Gesetze
Auto / Verkehr
Karneval feiern ohne Reue / DVR warnt vor Alkohol am Steuer
Bonn (ots) - Wenn dieser Tage in der "fünften Jahreszeit" der Karneval regiert,
hauen viele Jecken, Närrinnen und Narren mal wieder richtig auf die Pauke. Alle,
die schon mal an einer Karnevalssitzung teilgenommen oder sich einen
Faschingsumzug angeschaut haben, wissen: Alkohol fließt dort oft in Strömen. Wer
sich anschließend alkoholisiert hinter das Steuer seines Autos setzt, um nach
Hause zu fahren, begeht nach Auffassung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates
(DVR) einen gefährlichen Fehler. Eingeschränkte Fahrtüchtigkeit "Auch im Karneval gibt es im Straßenverkehr keine Narrenfreiheit", sagt
DVR-Pressesprecherin Julia Fohmann. Wie an jedem anderen Tag des Jahres gelte
auch dann: "Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht." Bereits
geringe Mengen an Alkohol könnten die Fahrtüchtigkeit erheblich einschränken.
"Die Sehfähigkeit leidet, die Augen werden lichtempfindlicher, Entfernungen
können nicht mehr richtig eingeschätzt werden, das Sichtfeld ist erheblich
eingeschränkt und es kommt zum sogenannten Tunnelblick. Zudem verlängert sich
die Reaktionszeit, während gleichzeitig die Risikobereitschaft steigt",
erläutert Fohmann. Deshalb empfiehlt die DVR-Sprecherin, das Auto unbedingt stehen zu lassen, wenn
man zu tief ins Glas geschaut hat. Auch der Restalkohol am nächsten Tag sei
nicht zu unterschätzen: "Wer nachts um 3 Uhr mit 1,5 Promille ins Bett geht, hat
morgens um 9 Uhr noch immer deutlich Restalkohol im Blut und sollte auf keinen
Fall Auto fahren." Rechtliche Konsequenzen Was viele nicht wissen: Bereits mit 0,3 Promille und damit verbundenen
Ausfallerscheinungen geht die Rechtsprechung von einer relativen
Fahruntüchtigkeit aus, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Ab 0,5 Promille Blutalkohol drohen bereits 500 Euro Bußgeld, ein Monat
Fahrverbot und zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister (FAER). Die
Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. In diesem Fall
wird die Fahrerlaubnis...
Gesundheit / Medizin
LOW BROS: Gefährliche Kunst gegen gefährliche Illusionen / Deutsche Krebshilfe und ADP warnen vor Hautkrebsgefahr durch Solarien
Berlin (ots) - "Spectrum. The most dangerous artwork.": So heißt die
überdimensionale Lichtkonstruktion des Berliner Künstler-Duos "LOW BROS", die
nur in UV-sicherer Schutzkleidung anschaubar ist. Bei der von der Deutschen
Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP)
initiierten Vernissage am 22. Januar 2020 in den Berliner Reinbeckhallen warnten
Vertreter aus Gesundheitswesen und Politik vor den Risiken, die mit dem "Sonnen"
im Solarium verbunden sind. Dies gilt insbesondere für den Jugendschutz:
"Schätzungsweise 140.000 Minderjährige erhielten 2018 trotz gesetzlichem
Nutzungsverbot ungehindert Zugang zu Solariengeräten", so Gerd Nettekoven,
Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. Die Öffentlichkeit kann das
gefährliche Kunstwerk am 23. Januar von 10 bis 22 Uhr betrachten und sich zum
Thema informieren. Der Eintritt ist frei. In weiße Ganzkörperanzüge gekleidet und mit Schutz-Visier ausgestattet, die vor
krebserregenden ultravioletten Strahlen schützen, treffen die Gäste der
Vernissage auf eine riesige UV-Röhren-Konstruktion: Ein Tempel, in dem eine
künstliche Sonne über einem abstrakten Altar schwebt. "Ein Sonnenstudio ist in
unseren Augen eine Kultstätte, in dem sich ein wiederkehrendes Ritual vollzieht.
In unserer Installation "Spectrum" heben wir den Aspekt der Sonnenanbetung
heraus und legen den Fokus auf das Objekt der Anbetung: eine Sonne aus echten
UV-Röhren, von der eine reale Bedrohung ausgeht", erläutern Christoph und Florin
Schmidt, die LOW BROS, ihr Werk. "Mich berührt das Kunstwerk", so Susanne Klehn, Moderatorin und Botschafterin
der Deutschen Krebshilfe für Hautkrebsprävention. "Ich selbst habe mich als
Jugendliche oft künstlicher UV-Strahlung ausgesetzt. Gebräunte Haut und gute
Laune waren zunächst tolle Kicks. Mit 27 Jahren erkrankte ich dann
lebensgefährlich an schwarzem Hautkrebs. Es ist mir daher ein Herzensanliegen,
dass speziell junge Menschen Solarien fernbleiben." Seit 2009 besteht in Deutschland ein gesetzliches Solariennutzungsverbot für
Minderjährige. "Dieses...
