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Früherer BGH-Richter Fischer sieht Probleme im Zschäpe-Urteil  

Baden-Baden (ots) - NSU-Prozess sei mit Erwartungen überlastet gewesen / Thomas Fischer in "Sprechen wir über Mord?! - Der SWR2 True Crime Podcast" Baden-Baden: Der frühere Vorsitzende Bundesrichter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer hat sich im SWR2 Podcast "Sprechen wir über Mord?!" zu der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München im "NSU-Prozess" geäußert. Ohne eine Prognose zu den Aussichten der Revisionen geben zu wollen, sagte er, in sachlich-rechtlicher Hinsicht halte er die Argumentation des Gerichts, warum Zschäpe Mittäterin an den Morden gewesen sei, für ein entscheidendes Problem. Hier falle bei erster Durchsicht der Urteilsgründe auf, dass "ein gewisses Maß an Selbstreferenzialität" in der Begründung stecken könne, vielleicht auch Zirkelschlüssigkeit, so der frühere Bundesrichter im SWR.    Bei der Frage nach der einer Mittäterschaft von Beate Zschäpe, so Fischer, habe das Gericht vor dem Problem gestanden, dass die Ermittlungen nur wenige Einblicke in die innere Struktur der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" brachten und die Angeklagte Beate Zschäpe bestritt, jeweils vor den Taten etwas von den Mordplänen ihrer Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewusst zu haben. Das Oberlandesgericht München hat diesen Aussagen von Zschäpe in seinem 3025 Seiten langen Urteil keinen Glauben geschenkt und sie auch nicht nur als Gehilfin, sondern als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle angesehen.  Thomas Fischer: Beweiswürdigung "nicht unproblematisch" Die Beweiswürdigung des Münchner Staatsschutzsenats zu dieser Frage hält Thomas Fischer für nicht unproblematisch: "Wir haben auf der einen Seite eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung der terroristischen Vereinigung. Da sagen sie: Die drei hatten einen gemeinsamen Plan, der sich auf eine Serie von zunächst unbestimmten Einzeltaten bezog. Wenn man einen solchen Plan hat, ist man aber nicht schon zwingend...

Früherer BGH-Richter Fischer sieht Probleme im Zschäpe-Urteil  

Baden-Baden (ots) - NSU-Prozess sei mit Erwartungen überlastet gewesen / Thomas Fischer in "Sprechen wir über Mord?! - Der SWR2 True Crime Podcast" Baden-Baden: Der frühere Vorsitzende Bundesrichter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer hat sich im SWR2 Podcast "Sprechen wir über Mord?!" zu der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München im "NSU-Prozess" geäußert. Ohne eine Prognose zu den Aussichten der Revisionen geben zu wollen, sagte er, in sachlich-rechtlicher Hinsicht halte er die Argumentation des Gerichts, warum Zschäpe Mittäterin an den Morden gewesen sei, für ein entscheidendes Problem. Hier falle bei erster Durchsicht der Urteilsgründe auf, dass "ein gewisses Maß an Selbstreferenzialität" in der Begründung stecken könne, vielleicht auch Zirkelschlüssigkeit, so der frühere Bundesrichter im SWR.    Bei der Frage nach der einer Mittäterschaft von Beate Zschäpe, so Fischer, habe das Gericht vor dem Problem gestanden, dass die Ermittlungen nur wenige Einblicke in die innere Struktur der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" brachten und die Angeklagte Beate Zschäpe bestritt, jeweils vor den Taten etwas von den Mordplänen ihrer Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewusst zu haben. Das Oberlandesgericht München hat diesen Aussagen von Zschäpe in seinem 3025 Seiten langen Urteil keinen Glauben geschenkt und sie auch nicht nur als Gehilfin, sondern als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle angesehen.  Thomas Fischer: Beweiswürdigung "nicht unproblematisch" Die Beweiswürdigung des Münchner Staatsschutzsenats zu dieser Frage hält Thomas Fischer für nicht unproblematisch: "Wir haben auf der einen Seite eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung der terroristischen Vereinigung. Da sagen sie: Die drei hatten einen gemeinsamen Plan, der sich auf eine Serie von zunächst unbestimmten Einzeltaten bezog. Wenn man einen solchen Plan hat, ist man aber nicht schon zwingend...

