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Gesetze

Vorteile CO2-armer Brennstoffe auch im Wärmemarkt nutzen / Gebäudeenergiegesetz vom Bundestag beschlossen

Hamburg (ots) - Nach einem langen Anlauf hat der Bundestag heute das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Auch der Einsatz synthetischer Energieträger im Wärmemarkt rückt damit ein Stück näher. Adrian Willig, Geschäftsführer des Instituts für Wärme und Oeltechnik (IWO), sieht darin eine positive Entwicklung. "Es ist gut, dass der Bundestag heute, nach einem sehr langen parlamentarischen Verfahren, endlich das GEG beschlossen hat. Die ersten Schritte in Richtung einer Anerkennung synthetischer flüssiger Energieträger sind hervorzuheben und ausgesprochen begrüßenswert", so Willig. Der Einsatz synthetischer flüssiger und gasförmiger Brennstoffe wird mit dem Inkrafttreten des GEG über eine Innovationsklausel bei der Erfüllung von Zusatzanforderungen ermöglicht. Darüber hinaus enthält das GEG den Auftrag an die Bundesregierung, bis zur nächsten Gesetzesnovelle im Jahr 2023 zu prüfen, wie synthetische flüssige und gasförmige Brennstoffe im Neubau und im Bestand zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen Berücksichtigung finden können. "Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Denn durch mehr Effizienz, den Einbau von Hybridtechnik und den Einsatz zunehmend CO2-ärmerer Brennstoffe, können auch Gebäude mit einer Ölheizung die Klimaziele erreichen. Das zeigen bereits heute etliche Modellobjekte des IWO", erklärt Willig. Pressekontakt: Institut für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO) Rainer Diederichs (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) Süderstraße 73 a, 20097 Hamburg Tel +49 40 235113-884 Fax +49 40 235113-29 presse@iwo.de; www.zukunftsheizen.de/presse Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/57722/4628133 OTS: IWO Institut für Wärme und Oeltechnik Original-Content von: IWO Institut für Wärme und Oeltechnik, übermittelt durch news aktuell

KÖTTER Security begrüßt Zuständigkeitswechsel für Bewachungsrecht an Bundesinnenministerium / Friedrich P. Kötter: Sicherheitsdienstleistungsgesetz diese Legislaturperiode Wirklichkeit werden lassen

Essen/Berlin (ots) - KÖTTER Security begrüßt nachdrücklich die heute vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) offiziell bekannt gegebene Zuständigkeitsübernahme für das Bewachungsrecht, die zum 1. Juli in Kraft treten wird. "Mit dem Verantwortungswechsel vom Bundeswirtschaftsministerium hin zum BMI folgt Deutschland dem erfolgreichen Vorbild nahezu aller europäischen Nachbarstaaten und erfüllt damit gleichzeitig einen lange bestehenden Wunsch der Sicherheitswirtschaft, für den sich unser Haus gemeinsam mit unserem Bundesverband seit vielen Jahren stark gemacht hat", erklärte Friedrich P. Kötter, Verwaltungsrat der KÖTTER Security Gruppe. Dabei zeigte sich der Vizepräsident des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) überzeugt, dass durch die künftige Zuständigkeit des BMI in Kombination mit dem von der Bundesregierung gleichfalls angekündigten Sicherheitsdienstleistungsgesetz die Qualitätsstandards in der Branche deutlich steigen werden. "Dies hat Bundesinnenminister Horst Seehofer in seiner Erklärung ausdrücklich betont, worüber ich mich besonders freue." Daher appellierte der 53-Jährige an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag fixierte eigenständige Gesetzgebung für das Sicherheitsgewerbe noch in dieser Legislaturperiode Wirklichkeit werden zu lassen. "Wir brauchen dieses Sicherheitsdienstleistungsgesetz dringender denn je, um den wachsenden Sicherheitsherausforderungen gerade für die Wirtschaft aber auch im öffentlichen Raum noch besser gerecht werden zu können. Private Sicherheitsdienstleister sind für Polizei und andere Sicherheitsbehörden hier schon heute ein wichtiger Partner. Um diese wichtige Zusammenarbeit weiter zu forcieren, reicht das seit 1927 bestehende Gewerberecht aber längst nicht mehr aus. Hier brauchen wir ein eigenes Gesetz, das alle unsere europäischen Nachbarn mit Ausnahme Österreichs längst haben." Pressekontakt: KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen Carsten Gronwald, Pressesprecher, Tel.: (0201) 2788-126, Carsten.Gronwald@koetter.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/112413/4628037 OTS: KÖTTER Services Original-Content von: KÖTTER Services, übermittelt durch...

