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TÜV Rheinland: IT-Sicherheitsgesetz schützt kritische Infrastruktur / Kritische Infrastruktur vom Grad der Digitalisierung abhängig / Gravierende Folgen durch Cyberattacken möglich

Köln (ots) - Energie, Transport und Verkehr, Ernährung oder Gesundheit sind Beispiele für kritische Infrastrukturen (KRITIS). Dienstleistungen, die zwingend für die Versorgung der Bevölkerung benötigt werden. Zu vier Fünfteln werden sie, laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), von privaten Unternehmen erbracht. "Auch kritische Infrastrukturen erfahren eine zunehmende Digitalisierung und Vernetzung und müssen aufgrund ihrer Bedeutung ganz besonders durch moderne Cybersecurity geschützt werden", sagt Wolfgang Kiener, Leiter des Center of Excellence Advanced Threat im Bereich Cybersecurity bei TÜV Rheinland. Dabei im Fokus: die operationale Betriebstechnik, auch Operational Technology (OT) genannt. Denn IT-Standards reichen zur Risikobewertung nicht aus. Die Sicherheitslücken sind zahlreich und die Angriffe durch Cyberkriminelle häufen sich. Schadsoftware kann Produktionsanlagen zerstören Der Triton-Angriff auf die Ölindustrie in Saudi-Arabien aus dem Jahr 2017 zeigt, welchen Risiken kritische Infrastrukturen ausgesetzt sind. Der Virus wurde eigens für ein spezielles Steuerungsmodul entwickelt, das weltweit in Kraftwerken zum Einsatz kommt. Bleibt er unentdeckt, kann er ganze Produktionsanlagen zerstören, Menschenleben gefährden oder sogar Umweltkatastrophen hervorrufen. Mit dem seit Juli 2015 gültigen IT-Sicherheitsgesetz sollen kritische Infrastrukturen in Deutschland besser geschützt werden. Es legt unter anderem fest, dass Betreiber erhebliche IT-Störungen beim BSI melden müssen. Zudem muss eine zu jeder Zeit erreichbare Kontaktstelle benannt werden, über die beispielsweise Sicherheitsinformationen des Ministeriums übermittelt werden können. Nachweis über erforderliche Maßnahmen Das IT-Sicherheitsgesetz schreibt außerdem den stets aktuellen Stand der Technik der jeweiligen Anlage vor sowie einen Nachweis über alle erforderlichen Maßnahmen, der alle zwei Jahre zu erbringen ist. In beiden Fällen können unabhängige Prüfdienstleister wie TÜV Rheinland zurate gezogen werden. "Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung eines ganzheitlichen Cybersecurity-Managements. Unsere Experten wissen, wie sich Unternehmen auch...

StVO-Novelle: Bei diesen Vorwürfen hilft Geblitzt.de nun auch / Geblitzt.de erweitert sein Angebot

