Gesetze
Politik
Betriebsschließung – das Land muss zahlen / Jurist Michael Falter: Hotels und Gaststätten haben Entschädigungsanspruch in der Corona-Krise
Köln (ots) - Private Unternehmen, die durch behördliche Anordnung im Rahmen der Corona-Pandemie geschlossen wurden, müssen von den Behörden entschädigt werden. Für den Rechtsanwalt Michael Falter, Managing Partner Deutschland der internationalen Wirtschaftskanzlei DWF, gibt es daran keinen Zweifel. Denn: "Die Entschädigungsregeln des Infektionsschutzgesetzes sehen dies eindeutig vor." Als Beispiel führt der Jurist Fitnessstudios ebenso wie Hotels, Restaurants, Friseursalons oder Kosmetikstudios an, denen durch die angeordneten Schließungen im Zusammenhang mit der Corona Virus Pandemie immense Verluste entstanden seien. Dass die Maßnahmen der Behörden durchaus rechtmäßig sind, stehe dabei gar nicht zur Debatte: "Ob sie jedoch einen Entschädigungsanspruch nach sich ziehen, hängt davon ab, ob sie der Verhütung übertragbarer Krankheiten dienen oder deren Bekämpfung." Der Jurist stellt klar: Zur Verhütung ermächtigt werden die Behörden durch §16 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Abgedeckt werden dadurch alle Maßnahmen, die bei einem Gefahrenverdacht erforderlich sind, um Neuansteckungen zu verhindern. Ausdrücklich werde in der Literatur als Anwendungsbeispiel das Verbot von Versammlungen bei drohender Pandemie genannt. Entsprechende Anordnungen fallen demnach eindeutig unter Infektionsprophylaxe. Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten stützen sich dagegen auf §28 IfSG. Diese antiepidemischen Maßnahmen verfolgen das Ziel, Krankheitsfälle zu erfassen, zu behandeln und von ihnen ausgehende Infektionsgefahren zu beseitigen. "Die Bekämpfung setzt somit stets am individuellen Krankheitsfall an. Im polizeirechtlichen Sinne gelten deshalb Kranke, Krankheitsverdächtige, Ausscheider und Ansteckungsverdächtige als seuchenhygienische Störer." Nichtstörer seien hingegen all diejenigen Betriebe, von denen kein unmittelbares Infektionsrisiko ausgeht. Die sie betreffenden Maßnahmen hätten folglich stets §16 IfSG zur Grundlage, da es dabei immer um Prävention gehe. Für mögliche Entschädigungsansprüche sei diese Unterscheidung, so Falter, von zentraler Bedeutung. So regelt §56 IfSG die Ansprüche der sogenannten Störer. In der gegenwärtigen Situation...
Gesundheit / Medizin
Reha-Schutzschirme: DEGEMED drängt auf schnelle Umsetzung / Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag das Sozialschutzpaket und das COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz verabschiedet
Berlin (ots) - Die Medizinische Reha begrüßt das, da die neuen Gesetze Schutzschirme für sie bieten. DEGEMED drängt nun auf eine schnelle Umsetzung der Entlastungsprozesse für Einrichtungen, die Akut-Kliniken unterstützen sollen, während sie selbst vor Liquiditätsproblemen stehen. Die neuen Schutzschirme sollen vor allem die negativen wirtschaftlichen Folgen für Reha-Einrichtungen durch die aktuellen Belegungseinbrüche bekämpfen und den Erhalt der Leistungsanbieter sichern. Diese werden in der Corona-Pandemie vor zwei Herausforderungen gestellt: Sie sollen Akutpatienten annehmen, um Krankenhäuser zu entlasten, und sie haben große Belegungsschwankungen, was zu finanziellen Engpässen führt. Hierbei geht es um über eintausend Einrichtungen und 200.000 Mitarbeiter. "Die aktuellen Gesetze sind eine starke Botschaft zur Sicherung unserer einmaligen Reha-Infrastruktur in Deutschland. Sie war noch nie so wertvoll wie in dieser Krisensituation. Ich appelliere an alle Reha-Einrichtungen, sich mit ihrer medizinischen Kompetenz jetzt einzubringen," fordert DEGEMED-Vorsitzende Dr. Constanze Schaal. "Die Gesetzgebung war in ihrer Geschwindigkeit der aktuellen Situation angemessen. Wir fordern nun eindringlich dasselbe Tempo bei der Umsetzung dieser Gesetze in Form von Antragsformularen und -prozessen", so Christof Lawall, Geschäftsführer der DEGEMED. Die Zuschüsse müssten schnell, am besten schon ab dieser Woche fließen, um die kurzfristige Liquidität der Reha-Einrichtungen zu sichern, meint Lawall. Ohne eine zügige Umsetzung müssten zahlreiche Anbieter in wenigen Tagen den Betrieb einstellen. Dabei bräuchte das Gesundheitssystem sie in der aktuellen Situation dringend zur Unterstützung der Krankenhäuser und für die Eindämmung der Corona-Pandemie. Zum Hintergrund Im Sozialschutzpaket erhalten die gesetzlichen Reha-Träger den Sicherstellungsauftrag für die medizinischen Reha-Einrichtungen. Dies bedeutet, dass die Reha-Einrichtungen monatliche Zuschüsse erhalten und dadurch wirtschaftlich stabilisiert werden, auch wenn sie im Augenblick infolge der Corona-Pandemie kaum be-legt werden. Die Zuschüsse betragen 75 Prozent der...