Früherer BGH-Richter Fischer sieht Probleme im Zschäpe-Urteil  

Baden-Baden (ots) - NSU-Prozess sei mit Erwartungen überlastet gewesen / Thomas Fischer in "Sprechen wir über Mord?! - Der SWR2 True Crime Podcast" Baden-Baden: Der frühere Vorsitzende Bundesrichter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer hat sich im SWR2 Podcast "Sprechen wir über Mord?!" zu der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München im "NSU-Prozess" geäußert. Ohne eine Prognose zu den Aussichten der Revisionen geben zu wollen, sagte er, in sachlich-rechtlicher Hinsicht halte er die Argumentation des Gerichts, warum Zschäpe Mittäterin an den Morden gewesen sei, für ein entscheidendes Problem. Hier falle bei erster Durchsicht der Urteilsgründe auf, dass "ein gewisses Maß an Selbstreferenzialität" in der Begründung stecken könne, vielleicht auch Zirkelschlüssigkeit, so der frühere Bundesrichter im SWR.    Bei der Frage nach der einer Mittäterschaft von Beate Zschäpe, so Fischer, habe das Gericht vor dem Problem gestanden, dass die Ermittlungen nur wenige Einblicke in die innere Struktur der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" brachten und die Angeklagte Beate Zschäpe bestritt, jeweils vor den Taten etwas von den Mordplänen ihrer Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewusst zu haben. Das Oberlandesgericht München hat diesen Aussagen von Zschäpe in seinem 3025 Seiten langen Urteil keinen Glauben geschenkt und sie auch nicht nur als Gehilfin, sondern als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle angesehen.  Thomas Fischer: Beweiswürdigung "nicht unproblematisch" Die Beweiswürdigung des Münchner Staatsschutzsenats zu dieser Frage hält Thomas Fischer für nicht unproblematisch: "Wir haben auf der einen Seite eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung der terroristischen Vereinigung. Da sagen sie: Die drei hatten einen gemeinsamen Plan, der sich auf eine Serie von zunächst unbestimmten Einzeltaten bezog. Wenn man einen solchen Plan hat, ist man aber nicht schon zwingend...

Früherer BGH-Richter Fischer sieht Probleme im Zschäpe-Urteil  

Baden-Baden (ots) - NSU-Prozess sei mit Erwartungen überlastet gewesen / Thomas Fischer in "Sprechen wir über Mord?! - Der SWR2 True Crime Podcast" Baden-Baden: Der frühere Vorsitzende Bundesrichter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer hat sich im SWR2 Podcast "Sprechen wir über Mord?!" zu der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München im "NSU-Prozess" geäußert. Ohne eine Prognose zu den Aussichten der Revisionen geben zu wollen, sagte er, in sachlich-rechtlicher Hinsicht halte er die Argumentation des Gerichts, warum Zschäpe Mittäterin an den Morden gewesen sei, für ein entscheidendes Problem. Hier falle bei erster Durchsicht der Urteilsgründe auf, dass "ein gewisses Maß an Selbstreferenzialität" in der Begründung stecken könne, vielleicht auch Zirkelschlüssigkeit, so der frühere Bundesrichter im SWR.    Bei der Frage nach der einer Mittäterschaft von Beate Zschäpe, so Fischer, habe das Gericht vor dem Problem gestanden, dass die Ermittlungen nur wenige Einblicke in die innere Struktur der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" brachten und die Angeklagte Beate Zschäpe bestritt, jeweils vor den Taten etwas von den Mordplänen ihrer Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewusst zu haben. Das Oberlandesgericht München hat diesen Aussagen von Zschäpe in seinem 3025 Seiten langen Urteil keinen Glauben geschenkt und sie auch nicht nur als Gehilfin, sondern als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle angesehen.  Thomas Fischer: Beweiswürdigung "nicht unproblematisch" Die Beweiswürdigung des Münchner Staatsschutzsenats zu dieser Frage hält Thomas Fischer für nicht unproblematisch: "Wir haben auf der einen Seite eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung der terroristischen Vereinigung. Da sagen sie: Die drei hatten einen gemeinsamen Plan, der sich auf eine Serie von zunächst unbestimmten Einzeltaten bezog. Wenn man einen solchen Plan hat, ist man aber nicht schon zwingend...

