StartSchlagworteGesetze

Gesetze

Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds

Brüssel (ots) - Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FREIE WÄHLER, Engin Eroglu MdEP, begrüßt den Hängebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz. Bundestag und Bundesrat hatten mit diesem Gesetz der EU das Aufnehmen von Anleihen in Höhe von 750 Milliarden Euro mit einer Laufzeit bis 2058 zur Finanzierung des "Corona-Wiederaufbaufonds"("RRF") erlaubt. Eine Gruppe von Klägern hatte dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil es das Haushaltsrecht des Bundestags untergräbt, und dem Verschuldungsverbot der EU widerspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Bundespräsidenten in einer Eilentscheidung angewiesen, das deutsche Beitrittsgesetz zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds vorerst nicht zu unterzeichnen. Engin Eroglu, Mitglied des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments,kommentiert: "Ich habe schon hier im Parlament den RRF abgelehnt. Als Rechtsstaatspartei und als Partei der Subsidiarität treten wir als FREIE WÄHLER für das Verschuldungsverbot der EU ein. Ich erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Vorgang in Ruhe prüft und ihn als das benennt, was er ist: Eine Verschuldung der EU, die der EU aus guten Gründen untersagt ist." Mehrere Thinktanks hatten bereits die rechtliche Basis des EU-Beschlusses infrage gestellt: "Die Regelung der Anleiheermächtigung in dem gemäß Art. 311 Abs. 3 AEUV änderbaren Eigenmittelbeschluss ist in der vorgesehenen Form rechtlich problematisch. Art. 311 Abs. 3 AEUV stellt keine passende Rechtsgrundlage für die Anleiheermächtigung in ihrer geplanten Form dar", so das Centrum für Europäische Politik. "Allerdings scheint die Rechtsgrundlage für eine Kreditfinanzierung in diesem Umfang überaus angreifbar", hatte die Stiftung Wissenschaft und Politik angemerkt. "Trotzdem sind wir als FREIE WÄHLER eine pro-europäische Partei. Die EU wird jedoch auf Dauer nur funktionieren, wenn wir das "No-Bailout-Prinzip" achten. Jeder Staat ist finanziell für sich selbst verantwortlich - so...

Die große BRIGITTE-, ELTERN- und #proparents-Kampagne: Gleiches Recht für Eltern

Hamburg (ots) - - Elternschaft muss als Diskriminierungsmerkmal ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen werden - Jede Stimme zählt - noch bis zum 31. Mai unterschreiben auf brigitte.de/petition - Unterschriften für Schutz von Müttern und Vätern im Job Hamburg (ots) - Die Initiative #proparents und die Zeitschriften BRIGITTE und ELTERNfordern den Bundestag und den Bundesrat dazu auf, das Diskriminierungsmerkmal "Elternschaft" in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufzunehmen. Ein allgemeiner Schutz, der Benachteiligungen von Müttern und Vätern im Job verhindert und sanktioniert, fehlt bisher. BRIGITTE, ELTERN und #proparents haben daher eine große Online-Petition auf der Plattform openPetition.de gestartet. Von heute an können Menschen in Deutschland bis zum 31. Mai unter brigitte.de/petition die Petition zur Änderung des AGG unterzeichnen. Das Ziel ist, mindestens 50.000 Stimmen zu sammeln, um dann das Anliegen "Aufnahme von Elternschaft ins Antidiskriminierungsgesetz" offiziell beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags einzureichen. Rund 20 Millionen Eltern in Deutschlandlegen durch Sorgearbeit und Erziehung ihrer Kinder den Grundstein für die langfristige Weiterentwicklung und Funktionsfähigkeit von Gesellschaft, Staat und Wirtschaft. 80 Prozent dieser Eltern sind erwerbstätig und erwirtschaften einen großen Teil des Bruttoinlandsproduktes bzw. der Steuereinkünfte. Die Wertschätzung, die Eltern aufgrund dieser Rolle zukommen muss, spiegelt sich jedoch nicht in den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen wider, insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kündigungen am ersten Tagnach der Elternzeit, kein gleichwertiger Arbeitsplatz oder weniger Gehalt beim Wiedereinstieg, abwertende Bemerkungen von Vorgesetzten bei Fehlzeiten aufgrund eines kranken Kindes - diese Fälle sind keine Seltenheit, sondern alltägliche Lebensrealität. Die Rechte erwerbstätiger Elternwerden insbesondere im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Diese Gesetze beinhalten jedoch keinen allgemeinen, langfristigen und konkreten Schutz...

