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Zehntausende Menschen fordern auf den Kidical Mass Fahrraddemos in über 200 Städten mehr Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr

"Straßen sind für alle da" - Zehntausende Menschen fordern auf den Kidical Mass Fahrraddemos in über 200 Städten mehr Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr Köln  - Zehntausende Kinder, Jugendliche, Familien und Freund*innen machten sich am Wochenende bei der weltweiten Kidical Mass für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr stark. In über 200 kleinen und großen Städten forderten die Menschen eine kinderfreundliche Verkehrspolitik. Im Rahmen der Kidical Mass Demonstration wurden über 84.000 Unterschriften der Petition "Uns gehört die Straße! Wir fordern ein kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht" (https://weact.campact.de/petitions/uns-gehort-die-strasse-wir-brauchen-ein-kinderfreundliches-strassenverkehrsrecht) an verkehrspolitische Entscheidungsträger*innen übergeben. "Straßen sind für alle da", betonte Anouk, 9 Jahre, aus Köln bei der Übergabe der Petition an NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer. "Wir wollen, dass Städte für Kinder, und nicht nur für Autos da sind", ergänzte Krischer. Allein in Köln waren mehr als 2000 Menschen auf den Rädern. Kidical Mass-Organisatorin Simone Kraus: "Die große Zahl der Teilnehmenden macht überdeutlich, wie dringend sich viele Menschen mehr Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende wünschen. Jetzt ist es an den Politiker*innen, diese Forderungen in die Tat umzusetzen, so wie es im Koalitionsvertrag steht. Wir brauchen endlich ein kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht." Das künftige Verkehrsrecht muss die Sicherheit von Kindern in den Mittelpunkt stellen, so die Forderung des Kidical Mass Bündnisses. Dazu gehört, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts einzuführen sowie den unkomplizierten Bau geschützter oder baulich getrennter Radwege an Hauptverkehrsstraßen zu ermöglichen. Die Sicherheit von Kindern und der Klimaschutz müssen in dem reformierten Straßenverkehrsrecht Vorrang vor dem Autoverkehr bekommen. Das Kidical Mass Bündnis hatte für das Wochenende des 24. und 25. September zu bundesweiten Fahrraddemos aufgerufen. In vielen Orten standen Bürgermeister*innen, Beigeordnete und Mitglieder des Verkehrsausschusses des...

Ein Gesundheitswesen braucht Verlässlichkeit / SpiFa startet Kampagne: #WartenBisDerArztKommt

Berlin (ots) - Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) startet am heutigen Tage gemeinsam mit seinen Mitgliedern die Kampagne #WartenBisDerArztKommt, um gegen die im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) vorgesehenen Leistungskürzungen für Patienten zu protestieren. Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Defizits im Gesundheitsfonds haben sich die beteiligten Parteien der Ampelkoalition offenbar für eine Gesundheitspolitik nach Haushaltslage entschieden. So soll im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes u.a. die sogenannte Neupatientenregelung zurückgenommen und damit die ärztliche Versorgung für Neupatienten eingeschränkt werden, und dies obwohl diese Regelung erst 2019 eingeführt wurde und sich zwischenzeitlich bewährt hat. Dies belegen auch entsprechende Datenerhebungen, die deutlich zeigen, dass die Regelung insbesondere neuerkrankten Menschen zugutekommt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat zwischenzeitlich zwar mehrfach betont, dass es im Rahmen des von ihm entworfenen GKV-FinStG zu keinen Leistungskürzungen für die gesetzlich Versicherten komme, doch genau das Gegenteil ist der Fall! Es erfolgen ein Griff in die finanziellen Rücklagen und die Erhöhung der GKV-Beiträge für die Versicherten. Dazu Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa: "Die Neupatientenregelung ohne sachliche Grundlage aus dem Gesetz zu kippen, bedeutet eine Verschlechterung der Versorgung der Menschen in Deutschland. Dies haben auch viele Akteure der Landes- und Regionalpolitik verstanden, die die Versorgungsprobleme vor Ort kennen, aber das kommt offenbar nicht bei der Bundesregierung an. Mit der Kampagne wehren wir uns nun und weisen offensiv auf die drohenden Leistungskürzungen hin. Deutschlands Fachärztinnen und Fachärzte brauchen eine verlässliche Gesundheitspolitik, die endlich die strukturellen Reformen anpackt und die künftige Versorgung sicherstellt, anstatt die eigentlichen Probleme mit einem Flickwerk an Maßnahmen zu übertünchen." SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider ergänzt: "Wir ergreifen im Zuge der Kampagne diverse Protestmaßnahmen und zeigen damit auch...

