Entwurf zum COVID19-Schutzgesetz enthält keine Regelung zur wirtschaftlichen Stabilisierung von Reha-Einrichtungen trotz Pandemie und Inflation.
Am kommenden Montag, den 29.08. findet die Anhörung im Deutschen Bundestag zum Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (COVID-19-SchutzG) statt. Das Gesetz enthält im Gegensatz zu früheren Entwürfen keine Verlängerung des Mindererlösausgleichs und von Hygienezuschlägen für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen. Diese Ausgleichszahlungen bzw. Zuschläge durch Krankenkassen kompensierten in den zurückliegenden beiden Pandemiejahren die fehlenden Erlöse aufgrund von kurzfristigen Belegungsschwankungen sowie den erheblichen Mehraufwand von Einrichtungen durch ihre Maßnahmen zum Infektionsschutz für Patienten und Beschäftigte. Die Rechtsgrundlage dafür war befristet und wurde vom BMG nach dem 30.06. nicht verlängert.
Um den Infektionsschutz vulnerabler Gruppen zu gewährleisten, führen die Reha-Einrichtungen die Hygienemaßnahmen fort, geraten infolgedessen aber unter wirtschaftlichen Druck. Die DEGEMED hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Versorgungssicherheit mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation während der Pandemie nur aufrechterhalten werden kann, wenn der Gesetzgeber die Krankenkassen erneut durch gesetzliche Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung der betroffenen Einrichtungen und zur Kompensation des pandemiebedingten Mehraufwands verpflichtet.
Die DEGEMED hält den Gesetzentwurf für ungeeignet, die Versorgungssicherheit der Patient_innen mit Leistungen der medizinischen Rehabilitation im bevorstehenden Herbst und Winter 2022/2023 zu gewährleisten. Im Gegenteil entsteht eine Gefährdung der Patientensicherheit, wenn die Zahl der Reha-Plätze aufgrund wirtschaftlicher Instabilität der Kliniken abnimmt. Schon heute klagen viele Long-Covid-Erkrankte über lange Wartezeiten auf eine medizinische Reha. Die DEGEMED warnt ausdrücklich vor einem Versorgungsdefizit. Geschäftsführer Christof Lawall sieht bei der prognostizierten Zahl von drei Millionen Post- und Long-Covid-Betroffenen ein erhebliches Defizit in der medizinischen Versorgung auf die Bevölkerung zukommen und sagt: „Mit den Erkenntnissen der letzten zwei Jahre und der hohen Zahl an Long-Covid-Patient_innen sollte der Ausbau der derzeit 200.000 Reha-Plätze im Fokus der Gesundheitspolitik stehen und nicht der Abbau!“
Die DEGEMED hat in ihrer Stellungnahme zum COVID19-Schutzgesetz die Verlängerung der Mindererlösausgleiche sowie der Hygienezuschläge der Krankenkassen für die gesamte Dauer der Pandemie gefordert und wird diese Forderung auch in der Anhörung gegenüber den Abgeordneten des Gesundheitsausschusses vertreten. Die DEGEMED setzt sich außerdem für die gesetzliche Verankerung eines sofortigen Inflationsausgleichs für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen ein und hat dafür eine konkrete gesetzliche Regelung formuliert.
Die Stellungnahme der DEGEMED zum COVID19-Schutzgesetz finden sie auf unserer Website unter www.degemed.de.
Die DEGEMED ist der Spitzenverband der medizinischen Rehabilitation. Sie setzt sich für die Interessen der stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen ein und ist offen für alle Betreibermodelle und Rechtsformen. Ihre Anliegen und Themen vertritt die DEGEMED gegenüber Politik, Leistungsträgern und Öffentlichkeit.
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