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Justiz

Innovationspreis für erste Blockchain-Kooperation in der Justiz / Bundesnotarkammer und bayerisches Justizministerium erproben digitale Version von notariellen Vollmachten und Erbscheinen

Berlin (ots) - Die bayerische Justiz und die Notare treiben die Digitalisierung voran. Für das jüngste Projekt wurden das bayerische Justizministerium und die Bundesnotarkammer mit dem "Innovationspreis Reallabore" als Sieger ausgezeichnet. Die Auszeichnung wurde am 26. Mai 2020 von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verliehen. Insgesamt hat die Jury aus 125 Beiträgen neun Sieger ausgewählt. Zudem zählt das Projekt zu den drei Finalisten für das "Beste Kooperationsprojekt" des eGovernment-Wettbewerbs, der unter der Schirmherrschaft von Kanzleramtschef Helge Braun steht. Die Gewinner werden am 16. Juni 2020 bekannt gegeben. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich bei der digitalen Verleihung des Innovationspreises: "Die Welt von morgen ist digital. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung für die Justiz nutzen. Das Projekt ist die erste Blockchain-Kooperation im Bereich der Justiz. Die Blockchain-Technologie kann bestimmte Verfahren vereinfachen und beschleunigen. Der Preis ist eine schöne Auszeichnung für unsere Innovationsfreude." Mit wissenschaftlicher Begleitung durch das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) haben Justizministerium und Bundesnotarkammer einen Prototyp für ein neues digitales Gültigkeitsregister entwickelt. Der Präsident der Bundesnotarkammer, Prof. Dr. Jens Bormann: "Als Notare wollen wir die Digitalisierung aktiv mitgestalten. Wir haben daher frühzeitig praktische Erfahrungen mit der Blockchain-Technologie aufgebaut. Die individuelle Beratung und Vertragsgestaltung durch den Notar bleibt dabei sehr wichtig. Es geht also darum, das Beste aus zwei Welten zu kombinieren." Notarielle Vollmachten und von Gerichten erteilte Erbscheine müssen besonders gut vor Missbrauch geschützt werden. Sie dürfen nur so lange im Umlauf bleiben, wie sie gültig sind. Auf der Blockchain-Grundlage zeigt das Register jederzeit missbrauchssicher, ob eine Vollmacht oder ein Erbschein noch gültig ist. Das schützt die Daten und erleichtert die Verwendung der Urkunden für Bürger, Notare und...

„Wissen hoch 2“ in 3sat mit Doku „Reif für den Knast?“ und „scobel – Das Prinzip Strafe“

Mainz (ots) - Donnerstag, 28. Mai 2020, ab 20.15 Uhr Erstausstrahlungen Bestrafungen sollen unsere Gesellschaft vor Gefahren beschützen. Aber sind Strafen wirklich sinnvoll? Und wie sieht es aus, wenn Kinder und Jugendliche kriminell werden? "Wissen hoch 2" setzt sich am Donnerstag, 28. Mai 2020, ab 20.15 Uhr in der Dokumentation "Reif für den Knast?" und der anschließenden Sendung "scobel - Das Prinzip Strafe" mit dem Thema auseinander. Schwere Delikte wie Diebstahl, Körperverletzung und Mord werden auch von Kindern und Jugendlichen begangen. Straffällige Kinder unter 14 Jahren bleiben aber ausnahmslos auf freiem Fuß: Sie sind in Deutschland - wie auch in Österreich - nicht strafmündig. Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, fordert, die Strafmündigkeit in Deutschland auf ein Alter von zwölf Jahren herabzusetzen. Ihm geht es dabei nicht vorrangig um Bestrafung, sondern er argumentiert, dass eine Senkung des Strafmündigkeitsalters es ermögliche, früher und effektiver einzugreifen. In der Schweiz und Großbritannien sind Kinder schon ab ihrem zehnten Geburtstag strafmündig. Ab welchem Alter kann ein Mensch wirklich verantwortlich gemacht werden für das, was er tut? Wie können Wissenschaftler herausfinden, ob ein Kind oder ein Jugendlicher schuldfähig ist? Neuropsychologen wie Kerstin Konrad von der RWTH Aachen sind gegen starre Altersgrenzen, denn neue Forschungsergebnisse zeigen, dass die Hirnentwicklung unterschiedlich schnell verläuft. Die Wissenschaftsdokumentation "Reif für den Knast?" von Marilena Schulte und Anja Leuschner begleitet Psychologen, Kriminalisten und Eltern von straffälligen Kindern und zeigt an Beispielen aus Deutschland, der Schweiz, aus England und den Niederlanden den Stand der Forschung - und wie die jeweiligen Gesellschaften mit kriminellen Kindern umgehen. Sind Kinderknast oder Sozialstunden die richtige Antwort? Im Anschluss, um 21.00 Uhr, folgt im Rahmen...

