer gegen wen? Gewalt, Ausgrenzung und das Stereotyp 'Jude' im Fußball" der Gedenkstätte Bergen-Belsen und des Jüdischen Weltkongresses (World Jewish Congress) wurde nun ein Leitfaden zum Umgang mit Antisemitismus entwickelt. Die Broschüre wurde am Mittwoch offiziell der niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza und dem Antisemitismusbeauftragten Dr. Franz Rainer Enste übergeben. Auf der Grundlage von etwa 30 Interviews mit Praktikerinnen und Praktiker auf verschiedenen Ebenen des organisierten Fußballs in Niedersachsen wurden Handlungsempfehlungen zum Vorgehen gegen Antisemitismus im Fußball entwickelt. Neben Profi-Vereinen, Fanprojekten und Fan-Initiativen wurden auf der Ebene des Breitensports ebenso Amateurvereine in der Untersuchung befragt. Darüber hinaus hat das Projektteam auch weitere Expertinnen und Experten der Fachwelt sowie der Zivilgesellschaft mit in den Forschungsprozess einbezogen. "Die Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten hat hier zusammen mit dem Jüdischen Weltkongress eine wichtige Arbeit vorgelegt, die wir sehr gerne unterstützt haben", so Justizministerin Havliza "Die Handlungsempfehlungen zeigen deutlich, welche Möglichkeiten es im Fußball gibt, sich gegen Antisemitismus zu engagieren. Wer im Sport Judenfeindlichkeit wahrnimmt, der muss dagegen einschreiten. Das gilt für Lieder in der Fankurve genauso wie für dumme Sprüche im Vereinsheim. Letztlich gilt das für jede Situation des Alltags. Die Stärkung der Prävention ist deshalb ein wichtiges Mittel, um Hetze, Hass, Rassismus und Antisemitismus von vornherein entgegenzuwirken. Auch aus diesem...

VW-Abgasskandal: Strafanzeige gegen VW-Vorstände mit erheblichem Zündstoff

Einer der beiden Gründungspartner der Pionierkanzlei im Abgasskandal Rogert & Ulbrich hat bei der Staatsanwaltschaft Trier gegen den jetzigen Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, gegen Rechtsvorständin Hiltrud Werner und gegen den ehemaligen VW-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Martin Winterkorn Strafanzeige wegen Prozessbetrugs gestellt. Nach gut begründeter Ansicht unseres Partners hat Winterkorn wissentlich eine falsche Ad-hoc-Mitteilung herausgegeben und Diess und Werner haben diese benutzt, um den Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzverfahren getäuscht, um sich auf diese Weise der Ansprüche von Käufern manipulierter Fahrzeuge zu entledigen, die das Fahrzeug nach der Ad-hoc-Mitteilung kauften. Winterkorn habe es bereits unterlassen, im Verfahren vor dem BGH die Ad-hoc-Mitteilung des Unternehmens an die Deutsche Börse vom 22. September 2015 zu korrigieren. Nach seinem Ausscheiden sei es Sache von Diess und Werner gewesen, dies in dem fraglichen Gerichtsverfahren nachzuholen. Volkswagen räumte in der fraglichen Ad-hoc-Mitteilung vom 22.09.2015 lediglich "Unregelmäßigkeiten einer verwendeten Software bei Dieselmotoren" ein. Weiter hieß es darin, dass, "die Aufklärung von Unregelmäßigkeiten einer verwendeten Software mit Hochdruck" vorangetrieben werde und "ausschließlich" der Motorentyp EA 189 betroffen sei. Zudem stehe man mit den zuständigen Behörden und dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Kontakt. Volkswagen dulde keine Gesetzesverstöße. Diese Meldung sei in mindestens 7 Punkten bewusst falsch, so Rechtsanwalt Ulbrich. Laut Ad-hoc-Mitteilung sollten etwa alle damals angebotenen Fahrzeuge der Euronorm 6 die gesetzlichen Anforderungen und Abgasnormen erfüllen. Tatsächlich wurden aber nach der Ad-hoc-Mitteilung zahlreiche Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 vom Kraftfahrt-Bundesamt wegen Abgasmanipulationen zurückgerufen. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist, dass Volkswagen in der Ad-hoc-Mitteilung behauptete, dass die beanstandete Software weder "das Fahrverhalten, (den) Verbrauch noch Emissionen" beeinflusse. Allerdings diente die Software ausschließlich dazu, die Emissionsgrenzwerte auf dem Prüfstand einzuhalten, die im Straßenbetrieb gerissen...

Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ zieht erste Bilanz / Demokratie und Meinungsfreiheit schützen / Hass und Hetze konsequent verfolgen

München (ots) - Meinungsfreiheit schützen, indem strafbarer Hass bekämpft wird. So beschreiben Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und Siegfried Schneider, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), das Ziel der gemeinsamen Initiative "Justiz und Medien - konsequent gegen Hass", die sich gezielt an Medienhäuser richtet. Eine erste erfolgreiche Bilanz ist in der gestrigen Online-Veranstaltung "Justiz, Medien, Gesellschaft - gemeinsam gegen Hate Speech" anlässlich des europaweiten Aktionstages für die Betroffenen von Hasskriminalität gezogen worden. Erst am Dienstag (21.07.2020) habe es in Bayern eine große Durchsuchungsaktion im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf Volksverhetzung aufgrund des Hinweises eines bayerischen Medienhauses gegeben, berichtete der Hate-Speech-Beauftragte der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb. Sein Fazit: "Die Initiative fruchtet." Das bestätigt auch BLM-Präsident Siegfried Schneider: Dank des effizienten Online-Meldeverfahrens im Rahmen der Initiative sei es "gelungen, eine Brücke zwischen den Medienhäusern und der Strafverfolgung zu bauen". Der bayerische Staatsminister Georg Eisenreich ergänzt: "Hass und Hetze im Netz vergiften das gesellschaftliche Klima und unterdrücken die Meinungsfreiheit anderer. Daher gilt: Wer strafbaren hass bekämpft, schränkt die Meinungsfreiheit nicht ein. Er schützt sie! Unsere gemeinsame Initiative hat erste Erfolge: Bisher sind über 100 Prüfbitten eingegangen. In mehr als 80 Fällen haben wir die Täter bereits ermitteln können. Die Ermittlungserfolge zeigen: Es lohnt sich, Straftaten online zu melden. Die bayerischen Staatsanwaltschaften ermitteln konsequent. Wer im Internet rassistische, beleidigende, antisemitische oder volksverhetzende Straftaten begeht, muss mit Konsequenzen rechnen. Es drohen hohe Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen." Wie stark die Medienschaffenden unter Hate Speech im Arbeitsalltag leiden, zeigt eine Studie der Universität Bielefeld, die Prof. Dr. Andreas Zick, Leiter des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung, präsentierte. Danach haben...

Staatsanwaltschaft München ermittelte bereits 2010 gegen Wirecard / Behörde ging Verdacht der Geldwäsche bei Transaktionen für Online-Pokerwebsites nach / Verfahren im Februar 2012 eingestellt

Berlin (ots) - Die Staatsanwaltschaft München I hat bereits vor vielen Jahren ein Ermittlungsverfahren gegen den Zahlungswickler Wirecard geführt. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin 'Capital' (Heft 8/2020, EVT 16. Juli) unter Berufung auf die Behörde. Wie eine Sprecherin bestätigte, ermittelte die Staatsanwaltschaft aufgrund mehrerer Anzeigen zwischen 2010 und 2012 wegen des Verdachts auf Geldwäsche gegen Verantwortliche der Wirecard-Gruppe. Im Februar 2012 sei das Verfahren eingestellt worden, "da ein Tatnachweis nicht zu führen war", teilte die Sprecherin mit. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft München I ging es in dem Ermittlungsverfahren um Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel in den USA, die von Wirecard abgewickelt wurden. Die Strafanzeigen hatten mehrere Aktienhändler gestellt, darunter der Investor und ehemalige Börsenbrief-Herausgeber Tobias Bosler. Die Anzeigen stützten sich unter anderem auf ein im Internet kursierendes Schreiben des US-Kreditkartenanbieters Mastercard, in dem dieser Wirecard eine Strafzahlung wegen illegaler Transaktionen von Umsätzen aus der Online-Glücksspielindustrie androhte. Aus Ermittlungsakten, die 'Capital' vorliegen, geht hervor, dass ein Staatsanwalt im Mai 2010 zwar erwog, Mastercard zu kontaktieren, um die Vorwürfe gegen Wirecard zu prüfen. Laut Aktenvermerk sah er dann aber davon ab: "Es ist befürchten sei, dass eine Anfrage publik werden könnte", heißt es darin. Auf Anfrage erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft dazu, "für die mögliche Strafbarkeit einer Geldwäsche" habe es keine Rolle gespielt, "ob die veröffentlichten Mastercard-Dokumente echt waren oder nicht". Im Interview mit 'Capital' sagte Bosler, er habe bereits im Wirecard-Geschäftsbericht für das Jahr 2007 Unregelmäßigkeiten gefunden. Später habe er erfahren, dass der Zahlungsdienstleister für Internetkasinos Geld wasche, sagte Bosler weiter. Die Methode des Unternehmens sei es damals gewesen, Zahlungen für illegale Glücksspielanbieter in den USA zu tarnen, indem...

