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Justiz

Früherer BGH-Richter Fischer sieht Probleme im Zschäpe-Urteil  

Baden-Baden (ots) - NSU-Prozess sei mit Erwartungen überlastet gewesen / Thomas Fischer in "Sprechen wir über Mord?! - Der SWR2 True Crime Podcast" Baden-Baden: Der frühere Vorsitzende Bundesrichter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer hat sich im SWR2 Podcast "Sprechen wir über Mord?!" zu der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München im "NSU-Prozess" geäußert. Ohne eine Prognose zu den Aussichten der Revisionen geben zu wollen, sagte er, in sachlich-rechtlicher Hinsicht halte er die Argumentation des Gerichts, warum Zschäpe Mittäterin an den Morden gewesen sei, für ein entscheidendes Problem. Hier falle bei erster Durchsicht der Urteilsgründe auf, dass "ein gewisses Maß an Selbstreferenzialität" in der Begründung stecken könne, vielleicht auch Zirkelschlüssigkeit, so der frühere Bundesrichter im SWR.    Bei der Frage nach der einer Mittäterschaft von Beate Zschäpe, so Fischer, habe das Gericht vor dem Problem gestanden, dass die Ermittlungen nur wenige Einblicke in die innere Struktur der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" brachten und die Angeklagte Beate Zschäpe bestritt, jeweils vor den Taten etwas von den Mordplänen ihrer Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewusst zu haben. Das Oberlandesgericht München hat diesen Aussagen von Zschäpe in seinem 3025 Seiten langen Urteil keinen Glauben geschenkt und sie auch nicht nur als Gehilfin, sondern als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle angesehen.  Thomas Fischer: Beweiswürdigung "nicht unproblematisch" Die Beweiswürdigung des Münchner Staatsschutzsenats zu dieser Frage hält Thomas Fischer für nicht unproblematisch: "Wir haben auf der einen Seite eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung der terroristischen Vereinigung. Da sagen sie: Die drei hatten einen gemeinsamen Plan, der sich auf eine Serie von zunächst unbestimmten Einzeltaten bezog. Wenn man einen solchen Plan hat, ist man aber nicht schon zwingend...

Früherer BGH-Richter Fischer sieht Probleme im Zschäpe-Urteil  

Baden-Baden (ots) - NSU-Prozess sei mit Erwartungen überlastet gewesen / Thomas Fischer in "Sprechen wir über Mord?! - Der SWR2 True Crime Podcast" Baden-Baden: Der frühere Vorsitzende Bundesrichter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer hat sich im SWR2 Podcast "Sprechen wir über Mord?!" zu der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München im "NSU-Prozess" geäußert. Ohne eine Prognose zu den Aussichten der Revisionen geben zu wollen, sagte er, in sachlich-rechtlicher Hinsicht halte er die Argumentation des Gerichts, warum Zschäpe Mittäterin an den Morden gewesen sei, für ein entscheidendes Problem. Hier falle bei erster Durchsicht der Urteilsgründe auf, dass "ein gewisses Maß an Selbstreferenzialität" in der Begründung stecken könne, vielleicht auch Zirkelschlüssigkeit, so der frühere Bundesrichter im SWR.    Bei der Frage nach der einer Mittäterschaft von Beate Zschäpe, so Fischer, habe das Gericht vor dem Problem gestanden, dass die Ermittlungen nur wenige Einblicke in die innere Struktur der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" brachten und die Angeklagte Beate Zschäpe bestritt, jeweils vor den Taten etwas von den Mordplänen ihrer Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewusst zu haben. Das Oberlandesgericht München hat diesen Aussagen von Zschäpe in seinem 3025 Seiten langen Urteil keinen Glauben geschenkt und sie auch nicht nur als Gehilfin, sondern als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle angesehen.  Thomas Fischer: Beweiswürdigung "nicht unproblematisch" Die Beweiswürdigung des Münchner Staatsschutzsenats zu dieser Frage hält Thomas Fischer für nicht unproblematisch: "Wir haben auf der einen Seite eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung der terroristischen Vereinigung. Da sagen sie: Die drei hatten einen gemeinsamen Plan, der sich auf eine Serie von zunächst unbestimmten Einzeltaten bezog. Wenn man einen solchen Plan hat, ist man aber nicht schon zwingend...