Politik
Private Krankenversicherung unterstützt Gesetzespakete zur Corona-Bewältigung
Berlin (ots) - Zur Verabschiedung der Gesetzespakete zur Bewältigung der Corona-Pandemie erklärt Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV): "Die Private Krankenversicherung begrüßt die heute verabschiedeten Gesetzespakete zur Unterstützung des Gesundheitswesens und der Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie. Die PKV garantiert nicht nur ihren Versicherten Schutz bei Krankheit und Pflege, sie steht auch zu ihrer gesellschaftspolitischen Mitverantwortung, die medizinische und pflegerische Versorgung in den Zeiten der Krise sicherzustellen. Die PKV beteiligt sich an den Mehrkosten der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Die Politik hat mit der schnellen Umsetzung der Gesetzespakete in schwierigen Zeiten Handlungsfähigkeit bewiesen. In den kommenden Monaten müssen wir die vielfältigen praktischen Wirkungen dieser in großer Eile entstandenen Gesetze beobachten und im Licht der Erfahrungen aus der Praxis bei Bedarf gegebenenfalls nachbessern." Pressekontakt: Stefan Reker
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Gesundheit / Medizin
Corona-Virus: Beteiligung der Reha an Pandemiebekämpfung beginnt / Reha-Einrichtungen werden schon in nächster Zeit in die Krisenbewältigung einbezogen.
Berlin (ots) - Heute entscheidet das Bundeskabinett über einen Gesetzentwurf, der medizinische Reha-Einrichtungen die Aufnahme und Behandlung von Corona-Infizierten ermöglicht und sie damit den Krankenhäusern gleichstellt. Unklar ist noch, welche Lösung die Politik für den zu erwartenden Wegfall der Reha-Fälle nach planbaren Operationen entwickelt. Hier sind die betroffenen Einrichtungen auf dringende Hilfe angewiesen. Das Bundeskabinett beschließt heute den Entwurf für das "Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen" (COVID-19-KrankenhausentlastungsG). Das Gesetz regelt auch die Beteiligung von Reha-Einrichtungen an der Versorgung von Corona-Infizierten. Die Länder werden künftig bestimmen, welche Reha-Einrichtungen Corona-Infizierte aufnehmen können. Diese Reha-Einrichtungen gelten dann als Krankenhäuser. Die Vergütung der erbrachten Leistungen wird über Pauschalbeträge erfolgen, die noch verhandelt werden müssen. Reha-Einrichtungen sollen daneben durch die Länder auch für die Versorgung von nicht Corona-Infizierten zugelassen werden können. Sie sollen außerdem zusätzlich zur Entlastung von Pflegeeinrichtungen Kurzzeitpflege anbieten und abrechnen dürfen. "Reha-Einrichtungen können einen entscheidenden Beitrag zur Entlastung der Krankenhäuser leisten und damit die Situation etwas erleichtern", ist DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall überzeugt. Bereits seit einigen Tagen gehen überall in Deutschland Landkreise und Gesundheitsämter auf Reha-Einrichtungen zu und machen sich ein Bild von der Lage und den Behandlungsmöglichkeiten vor Ort. Reha-Einrichtungen sind aber auch direkt davon betroffen, wenn Krankenhäuser planbarer Operationen ausfallen lassen oder verschieben. Als direkte Nachbehandler haben sie sofort weniger Fälle zu betreuen und rutschen schnell in die Verlustzone. "Hier brauchen wir dringende Unterstützung durch Politik und Kostenträger. Die schnelle wirtschaftliche Stabilisierung der Reha-Einrichtungen hat hohe Priorität, sonst stehen sie in der Krise bald nicht mehr zur Verfügung", fordert Lawall. Die DEGEMED ist der Spitzenverband der medizinischen Rehabilitation. Sie setzt sich...