Berlin (ots) - Es soll sie durchaus geben: Fans der StVO-Novelle. Doch viele Autofahrer scheinen eher Gegner der seit dem 28. April 2020 gültigen StVO zu sein. Dies zeigt auch die Online-Petition des Automobilclubs Mobil in Deutschland e.V. mit über 140.000 Unterstützern. Insbesondere werden die unverhältnismäßige Erhöhung der Bußgelder sowie die eher drohenden Fahrverbote kritisiert. Sogar der Bundesverkehrsminister Scheuer, der die Änderung der Straßenverkehrsordnung selbst in Kraft gesetzt hatte, rudert verbal zurück und erweckt den Anschein, einige Regeln entschärfen zu wollen. Ob es dazu kommt, ist aber ungewiss. Das Ziel der Novelle, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, unterstützt die CODUKA GmbH, Betreiber des Portals Geblitzt.de. Dennoch erscheint ein drohendes Fahrverbot bei einmaliger Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h, gerade für Menschen, die auf das Auto angewiesenen sind, hart. Berücksichtigt man noch, dass viele der Bußgeldverfahren erfahrungsgemäß und diversen Studien zufolge fehlerhaft sind, erscheint es unverhältnismäßig. Um in dieser Situation möglichst vielen Verkehrsteilnehmern unabhängig von ihrer finanziellen Situation einen Zugang zum Recht zu ermöglichen, erweitert die CODUKA ihr Angebot. Geblitzt.de und die Partneranwälte machen sich nun auch bei Vorwürfen zu geringeren Tempoüberschreitungen und angeblichen Überholverstößen für Sie stark. Welche Möglichkeiten Ihnen künftig genau offenstehen, erklärt Jan Ginhold, Geschäftsführer der Berliner CODUKA. Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de "Um Betroffenen auch beim Vorwurf eines Überholverstoßes und bei einer geringen Tempoüberschreitung die Prüfung durch spezialisierte Anwälte zu ermöglichen, haben wir uns für eine Erweiterung unseres Service entschieden", so Ginhold. Neben den Fahrverboten, die nun bereits ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts verhängt werden, kommt es seit dem Inkrafttreten der erneuerten StVO im April 2020 auch bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen zu sogenannten...

Gesetz zur Teilung der Maklerprovision: Niedrigere Kaufnebenkosten können Finanzierung erleichtern

München (ots) - - Teilung kann vor allem in fünf Bundesländern positive Impulse setzen - Splitten der Courtage kann Eigenkapitaleinsatz senken und die Finanzierung im Einzelfall erleichtern - In elf der 16 Bundesländer wird die Provision bereits meistens geteilt Die am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Teilung der Maklerkosten kann vor allem in den fünf Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen die Kaufnebenkosten verringern und dort positive Impulse für die Immobilienfinanzierung setzen. Zu dieser Einschätzung kommt Interhyp, Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen. In den anderen Bundesländern wurde die Maklerprovision bereits in der Vergangenheit meistens geteilt. "Die Kaufnebenkosten sind derzeit mit bis zu rund 16 Prozent des Kaufpreises ein großer Kostenpunkt bei Immobilienkauf und Finanzierung", sagt Jörg Utecht, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG. Die Maklerprovision sei aber nur ein Bestandteil dieser Kosten. "Neben den Maklerkosten ist die Grunderwerbsteuer ein Hebel der Politik. Um den Erwerb von Wohneigentum in Deutschland zu erleichtern, wäre eine Senkung der Grunderwerbsteuer sinnvoll", sagt Jörg Utecht, Vorstandsvorsitzender der Interhyp Gruppe. Laut Interhyp sind Immobilienkäufer in Berlin und Brandenburg bisher mit den höchsten Kaufnebenkosten belastet, denn dort sind nicht nur die Maklerkosten, sondern auch die Sätze für die Grunderwerbsteuer mit 6 Prozent beziehungsweise 6,5 Prozent besonders hoch. Das Gesetz zur Teilung der Maklerprovision soll nach einer Übergangsfrist spätestens Anfang 2021 in Kraft treten. Maklercourtage und Grunderwerbsteuer machen den Löwenanteil der Kaufnebenkosten aus, die in Deutschland je nach Bundesland zwischen neun und 16 Prozent liegen, wie eine Karte von Interhyp zeigt. In Brandenburg können mit dem Beschluss die Kaufnebenkosten von mehr als 15,5 Prozent auf rund 12 Prozent, in Bremen von gut 13 Prozent auf...