„Was nun, Herr Harbarth?“ im ZDF / Fragen an den neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts

Mainz (ots) - Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernennt am Montag, 22. Juni 2020, Stephan Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Der frühere CDU-Politiker übernimmt das wichtige Staatsamt in einer Zeit, in der Politik, Gesellschaft und Justiz vor großen Herausforderungen stehen. Sind die Grundrechtseinschränkungen während der Coronakrise angemessen? Kann der Rechtsstaat diese Situation noch lange aushalten? Wie entwickelt sich das Verhältnis zwischen dem höchsten deutschen Gericht und dem europäischen Gerichtshof? Wie unabhängig kann ein Bundesverfassungsgerichtspräsident als ehemaliger Parteipolitiker agieren? Diesen und weiteren Fragen von ZDF-Chefredakteur Peter Frey und der stellvertretenden ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten stellt sich der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts am Montag, 22. Juni 2020, ab 19.25 Uhr in "Was nun, Herr Harbarth?" im ZDF. Ansprechpartner: Thomas Hagedorn, Telefon: 06131 - 70-13802; Presse-Desk, Telefon: 06131 - 70-12108, pressedesk@zdf.de Fotos sind ab Montag, 22. Juni 2020, 19.00 Uhr, erhältlich unter https://presseportal.zdf.de/presse/wasnun "Was nun, ...?" in der ZDFmediathek: https://wasnun.zdf.de http://ZDFheute.de https://twitter.com/ZDFheute https://twitter.com/ZDFpresse Pressekontakt: ZDF Presse und Information Telefon: +49-6131-70-12121 Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7840/4629773 OTS: ZDF Original-Content von: ZDF, übermittelt durch news aktuell

Innovationspreis für erste Blockchain-Kooperation in der Justiz / Bundesnotarkammer und bayerisches Justizministerium erproben digitale Version von notariellen Vollmachten und Erbscheinen

Berlin (ots) - Die bayerische Justiz und die Notare treiben die Digitalisierung voran. Für das jüngste Projekt wurden das bayerische Justizministerium und die Bundesnotarkammer mit dem "Innovationspreis Reallabore" als Sieger ausgezeichnet. Die Auszeichnung wurde am 26. Mai 2020 von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verliehen. Insgesamt hat die Jury aus 125 Beiträgen neun Sieger ausgewählt. Zudem zählt das Projekt zu den drei Finalisten für das "Beste Kooperationsprojekt" des eGovernment-Wettbewerbs, der unter der Schirmherrschaft von Kanzleramtschef Helge Braun steht. Die Gewinner werden am 16. Juni 2020 bekannt gegeben. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich bei der digitalen Verleihung des Innovationspreises: "Die Welt von morgen ist digital. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung für die Justiz nutzen. Das Projekt ist die erste Blockchain-Kooperation im Bereich der Justiz. Die Blockchain-Technologie kann bestimmte Verfahren vereinfachen und beschleunigen. Der Preis ist eine schöne Auszeichnung für unsere Innovationsfreude." Mit wissenschaftlicher Begleitung durch das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) haben Justizministerium und Bundesnotarkammer einen Prototyp für ein neues digitales Gültigkeitsregister entwickelt. Der Präsident der Bundesnotarkammer, Prof. Dr. Jens Bormann: "Als Notare wollen wir die Digitalisierung aktiv mitgestalten. Wir haben daher frühzeitig praktische Erfahrungen mit der Blockchain-Technologie aufgebaut. Die individuelle Beratung und Vertragsgestaltung durch den Notar bleibt dabei sehr wichtig. Es geht also darum, das Beste aus zwei Welten zu kombinieren." Notarielle Vollmachten und von Gerichten erteilte Erbscheine müssen besonders gut vor Missbrauch geschützt werden. Sie dürfen nur so lange im Umlauf bleiben, wie sie gültig sind. Auf der Blockchain-Grundlage zeigt das Register jederzeit missbrauchssicher, ob eine Vollmacht oder ein Erbschein noch gültig ist. Das schützt die Daten und erleichtert die Verwendung der Urkunden für Bürger, Notare und...