SWR Extra: Andreas Voßkuhle im Gespräch

Mainz (ots) - Rückblick auf 12 Jahre am Bundesverfassungsgericht / ab Freitag, 15.5., in der ARD-Mediathek / Sonntag, 17.5., 10:45 Uhr im SWR Fernsehen / "SWR2 Interview der Woche" Seit 2008 war Andreas Voßkuhle Richter am Bundesverfassungsgericht, seit 2010 dessen Präsident. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam blickt gemeinsam mit dem Rechtswissenschaftler zurück auf dessen Amtszeit und die spannenden Entscheidungen, die das Bundesverfassungsgericht in dieser Zeit getroffen hat. Vor wenigen Tagen hat das Karlsruher Urteil zur Europäischen Zentralbank hohe Wellen geschlagen. Daneben haben viele andere Themen die Amtszeit von Andreas Voßkuhle als Präsident des Bundesverfassungsgerichts geprägt, zum Beispiel Sterbehilfe, NPD-Verbotsverfahren, Kopftuchverbot, das Jubiläum 70 Jahre Grundgesetz und vieles mehr. Nun gehen seine 12 Jahre als Richter in Karlsruhe zu Ende. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam führt in einem "SWR Extra" ein Abschlussinterview mit Andreas Voßkuhle. Es geht um spannende, kontrovers diskutierte Urteile und die Rolle des Bundesverfassungsgerichts in bewegten Zeiten. ARD Mediathek, SWR2 und SWR Fernsehen Ab Freitag, 15.5.2020, ist das 45-minütige Interview in der ARD-Mediathek abrufbar. Das SWR Fernsehen strahlt es am Sonntag, 17.5., ab 10:45 Uhr aus. Am Samstag, 16.5., 18:30 Uhr ist es das "SWR2 Interview der Woche". "SWR Extra: Andreas Voßkuhle im Gespräch" ab Freitag, 15.5., auf www.ardmediathek.de/swr/ Samstag, 16.5., 18:30 Uhr "SWR2 Interview der Woche" SWR2 Interview der Woche Sonntag, 17.5., 10:45 Uhr im SWR Fernsehen Weitere Informationen unter http://swr.li/swr-extra-vosskuhle Newsletter "SWR vernetzt": http://x.swr.de/s/swrvernetztnewsletter FÜR EUCH DA #ZUSAMMENHALTEN Pressekontakt: Sibylle Schreckenberger, Tel. 06131 929 32755, sibylle.schreckenberger@SWR.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7169/4593772 OTS: SWR - Südwestrundfunk Original-Content von: SWR - Südwestrundfunk, übermittelt durch news aktuell

Früherer BGH-Richter Fischer sieht Probleme im Zschäpe-Urteil  

Baden-Baden (ots) - NSU-Prozess sei mit Erwartungen überlastet gewesen / Thomas Fischer in "Sprechen wir über Mord?! - Der SWR2 True Crime Podcast" Baden-Baden: Der frühere Vorsitzende Bundesrichter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer hat sich im SWR2 Podcast "Sprechen wir über Mord?!" zu der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München im "NSU-Prozess" geäußert. Ohne eine Prognose zu den Aussichten der Revisionen geben zu wollen, sagte er, in sachlich-rechtlicher Hinsicht halte er die Argumentation des Gerichts, warum Zschäpe Mittäterin an den Morden gewesen sei, für ein entscheidendes Problem. Hier falle bei erster Durchsicht der Urteilsgründe auf, dass "ein gewisses Maß an Selbstreferenzialität" in der Begründung stecken könne, vielleicht auch Zirkelschlüssigkeit, so der frühere Bundesrichter im SWR.    Bei der Frage nach der einer Mittäterschaft von Beate Zschäpe, so Fischer, habe das Gericht vor dem Problem gestanden, dass die Ermittlungen nur wenige Einblicke in die innere Struktur der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" brachten und die Angeklagte Beate Zschäpe bestritt, jeweils vor den Taten etwas von den Mordplänen ihrer Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewusst zu haben. Das Oberlandesgericht München hat diesen Aussagen von Zschäpe in seinem 3025 Seiten langen Urteil keinen Glauben geschenkt und sie auch nicht nur als Gehilfin, sondern als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle angesehen.  Thomas Fischer: Beweiswürdigung "nicht unproblematisch" Die Beweiswürdigung des Münchner Staatsschutzsenats zu dieser Frage hält Thomas Fischer für nicht unproblematisch: "Wir haben auf der einen Seite eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung der terroristischen Vereinigung. Da sagen sie: Die drei hatten einen gemeinsamen Plan, der sich auf eine Serie von zunächst unbestimmten Einzeltaten bezog. Wenn man einen solchen Plan hat, ist man aber nicht schon zwingend...

