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Betriebsschließung – das Land muss zahlen / Jurist Michael Falter: Hotels und Gaststätten haben Entschädigungsanspruch in der Corona-Krise

Köln (ots) - Private Unternehmen, die durch behördliche Anordnung im Rahmen der Corona-Pandemie geschlossen wurden, müssen von den Behörden entschädigt werden. Für den Rechtsanwalt Michael Falter, Managing Partner Deutschland der internationalen Wirtschaftskanzlei DWF, gibt es daran keinen Zweifel. Denn: "Die Entschädigungsregeln des Infektionsschutzgesetzes sehen dies eindeutig vor." Als Beispiel führt der Jurist Fitnessstudios ebenso wie Hotels, Restaurants, Friseursalons oder Kosmetikstudios an, denen durch die angeordneten Schließungen im Zusammenhang mit der Corona Virus Pandemie immense Verluste entstanden seien. Dass die Maßnahmen der Behörden durchaus rechtmäßig sind, stehe dabei gar nicht zur Debatte: "Ob sie jedoch einen Entschädigungsanspruch nach sich ziehen, hängt davon ab, ob sie der Verhütung übertragbarer Krankheiten dienen oder deren Bekämpfung." Der Jurist stellt klar: Zur Verhütung ermächtigt werden die Behörden durch §16 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Abgedeckt werden dadurch alle Maßnahmen, die bei einem Gefahrenverdacht erforderlich sind, um Neuansteckungen zu verhindern. Ausdrücklich werde in der Literatur als Anwendungsbeispiel das Verbot von Versammlungen bei drohender Pandemie genannt. Entsprechende Anordnungen fallen demnach eindeutig unter Infektionsprophylaxe. Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten stützen sich dagegen auf §28 IfSG. Diese antiepidemischen Maßnahmen verfolgen das Ziel, Krankheitsfälle zu erfassen, zu behandeln und von ihnen ausgehende Infektionsgefahren zu beseitigen. "Die Bekämpfung setzt somit stets am individuellen Krankheitsfall an. Im polizeirechtlichen Sinne gelten deshalb Kranke, Krankheitsverdächtige, Ausscheider und Ansteckungsverdächtige als seuchenhygienische Störer." Nichtstörer seien hingegen all diejenigen Betriebe, von denen kein unmittelbares Infektionsrisiko ausgeht. Die sie betreffenden Maßnahmen hätten folglich stets §16 IfSG zur Grundlage, da es dabei immer um Prävention gehe. Für mögliche Entschädigungsansprüche sei diese Unterscheidung, so Falter, von zentraler Bedeutung. So regelt §56 IfSG die Ansprüche der sogenannten Störer. In der gegenwärtigen Situation...

Reha-Schutzschirme: DEGEMED drängt auf schnelle Umsetzung / Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag das Sozialschutzpaket und das COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz verabschiedet

Berlin (ots) - Die Medizinische Reha begrüßt das, da die neuen Gesetze Schutzschirme für sie bieten. DEGEMED drängt nun auf eine schnelle Umsetzung der Entlastungsprozesse für Einrichtungen, die Akut-Kliniken unterstützen sollen, während sie selbst vor Liquiditätsproblemen stehen. Die neuen Schutzschirme sollen vor allem die negativen wirtschaftlichen Folgen für Reha-Einrichtungen durch die aktuellen Belegungseinbrüche bekämpfen und den Erhalt der Leistungsanbieter sichern. Diese werden in der Corona-Pandemie vor zwei Herausforderungen gestellt: Sie sollen Akutpatienten annehmen, um Krankenhäuser zu entlasten, und sie haben große Belegungsschwankungen, was zu finanziellen Engpässen führt. Hierbei geht es um über eintausend Einrichtungen und 200.000 Mitarbeiter. "Die aktuellen Gesetze sind eine starke Botschaft zur Sicherung unserer einmaligen Reha-Infrastruktur in Deutschland. Sie war noch nie so wertvoll wie in dieser Krisensituation. Ich appelliere an alle Reha-Einrichtungen, sich mit ihrer medizinischen Kompetenz jetzt einzubringen," fordert DEGEMED-Vorsitzende Dr. Constanze Schaal. "Die Gesetzgebung war in ihrer Geschwindigkeit der aktuellen Situation angemessen. Wir fordern nun eindringlich dasselbe Tempo bei der Umsetzung dieser Gesetze in Form von Antragsformularen und -prozessen", so Christof Lawall, Geschäftsführer der DEGEMED. Die Zuschüsse müssten schnell, am besten schon ab dieser Woche fließen, um die kurzfristige Liquidität der Reha-Einrichtungen zu sichern, meint Lawall. Ohne eine zügige Umsetzung müssten zahlreiche Anbieter in wenigen Tagen den Betrieb einstellen. Dabei bräuchte das Gesundheitssystem sie in der aktuellen Situation dringend zur Unterstützung der Krankenhäuser und für die Eindämmung der Corona-Pandemie. Zum Hintergrund Im Sozialschutzpaket erhalten die gesetzlichen Reha-Träger den Sicherstellungsauftrag für die medizinischen Reha-Einrichtungen. Dies bedeutet, dass die Reha-Einrichtungen monatliche Zuschüsse erhalten und dadurch wirtschaftlich stabilisiert werden, auch wenn sie im Augenblick infolge der Corona-Pandemie kaum be-legt werden. Die Zuschüsse betragen 75 Prozent der...