Lieferkettengesetz nimmt Unternehmen in die Pflicht – Consline AG bietet KI-gestütztes Supplier Risk Monitoring weltweit

München (ots) - Mit dem neuen Lieferkettengesetz, das im Januar 2022 in Kraft treten soll, werden Unternehmen dazu verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben bei ihren Zulieferern weltweit zu überprüfen. Ein verlässliches Monitoring der unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten wird damit unabdingbar, um Risiken, Eskalationen und nicht zuletzt auch Imageschäden zu vermeiden. Auf Basis ihrer langjährigen Erfahrung mit dem Monitoring von Qualitätsproblemen und Produktsicherheit im Internet hat die Consline AG (www.consline.com) ihr Consline Intelligence Management System (CIMS) in der aktuellen Version 6.0 um das Modul Supplier Risk Monitoring erweitert: Eine vollständige weltweite Quellenabdeckung in Verbindung mit der aus dem Product Safety Monitoring bewährten KI-gestützten Methodik zur Identifikation und Analyse relevanter Cases gewährleistet ein zuverlässiges Monitoring sämtlicher Lieferanten auf allen Wertschöpfungsstufen. Bei drohenden Risiken - z.B. in den Bereichen Zwangs- und Kinderarbeit, Arbeitsbedingungen, Vereinigungsfreiheit oder umweltbezogene Pflichten zum Gesundheitsschutz - werden die CIMS-Nutzer über ein Alert-System benachrichtigt und können über das integrierte Workflow-Tool Maßnahmen priorisieren, abstimmen und kontrollieren - und das bereichs- und länderübergreifend. Mit dem einzigartigen Analyse-Tool des CIMS mit 30 verschiedenen Diagrammtypen können die identifizierten Cases ausgewertet, verglichen und gemappt werden - z.B. zur Identifikation von regionalen Risiko-Hotspots auf interaktiven geographischen Karten. Die Drill-in-Funktion führt von jedem beliebigen Datenpunkt direkt zur Originalmeldung inkl. Übersetzung und den integrierten Sharing- und Workflow-Optionen. Als security-getestete, webbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) mit mehrsprachiger Oberfläche kann das CIMS ohne Installation weltweit im Unternehmen genutzt werden. Die Consline AG ist seit über 20 Jahren Dienstleister im Bereich Information Intelligence für führende Unternehmen aus Branchen wie Automobil, Pharma, Handel und Energie. Pressekontakt: Dr. Dirk Schachtner Consline AG Leonrodstr. 68 80636 München Tel.: +49 89 3063650 contact@consline.com www.consline.com Original-Content von:...

Aktuelle Umfrage – Mehrheit der Verbraucher will keine Laufzeitverkürzung ihres Mobilfunkvertrags