Registrierkassen-Umstellung: CSU-Fraktion für Verlängerung der Übergangsfrist

München (ots) - Um den Handel in der aktuellen Corona-Situation zu entlasten, setzt sich die CSU-Fraktion per Dringlichkeitsantrag dafür ein, dass es mehr Zeit für die Umrüstung auf betrugssichere Registrierkassen gibt. Nach dem vom Bund erlassenen Kassengesetz müssen Registrierkassen seit dem 1. Januar 2020 mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Bis zum 30. September 2020 besteht derzeit eine Übergangsfrist. Nachdem nur ein Teil der aktuell verwendeten Kassen- und Waagesysteme mit einer solchen Sicherheitseinrichtung nachrüstbar ist, müssen viele Geschäftsinhaber in neue Kassensysteme investieren. Für viele Einzelhändler und Handwerksbetriebe wie Metzger, Bäcker oder Friseure ist dies jedoch mit erheblichen Investitionen verbunden, da sie im Laden oft mehrere Registrierkassen im Einsatz haben. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Alexander König: "Corona fordert unseren Mittelstand schon mehr als genug. Für die Kassenumstellung braucht es deswegen eine unbürokratische Verlängerung der Übergangsfrist. Zusätzliche Kosten für neue Kassen können im Moment Existenzen vernichten. Gerade kleinere Einzelhändler, wie Blumenläden, Bekleidungsgeschäfte, Bäcker und Metzger ächzen unter den wirtschaftlichen Folgen von Corona." Im Dringlichkeitsantrag wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für diese Fristverlängerung einzusetzen und auch weitere Ausnahmeregelungen bei Härtefällen zu ermöglichen. Der Dringlichkeitsantrag (https://www.csu-landtag.de/download/?file=csu_antragid _52218_16062020_nr_16_eingereicht.pdf) wird heute im Plenum verabschiedet. Pressekontakt: Ursula Hoffmann Pressesprecherin Telefon: 089/4126-2496 Telefax: 089/4126-69496 E-Mail: ursula.hoffmann@csu-landtag.de Andreas Schneider Stellv. Pressesprecher Telefon: 089/4126-2489 Telefax: 089/4126-69489 E-Mail: andreas.schneider@csu-landtag.de Marcel Escher Pressereferent und Referent für Social Media Telefon: 089/4126-2452 Telefax: 089/4126-69452 E-Mail : marcel.escher@csu-landtag.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/53955/4626039 OTS: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Original-Content von: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, übermittelt durch news aktuell

Artenschutz ins Grundgesetz – zwei Drittel der Deutschen sind dafür

Hamburg (ots) - Repräsentative Umfrage zum GEO-Tag der Natur: Menschen lieben die Natur, kennen sie aber nicht so gut Zwei Drittel der Deutschen wünschen sich, dass der Artenschutz im Grundgesetz verankert wird. Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Magazins GEO. 64 Prozent der Befragten wären bereit, für artenschonend angebaute Lebensmittel mehr Geld auszugeben. Natur ist für die Deutschen Sehnsuchts- und Erfüllungsort. 91 Prozent der Befragten geben an, dass der Aufenthalt in der Natur sie glücklich mache. Beim Naturwissen allerdings hapert es. Rund ein Drittel der Befragten gibt an, weniger als fünf heimische Baumarten zu kennen. Und 71 Prozent erkennen einen Kranich nicht als solchen - 64 Prozent verwechseln ihn gar mit einem Graureiher. Für die repräsentative Online-Umfrage hat das Marktforschungsinstitut mindline media im Februar 2020 1.001 Personen ab 14 Jahren befragt. Alle Ergebnisse der Umfrage finden sich in der neuen GEO-Ausgabe, die ab 12. Juni im Handel oder unter http://www.shop.geo.de/ erhältlich ist. Pressekontakt: Isabelle Haesler PR/Kommunikation GEO Telefon +49 (0) 40 / 37 03 - 37 06 E-Mail haesler.isabelle@guj.de Online http://www.geo.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7861/4621534 OTS: Gruner+Jahr, GEO Original-Content von: Gruner+Jahr, GEO, übermittelt durch news aktuell

Neues Gesetz: Wer bezahlt den Immobilienmakler?