Private Krankenversicherung unterstützt Gesetzespakete zur Corona-Bewältigung

Berlin (ots) - Zur Verabschiedung der Gesetzespakete zur Bewältigung der Corona-Pandemie erklärt Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV): "Die Private Krankenversicherung begrüßt die heute verabschiedeten Gesetzespakete zur Unterstützung des Gesundheitswesens und der Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie. Die PKV garantiert nicht nur ihren Versicherten Schutz bei Krankheit und Pflege, sie steht auch zu ihrer gesellschaftspolitischen Mitverantwortung, die medizinische und pflegerische Versorgung in den Zeiten der Krise sicherzustellen. Die PKV beteiligt sich an den Mehrkosten der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Die Politik hat mit der schnellen Umsetzung der Gesetzespakete in schwierigen Zeiten Handlungsfähigkeit bewiesen. In den kommenden Monaten müssen wir die vielfältigen praktischen Wirkungen dieser in großer Eile entstandenen Gesetze beobachten und im Licht der Erfahrungen aus der Praxis bei Bedarf gegebenenfalls nachbessern." Pressekontakt: Stefan Reker - Geschäftsführer - Leiter des Bereiches Kommunikation Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Unter den Linden 21 10117 Berlin Telefon 030 / 20 45 89 - 44 Telefax 030 / 20 45 89 - 33 E-Mail stefan.reker@pkv.de Internet http://www.pkv.de Twitter http://www.twitter.com/pkv_verband Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/58188/4558582 OTS: PKV - Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Original-Content von: PKV - Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., übermittelt durch news aktuell

Corona-Virus: Beteiligung der Reha an Pandemiebekämpfung beginnt / Reha-Einrichtungen werden schon in nächster Zeit in die Krisenbewältigung einbezogen.

Berlin (ots) - Heute entscheidet das Bundeskabinett über einen Gesetzentwurf, der medizinische Reha-Einrichtungen die Aufnahme und Behandlung von Corona-Infizierten ermöglicht und sie damit den Krankenhäusern gleichstellt. Unklar ist noch, welche Lösung die Politik für den zu erwartenden Wegfall der Reha-Fälle nach planbaren Operationen entwickelt. Hier sind die betroffenen Einrichtungen auf dringende Hilfe angewiesen. Das Bundeskabinett beschließt heute den Entwurf für das "Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen" (COVID-19-KrankenhausentlastungsG). Das Gesetz regelt auch die Beteiligung von Reha-Einrichtungen an der Versorgung von Corona-Infizierten. Die Länder werden künftig bestimmen, welche Reha-Einrichtungen Corona-Infizierte aufnehmen können. Diese Reha-Einrichtungen gelten dann als Krankenhäuser. Die Vergütung der erbrachten Leistungen wird über Pauschalbeträge erfolgen, die noch verhandelt werden müssen. Reha-Einrichtungen sollen daneben durch die Länder auch für die Versorgung von nicht Corona-Infizierten zugelassen werden können. Sie sollen außerdem zusätzlich zur Entlastung von Pflegeeinrichtungen Kurzzeitpflege anbieten und abrechnen dürfen. "Reha-Einrichtungen können einen entscheidenden Beitrag zur Entlastung der Krankenhäuser leisten und damit die Situation etwas erleichtern", ist DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall überzeugt. Bereits seit einigen Tagen gehen überall in Deutschland Landkreise und Gesundheitsämter auf Reha-Einrichtungen zu und machen sich ein Bild von der Lage und den Behandlungsmöglichkeiten vor Ort. Reha-Einrichtungen sind aber auch direkt davon betroffen, wenn Krankenhäuser planbarer Operationen ausfallen lassen oder verschieben. Als direkte Nachbehandler haben sie sofort weniger Fälle zu betreuen und rutschen schnell in die Verlustzone. "Hier brauchen wir dringende Unterstützung durch Politik und Kostenträger. Die schnelle wirtschaftliche Stabilisierung der Reha-Einrichtungen hat hohe Priorität, sonst stehen sie in der Krise bald nicht mehr zur Verfügung", fordert Lawall. Die DEGEMED ist der Spitzenverband der medizinischen Rehabilitation. Sie setzt sich...

