Berlin (ots) – Im Rahmen der Bestrebungen Katars zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ausländischer Arbeitskräfte, die an der Vorbereitung der FIFA-Weltmeisterschaft 2022 beteiligt sind, trat am 20. März 2021 ein Mindestlohngesetz in Kraft. Damit ist Katar das erste Land in der Region, das im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Gesetzesreform einen solchen verpflichtenden Mindeststandard einführt.
„Die Einführung des Mindestlohns ist ein wichtiger Meilenstein in der Vorbereitung der FIFA-Weltmeisterschaft 2022. Der Staat Katar sendet damit das klare Signal, dass die Ausbeutung ausländischer Arbeiter in unserem Land nicht akzeptiert wird.“, sagte der Botschafter des Staates Katar in Deutschland, Abdullah bin Mohammed bin Saud Al-Thani.
Das Gesetz gilt für Arbeitnehmer sämtlicher Nationalitäten und in allen Wirtschaftsbereichen, inklusive Hausbedienstete. Der Mindestlohn beträgt 1.300 Katar Riyal (etwa 303 EUR) pro Monat, was eine Lebensmittelzulage beinhaltet. Für den Fall, dass Arbeitnehmern keine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, ist ihnen darüber hinaus ein Mietzuschuss von mindestens 500 Riyal (etwa 115 EUR) zu gewähren. Alle katarischen Arbeitgeber müssen die Maßnahme nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist umgesetzt haben.
Um die Umsetzung des Mindestlohns zu gewährleisten, veranlasste die Regierung Maßnahmen zur Aufdeckung von Verstößen, beispielsweise eine Vielzahl unangekündigter Betriebsbesuche und sieht im Fall eines Verstoßes die Verhängung sofortiger Strafen. Das Gesetz sieht überdies die Bildung eines Komitees vor, um die Anwendung des neuen Gesetzes sicherzustellen und Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Äußerung von Änderungsvorschlägen zu ermöglichen.
Die Internationale Arbeitsorganisation in Katar begrüßt das neue Gesetz. Es würde vor allem auch den Familien in der Heimat der ausländischen Arbeiter zugutekommen, die häufig von deren monatlichen Überweisungen abhängig sind. Das Mindestlohngesetz wurde nach einer umfassenden Studie verabschiedet, die von der katarischen Regierung und der Internationalen Arbeitsorganisation in Absprache mit lokalen und internationalen Experten durchgeführt wurde.
Abdullah bin Mohammed bin Saud Al-Thani
Bevollmächtigter und außerordentlicher Botschafter des Staates Katar in der Bundesrepublik Deutschland
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