Vernetzte Fahrzeuge: EU-Gesetzgebung muss Daten für hoheitliche Aufgaben mit abdecken Fahrzeugprüfung, Verkehrspolizeiarbeit und Unfallanalytik brauchen Datenzugriff

Stuttgart / Brüssel (ots) Vernetzte Fahrzeuge DEKRA CEO: Regularien für mehr als Business-to-Business-Fragen nötig ROADPOL, EVU und DEKRA fordern sektorenspezifische Vorgaben Data-Act-Entwurf schreibt wichtige Prinzipien fest Das europäische Verkehrspolizeinetzwerk ROADPOL, die Europäische Vereinigung für Unfallforschung und Unfallanalyse EVU und der weltweite Marktführer in Sachen Fahrzeugprüfung DEKRA begrüßen den Entwurf der Europäischen Kommission für den so genannten Data Act. Er schreibt grundlegende Prinzipien fest für den Zugriff auf und die Nutzung von Daten, die von Produkten erzeugt und gesammelt werden. Gleichzeitig fordern die Experten sektorenspezifische Vorgaben zur Datennutzung im Automobilbereich. Für sie ist entscheidend, dass diese Regelungen auch den Zugriff auf Daten abdecken, die für hoheitliche Tätigkeiten wie Unfallanalytik, Fahrzeugprüfung und Strafverfolgung benötigt werden. "Die sektorenspezifische Gesetzgebung darf nicht nur Business-to-Business-Fragen betreffen", sagt DEKRA Vorstandschef Stefan Kölbl. "Hoheitliche Aufgaben müssen unbedingt mit einbezogen werden. Der Zugriff auf die relevanten Daten ist unerlässlich, damit Polizei und Strafverfolgungsbehörden, Fahrzeugüberwacher und Unfallanalytiker auch in Zukunft ihre wichtige Arbeit machen können, wenn Fahrzeuge mehr und mehr automatisiert und vernetzt fahren. Das ist im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher." "Die europäischen Verkehrspolizeien haben - über ihre Kernaufgabe der Verkehrsüberwachung hinaus - die wichtige Aufgabe, Unfallursachen zu ermitteln. Mehr und mehr automatisiert fahrende Fahrzeuge auf europäischen Straßen haben auch Auswirkungen auf die Verkehrsunfallaufnahme", sagt ROADPOL-Präsident Volker Orben. "Es gibt keine Fahrerinnen oder Fahrer mehr, die Angaben zum Unfallhergang machen können. Deshalb braucht die Polizei - gegebenenfalls mit Unterstützung von externen Experten - verlässlichen und geregelten Zugang zu den in den Fahrzeugen generierten digitalen Daten. Die Erhebung und Auswertung der Daten ist Voraussetzung für die hoheitliche Entscheidung, wer einen Verkehrsunfall verursacht hat, und damit Grundlage...