Masernschutzgesetz: Das müssen Sie jetzt wissen

Hamburg (ots) - Am 01.03.2020 ist es soweit: Das Masernschutzgesetz tritt in Kraft. Was das bedeutet? Die BKK Mobil Oil bringt die wichtigsten Fakten auf den Punkt. "Die Zahl absoluter Impfgegner steigt, da viele die Erkrankungen nicht mehr kennen und die Gefahr dieser Erkrankung zu gering einschätzen", erklärt Kinder- und Jugendärztin Dr. Annette Lingenauber. "Daher hat der Gesetzgeber nach langer Zeit von seinem Recht Gebrauch gemacht und die Pflichtimpfung entschieden." Mit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes müssen Eltern gegenüber der Schule oder Kita nachweisen können, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Dieser Nachweis gilt ebenfalls für Erwachsene, die in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen tätig sind. Die Masernimpfung wird im Impfausweis oder gelben Kinderuntersuchungsheft als Nachweis vermerkt. Kinder und Erwachsene, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder arbeiten, müssen den Nachweis bis spätestens 31.07.2021 erbringen. Geschieht das nicht, droht zum Beispiel den Eltern von betreuten Kindern ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro - oder der Verlust des Kitaplatzes. Die Pflichtimpfung ist gesundheitlich ein enorm wichtiger Faktor: "Nach einer Masernerkrankung ist das Immunsystem für bis zu drei Jahren geschwächt. Die betroffenen Kinder erkranken wiederholt an Infekten. Nach einer Masernimpfung besteht dieses Risiko nicht", so Dr. Annette Lingenauber. Weitere Fakten zum Masernschutzgesetz gibt es unter bkk-mobil-oil.de/masernimpfpflicht (https://www.bkk-mobil-oil.de/leistungen-und- vorteile/vorsorge-und-impfungen/Impfungen/masernimpfpflicht.html). Pressekontakt: BKK Mobil Oil Pressestelle Dirk Becker Telefon: 040 3002-11423 E-Mail: pressestelle@bkk-mobil-oil.de fischerAppelt, relations Jessica Eschenbach Telefon: 040 899699-569 E-Mail: Jessica.Eschenbach@fischerappelt.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/53836/4528137 OTS: BKK Mobil Oil Original-Content von: BKK Mobil Oil, übermittelt durch news aktuell

Rettungsgasse rettet Leben – Verstöße werden zukünftig härter bestraft

München (ots) - Im Zuge der Reform der Straßenverkehrsordnung werden in Zukunft Verstöße gegen die Rettungsgasse härter bestraft. Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt (wie bisher auch) 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Dazu kommt jetzt noch ein Monat Fahrverbot. Deutlich härter werden künftig auch Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen: mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Damit die Rettungs- und Einsatzkräfte schnell und ohne Behinderung zum Unfallgeschehen kommen, muss die Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden. Und so geht`s: Auf Autobahnen und Straßen außerorts mit mehreren Fahrstreifen je Richtung weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links aus, alle anderen orientieren sich nach rechts. Da auf die Polizei noch Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst folgen können, muss die Rettungsgasse so lange offenbleiben, bis der Stau sich auflöst. Auch wer jetzt in Richtung Skigebiete unterwegs sind, sollte auf die Regelungen zur Rettungsgasse im Ausland achten. In Österreich besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung. Auf zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen müssen sich alle Verkehrsteilnehmer bereits bei stockendem Verkehr auf der linken Spur so weit links wie möglich einordnen. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren sich so weit wie möglich nach rechts. In Frankreich müssen Autofahrern den Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit geben, an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren. Die Schweiz sieht auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen muss für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden. Und in Italien gibt...

Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz: Lieferengpass-Maßnahmen für Apotheken noch nicht ausreichend

Berlin (ots) - Die heute im Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) beschlossenen Maßnahmen gegen die anhaltenden Lieferengpässe von versorgungsrelevanten Arzneimitteln sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, gehen aber noch nicht weit genug. "Lieferengpässe müssen an mehreren Fronten bekämpft werden", sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "Dass Patienten künftig keine Mehrkosten mehr bei Nichtlieferbarkeit mehr fürchten müssen und Präparate leichter ausgetauscht werden können, ist fair und vernünftig. Das erleichtert auch die Versorgung in den Apotheken, denn statt über Geld kann wieder mehr über die Therapie gesprochen werden." Schmidt weiter: "Auch strengere Meldepflichten für Hersteller und Großhändler bei Lieferengpässen sind richtig. Dass der 'Jour Fixe' beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in einen Beirat umgewandelt wird und mehr Kompetenzen erhält, ist ebenfalls begrüßenswert. Die Apotheker werden sich dort aktiv einbringen." Gleichwohl bleibt Schmidt skeptisch: "Der hohe zeitliche und organisatorische Mehraufwand durch Lieferengpässe in den Apotheken wird weiterhin nicht honoriert. Da wird aber hart gearbeitet, und das muss auch vergütet werden." Es gebe hier genauso dringenden Handlungsbedarf wie bei den ungelösten ordnungspolitischen Problemen. "Wir haben immer noch keine Klarheit in Sachen einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz hängt seit Monaten zwischen dem Bundeskabinett in Berlin und der Europäischen Kommission in Brüssel fest. Es muss dringend in den Bundestag eingebracht und verabschiedet werden. Zugleich muss es für das kommende E-Rezept einen verbindlichen Rahmen mit einem echten Makelverbot geben, damit sich nicht Dritte zwischen Arzt, Patient und Apotheke schieben, um aus der Manipulation von Patienten und dem Handel mit E-Rezepten Kapital zu schlagen. Wir brauchen Klarheit, auch damit sich wieder mehr junge Apothekerinnen und Apotheker in die Selbständigkeit wagen...

Ein Jahr Artenschutz-Volksbegehren: Regierungsfraktionen sehen Umsetzung auf sehr gutem Weg

München (ots) - Ein Jahr nach dem Ende der Eintragungsfrist zum Artenschutz-Volksbegehren Mitte Februar haben die Regierungsfraktionen aus FREIEN WÄHLERN und CSU eine Bilanz gezogen. Auf Initiative der schwarz-orangen Koalition wurden die Vorschläge der Initiatoren am Runden Tisch mit allen zuständigen Verbänden und Interessenvertretern diskutiert. Im Juli nahm der Landtag das Volksbegehren-Gesetz an und verabschiedete gleichzeitig ein umfassendes Versöhnungsgesetz, das rechtliche Ungenauigkeiten beseitigte, praxisferne Vorschläge optimierte und die Forderungen des Bienenvolksbegehrens so auf tragfähige Beine stellte. "Was die Umsetzung des Volksbegehrens angeht, sind wir auf einem sehr guten Weg", erklärte der der Fraktionsvorsitzende der CSU-Landtagsfraktion Thomas Kreuzer. Entscheidend ist, dass wir durch unser Versöhnungsgesetz wirklich alle mit ins Boot nehmen. Denn Umwelt- und Artenschutz funktioniert nur gemeinsam mit unseren Landwirten und genau dafür sorgen wir. Dadurch, dass wir im Nachtragshaushalt die zusätzlichen 70 Millionen Euro für die Umsetzung von Volksbegehren und Begleitgesetz zur Verfügung stellen, sorgen wir für entsprechende Planungssicherheit." "Mit unserem 'Volksbegehren Plus' hat die schwarz-orange Koalition bewiesen, dass sie wichtige politische Initiativen der Bürgerinnen und Bürger unverzüglich aufgreift und in ihrem Interesse handelt", betont der Fraktionsvorsitzende der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Florian Streibl. Herausgekommen sei eines der weitreichendsten Artenschutzgesetze Europas, das nicht nur den Naturschutz auf breitere Beine stelle, sondern auch den Belangen der Landwirte Rechnung trage. Es sei gelungen, einen fairen Interessensausgleich herzustellen, der jeden Einzelnen in die Pflicht nehme, aber von dem gleichzeitig jeder profitieren könne. Wichtig sei nun, den Umweltschutz nicht länger für die Spaltung der Gesellschaft zu missbrauchen, sondern den Erhalt der Artenvielfalt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen, so Streibl. "Wir müssen wieder Vertrauen in den Naturschutz herstellen - aber auch in unsere...
Unternehmen: News & Wirtschaftsnachrichten aus Deutschland