Hamburg (ots) –
Smarte Türklingeln mit Videofunktion und Überwachungskameras für den Außenbereich liegen im Trend. Bei der Inbetriebnahme ist aber einiges zu beachten – sonst droht rechtlicher Ärger.
Der Sommer neigt sich dem Ende entgegen, die sogenannte dunkle Jahreszeit steht vor der Tür. Hausbesitzer denken daher über die Installation einer Überwachungskamera nach. Viele Modelle zeigen nicht nur, wer gerade vor der Tür steht, sondern bieten mit Extras wie Nachtsichtmodus sowie Bewegungs- und Tiererkennung zusätzliche Sicherheitsfeatures.
Was Nutzer häufig nicht wissen: Sowohl bei der Installation als auch beim Betrieb der Geräte muss man auf vieles achten. So muss der Hausbesitzer zum Beispiel sicherstellen, dass die Kamera ausschließlich den privaten Bereich überwacht. Dazu gehört auch der Garten – solange ihn ein Sichtschutz von der Straße abschirmt. Denn schon die Zuwegung zur Gartenpforte ist öffentlicher Raum und darf nicht beobachtet werden. Das gilt natürlich auch für Nachbarn: Kameras dürfen in keinem Fall Aufnahmen von benachbarten Grundstücken erfassen. Denn solche Aufnahmen greifen in die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen ein. Ebenfalls wichtig: Wenn Hausbesitzer Kameras oder smarte Klingeln mit Videofunktion einsetzen, müssen sie auf die Kameras hinweisen – beispielsweise mit einem Aufkleber.
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