Früherer BGH-Richter Fischer sieht Probleme im Zschäpe-Urteil  

Baden-Baden (ots) - NSU-Prozess sei mit Erwartungen überlastet gewesen / Thomas Fischer in "Sprechen wir über Mord?! - Der SWR2 True Crime Podcast" Baden-Baden: Der frühere Vorsitzende Bundesrichter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer hat sich im SWR2 Podcast "Sprechen wir über Mord?!" zu der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München im "NSU-Prozess" geäußert. Ohne eine Prognose zu den Aussichten der Revisionen geben zu wollen, sagte er, in sachlich-rechtlicher Hinsicht halte er die Argumentation des Gerichts, warum Zschäpe Mittäterin an den Morden gewesen sei, für ein entscheidendes Problem. Hier falle bei erster Durchsicht der Urteilsgründe auf, dass "ein gewisses Maß an Selbstreferenzialität" in der Begründung stecken könne, vielleicht auch Zirkelschlüssigkeit, so der frühere Bundesrichter im SWR.    Bei der Frage nach der einer Mittäterschaft von Beate Zschäpe, so Fischer, habe das Gericht vor dem Problem gestanden, dass die Ermittlungen nur wenige Einblicke in die innere Struktur der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" brachten und die Angeklagte Beate Zschäpe bestritt, jeweils vor den Taten etwas von den Mordplänen ihrer Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewusst zu haben. Das Oberlandesgericht München hat diesen Aussagen von Zschäpe in seinem 3025 Seiten langen Urteil keinen Glauben geschenkt und sie auch nicht nur als Gehilfin, sondern als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle angesehen.  Thomas Fischer: Beweiswürdigung "nicht unproblematisch" Die Beweiswürdigung des Münchner Staatsschutzsenats zu dieser Frage hält Thomas Fischer für nicht unproblematisch: "Wir haben auf der einen Seite eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung der terroristischen Vereinigung. Da sagen sie: Die drei hatten einen gemeinsamen Plan, der sich auf eine Serie von zunächst unbestimmten Einzeltaten bezog. Wenn man einen solchen Plan hat, ist man aber nicht schon zwingend...

Früherer BGH-Richter Fischer sieht Probleme im Zschäpe-Urteil  

Baden-Baden (ots) - NSU-Prozess sei mit Erwartungen überlastet gewesen / Thomas Fischer in "Sprechen wir über Mord?! - Der SWR2 True Crime Podcast" Baden-Baden: Der frühere Vorsitzende Bundesrichter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer hat sich im SWR2 Podcast "Sprechen wir über Mord?!" zu der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München im "NSU-Prozess" geäußert. Ohne eine Prognose zu den Aussichten der Revisionen geben zu wollen, sagte er, in sachlich-rechtlicher Hinsicht halte er die Argumentation des Gerichts, warum Zschäpe Mittäterin an den Morden gewesen sei, für ein entscheidendes Problem. Hier falle bei erster Durchsicht der Urteilsgründe auf, dass "ein gewisses Maß an Selbstreferenzialität" in der Begründung stecken könne, vielleicht auch Zirkelschlüssigkeit, so der frühere Bundesrichter im SWR.    Bei der Frage nach der einer Mittäterschaft von Beate Zschäpe, so Fischer, habe das Gericht vor dem Problem gestanden, dass die Ermittlungen nur wenige Einblicke in die innere Struktur der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" brachten und die Angeklagte Beate Zschäpe bestritt, jeweils vor den Taten etwas von den Mordplänen ihrer Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewusst zu haben. Das Oberlandesgericht München hat diesen Aussagen von Zschäpe in seinem 3025 Seiten langen Urteil keinen Glauben geschenkt und sie auch nicht nur als Gehilfin, sondern als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle angesehen.  Thomas Fischer: Beweiswürdigung "nicht unproblematisch" Die Beweiswürdigung des Münchner Staatsschutzsenats zu dieser Frage hält Thomas Fischer für nicht unproblematisch: "Wir haben auf der einen Seite eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung der terroristischen Vereinigung. Da sagen sie: Die drei hatten einen gemeinsamen Plan, der sich auf eine Serie von zunächst unbestimmten Einzeltaten bezog. Wenn man einen solchen Plan hat, ist man aber nicht schon zwingend...