Früherer BGH-Richter Fischer sieht Probleme im Zschäpe-Urteil  

Baden-Baden (ots) - NSU-Prozess sei mit Erwartungen überlastet gewesen / Thomas Fischer in "Sprechen wir über Mord?! - Der SWR2 True Crime Podcast" Baden-Baden: Der frühere Vorsitzende Bundesrichter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer hat sich im SWR2 Podcast "Sprechen wir über Mord?!" zu der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München im "NSU-Prozess" geäußert. Ohne eine Prognose zu den Aussichten der Revisionen geben zu wollen, sagte er, in sachlich-rechtlicher Hinsicht halte er die Argumentation des Gerichts, warum Zschäpe Mittäterin an den Morden gewesen sei, für ein entscheidendes Problem. Hier falle bei erster Durchsicht der Urteilsgründe auf, dass "ein gewisses Maß an Selbstreferenzialität" in der Begründung stecken könne, vielleicht auch Zirkelschlüssigkeit, so der frühere Bundesrichter im SWR.    Bei der Frage nach der einer Mittäterschaft von Beate Zschäpe, so Fischer, habe das Gericht vor dem Problem gestanden, dass die Ermittlungen nur wenige Einblicke in die innere Struktur der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" brachten und die Angeklagte Beate Zschäpe bestritt, jeweils vor den Taten etwas von den Mordplänen ihrer Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewusst zu haben. Das Oberlandesgericht München hat diesen Aussagen von Zschäpe in seinem 3025 Seiten langen Urteil keinen Glauben geschenkt und sie auch nicht nur als Gehilfin, sondern als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle angesehen.  Thomas Fischer: Beweiswürdigung "nicht unproblematisch" Die Beweiswürdigung des Münchner Staatsschutzsenats zu dieser Frage hält Thomas Fischer für nicht unproblematisch: "Wir haben auf der einen Seite eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung der terroristischen Vereinigung. Da sagen sie: Die drei hatten einen gemeinsamen Plan, der sich auf eine Serie von zunächst unbestimmten Einzeltaten bezog. Wenn man einen solchen Plan hat, ist man aber nicht schon zwingend...

Früherer BGH-Richter Fischer sieht Probleme im Zschäpe-Urteil  

Baden-Baden (ots) - NSU-Prozess sei mit Erwartungen überlastet gewesen / Thomas Fischer in "Sprechen wir über Mord?! - Der SWR2 True Crime Podcast" Baden-Baden: Der frühere Vorsitzende Bundesrichter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer hat sich im SWR2 Podcast "Sprechen wir über Mord?!" zu der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München im "NSU-Prozess" geäußert. Ohne eine Prognose zu den Aussichten der Revisionen geben zu wollen, sagte er, in sachlich-rechtlicher Hinsicht halte er die Argumentation des Gerichts, warum Zschäpe Mittäterin an den Morden gewesen sei, für ein entscheidendes Problem. Hier falle bei erster Durchsicht der Urteilsgründe auf, dass "ein gewisses Maß an Selbstreferenzialität" in der Begründung stecken könne, vielleicht auch Zirkelschlüssigkeit, so der frühere Bundesrichter im SWR.    Bei der Frage nach der einer Mittäterschaft von Beate Zschäpe, so Fischer, habe das Gericht vor dem Problem gestanden, dass die Ermittlungen nur wenige Einblicke in die innere Struktur der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" brachten und die Angeklagte Beate Zschäpe bestritt, jeweils vor den Taten etwas von den Mordplänen ihrer Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewusst zu haben. Das Oberlandesgericht München hat diesen Aussagen von Zschäpe in seinem 3025 Seiten langen Urteil keinen Glauben geschenkt und sie auch nicht nur als Gehilfin, sondern als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle angesehen.  Thomas Fischer: Beweiswürdigung "nicht unproblematisch" Die Beweiswürdigung des Münchner Staatsschutzsenats zu dieser Frage hält Thomas Fischer für nicht unproblematisch: "Wir haben auf der einen Seite eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung der terroristischen Vereinigung. Da sagen sie: Die drei hatten einen gemeinsamen Plan, der sich auf eine Serie von zunächst unbestimmten Einzeltaten bezog. Wenn man einen solchen Plan hat, ist man aber nicht schon zwingend...