Aktuelle Untersuchung: Anonymität im Berliner Immobilienmarkt / Transparenzregister sorgt nicht für Transparenz

Sperrfrist: 12.05.2020 00:01 Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist. Berlin (ots) - Seit Januar 2020 ist in Deutschland das Transparenzregister auch für die Öffentlichkeit einsehbar. Für das Projekt der Rosa-Luxemburg-Stiftung "Wem gehört die Stadt?" untersuchten Christoph Trautvetter und Markus Henn, ob das Register wie versprochen für mehr Transparenz am Berliner Immobilienmarkt sorgt. Die Antwort ist so eindeutig wie erschreckend: Von 111 Immobiliengesellschaften, bei denen der tatsächliche Eigentümer nicht aus deutschen Registern erkennbar war, waren im Transparenzregister 83 gar nicht eingetragen und nur bei 7 fand sich der tatsächliche Eigentümer dort. Ein großer Teil der Berliner Immobilieneigentümer bleibt so weiterhin anonym. "Keine Transparenz trotz Transparenzregister - Ein Recherchebericht zu Anonymität im Berliner Immobilienmarkt" (Christoph Trautvetter / Markus Henn) https://www.rosalux.de/immobilientransparenzstudie (ab 12.5., 0.00 Uhr) "Mehr Transparenz im deutschen Immobilienmarkt war ein zentrales Versprechen des Ende 2019 verabschiedeten Gesetzes gegen Geldwäsche. Trotzdem blieben von den 433 von uns untersuchten Immobiliengesellschaften 135 auch nach intensiver Recherche weiterhin anonym." resümiert Studienautor Christoph Trautvetter. Für die Studie haben die Autoren Informationen zu mehr als 400 Immobilieneigentümer*innen in den verfügbaren deutschen und weltweiten Registern bis zum Ende verfolgt. Schritt für Schritt zeigen sie, wie Eigentümer*innen hinter komplexen Firmenstrukturen ermittelt werden können. Anhand von 15 anschaulichen Beispielen erklärt die Studie, wie Immobilieneigentümer ihre Identität dennoch weiterhin verschleiern können und wie das deutsche Transparenzregister immer wieder versagt, während sich aus den Registern in Dänemark, Luxemburg, Österreich und Malta teilweise wertvolle Informationen gewinnen lassen. "Die Entwicklungen auf dem Berliner Immobilienmarkt scheinen dem Renditeversprechen unaufhaltsam zu folgen. Während die verdrängten Nachbar*innen, Projekträume, Gewerbe und Clubs Gesichter und Namen haben, bleiben die 'Verdränger'...

Südtirol öffnet Hotels ab Ende Mai und regelt Sicherheitsstandards

Bozen (ots) - Am heutigen Freitag, den 8. Mai 2020, verabschiedete der Südtiroler Landtag mit großer Mehrheit ein Landesgesetz zur Öffnung der Wirtschaft und des Alltags. Ab 9. Mai darf der Einzelhandel öffnen, ab 11. Mai Bars und Restaurants ebenso wie Museen sowie Friseure. Ab 25. Mai können Hotels, andere Beherbergungsbetriebe und Seilbahnen wieder öffnen. Der Gesetzesbeschluss ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Öffnung Südtirols für den Tourismus. "Die Situation hat sich in Südtirol gut entwickelt und wir werden uns daran gewöhnen, mit Corona zu leben. Aus diesem Grund ist nach Wochen des Stillstands die Zeit reif, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben wieder zu ermöglichen, wenn auch in einem abgesicherten Modus. Bereits in den nächsten Tagen werden wir mit den Wiedereröffnungsmaßnahmen starten. Wir tun dies in großer Verantwortung und werden schrittweise zur Normalität zurückkehren", so Südtirols Regierungschef Arno Kompatscher. Die Maßnahmen, die in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb und weiteren Experten erarbeitet wurden, stellen die Sicherheit der Bevölkerung und künftiger Gäste in den Vordergrund. Die umfangreichen Sicherheitsauflagen wurden mittels eines eigenen Südtiroler Landesgesetzes eingeführt. Südtirol geht damit seinen eigenen Weg bei der Öffnung von Gesellschaft und Wirtschaft in Italien. Der Fokus liegt dabei zunächst auf einheimischen Gästen und, sobald die Mobilität zwischen den Regionen wieder erlaubt ist, auf Gästen aus Italien. Für den Sommer hofft die Region auf eine Aufhebung der Reisebeschränkungen vor allem in den wichtigsten Märkten Deutschland, Österreich und Schweiz. "Aus gesundheitlicher Sicht können wir heute sagen, dass wir über den Berg sind. Natürlich haben wir keinen Erfahrungswert zu den Langzeitfolgen von Covid-19. Doch bei der Ausarbeitung der Maßnahmen berieten uns anerkannte Experten aus...