Mindestlohneinführung in Katar kommt über 400.000 Arbeitskräften und deren Familien zugute

Berlin (ots) - Im Rahmen der Bestrebungen Katars zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ausländischer Arbeitskräfte, die an der Vorbereitung der FIFA-Weltmeisterschaft 2022 beteiligt sind, trat am 20. März 2021 ein Mindestlohngesetz in Kraft. Damit ist Katar das erste Land in der Region, das im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Gesetzesreform einen solchen verpflichtenden Mindeststandard einführt. "Die Einführung des Mindestlohns ist ein wichtiger Meilenstein in der Vorbereitung der FIFA-Weltmeisterschaft 2022. Der Staat Katar sendet damit das klare Signal, dass die Ausbeutung ausländischer Arbeiter in unserem Land nicht akzeptiert wird.", sagte der Botschafter des Staates Katar in Deutschland, Abdullah bin Mohammed bin Saud Al-Thani. Das Gesetz gilt für Arbeitnehmer sämtlicher Nationalitäten und in allen Wirtschaftsbereichen, inklusive Hausbedienstete. Der Mindestlohn beträgt 1.300 Katar Riyal (etwa 303 EUR) pro Monat, was eine Lebensmittelzulage beinhaltet. Für den Fall, dass Arbeitnehmern keine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, ist ihnen darüber hinaus ein Mietzuschuss von mindestens 500 Riyal (etwa 115 EUR) zu gewähren. Alle katarischen Arbeitgeber müssen die Maßnahme nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist umgesetzt haben. Um die Umsetzung des Mindestlohns zu gewährleisten, veranlasste die Regierung Maßnahmen zur Aufdeckung von Verstößen, beispielsweise eine Vielzahl unangekündigter Betriebsbesuche und sieht im Fall eines Verstoßes die Verhängung sofortiger Strafen. Das Gesetz sieht überdies die Bildung eines Komitees vor, um die Anwendung des neuen Gesetzes sicherzustellen und Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Äußerung von Änderungsvorschlägen zu ermöglichen. Die Internationale Arbeitsorganisation in Katar begrüßt das neue Gesetz. Es würde vor allem auch den Familien in der Heimat der ausländischen Arbeiter zugutekommen, die häufig von deren monatlichen Überweisungen abhängig sind. Das Mindestlohngesetz wurde nach einer umfassenden Studie verabschiedet, die von der...

Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds

Brüssel (ots) - Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FREIE WÄHLER, Engin Eroglu MdEP, begrüßt den Hängebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz. Bundestag und Bundesrat hatten mit diesem Gesetz der EU das Aufnehmen von Anleihen in Höhe von 750 Milliarden Euro mit einer Laufzeit bis 2058 zur Finanzierung des "Corona-Wiederaufbaufonds"("RRF") erlaubt. Eine Gruppe von Klägern hatte dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil es das Haushaltsrecht des Bundestags untergräbt, und dem Verschuldungsverbot der EU widerspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Bundespräsidenten in einer Eilentscheidung angewiesen, das deutsche Beitrittsgesetz zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds vorerst nicht zu unterzeichnen. Engin Eroglu, Mitglied des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments,kommentiert: "Ich habe schon hier im Parlament den RRF abgelehnt. Als Rechtsstaatspartei und als Partei der Subsidiarität treten wir als FREIE WÄHLER für das Verschuldungsverbot der EU ein. Ich erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Vorgang in Ruhe prüft und ihn als das benennt, was er ist: Eine Verschuldung der EU, die der EU aus guten Gründen untersagt ist." Mehrere Thinktanks hatten bereits die rechtliche Basis des EU-Beschlusses infrage gestellt: "Die Regelung der Anleiheermächtigung in dem gemäß Art. 311 Abs. 3 AEUV änderbaren Eigenmittelbeschluss ist in der vorgesehenen Form rechtlich problematisch. Art. 311 Abs. 3 AEUV stellt keine passende Rechtsgrundlage für die Anleiheermächtigung in ihrer geplanten Form dar", so das Centrum für Europäische Politik. "Allerdings scheint die Rechtsgrundlage für eine Kreditfinanzierung in diesem Umfang überaus angreifbar", hatte die Stiftung Wissenschaft und Politik angemerkt. "Trotzdem sind wir als FREIE WÄHLER eine pro-europäische Partei. Die EU wird jedoch auf Dauer nur funktionieren, wenn wir das "No-Bailout-Prinzip" achten. Jeder Staat ist finanziell für sich selbst verantwortlich - so...