Gesundheit / Medizin
Masernschutzgesetz: Das müssen Sie jetzt wissen
Hamburg (ots) - Am 01.03.2020 ist es soweit: Das Masernschutzgesetz tritt in
Kraft. Was das bedeutet? Die BKK Mobil Oil bringt die wichtigsten Fakten auf den
Punkt. "Die Zahl absoluter Impfgegner steigt, da viele die Erkrankungen nicht mehr
kennen und die Gefahr dieser Erkrankung zu gering einschätzen", erklärt Kinder-
und Jugendärztin Dr. Annette Lingenauber. "Daher hat der Gesetzgeber nach langer
Zeit von seinem Recht Gebrauch gemacht und die Pflichtimpfung entschieden." Mit
Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes müssen Eltern gegenüber der Schule oder
Kita nachweisen können, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Dieser
Nachweis gilt ebenfalls für Erwachsene, die in Gemeinschafts- oder
Gesundheitseinrichtungen tätig sind. Die Masernimpfung wird im Impfausweis oder
gelben Kinderuntersuchungsheft als Nachweis vermerkt. Kinder und Erwachsene, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut
werden oder arbeiten, müssen den Nachweis bis spätestens 31.07.2021 erbringen.
Geschieht das nicht, droht zum Beispiel den Eltern von betreuten Kindern ein
Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro - oder der Verlust des Kitaplatzes. Die Pflichtimpfung ist gesundheitlich ein enorm wichtiger Faktor: "Nach einer
Masernerkrankung ist das Immunsystem für bis zu drei Jahren geschwächt. Die
betroffenen Kinder erkranken wiederholt an Infekten. Nach einer Masernimpfung
besteht dieses Risiko nicht", so Dr. Annette Lingenauber. Weitere Fakten zum Masernschutzgesetz gibt es unter
bkk-mobil-oil.de/masernimpfpflicht (https://www.bkk-mobil-oil.de/leistungen-und-
vorteile/vorsorge-und-impfungen/Impfungen/masernimpfpflicht.html). Pressekontakt: BKK Mobil Oil Pressestelle
Dirk Becker
Telefon: 040 3002-11423
E-Mail: pressestelle@bkk-mobil-oil.de fischerAppelt, relations
Jessica Eschenbach
Telefon: 040 899699-569
E-Mail: Jessica.Eschenbach@fischerappelt.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/53836/4528137
OTS: BKK Mobil Oil Original-Content von: BKK Mobil Oil, übermittelt durch news aktuell
Auto / Verkehr
Rettungsgasse rettet Leben – Verstöße werden zukünftig härter bestraft
München (ots) - Im Zuge der Reform der Straßenverkehrsordnung werden in Zukunft
Verstöße gegen die Rettungsgasse härter bestraft. Wer keine Rettungsgasse
bildet, zahlt (wie bisher auch) 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in
Flensburg. Dazu kommt jetzt noch ein Monat Fahrverbot. Deutlich härter werden
künftig auch Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an
Einsatzfahrzeuge dranhängen: mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat
Fahrverbot. Damit die Rettungs- und Einsatzkräfte schnell und ohne Behinderung zum
Unfallgeschehen kommen, muss die Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr
gebildet werden. Und so geht`s: Auf Autobahnen und Straßen außerorts mit
mehreren Fahrstreifen je Richtung weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach
links aus, alle anderen orientieren sich nach rechts. Da auf die Polizei noch
Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst folgen können, muss die Rettungsgasse so
lange offenbleiben, bis der Stau sich auflöst. Auch wer jetzt in Richtung Skigebiete unterwegs sind, sollte auf die Regelungen
zur Rettungsgasse im Ausland achten. In Österreich besteht die Pflicht, eine
Rettungsgasse zu bilden, auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei
Fahrspuren je Richtung. Auf zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen müssen sich alle
Verkehrsteilnehmer bereits bei stockendem Verkehr auf der linken Spur so weit
links wie möglich einordnen. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren
sich so weit wie möglich nach rechts. In Frankreich müssen Autofahrern den Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit geben, an
den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren. Die Schweiz sieht auf Autobahnen
mit zwei Fahrstreifen muss für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte
der zwei Fahrstreifen frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist
die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden.
Und in Italien gibt...