Durch das neue Online-Label vom Grünen Punkt profitieren / Hersteller und Onlinehändler zeigen ihren Kunden, dass sie ihre Pflichten erfüllen und Verantwortung übernehmen möchten

Köln (ots) - Exklusiv für Hersteller und Online-Händler gibt es jetzt das "Der Grüne Punkt" Online-Label (https://www.gruener-punkt.de/de/online-label.html) . Damit zeigen Hersteller und Online-Händler ihren Kunden, dass sie ihre Verpackungen am dualen System des Grünen Punkts beteiligen, also ihre Pflicht nach dem Verpackungsgesetz (https://www.gruener-punkt.de/de/verpackungslizenzierung/verpackungsgesetz.html) (VerpackG) erfüllen und Verantwortung für ihre Verkaufsverpackungen übernehmen möchten. Mit unserem Lizenzrechner VerpackGO (http://www.verpackgo.de/) können Hersteller und Online-Händler ganz einfach online jede Verpackung am dualen System beteiligen, also "lizenzieren" - mit wenigen Klicks gelangen sie ans Ziel und sind startklar für das Verpackungsgesetz. Durch die Beteiligung beim Grünen Punkt erhalten Hersteller und Online-Händler kostenfrei das Online-Label und können es unkompliziert in ihren Webshop einbinden oder auf Social-Media-Kanälen posten. Das Online-Label steht Kunden des Grünen Punkts zur Nutzung in ihrem Online-Portal zur Verfügung. Damit zeigen Hersteller und Online-Händler nicht nur ihren Kunden, dass sie beim Grünen Punkt lizenzieren, sondern auch der Konkurrenz. Über die Gruppe mit dem Grünen Punkt: Die Unternehmen des Grünen Punkts sind als Dienstleister für die erweiterte Produzentenverantwortung, als führender Sekundärrohstofflieferant für Kunststoffe und als Premium-Produzent von Kunststoffrezyklaten der Lösungsanbieter für die Bedürfnisse der Kreislaufwirtschaft. Die Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH (DSD) hat mit dem Grünen Punkt als ihrem Markenzeichen das duale System in Deutschland mit eingeführt und aufgebaut und steht für intelligente Rücknahmesysteme sowie die Entwicklung und Vermarktung innovativer Rezyklate und Dienstleistungen. Die Systec Plastics stellt an den Standorten Eisfeld und Hörstel Premiumrezyklate der Marke Systalen für den internationalen Markt her. Die Unternehmen sind in der DSD - Duales System Holding GmbH & Co. KG zusammengefasst. Pressekontakt: DSD - Duales System Holding GmbH & Co. KG Frankfurter Strasse 720-726,51145 Köln (Porz-Eil) V.i.S.d.P.: Norbert...

Arzneimittel in Corona-Zeiten: Apotheken können Patienten schneller und einfacher versorgen