Früherer BGH-Richter Fischer sieht Probleme im Zschäpe-Urteil  

Baden-Baden (ots) - NSU-Prozess sei mit Erwartungen überlastet gewesen / Thomas Fischer in "Sprechen wir über Mord?! - Der SWR2 True Crime Podcast" Baden-Baden: Der frühere Vorsitzende Bundesrichter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer hat sich im SWR2 Podcast "Sprechen wir über Mord?!" zu der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München im "NSU-Prozess" geäußert. Ohne eine Prognose zu den Aussichten der Revisionen geben zu wollen, sagte er, in sachlich-rechtlicher Hinsicht halte er die Argumentation des Gerichts, warum Zschäpe Mittäterin an den Morden gewesen sei, für ein entscheidendes Problem. Hier falle bei erster Durchsicht der Urteilsgründe auf, dass "ein gewisses Maß an Selbstreferenzialität" in der Begründung stecken könne, vielleicht auch Zirkelschlüssigkeit, so der frühere Bundesrichter im SWR.    Bei der Frage nach der einer Mittäterschaft von Beate Zschäpe, so Fischer, habe das Gericht vor dem Problem gestanden, dass die Ermittlungen nur wenige Einblicke in die innere Struktur der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" brachten und die Angeklagte Beate Zschäpe bestritt, jeweils vor den Taten etwas von den Mordplänen ihrer Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewusst zu haben. Das Oberlandesgericht München hat diesen Aussagen von Zschäpe in seinem 3025 Seiten langen Urteil keinen Glauben geschenkt und sie auch nicht nur als Gehilfin, sondern als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle angesehen.  Thomas Fischer: Beweiswürdigung "nicht unproblematisch" Die Beweiswürdigung des Münchner Staatsschutzsenats zu dieser Frage hält Thomas Fischer für nicht unproblematisch: "Wir haben auf der einen Seite eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung der terroristischen Vereinigung. Da sagen sie: Die drei hatten einen gemeinsamen Plan, der sich auf eine Serie von zunächst unbestimmten Einzeltaten bezog. Wenn man einen solchen Plan hat, ist man aber nicht schon zwingend...

Früherer BGH-Richter Fischer sieht Probleme im Zschäpe-Urteil  

Baden-Baden (ots) - NSU-Prozess sei mit Erwartungen überlastet gewesen / Thomas Fischer in "Sprechen wir über Mord?! - Der SWR2 True Crime Podcast" Baden-Baden: Der frühere Vorsitzende Bundesrichter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer hat sich im SWR2 Podcast "Sprechen wir über Mord?!" zu der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München im "NSU-Prozess" geäußert. Ohne eine Prognose zu den Aussichten der Revisionen geben zu wollen, sagte er, in sachlich-rechtlicher Hinsicht halte er die Argumentation des Gerichts, warum Zschäpe Mittäterin an den Morden gewesen sei, für ein entscheidendes Problem. Hier falle bei erster Durchsicht der Urteilsgründe auf, dass "ein gewisses Maß an Selbstreferenzialität" in der Begründung stecken könne, vielleicht auch Zirkelschlüssigkeit, so der frühere Bundesrichter im SWR.    Bei der Frage nach der einer Mittäterschaft von Beate Zschäpe, so Fischer, habe das Gericht vor dem Problem gestanden, dass die Ermittlungen nur wenige Einblicke in die innere Struktur der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" brachten und die Angeklagte Beate Zschäpe bestritt, jeweils vor den Taten etwas von den Mordplänen ihrer Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewusst zu haben. Das Oberlandesgericht München hat diesen Aussagen von Zschäpe in seinem 3025 Seiten langen Urteil keinen Glauben geschenkt und sie auch nicht nur als Gehilfin, sondern als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle angesehen.  Thomas Fischer: Beweiswürdigung "nicht unproblematisch" Die Beweiswürdigung des Münchner Staatsschutzsenats zu dieser Frage hält Thomas Fischer für nicht unproblematisch: "Wir haben auf der einen Seite eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung der terroristischen Vereinigung. Da sagen sie: Die drei hatten einen gemeinsamen Plan, der sich auf eine Serie von zunächst unbestimmten Einzeltaten bezog. Wenn man einen solchen Plan hat, ist man aber nicht schon zwingend...