Früherer BGH-Richter Fischer sieht Probleme im Zschäpe-Urteil  

Baden-Baden (ots) - NSU-Prozess sei mit Erwartungen überlastet gewesen / Thomas Fischer in "Sprechen wir über Mord?! - Der SWR2 True Crime Podcast" Baden-Baden: Der frühere Vorsitzende Bundesrichter und Strafrechtsexperte Thomas Fischer hat sich im SWR2 Podcast "Sprechen wir über Mord?!" zu der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München im "NSU-Prozess" geäußert. Ohne eine Prognose zu den Aussichten der Revisionen geben zu wollen, sagte er, in sachlich-rechtlicher Hinsicht halte er die Argumentation des Gerichts, warum Zschäpe Mittäterin an den Morden gewesen sei, für ein entscheidendes Problem. Hier falle bei erster Durchsicht der Urteilsgründe auf, dass "ein gewisses Maß an Selbstreferenzialität" in der Begründung stecken könne, vielleicht auch Zirkelschlüssigkeit, so der frühere Bundesrichter im SWR.    Bei der Frage nach der einer Mittäterschaft von Beate Zschäpe, so Fischer, habe das Gericht vor dem Problem gestanden, dass die Ermittlungen nur wenige Einblicke in die innere Struktur der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" brachten und die Angeklagte Beate Zschäpe bestritt, jeweils vor den Taten etwas von den Mordplänen ihrer Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewusst zu haben. Das Oberlandesgericht München hat diesen Aussagen von Zschäpe in seinem 3025 Seiten langen Urteil keinen Glauben geschenkt und sie auch nicht nur als Gehilfin, sondern als Mittäterin der Morde und Raubüberfälle angesehen.  Thomas Fischer: Beweiswürdigung "nicht unproblematisch" Die Beweiswürdigung des Münchner Staatsschutzsenats zu dieser Frage hält Thomas Fischer für nicht unproblematisch: "Wir haben auf der einen Seite eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung der terroristischen Vereinigung. Da sagen sie: Die drei hatten einen gemeinsamen Plan, der sich auf eine Serie von zunächst unbestimmten Einzeltaten bezog. Wenn man einen solchen Plan hat, ist man aber nicht schon zwingend...

„ZDF.reportage“ beleuchtet „Justiz im Ausnahmezustand“

Mainz (ots) - Die deutsche Justiz ist im Dauerstress - immer mehr Arbeit, immer höherer Druck und keine entsprechende Entlohnung. An vielen Gerichten arbeitet man schon lange an der Belastungsgrenze. Seit Mitte März ist diese "Justizmaschine unter Volldampf" aufgrund der Coronakrise fast zum Stillstand gekommen. Die "ZDF.reportage" berichtet am Sonntag, 3. Mai 2020, 18.00 Uhr, über "Justiz im Ausnahmezustand - Strafgerichte im Dauerstress". Der Film von Anja Widell steht ab Freitag, 1. Mai 2020, 9.00 Uhr, in der ZDFmediathek zur Verfügung. Am Kriminalgericht in Berlin-Moabit gibt es in normalen Zeiten bis zu 300 Verhandlungen pro Tag - es gilt als das größte Strafgericht Europas. Von kleinen Ordnungswidrigkeiten bis Mord reicht die Bandbreite. Der Tag von Gerichtssprecherin Lisa Jani hat meist zu wenige Stunden für die vielen Verfahren, die sie betreuen muss. Und die Wege in dem 16.000 Quadratmeter großen Gerichtsgebäude sind lang. In den 90 Gerichtssälen werden zudem häufig auch Fälle verhandelt, die ganz Deutschland interessieren - zuletzt etwa der dreiste Raub einer 100 Kilogramm schweren Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum. Jugendrichterin Iris Berger sitzen verschiedene Fristen im Nacken - und viele der Angeklagten warten im Gefängnis darauf, dass ihre Verhandlungen endlich starten. Die Richterin ist für die schweren Fälle zuständig: zum Beispiel für junge Menschen, die eines Tötungsdeliktes angeklagt sind, und auch für Missbrauchsfälle. Strafverteidigerin Pamela Pabst ist die erste von Geburt an blinde Strafverteidigerin Deutschlands. Sie hat schon als Kind davon geträumt, eines Tages in dem imposanten Gericht an der Berliner Turmstraße zu arbeiten. Heute verteidigt sie diejenigen, die beispielsweise wegen Brandstiftung oder Vergewaltigung auf der Anklagebank landen. Dass die Gerichte teilweise am Limit arbeiten,...
Unternehmen: News & Wirtschaftsnachrichten aus Deutschland