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Karneval feiern ohne Reue / DVR warnt vor Alkohol am Steuer

Bonn (ots) - Wenn dieser Tage in der "fünften Jahreszeit" der Karneval regiert, hauen viele Jecken, Närrinnen und Narren mal wieder richtig auf die Pauke. Alle, die schon mal an einer Karnevalssitzung teilgenommen oder sich einen Faschingsumzug angeschaut haben, wissen: Alkohol fließt dort oft in Strömen. Wer sich anschließend alkoholisiert hinter das Steuer seines Autos setzt, um nach Hause zu fahren, begeht nach Auffassung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) einen gefährlichen Fehler. Eingeschränkte Fahrtüchtigkeit "Auch im Karneval gibt es im Straßenverkehr keine Narrenfreiheit", sagt DVR-Pressesprecherin Julia Fohmann. Wie an jedem anderen Tag des Jahres gelte auch dann: "Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht." Bereits geringe Mengen an Alkohol könnten die Fahrtüchtigkeit erheblich einschränken. "Die Sehfähigkeit leidet, die Augen werden lichtempfindlicher, Entfernungen können nicht mehr richtig eingeschätzt werden, das Sichtfeld ist erheblich eingeschränkt und es kommt zum sogenannten Tunnelblick. Zudem verlängert sich die Reaktionszeit, während gleichzeitig die Risikobereitschaft steigt", erläutert Fohmann. Deshalb empfiehlt die DVR-Sprecherin, das Auto unbedingt stehen zu lassen, wenn man zu tief ins Glas geschaut hat. Auch der Restalkohol am nächsten Tag sei nicht zu unterschätzen: "Wer nachts um 3 Uhr mit 1,5 Promille ins Bett geht, hat morgens um 9 Uhr noch immer deutlich Restalkohol im Blut und sollte auf keinen Fall Auto fahren." Rechtliche Konsequenzen Was viele nicht wissen: Bereits mit 0,3 Promille und damit verbundenen Ausfallerscheinungen geht die Rechtsprechung von einer relativen Fahruntüchtigkeit aus, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Ab 0,5 Promille Blutalkohol drohen bereits 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister (FAER). Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. In diesem Fall wird die Fahrerlaubnis...

LOW BROS: Gefährliche Kunst gegen gefährliche Illusionen / Deutsche Krebshilfe und ADP warnen vor Hautkrebsgefahr durch Solarien

Berlin (ots) - "Spectrum. The most dangerous artwork.": So heißt die überdimensionale Lichtkonstruktion des Berliner Künstler-Duos "LOW BROS", die nur in UV-sicherer Schutzkleidung anschaubar ist. Bei der von der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) initiierten Vernissage am 22. Januar 2020 in den Berliner Reinbeckhallen warnten Vertreter aus Gesundheitswesen und Politik vor den Risiken, die mit dem "Sonnen" im Solarium verbunden sind. Dies gilt insbesondere für den Jugendschutz: "Schätzungsweise 140.000 Minderjährige erhielten 2018 trotz gesetzlichem Nutzungsverbot ungehindert Zugang zu Solariengeräten", so Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. Die Öffentlichkeit kann das gefährliche Kunstwerk am 23. Januar von 10 bis 22 Uhr betrachten und sich zum Thema informieren. Der Eintritt ist frei. In weiße Ganzkörperanzüge gekleidet und mit Schutz-Visier ausgestattet, die vor krebserregenden ultravioletten Strahlen schützen, treffen die Gäste der Vernissage auf eine riesige UV-Röhren-Konstruktion: Ein Tempel, in dem eine künstliche Sonne über einem abstrakten Altar schwebt. "Ein Sonnenstudio ist in unseren Augen eine Kultstätte, in dem sich ein wiederkehrendes Ritual vollzieht. In unserer Installation "Spectrum" heben wir den Aspekt der Sonnenanbetung heraus und legen den Fokus auf das Objekt der Anbetung: eine Sonne aus echten UV-Röhren, von der eine reale Bedrohung ausgeht", erläutern Christoph und Florin Schmidt, die LOW BROS, ihr Werk. "Mich berührt das Kunstwerk", so Susanne Klehn, Moderatorin und Botschafterin der Deutschen Krebshilfe für Hautkrebsprävention. "Ich selbst habe mich als Jugendliche oft künstlicher UV-Strahlung ausgesetzt. Gebräunte Haut und gute Laune waren zunächst tolle Kicks. Mit 27 Jahren erkrankte ich dann lebensgefährlich an schwarzem Hautkrebs. Es ist mir daher ein Herzensanliegen, dass speziell junge Menschen Solarien fernbleiben." Seit 2009 besteht in Deutschland ein gesetzliches Solariennutzungsverbot für Minderjährige. "Dieses...

Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt die Einigung der Länder zum neuen Glücksspielstaatsvertrag

Koblenz (ots) - Die 16 Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) begrüßen die Einigung der 16 Länder auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. "Wir sehen in der neuen Regelung eine weitere Bestätigung des gemeinwohlorientierten Lotteriemonopols in Deutschland und erwarten, dass durch die Regulierung im Online-Bereich der illegale Markt zurückgedrängt wird", sagt Jürgen Häfner, der Geschäftsführer der derzeit im DLTB federführenden Blockgesellschaft Lotto Rheinland-Pfalz. In diesem Zusammenhang begrüßt der DLTB auch den Willen der Länder, den Vollzug künftig durch eine zentrale Anstalt des Öffentlichen Rechtes zu bündeln. "Dadurch ist ein noch deutlicheres Vorgehen gegen illegale Glücksspielanbieter möglich", sagt der Lotto-Geschäftsführer. Positiv bewertet der DLTB, dass sich alle 16 Länder auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt haben. "Mit dieser zukunftsorientierten Einigung haben die Länder unterstrichen, dass das föderale System in Deutschland sehr gut funktioniert", merkt Jürgen Häfner an und kündigt abschließend an: "Der Deutsche Lotto- und Totoblock wird sich an den weiteren Beratungen konstruktiv beteiligen." Pressekontakt: Clemens Buch Pressesprecher für den Deutschen Lotto- und Totoblock -- Lotto Rheinland-Pfalz GmbH Federführender Blockpartner im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) Ferdinand-Sauerbruch-Straße 2 56073 Koblenz Telefon: 0261 9438-2154 Fax: 0261 9438-6619 mailto:clemens.buch@lotto-rlp.de http://www.lotto-rlp.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/53260/4499219 OTS: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB) Original-Content von: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB), übermittelt durch news aktuell

Michael Kretschmer will „Volkseinwand“ gegen Gesetze einführen

Hamburg (ots) - Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) will im Falle eines Wahlsiegs im September das Instrument eines sogenannten "Volkseinwands" in seinem Bundesland einführen. "Bürgerinnen und Bürger sollen nicht nur am Wahlsonntag verbindliche Entscheidungen treffen, sondern auch bei Gesetzen das letzte Wort haben", schreibt Kretschmer in einem Gastbeitrag für die Regionalausgabe der ZEIT im Osten. Deshalb schlage er den "Volkseinwand" als neues Instrument direkter Demokratie vor. Die Idee sehe vor, Bürgern zu ermöglichen, "über vom Landtag erlassene Gesetze noch einmal abstimmen zu können", so Kretschmer. Dafür müssten die Unterschriften von etwa fünf Prozent der Wahlberechtigten gesammelt werden. Lägen diese vor, "wird allen Wahlberechtigten die Frage gestellt, ob das Gesetz wirklich in Kraft treten soll." Bei dieser Volksabstimmung zähle dann die einfache Mehrheit der gültigen Ja- oder Nein-Stimmen. "Wird das Gesetz von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger abgelehnt, so hat das Volk sein Veto eingelegt und das Gesetz dem Landtag erneut zur Beratung zurücküberwiesen", schreibt Kretschmer. Der Volkseinwand solle künftig gegen sämtliche vom Landtag verabschiedete Gesetze angewandt werden können, mit Ausnahme des Haushaltsgesetzes. "Mit dem Volkseinwand geben wir dem Volk das letzte Wort!", erklärt Kretschmer in der ZEIT. Ein so ausgestatteter Volkseinwand verbessere die Bügerbeteiligung und fördere die Akzeptanz politischer Entscheidungen. Seinen Vorschlag begründet Kretschmer, der zugleich sächsischer CDU-Chef ist, unter anderem mit seinen Erfahrungen bei den sogenannten "Sachsengesprächen", die er derzeit überall im Land abhält. Nach vielen Diskussionen mit Bürgern könne er versichern: "Die Lust an unserer Demokratie ist den Sachsen nicht vergangen." Stattdessen erlebe er, "dass mehr und mehr Menschen ihre Heimat wirklich mitgestalten wollen." ...
Unternehmen: News & Wirtschaftsnachrichten aus Deutschland