Früherer BGH-Richter Fischer sieht Probleme im Zschäpe-Urteil  

Baden-Baden (ots) - NSU-Prozess sei mit Erwartungen überlastet gewesen / Thomas Fischer in "Sprechen wir über Mord?! - Der SWR2 True Crime Podcast" Baden-Baden: Der frühere Vorsitzende Bundesrichter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer hat sich im SWR2 Podcast "Sprechen wir über Mord?!" zu der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München im "NSU-Prozess" geäußert. Ohne eine Prognose zu den Aussichten der Revisionen geben zu wollen, sagte er, in sachlich-rechtlicher Hinsicht halte er die Argumentation des Gerichts, warum Zschäpe Mittäterin an den Morden gewesen sei, für ein entscheidendes Problem. Hier falle bei erster Durchsicht der Urteilsgründe auf, dass "ein gewisses Maß an Selbstreferenzialität" in der Begründung stecken könne, vielleicht auch Zirkelschlüssigkeit, so der frühere Bundesrichter im SWR.    Bei der Frage nach der einer Mittäterschaft von Beate Zschäpe, so Fischer, habe das Gericht vor dem Problem gestanden, dass die Ermittlungen nur wenige Einblicke in die innere Struktur der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" brachten und die Angeklagte Beate Zschäpe bestritt, jeweils vor den Taten etwas von den Mordplänen ihrer Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewusst zu haben. Das Oberlandesgericht München hat diesen Aussagen von Zschäpe in seinem 3025 Seiten langen Urteil keinen Glauben geschenkt und sie auch nicht nur als Gehilfin, sondern als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle angesehen.  Thomas Fischer: Beweiswürdigung "nicht unproblematisch" Die Beweiswürdigung des Münchner Staatsschutzsenats zu dieser Frage hält Thomas Fischer für nicht unproblematisch: "Wir haben auf der einen Seite eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung der terroristischen Vereinigung. Da sagen sie: Die drei hatten einen gemeinsamen Plan, der sich auf eine Serie von zunächst unbestimmten Einzeltaten bezog. Wenn man einen solchen Plan hat, ist man aber nicht schon zwingend...

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Baden-Baden (ots) - NSU-Prozess sei mit Erwartungen überlastet gewesen / Thomas Fischer in "Sprechen wir über Mord?! - Der SWR2 True Crime Podcast" Baden-Baden: Der frühere Vorsitzende Bundesrichter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer hat sich im SWR2 Podcast "Sprechen wir über Mord?!" zu der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München im "NSU-Prozess" geäußert. Ohne eine Prognose zu den Aussichten der Revisionen geben zu wollen, sagte er, in sachlich-rechtlicher Hinsicht halte er die Argumentation des Gerichts, warum Zschäpe Mittäterin an den Morden gewesen sei, für ein entscheidendes Problem. Hier falle bei erster Durchsicht der Urteilsgründe auf, dass "ein gewisses Maß an Selbstreferenzialität" in der Begründung stecken könne, vielleicht auch Zirkelschlüssigkeit, so der frühere Bundesrichter im SWR.    Bei der Frage nach der einer Mittäterschaft von Beate Zschäpe, so Fischer, habe das Gericht vor dem Problem gestanden, dass die Ermittlungen nur wenige Einblicke in die innere Struktur der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" brachten und die Angeklagte Beate Zschäpe bestritt, jeweils vor den Taten etwas von den Mordplänen ihrer Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewusst zu haben. Das Oberlandesgericht München hat diesen Aussagen von Zschäpe in seinem 3025 Seiten langen Urteil keinen Glauben geschenkt und sie auch nicht nur als Gehilfin, sondern als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle angesehen.  Thomas Fischer: Beweiswürdigung "nicht unproblematisch" Die Beweiswürdigung des Münchner Staatsschutzsenats zu dieser Frage hält Thomas Fischer für nicht unproblematisch: "Wir haben auf der einen Seite eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung der terroristischen Vereinigung. Da sagen sie: Die drei hatten einen gemeinsamen Plan, der sich auf eine Serie von zunächst unbestimmten Einzeltaten bezog. Wenn man einen solchen Plan hat, ist man aber nicht schon zwingend...