Früherer BGH-Richter Fischer sieht Probleme im Zschäpe-Urteil  

Baden-Baden (ots) - NSU-Prozess sei mit Erwartungen überlastet gewesen / Thomas Fischer in "Sprechen wir über Mord?! - Der SWR2 True Crime Podcast" Baden-Baden: Der frühere Vorsitzende Bundesrichter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer hat sich im SWR2 Podcast "Sprechen wir über Mord?!" zu der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München im "NSU-Prozess" geäußert. Ohne eine Prognose zu den Aussichten der Revisionen geben zu wollen, sagte er, in sachlich-rechtlicher Hinsicht halte er die Argumentation des Gerichts, warum Zschäpe Mittäterin an den Morden gewesen sei, für ein entscheidendes Problem. Hier falle bei erster Durchsicht der Urteilsgründe auf, dass "ein gewisses Maß an Selbstreferenzialität" in der Begründung stecken könne, vielleicht auch Zirkelschlüssigkeit, so der frühere Bundesrichter im SWR.    Bei der Frage nach der einer Mittäterschaft von Beate Zschäpe, so Fischer, habe das Gericht vor dem Problem gestanden, dass die Ermittlungen nur wenige Einblicke in die innere Struktur der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" brachten und die Angeklagte Beate Zschäpe bestritt, jeweils vor den Taten etwas von den Mordplänen ihrer Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewusst zu haben. Das Oberlandesgericht München hat diesen Aussagen von Zschäpe in seinem 3025 Seiten langen Urteil keinen Glauben geschenkt und sie auch nicht nur als Gehilfin, sondern als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle angesehen.  Thomas Fischer: Beweiswürdigung "nicht unproblematisch" Die Beweiswürdigung des Münchner Staatsschutzsenats zu dieser Frage hält Thomas Fischer für nicht unproblematisch: "Wir haben auf der einen Seite eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung der terroristischen Vereinigung. Da sagen sie: Die drei hatten einen gemeinsamen Plan, der sich auf eine Serie von zunächst unbestimmten Einzeltaten bezog. Wenn man einen solchen Plan hat, ist man aber nicht schon zwingend...

Früherer BGH-Richter Fischer sieht Probleme im Zschäpe-Urteil  

Baden-Baden (ots) - NSU-Prozess sei mit Erwartungen überlastet gewesen / Thomas Fischer in "Sprechen wir über Mord?! - Der SWR2 True Crime Podcast" Baden-Baden: Der frühere Vorsitzende Bundesrichter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer hat sich im SWR2 Podcast "Sprechen wir über Mord?!" zu der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München im "NSU-Prozess" geäußert. Ohne eine Prognose zu den Aussichten der Revisionen geben zu wollen, sagte er, in sachlich-rechtlicher Hinsicht halte er die Argumentation des Gerichts, warum Zschäpe Mittäterin an den Morden gewesen sei, für ein entscheidendes Problem. Hier falle bei erster Durchsicht der Urteilsgründe auf, dass "ein gewisses Maß an Selbstreferenzialität" in der Begründung stecken könne, vielleicht auch Zirkelschlüssigkeit, so der frühere Bundesrichter im SWR.    Bei der Frage nach der einer Mittäterschaft von Beate Zschäpe, so Fischer, habe das Gericht vor dem Problem gestanden, dass die Ermittlungen nur wenige Einblicke in die innere Struktur der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" brachten und die Angeklagte Beate Zschäpe bestritt, jeweils vor den Taten etwas von den Mordplänen ihrer Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewusst zu haben. Das Oberlandesgericht München hat diesen Aussagen von Zschäpe in seinem 3025 Seiten langen Urteil keinen Glauben geschenkt und sie auch nicht nur als Gehilfin, sondern als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle angesehen.  Thomas Fischer: Beweiswürdigung "nicht unproblematisch" Die Beweiswürdigung des Münchner Staatsschutzsenats zu dieser Frage hält Thomas Fischer für nicht unproblematisch: "Wir haben auf der einen Seite eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung der terroristischen Vereinigung. Da sagen sie: Die drei hatten einen gemeinsamen Plan, der sich auf eine Serie von zunächst unbestimmten Einzeltaten bezog. Wenn man einen solchen Plan hat, ist man aber nicht schon zwingend...
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