Hamburg (ots) - Am 05.06.2020 hat der Bundesrat der Neuregelung zur Maklerprovision zugestimmt. Das bedeutet, dass die Courtage in Zukunft bundesweit zwischen Verkäufer und Käufer geteilt werden muss, jede Partei zahlt dabei 50%. "Dadurch wird sich einiges verändern" so Tobias Boba Vertriebsleiter der Sparda Immobilien GmbH. Was bedeutet die Gesetzesänderung für den Immobilienverkauf? Boba und sein Team gehen davon aus, dass jetzt die Stunde der professionellen und dienstleistungsstarken Makler schlägt. "Wenn Eigentümer beim Verkauf selbst die Hälfte der Courtage zahlen müssen, werden sie bei der Auswahl des Maklers wählerischer werden und genau schauen, was sie für ihre 3,57% bekommen" meint Boba. Kunden werden gezielt nach Maklern mit dem besten Serviceangebot suchen. Sind Makler-Vergleichsportale jetzt auf dem Vormarsch? Viele der Onlineportale bieten Eigentümern nicht den passenden Makler an, sondern verkaufen deren Kundendaten direkt an immer die gleichen drei Immobilienmakler weiter. Alle drei Makler bezahlen dann für den gleichen Datensatz. Das Team von Sparda Immobilien beobachtet aktuell, dass private Verkäufer deshalb wieder mehr den persönlichen Kontakt zum Makler suchen. Kompetenz, Service und Angebot werden zum Wettbewerbsvorteil Doch wie finden Eigentümer den besten Immobilienmakler am Markt? "Ganz einfach: Der Kunde ruft bei der Sparda Immobilien GmbH an und hat den besten Makler gefunden", meint Tobias Boba mit einem Schmunzeln. "Im Ernst: Der Immobilieneigentümer wird vergleichen, was er bei den einzelnen Maklern für seine Courtage bekommt" meint Boba. Für ihn sind Fach- und Sozialkompetenz, ein großes Vertriebs- und Kooperationsnetzwerk, lokale Marktkenntnisse, Seriosität sowie eine große Service-Bandbreite von der Wertermittlung bis zur Käuferberatung die kommenden Wettbewerbsvorteile. "Eigentümer werden sich in Zukunft mehrere Makler anschauen, vergleichen und dann erst entscheiden, wer den Auftrag bekommt. Unprofessionelle Makler...

Corona-Sonderregelungen für Pflegebedürftige und Angehörige: Das hat sich geändert

Mainz (ots) - In Corona-Zeiten gibt es für die häusliche Pflege eine Reihe von Sonderregelungen. Vielen Betroffenen fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Der Verband Pflegehilfe informiert deshalb über die wichtigsten coronabedingten Gesetze und Erweiterungen für Pflegebedürftige, die zu Hause leben und für deren Angehörige. Für viele ist es neben Homeoffice, Kinderbetreuung oder Kurzarbeit herausfordernd, die Pflege und Betreuung eines Familienmitgliedes zu organisieren und zu finanzieren. Bereits ohne Corona kann es schwierig sein, im Gesetzesdschungel der Pflege den Überblick zu bewahren: Je nach Pflegegrad, Pflegesituation und sozialen Bedingungen unterscheiden sich die Ansprüche und Rechte von Pflegebedürftigen. Um während der Corona-Pandemie die häusliche Versorgung bestmöglich und schnell zu organisieren, fasst der Verband Pflegehilfe die wichtigsten Sonderregelungen für Angehörige, pflegende Angehörige und Pflegebedürftige kurz zusammen. 20 Tage Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Vor Corona galt die Regelung, dass sich Berufstätige für bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen dürfen, um die Pflege eines Familienmitgliedes zu organisieren. Für diese Zeit haben Betroffene Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung. Auf Grund der aktuellen Situation besteht bis zum 30. September 2020 ein erleichterter Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld: Arbeitnehmende, die die Pflege von Angehörigen übernehmen, können die Leistung für 20 Tage in Anspruch nehmen. Die Regelung gilt auch, wenn ein Versorgungsengpass bei der häuslichen Pflege besteht. Dazu zählt beispielsweise, wenn ein ambulanter Pflegedienst verhindert ist oder eine Pflegekraft ausfällt. Haben Angehörige bereits den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld genutzt, können sie diesen erneut geltend machen. Allerdings werden die bezahlten Tage, die Sie bereits genutzt haben, von den 20 Tagen insgesamt abgezogen. Flexiblere Teilzeit durch Familienpflegezeit Grundsätzlich ermöglicht die Familienpflegezeit Arbeitnehmenden, die ein Familienmitglied länger als sechs Monate zu Hause pflegen,...