Gesundheit / Medizin
Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz: Lieferengpass-Maßnahmen für Apotheken noch nicht ausreichend
Berlin (ots) - Die heute im Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) beschlossenen
Maßnahmen gegen die anhaltenden Lieferengpässe von versorgungsrelevanten
Arzneimitteln sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, gehen aber
noch nicht weit genug. "Lieferengpässe müssen an mehreren Fronten bekämpft
werden", sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände. "Dass Patienten künftig keine Mehrkosten mehr bei
Nichtlieferbarkeit mehr fürchten müssen und Präparate leichter ausgetauscht
werden können, ist fair und vernünftig. Das erleichtert auch die Versorgung in
den Apotheken, denn statt über Geld kann wieder mehr über die Therapie
gesprochen werden." Schmidt weiter: "Auch strengere Meldepflichten für
Hersteller und Großhändler bei Lieferengpässen sind richtig. Dass der 'Jour
Fixe' beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in einen Beirat
umgewandelt wird und mehr Kompetenzen erhält, ist ebenfalls begrüßenswert. Die
Apotheker werden sich dort aktiv einbringen." Gleichwohl bleibt Schmidt skeptisch: "Der hohe zeitliche und organisatorische
Mehraufwand durch Lieferengpässe in den Apotheken wird weiterhin nicht
honoriert. Da wird aber hart gearbeitet, und das muss auch vergütet werden." Es
gebe hier genauso dringenden Handlungsbedarf wie bei den ungelösten
ordnungspolitischen Problemen. "Wir haben immer noch keine Klarheit in Sachen
einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Das
Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz hängt seit Monaten zwischen dem Bundeskabinett
in Berlin und der Europäischen Kommission in Brüssel fest. Es muss dringend in
den Bundestag eingebracht und verabschiedet werden. Zugleich muss es für das
kommende E-Rezept einen verbindlichen Rahmen mit einem echten Makelverbot geben,
damit sich nicht Dritte zwischen Arzt, Patient und Apotheke schieben, um aus der
Manipulation von Patienten und dem Handel mit E-Rezepten Kapital zu schlagen.
Wir brauchen Klarheit, auch damit sich wieder mehr junge Apothekerinnen und
Apotheker in die Selbständigkeit wagen...
Politik
Ein Jahr Artenschutz-Volksbegehren: Regierungsfraktionen sehen Umsetzung auf sehr gutem Weg
München (ots) - Ein Jahr nach dem Ende der Eintragungsfrist zum
Artenschutz-Volksbegehren Mitte Februar haben die Regierungsfraktionen aus
FREIEN WÄHLERN und CSU eine Bilanz gezogen. Auf Initiative der schwarz-orangen
Koalition wurden die Vorschläge der Initiatoren am Runden Tisch mit allen
zuständigen Verbänden und Interessenvertretern diskutiert. Im Juli nahm der
Landtag das Volksbegehren-Gesetz an und verabschiedete gleichzeitig ein
umfassendes Versöhnungsgesetz, das rechtliche Ungenauigkeiten beseitigte,
praxisferne Vorschläge optimierte und die Forderungen des Bienenvolksbegehrens
so auf tragfähige Beine stellte. "Was die Umsetzung des Volksbegehrens angeht, sind wir auf einem sehr guten
Weg", erklärte der der Fraktionsvorsitzende der CSU-Landtagsfraktion Thomas
Kreuzer. Entscheidend ist, dass wir durch unser Versöhnungsgesetz wirklich alle
mit ins Boot nehmen. Denn Umwelt- und Artenschutz funktioniert nur gemeinsam mit
unseren Landwirten und genau dafür sorgen wir. Dadurch, dass wir im
Nachtragshaushalt die zusätzlichen 70 Millionen Euro für die Umsetzung von
Volksbegehren und Begleitgesetz zur Verfügung stellen, sorgen wir für
entsprechende Planungssicherheit." "Mit unserem 'Volksbegehren Plus' hat die schwarz-orange Koalition bewiesen,
dass sie wichtige politische Initiativen der Bürgerinnen und Bürger unverzüglich
aufgreift und in ihrem Interesse handelt", betont der Fraktionsvorsitzende der
FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Florian Streibl. Herausgekommen sei eines der
weitreichendsten Artenschutzgesetze Europas, das nicht nur den Naturschutz auf
breitere Beine stelle, sondern auch den Belangen der Landwirte Rechnung trage.
Es sei gelungen, einen fairen Interessensausgleich herzustellen, der jeden
Einzelnen in die Pflicht nehme, aber von dem gleichzeitig jeder profitieren
könne. Wichtig sei nun, den Umweltschutz nicht länger für die Spaltung der
Gesellschaft zu missbrauchen, sondern den Erhalt der Artenvielfalt als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen, so Streibl. "Wir müssen wieder
Vertrauen in den Naturschutz herstellen - aber auch in unsere...
Unternehmen: News & Wirtschaftsnachrichten aus Deutschland