Politik
Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt die Einigung der Länder zum neuen Glücksspielstaatsvertrag
Koblenz (ots) - Die 16 Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB)
begrüßen die Einigung der 16 Länder auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag.
"Wir sehen in der neuen Regelung eine weitere Bestätigung des
gemeinwohlorientierten Lotteriemonopols in Deutschland und erwarten, dass durch
die Regulierung im Online-Bereich der illegale Markt zurückgedrängt wird", sagt
Jürgen Häfner, der Geschäftsführer der derzeit im DLTB federführenden
Blockgesellschaft Lotto Rheinland-Pfalz. In diesem Zusammenhang begrüßt der DLTB auch den Willen der Länder, den Vollzug
künftig durch eine zentrale Anstalt des Öffentlichen Rechtes zu bündeln.
"Dadurch ist ein noch deutlicheres Vorgehen gegen illegale Glücksspielanbieter
möglich", sagt der Lotto-Geschäftsführer. Positiv bewertet der DLTB, dass sich alle 16 Länder auf den neuen
Glücksspielstaatsvertrag geeinigt haben. "Mit dieser zukunftsorientierten
Einigung haben die Länder unterstrichen, dass das föderale System in Deutschland
sehr gut funktioniert", merkt Jürgen Häfner an und kündigt abschließend an: "Der
Deutsche Lotto- und Totoblock wird sich an den weiteren Beratungen konstruktiv
beteiligen." Pressekontakt: Clemens Buch
Pressesprecher für den Deutschen Lotto- und Totoblock
--
Lotto Rheinland-Pfalz GmbH
Federführender Blockpartner im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB)
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56073 Koblenz
Telefon: 0261 9438-2154
Fax: 0261 9438-6619
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Allgemein
Michael Kretschmer will „Volkseinwand“ gegen Gesetze einführen
Hamburg (ots) - Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) will im Falle
eines Wahlsiegs im September das Instrument eines sogenannten
"Volkseinwands" in seinem Bundesland einführen. "Bürgerinnen und
Bürger sollen nicht nur am Wahlsonntag verbindliche Entscheidungen
treffen, sondern auch bei Gesetzen das letzte Wort haben", schreibt
Kretschmer in einem Gastbeitrag für die Regionalausgabe der ZEIT im
Osten. Deshalb schlage er den "Volkseinwand" als neues Instrument
direkter Demokratie vor. Die Idee sehe vor, Bürgern zu ermöglichen, "über vom Landtag
erlassene Gesetze noch einmal abstimmen zu können", so Kretschmer.
Dafür müssten die Unterschriften von etwa fünf Prozent der
Wahlberechtigten gesammelt werden. Lägen diese vor, "wird allen
Wahlberechtigten die Frage gestellt, ob das Gesetz wirklich in Kraft
treten soll." Bei dieser Volksabstimmung zähle dann die einfache
Mehrheit der gültigen Ja- oder Nein-Stimmen. "Wird das Gesetz von der
Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger abgelehnt, so hat das Volk sein
Veto eingelegt und das Gesetz dem Landtag erneut zur Beratung
zurücküberwiesen", schreibt Kretschmer. Der Volkseinwand solle künftig gegen sämtliche vom Landtag
verabschiedete Gesetze angewandt werden können, mit Ausnahme des
Haushaltsgesetzes. "Mit dem Volkseinwand geben wir dem Volk das
letzte Wort!", erklärt Kretschmer in der ZEIT. Ein so ausgestatteter
Volkseinwand verbessere die Bügerbeteiligung und fördere die
Akzeptanz politischer Entscheidungen. Seinen Vorschlag begründet Kretschmer, der zugleich sächsischer
CDU-Chef ist, unter anderem mit seinen Erfahrungen bei den
sogenannten "Sachsengesprächen", die er derzeit überall im Land
abhält. Nach vielen Diskussionen mit Bürgern könne er versichern:
"Die Lust an unserer Demokratie ist den Sachsen nicht vergangen."
Stattdessen erlebe er, "dass mehr und mehr Menschen ihre Heimat
wirklich mitgestalten wollen." ...
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