Corona-Sonderregelungen für Pflegebedürftige und Angehörige: Das hat sich geändert

Mainz (ots) - In Corona-Zeiten gibt es für die häusliche Pflege eine Reihe von Sonderregelungen. Vielen Betroffenen fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Der Verband Pflegehilfe informiert deshalb über die wichtigsten coronabedingten Gesetze und Erweiterungen für Pflegebedürftige, die zu Hause leben und für deren Angehörige. Für viele ist es neben Homeoffice, Kinderbetreuung oder Kurzarbeit herausfordernd, die Pflege und Betreuung eines Familienmitgliedes zu organisieren und zu finanzieren. Bereits ohne Corona kann es schwierig sein, im Gesetzesdschungel der Pflege den Überblick zu bewahren: Je nach Pflegegrad, Pflegesituation und sozialen Bedingungen unterscheiden sich die Ansprüche und Rechte von Pflegebedürftigen. Um während der Corona-Pandemie die häusliche Versorgung bestmöglich und schnell zu organisieren, fasst der Verband Pflegehilfe die wichtigsten Sonderregelungen für Angehörige, pflegende Angehörige und Pflegebedürftige kurz zusammen. 20 Tage Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Vor Corona galt die Regelung, dass sich Berufstätige für bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen dürfen, um die Pflege eines Familienmitgliedes zu organisieren. Für diese Zeit haben Betroffene Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung. Auf Grund der aktuellen Situation besteht bis zum 30. September 2020 ein erleichterter Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld: Arbeitnehmende, die die Pflege von Angehörigen übernehmen, können die Leistung für 20 Tage in Anspruch nehmen. Die Regelung gilt auch, wenn ein Versorgungsengpass bei der häuslichen Pflege besteht. Dazu zählt beispielsweise, wenn ein ambulanter Pflegedienst verhindert ist oder eine Pflegekraft ausfällt. Haben Angehörige bereits den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld genutzt, können sie diesen erneut geltend machen. Allerdings werden die bezahlten Tage, die Sie bereits genutzt haben, von den 20 Tagen insgesamt abgezogen. Flexiblere Teilzeit durch Familienpflegezeit Grundsätzlich ermöglicht die Familienpflegezeit Arbeitnehmenden, die ein Familienmitglied länger als sechs Monate zu Hause pflegen,...

Michael Kretschmer will „Volkseinwand“ gegen Gesetze einführen

Hamburg (ots) - Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) will im Falle eines Wahlsiegs im September das Instrument eines sogenannten "Volkseinwands" in seinem Bundesland einführen. "Bürgerinnen und Bürger sollen nicht nur am Wahlsonntag verbindliche Entscheidungen treffen, sondern auch bei Gesetzen das letzte Wort haben", schreibt Kretschmer in einem Gastbeitrag für die Regionalausgabe der ZEIT im Osten. Deshalb schlage er den "Volkseinwand" als neues Instrument direkter Demokratie vor. Die Idee sehe vor, Bürgern zu ermöglichen, "über vom Landtag erlassene Gesetze noch einmal abstimmen zu können", so Kretschmer. Dafür müssten die Unterschriften von etwa fünf Prozent der Wahlberechtigten gesammelt werden. Lägen diese vor, "wird allen Wahlberechtigten die Frage gestellt, ob das Gesetz wirklich in Kraft treten soll." Bei dieser Volksabstimmung zähle dann die einfache Mehrheit der gültigen Ja- oder Nein-Stimmen. "Wird das Gesetz von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger abgelehnt, so hat das Volk sein Veto eingelegt und das Gesetz dem Landtag erneut zur Beratung zurücküberwiesen", schreibt Kretschmer. Der Volkseinwand solle künftig gegen sämtliche vom Landtag verabschiedete Gesetze angewandt werden können, mit Ausnahme des Haushaltsgesetzes. "Mit dem Volkseinwand geben wir dem Volk das letzte Wort!", erklärt Kretschmer in der ZEIT. Ein so ausgestatteter Volkseinwand verbessere die Bügerbeteiligung und fördere die Akzeptanz politischer Entscheidungen. Seinen Vorschlag begründet Kretschmer, der zugleich sächsischer CDU-Chef ist, unter anderem mit seinen Erfahrungen bei den sogenannten "Sachsengesprächen", die er derzeit überall im Land abhält. Nach vielen Diskussionen mit Bürgern könne er...
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