Die große BRIGITTE-, ELTERN- und #proparents-Kampagne: Gleiches Recht für Eltern

Hamburg (ots) - - Elternschaft muss als Diskriminierungsmerkmal ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen werden - Jede Stimme zählt - noch bis zum 31. Mai unterschreiben auf brigitte.de/petition - Unterschriften für Schutz von Müttern und Vätern im Job Hamburg (ots) - Die Initiative #proparents und die Zeitschriften BRIGITTE und ELTERNfordern den Bundestag und den Bundesrat dazu auf, das Diskriminierungsmerkmal "Elternschaft" in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufzunehmen. Ein allgemeiner Schutz, der Benachteiligungen von Müttern und Vätern im Job verhindert und sanktioniert, fehlt bisher. BRIGITTE, ELTERN und #proparents haben daher eine große Online-Petition auf der Plattform openPetition.de gestartet. Von heute an können Menschen in Deutschland bis zum 31. Mai unter brigitte.de/petition die Petition zur Änderung des AGG unterzeichnen. Das Ziel ist, mindestens 50.000 Stimmen zu sammeln, um dann das Anliegen "Aufnahme von Elternschaft ins Antidiskriminierungsgesetz" offiziell beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags einzureichen. Rund 20 Millionen Eltern in Deutschlandlegen durch Sorgearbeit und Erziehung ihrer Kinder den Grundstein für die langfristige Weiterentwicklung und Funktionsfähigkeit von Gesellschaft, Staat und Wirtschaft. 80 Prozent dieser Eltern sind erwerbstätig und erwirtschaften einen großen Teil des Bruttoinlandsproduktes bzw. der Steuereinkünfte. Die Wertschätzung, die Eltern aufgrund dieser Rolle zukommen muss, spiegelt sich jedoch nicht in den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen wider, insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kündigungen am ersten Tagnach der Elternzeit, kein gleichwertiger Arbeitsplatz oder weniger Gehalt beim Wiedereinstieg, abwertende Bemerkungen von Vorgesetzten bei Fehlzeiten aufgrund eines kranken Kindes - diese Fälle sind keine Seltenheit, sondern alltägliche Lebensrealität. Die Rechte erwerbstätiger Elternwerden insbesondere im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Diese Gesetze beinhalten jedoch keinen allgemeinen, langfristigen und konkreten Schutz...

Lieferkettengesetz nimmt Unternehmen in die Pflicht – Consline AG bietet KI-gestütztes Supplier Risk Monitoring weltweit

München (ots) - Mit dem neuen Lieferkettengesetz, das im Januar 2022 in Kraft treten soll, werden Unternehmen dazu verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben bei ihren Zulieferern weltweit zu überprüfen. Ein verlässliches Monitoring der unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten wird damit unabdingbar, um Risiken, Eskalationen und nicht zuletzt auch Imageschäden zu vermeiden. Auf Basis ihrer langjährigen Erfahrung mit dem Monitoring von Qualitätsproblemen und Produktsicherheit im Internet hat die Consline AG (www.consline.com) ihr Consline Intelligence Management System (CIMS) in der aktuellen Version 6.0 um das Modul Supplier Risk Monitoring erweitert: Eine vollständige weltweite Quellenabdeckung in Verbindung mit der aus dem Product Safety Monitoring bewährten KI-gestützten Methodik zur Identifikation und Analyse relevanter Cases gewährleistet ein zuverlässiges Monitoring sämtlicher Lieferanten auf allen Wertschöpfungsstufen. Bei drohenden Risiken - z.B. in den Bereichen Zwangs- und Kinderarbeit, Arbeitsbedingungen, Vereinigungsfreiheit oder umweltbezogene Pflichten zum Gesundheitsschutz - werden die CIMS-Nutzer über ein Alert-System benachrichtigt und können über das integrierte Workflow-Tool Maßnahmen priorisieren, abstimmen und kontrollieren - und das bereichs- und länderübergreifend. Mit dem einzigartigen Analyse-Tool des CIMS mit 30 verschiedenen Diagrammtypen können die identifizierten Cases ausgewertet, verglichen und gemappt werden - z.B. zur Identifikation von regionalen Risiko-Hotspots auf interaktiven geographischen Karten. Die Drill-in-Funktion führt von jedem beliebigen Datenpunkt direkt zur Originalmeldung inkl. Übersetzung und den integrierten Sharing- und Workflow-Optionen. Als security-getestete, webbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) mit mehrsprachiger Oberfläche kann das CIMS ohne Installation weltweit im Unternehmen genutzt werden. Die Consline AG ist seit über 20 Jahren Dienstleister im Bereich Information Intelligence für führende Unternehmen aus Branchen wie Automobil, Pharma, Handel und Energie. Pressekontakt: Dr. Dirk Schachtner Consline AG Leonrodstr. 68 80636 München Tel.: +49 89 3063650 contact@consline.com www.consline.com Original-Content von:...