Frankfurt am Main (ots) - Die Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung, um die bisher übliche Höchstlaufzeit von zwei Jahren bei Dienstleistungs- und Produktverträgen inklusive Mobilfunkverträge zu senken. Die große Mehrheit der Deutschen zeigt sich jedoch zufrieden mit der Laufzeit ihres Mobilfunkvertrages. Das zeigt eine neue YouGov-Umfrage der Unternehmensberatung BearingPoint. "Kürzere Vertragslaufzeiten können teurere Tarife bedeuten", sagt Marcel Tietjen, Partner mit Schwerpunkt im CTO Bereich bei BearingPoint. Der Verbraucherschutz gehe in diesem Fall an den Wünschen der Verbraucher vorbei. Mehr als jeder zweite Deutsche (68 Prozent) ist mit der Laufzeit seines Mobilfunkvertrages zufrieden. Das belegt eine aktuelle, repräsentative YouGov-Umfrage, die im Auftrag der Unternehmensberatung BearingPoint in Deutschland durchgeführt wurde. Wie die Umfrage zeigt, besitzt die Mehrheit der Befragten (55 Prozent) einen Mobilfunkvertrag mit Laufzeit. Am häufigsten vertreten sind dabei Verträge mit einer Laufzeit von zwei Jahren (40 Prozent). Kürzere Laufzeiten spielen nur eine geringe Rolle (15 Prozent der Befragten) und 20 Prozent der Umfrageteilnehmer nutzt einen Prepaid-Vertrag ohne Vertragslaufzeit. Kürzere Vertragslaufzeiten bedeuten teurere Endgeräte und/oder Mehrkosten Rund jeder zweite Befragte (48 Prozent) würde weder eine höhere Servicegebühr noch höhere Gesamtbeiträge für Endgeräte noch geringerwertige Endgeräte zugunsten einer kürzeren Vertragslaufzeit in Kauf nehmen. Kürzere Laufzeiten bedeuten nämlich auch, dass die Subventionierung der Endgeräte geringer ausfällt. Insbesondere High-End-Smartphones sind bei kürzeren Vertragslaufzeiten nicht mehr für jeden Verbraucher erschwinglich. Lediglich einen zusätzlichen Betrag von einem bis fünf Euro im Monat würden 43 Prozent für eine verkürzte Vertragslaufzeit in Kauf nehmen. Ebenfalls fast die Hälfte der Befragten (46 Prozent) würden ihren jetzigen Mobilfunkanbieter auch dann nicht wechseln, wenn ihnen ein anderer Mobilfunkanbieter unter denselben Rahmenbedingungen einen Mobilfunktarif mit einer kürzeren Laufzeit anbietet. Marcel Tietjen, Partner...

Fast drei Viertel befürworten elektronische Patientenakte

Berlin (ots) - Fast drei von vier Deutschen (72 Prozent) sind der elektronischen Patientenakte (ePA) gegenüber positiv eingestellt, weil mit ihr die Möglichkeit besteht, dass alle medizinisch behandelnden Akteure auf demselben Kenntnisstand sind. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung im Rahmen des Gesundheitsmonitors des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH), die vom Marktforschungsinstitut Nielsen im Frühjahr 2020 unter 1.000 Personen durchgeführt wurde. Eine ähnlich große Mehrheit der Befragten (71 Prozent) würden ihre Daten außerdem für Forschungszwecke zur Verfügung stellen, 15 Prozent würden dies sogar mit personenbezogenen Daten tun. Die Einführung einer ePA, auf der wichtige gesundheitliche Daten des Patienten gespeichert werden können, ist im Entwurf des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) enthalten. Der Bundestag behandelt das PDSG heute in zweiter und dritter Lesung. Fast zwei Drittel der Deutschen (64 Prozent) sind laut Befragung des Gesundheitsmonitors der Meinung, dass nach Möglichkeit alle behandelnden Ärzte Zugriff auf die Patientendaten der ePA haben sollten. Danach gefragt, ob sie den digitalen Zugriff eingrenzen würden, sagen hingegen 53 Prozent, dass sie ihn auf bestimmte Ärzte oder Befunde beschränken möchten, wie es auch im Gesetz als Option für Patienten vorgesehen ist. Negativ sehen 27 Prozent der Befragten die digitale Sammlung ihrer Gesundheitsinformationen, da sie das Missbrauchspotenzial für zu hoch halten. "Es stimmt uns zuversichtlich, dass die Mehrheit der Bevölkerung der Speicherung ihrer Gesundheitsdaten und der Nutzung für Forschungszwecke positiv gegenübersteht", sagt BAH-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Cranz. "Wir verstehen jedoch auch die Sorgen der Menschen bezüglich der Speicherung und Weitergabe solch sensibler Informationen. Doch können Gesundheitsdaten insbesondere der Forschung und Entwicklung neuer Arzneimittel und Medizinprodukte einen großen Nutzen bringen." Ab 2021 können alle gesetzlich Versicherten von ihrer Krankenkasse eine...