Berlin (ots) - Die Apotheken können ihre Patienten in diesen Tagen schneller und einfacher mit wichtigen Arzneimitteln versorgen. Dafür sorgen mehrere, für die Zeit der Corona-Krise getroffenen Neuregelungen in Gesetzen, Verordnungen und vertraglichen Vereinbarungen. Bei Lieferengpässen kann die Apotheke leichter Alternativpräparate abgeben, und Patienten werden dabei vor zusätzlichen Aufzahlungen geschützt. Zudem wird der Botendienst mit dem Personal der Apotheken gestärkt. Ziel ist es, die Kontakte gerade bei Risikogruppen zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu leisten. "Die Ausnahmeregelungen geben dem Apotheker mehr Handlungsfreiheit. Wir können auch bei Lieferengpässen viele Patienten direkt versorgen, die sonst nochmal in die Apotheke kommen müssten. Mehrkosten müssen sie nicht fürchten", sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "Mit der finanziellen Unterstützung für den Botendienst kann das Personal der Apotheke vor Ort außerdem stärker in die aufsuchende Betreuung vor allem von chronisch kranken und älteren Patienten gehen." Über rahmenvertragliche Änderungen haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) darauf geeinigt, dass Patienten bei Lieferengpässen von Rabattarzneimitteln ein vorrätiges, wirkstoffgleiches Alternativmedikament sofort bei Vorlage des Rezeptes in der Apotheke bekommen können. Im Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) ist geregelt, dass die Mehrkosten für teurere Austauschprodukte statt der vorgesehenen Rabattarzneimittel grundsätzlich von der jeweiligen Krankenkasse statt wie bislang vom Patienten selbst zu tragen sind. Die vom Bundesgesundheitsministerium heute erlassene Arzneimittelversorgungsverordnung ermöglicht auch einen erweiterten Austausch: Nach Rücksprache mit dem Arzt kann nicht nur ein wirkstoffgleiches, sondern auch ein ähnliches (pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares) Arzneimittel abgegeben werden. Zudem sollen vorübergehend aufgrund der verstärkten Inanspruchnahme die Botendienste der Apotheken mit je fünf Euro vergütet werden. Bislang tragen die...

Reha entlastet Akut-Kliniken: DEGEMED-Mitglieder sind dabei / Als erstes Bundesland hat Niedersachsen auf Grundlage des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes reagiert

Berlin (ots) - Gestern ist das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Die niedersächsische Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) ordnete daraufhin an, dass 22 niedersächsische Reha-Einrichtungen umgehend Patienten aus Krankenhäusern übernehmen sollen. Dadurch würden Kapazitäten von rund 2.000 Klinik-Betten für Corona-Erkrankte frei. Den Reha-Einrichtungen wird dadurch der Status eines Krankenhauses verliehen, und sie können so zur Entlastung von Akut-Kliniken in der Region beitragen. Die DEGEMED begrüßt das und appelliert an andere Bundesländer, von dieser Möglichkeit ebenfalls Gebrauch zu machen und schnell zu handeln. In Richtung seiner Mitglieder sagt Christof Lawall, Geschäftsführer der DEGEMED zu, sich in ihrem Sinne für die praktische Umsetzung und die finanziellen Regelungen stark zu machen: "Das Vorgehen in Niedersachsen unterstreicht den Stellenwert der Reha in der momentanen Situation. Wir finden das gut und sind bereit zu helfen." Auch drei DEGEMED-Mitgliedseinrichtungen sind in Niedersachsen dabei: die Kirchberg-Klinik in Bad Lauterberg, die Landgrafen Klinik in Bad Nenndorf und die Klinik DER FÜRSTENHOF in Bad Pyrmont. Der ausdrückliche Dank der DEGEMED geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Kliniken. Alle drei Einrichtungen werden von Vorstandsmitgliedern der DEGEMED geleitet. Die DEGEMED ist der Spitzenverband der medizinischen Rehabilitation. Sie setzt sich für die Interessen der stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen ein und ist offen für alle Betreibermodelle und Rechtsformen. Ihre Anliegen und Themen vertritt die DEGEMED gegenüber Politik, Leistungsträgern und Öffentlichkeit. Pressekontakt: Julia Peters Referentin Öffentlichkeitsarbeit Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. Fasanenstraße 5 10623 Berlin Tel.: 030 / 28 44 96 - 71 Fax: 030 / 28 44 96 - 70 j.peters@degemed.de http://www.degemed.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/140842/4561465 OTS: Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEME D) e.V. Original-Content...
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