Aktuelle Umfrage – Mehrheit der Verbraucher will keine Laufzeitverkürzung ihres Mobilfunkvertrags

Frankfurt am Main (ots) - Die Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung, um die bisher übliche Höchstlaufzeit von zwei Jahren bei Dienstleistungs- und Produktverträgen inklusive Mobilfunkverträge zu senken. Die große Mehrheit der Deutschen zeigt sich jedoch zufrieden mit der Laufzeit ihres Mobilfunkvertrages. Das zeigt eine neue YouGov-Umfrage der Unternehmensberatung BearingPoint. "Kürzere Vertragslaufzeiten können teurere Tarife bedeuten", sagt Marcel Tietjen, Partner mit Schwerpunkt im CTO Bereich bei BearingPoint. Der Verbraucherschutz gehe in diesem Fall an den Wünschen der Verbraucher vorbei. Mehr als jeder zweite Deutsche (68 Prozent) ist mit der Laufzeit seines Mobilfunkvertrages zufrieden. Das belegt eine aktuelle, repräsentative YouGov-Umfrage, die im Auftrag der Unternehmensberatung BearingPoint in Deutschland durchgeführt wurde. Wie die Umfrage zeigt, besitzt die Mehrheit der Befragten (55 Prozent) einen Mobilfunkvertrag mit Laufzeit. Am häufigsten vertreten sind dabei Verträge mit einer Laufzeit von zwei Jahren (40 Prozent). Kürzere Laufzeiten spielen nur eine geringe Rolle (15 Prozent der Befragten) und 20 Prozent der Umfrageteilnehmer nutzt einen Prepaid-Vertrag ohne Vertragslaufzeit. Kürzere Vertragslaufzeiten bedeuten teurere Endgeräte und/oder Mehrkosten Rund jeder zweite Befragte (48 Prozent) würde weder eine höhere Servicegebühr noch höhere Gesamtbeiträge für Endgeräte noch geringerwertige Endgeräte zugunsten einer kürzeren Vertragslaufzeit in Kauf nehmen. Kürzere Laufzeiten bedeuten nämlich auch, dass die Subventionierung der Endgeräte geringer ausfällt. Insbesondere High-End-Smartphones sind bei kürzeren Vertragslaufzeiten nicht mehr für jeden Verbraucher erschwinglich. Lediglich einen zusätzlichen Betrag von einem bis fünf Euro im Monat würden 43 Prozent für eine verkürzte Vertragslaufzeit in Kauf nehmen. Ebenfalls fast die Hälfte der Befragten (46 Prozent) würden ihren jetzigen Mobilfunkanbieter auch dann nicht wechseln, wenn ihnen ein anderer Mobilfunkanbieter unter denselben Rahmenbedingungen einen Mobilfunktarif mit einer kürzeren Laufzeit anbietet. Marcel Tietjen, Partner...
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