Einladung zum Pressetermin / Statement zum Thema „Verfassungsbruch beim Werbeverbot für Tabak und E-Zigaretten“

Berlin (ots) - Anlässlich der bevorstehenden abschließenden Beratung des Gesetzes für ein Tabakwerbeverbot im Deutschen Bundestag lädt der BVTE herzlich ein zum Pressetermin am Donnerstag, dem 2. Juli 2020 um 18.00 Uhr bzw. unmittelbar im Anschluss der dritten Lesung des Gesetzesvorhabens ( Link Liveübertragung (https://www.bundestag.de/mediathek) Deutscher Bundestag) in den Räumen des BVTE, Unter den Linden 42, 10117 Berlin (Eingang neben Café Einstein, 1. Etage) Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Jan Mücke gibt ein Statement zum verfassungswidrigen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen für ein umfassendes, faktisch absolut wirkendes Werbeverbot für Tabakprodukte, E-Zigaretten und deren Nachfüllbehälter. Jan Mücke wird die Folgen des Verfassungsbruchs der Bundesregierung erläutern und steht Rede und Antwort zum neuen Rechtsgutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs und dessen Einschätzung zur "Verfassungswidrigkeit neuer Werbeverbote für E-Zigaretten". Das Gutachten können Sie hier (https://www.bvte.de/files/content/ themen/werbung/Gutachten%20Werbeverbot%20E-Zigaretten%2012.06.2020..pdf) abrufen. Sollten Sie technische Fragen haben oder im Anschluss ein Statement telefonisch wünschen, wenden Sie sich gerne im Vorfeld an den BVTE (presse@bvte.de oder Tel. +49 30 814 59 36-52). Ansprechpartner für Rückfragen: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Jan Mücke Hauptgeschäftsführer Unter den Linden 42 10117 Berlin Tel. +49 30 814 59 36-52 Fax +49 30 814 59 36-51 presse@bvte.de http://www.bvte.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/141532/4639731 OTS: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Original-Content von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), übermittelt durch news aktuell

Löwen Entertainment kritisiert Berliner Senat

Bingen (ots) - Einer der führenden deutschen Hersteller und Betreiber von Geldspielgeräten, Löwen Entertainment, bezeichnet die Berliner Glücksspielregulierung als gescheitert. Dort betreibt das Unternehmen unter der Marke Admiral mehrere seiner bundesweit über 550 staatlich konzessionierten Spielhallen. Mit der Kritik reagiert Löwen Entertainment auf die Entscheidung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, rund 380 legale Spielhallen zu schließen. Künftig sollen demnach nur noch 120 Spielhallen eine neue Konzession in Berlin erhalten. "Die Zwangsschließung staatlich konzessionierter Spielhallen führt zwangsweise zu einer Sonderkonjunktur für die illegalen Anbieter", sagt Dr. Daniel Henzgen, Mitglied der Geschäftsleitung von Löwen Entertainment. "Berlin ist schon heute die Hochburg des illegalen Spiels in Deutschland. Durch die Haltung der Wirtschaftssenatorin wird aus Ordnungspolitik nun vollends Unordnungspolitik." Mit dem Ziel, Spieler- und Jugendschutz zu fördern, stimme man mit dem Senat vollkommen überein, so Henzgen, nicht aber mit den gewählten Maßnahmen. "Attraktive, legale Glücksspielangebote sind das schärfste Schwert im Kampf gegen das illegale Spiel." Wenn Politik dabei versage, profitiere am Ende nur die organisierte Kriminalität zum Schaden der öffentlichen Ordnung, kritisiert Henzgen. In diesem Umfeld finde keinerlei Spieler- und Jugendschutz statt. Ein Blick in die Neuköllner Hermannstraße genüge, um das zu erkennen. Schätzungen zufolge gibt es in Berlin rund 2.000 illegale Spielautomaten - so viele wie nie zuvor. Bundesweit beschäftigt das legale gewerbliche Automatenspiel circa 70.000 Menschen, davon 4.000 allein bei Löwen Entertainment. "Der Senat konterkariert mit seinem Vorgehen die eigenen politischen Ziele auf dem Rücken hunderter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze und rechtschaffener Unternehmer der Automatenwirtschaft in Berlin", sagt der Unternehmenssprecher. "Nur gemeinsam kann man den Kampf gegen das illegale Glücksspiel gewinnen. Wir sind dazu bereit!" Pressekontakt: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH Simon Obermeier Leiter Presse-...