Früherer BGH-Richter Fischer sieht Probleme im Zschäpe-Urteil  

Baden-Baden (ots) - NSU-Prozess sei mit Erwartungen überlastet gewesen / Thomas Fischer in "Sprechen wir über Mord?! - Der SWR2 True Crime Podcast" Baden-Baden: Der frühere Vorsitzende Bundesrichter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer hat sich im SWR2 Podcast "Sprechen wir über Mord?!" zu der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München im "NSU-Prozess" geäußert. Ohne eine Prognose zu den Aussichten der Revisionen geben zu wollen, sagte er, in sachlich-rechtlicher Hinsicht halte er die Argumentation des Gerichts, warum Zschäpe Mittäterin an den Morden gewesen sei, für ein entscheidendes Problem. Hier falle bei erster Durchsicht der Urteilsgründe auf, dass "ein gewisses Maß an Selbstreferenzialität" in der Begründung stecken könne, vielleicht auch Zirkelschlüssigkeit, so der frühere Bundesrichter im SWR.    Bei der Frage nach der einer Mittäterschaft von Beate Zschäpe, so Fischer, habe das Gericht vor dem Problem gestanden, dass die Ermittlungen nur wenige Einblicke in die innere Struktur der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" brachten und die Angeklagte Beate Zschäpe bestritt, jeweils vor den Taten etwas von den Mordplänen ihrer Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewusst zu haben. Das Oberlandesgericht München hat diesen Aussagen von Zschäpe in seinem 3025 Seiten langen Urteil keinen Glauben geschenkt und sie auch nicht nur als Gehilfin, sondern als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle angesehen.  Thomas Fischer: Beweiswürdigung "nicht unproblematisch" Die Beweiswürdigung des Münchner Staatsschutzsenats zu dieser Frage hält Thomas Fischer für nicht unproblematisch: "Wir haben auf der einen Seite eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung der terroristischen Vereinigung. Da sagen sie: Die drei hatten einen gemeinsamen Plan, der sich auf eine Serie von zunächst unbestimmten Einzeltaten bezog. Wenn man einen solchen Plan hat, ist man aber nicht schon zwingend...

Früherer BGH-Richter Fischer sieht Probleme im Zschäpe-Urteil  

Baden-Baden (ots) - NSU-Prozess sei mit Erwartungen überlastet gewesen / Thomas Fischer in "Sprechen wir über Mord?! - Der SWR2 True Crime Podcast" Baden-Baden: Der frühere Vorsitzende Bundesrichter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer hat sich im SWR2 Podcast "Sprechen wir über Mord?!" zu der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München im "NSU-Prozess" geäußert. Ohne eine Prognose zu den Aussichten der Revisionen geben zu wollen, sagte er, in sachlich-rechtlicher Hinsicht halte er die Argumentation des Gerichts, warum Zschäpe Mittäterin an den Morden gewesen sei, für ein entscheidendes Problem. Hier falle bei erster Durchsicht der Urteilsgründe auf, dass "ein gewisses Maß an Selbstreferenzialität" in der Begründung stecken könne, vielleicht auch Zirkelschlüssigkeit, so der frühere Bundesrichter im SWR.    Bei der Frage nach der einer Mittäterschaft von Beate Zschäpe, so Fischer, habe das Gericht vor dem Problem gestanden, dass die Ermittlungen nur wenige Einblicke in die innere Struktur der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" brachten und die Angeklagte Beate Zschäpe bestritt, jeweils vor den Taten etwas von den Mordplänen ihrer Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewusst zu haben. Das Oberlandesgericht München hat diesen Aussagen von Zschäpe in seinem 3025 Seiten langen Urteil keinen Glauben geschenkt und sie auch nicht nur als Gehilfin, sondern als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle angesehen.  Thomas Fischer: Beweiswürdigung "nicht unproblematisch" Die Beweiswürdigung des Münchner Staatsschutzsenats zu dieser Frage hält Thomas Fischer für nicht unproblematisch: "Wir haben auf der einen Seite eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung der terroristischen Vereinigung. Da sagen sie: Die drei hatten einen gemeinsamen Plan, der sich auf eine Serie von zunächst unbestimmten Einzeltaten bezog. Wenn man einen solchen Plan hat, ist man aber nicht schon zwingend...
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