„Wissen hoch 2“ in 3sat mit Doku „Reif für den Knast?“ und „scobel – Das Prinzip Strafe“

Mainz (ots) - Donnerstag, 28. Mai 2020, ab 20.15 Uhr Erstausstrahlungen Bestrafungen sollen unsere Gesellschaft vor Gefahren beschützen. Aber sind Strafen wirklich sinnvoll? Und wie sieht es aus, wenn Kinder und Jugendliche kriminell werden? "Wissen hoch 2" setzt sich am Donnerstag, 28. Mai 2020, ab 20.15 Uhr in der Dokumentation "Reif für den Knast?" und der anschließenden Sendung "scobel - Das Prinzip Strafe" mit dem Thema auseinander. Schwere Delikte wie Diebstahl, Körperverletzung und Mord werden auch von Kindern und Jugendlichen begangen. Straffällige Kinder unter 14 Jahren bleiben aber ausnahmslos auf freiem Fuß: Sie sind in Deutschland - wie auch in Österreich - nicht strafmündig. Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, fordert, die Strafmündigkeit in Deutschland auf ein Alter von zwölf Jahren herabzusetzen. Ihm geht es dabei nicht vorrangig um Bestrafung, sondern er argumentiert, dass eine Senkung des Strafmündigkeitsalters es ermögliche, früher und effektiver einzugreifen. In der Schweiz und Großbritannien sind Kinder schon ab ihrem zehnten Geburtstag strafmündig. Ab welchem Alter kann ein Mensch wirklich verantwortlich gemacht werden für das, was er tut? Wie können Wissenschaftler herausfinden, ob ein Kind oder ein Jugendlicher schuldfähig ist? Neuropsychologen wie Kerstin Konrad von der RWTH Aachen sind gegen starre Altersgrenzen, denn neue Forschungsergebnisse zeigen, dass die Hirnentwicklung unterschiedlich schnell verläuft. Die Wissenschaftsdokumentation "Reif für den Knast?" von Marilena Schulte und Anja Leuschner begleitet Psychologen, Kriminalisten und Eltern von straffälligen Kindern und zeigt an Beispielen aus Deutschland, der Schweiz, aus England und den Niederlanden den Stand der Forschung - und wie die jeweiligen Gesellschaften mit kriminellen Kindern umgehen. Sind Kinderknast oder Sozialstunden die richtige Antwort? Im Anschluss, um 21.00 Uhr, folgt im Rahmen...

SWR Extra: Andreas Voßkuhle im Gespräch

Mainz (ots) - Rückblick auf 12 Jahre am Bundesverfassungsgericht / ab Freitag, 15.5., in der ARD-Mediathek / Sonntag, 17.5., 10:45 Uhr im SWR Fernsehen / "SWR2 Interview der Woche" Seit 2008 war Andreas Voßkuhle Richter am Bundesverfassungsgericht, seit 2010 dessen Präsident. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam blickt gemeinsam mit dem Rechtswissenschaftler zurück auf dessen Amtszeit und die spannenden Entscheidungen, die das Bundesverfassungsgericht in dieser Zeit getroffen hat. Vor wenigen Tagen hat das Karlsruher Urteil zur Europäischen Zentralbank hohe Wellen geschlagen. Daneben haben viele andere Themen die Amtszeit von Andreas Voßkuhle als Präsident des Bundesverfassungsgerichts geprägt, zum Beispiel Sterbehilfe, NPD-Verbotsverfahren, Kopftuchverbot, das Jubiläum 70 Jahre Grundgesetz und vieles mehr. Nun gehen seine 12 Jahre als Richter in Karlsruhe zu Ende. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam führt in einem "SWR Extra" ein Abschlussinterview mit Andreas Voßkuhle. Es geht um spannende, kontrovers diskutierte Urteile und die Rolle des Bundesverfassungsgerichts in bewegten Zeiten. ARD Mediathek, SWR2 und SWR Fernsehen Ab Freitag, 15.5.2020, ist das 45-minütige Interview in der ARD-Mediathek abrufbar. Das SWR Fernsehen strahlt es am Sonntag, 17.5., ab 10:45 Uhr aus. Am Samstag, 16.5., 18:30 Uhr ist es das "SWR2 Interview der Woche". "SWR Extra: Andreas Voßkuhle im Gespräch" ab Freitag, 15.5., auf www.ardmediathek.de/swr/ Samstag, 16.5., 18:30 Uhr "SWR2 Interview der Woche" SWR2 Interview der Woche Sonntag, 17.5., 10:45 Uhr im SWR Fernsehen Weitere Informationen unter http://swr.li/swr-extra-vosskuhle Newsletter "SWR vernetzt": http://x.swr.de/s/swrvernetztnewsletter FÜR EUCH DA #ZUSAMMENHALTEN Pressekontakt: Sibylle Schreckenberger, Tel. 06131 929 32755, sibylle.schreckenberger@SWR.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7169/4593772 OTS: SWR - Südwestrundfunk Original-Content von: SWR - Südwestrundfunk, übermittelt durch news aktuell
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