ZUGFeRD Community stellt umfangreiches Rechnungsportal für Mitglieder vor / Verwaltungsstandard XRechnung 1.2.2 wird ebenfalls unterstützt

Bielefeld (ots) - Tolle Nachrichten für die Mitglieder der ZUGFeRD Community: Nur wenige Monate nach Erst-Veröffentlichung des kostenfreien Erstellungstools für ZUGFeRD Rechnungen stellt der Anwender-Verbund nun die Weiterentwicklung des Werkzeugs zu einem umfangreichen Rechnungsportal für die Erfassung, Validierung sowie die Erstellung von elektronischen Rechnungen vor. Neben der Implementierung der Portalfunktionen unterstützt das ZF/FX Invoiceportal auch das Rechnungsformat XRechnung in seiner neuesten Version - dem Standard zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Auftraggebern. Nachdem die erste Fassung des ZF/FX Invoiceportals bei den Anwendern der ZUGFeRD Community bereits großes Interesse fand, wurde in den letzten Monaten die Software-Umgebung umfänglich erweitert. Der Funktionsumfang enthält neben den ZUGFeRD Profilen 1.0 und 2.1 - Extended jetzt auch das Profil ZUGFeRD 2.1 - EN16931. Zusätzlich steht auch die neueste Version des Rechnungsformats XRechnung 1.2.2. zur Auswahl. Beide Formate erfüllen die Anforderungen von EU-Richtlinie 2014/55/EU, E-Rechnungs-Gesetz und E-Rechnungs-Verordnung, die Unternehmer, die Rechnungen an die Bundesverwaltung stellen, ab dem 27.11.2020 verpflichtet, diese in elektronischer Form einzureichen. Das neue Rechnungsportal finden registrierte Mitglieder der ZUGFeRD Community ab sofort unter der Option ZF/FX Invoiceportal auf dem Dashboard. Damit stehen nun Funktionen zur Verfügung, mit denen man nicht mehr nur E-Rechnungen verschiedenster Standardformate schreiben, sondern auch validieren, erfassen und zwischenspeichern können. Die Wahl des Umsatzsteuersatzes ist wie bisher frei gestaltbar. Mitglieder der ZUGFeRD Community können bis zu 10 empfangene und 10 erstellte Rechnungen speichern. Bei der Erstellung oder dem Import weiterer Rechnungen wird der jeweils älteste Eintrag automatisch gelöscht. Außerdem wird das Hinterlegen umfangreicher Stammdaten für die Rechnungserstellung ermöglicht. Somit können die Absender- und Kundendaten jetzt im Portal erfasst und für eine schnelle Rechnungsbearbeitung weiterverwendet werden. Die Daten sind...
Unternehmen: News & Wirtschaftsnachrichten aus Deutschland