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Rechtsprechung

KBA rügt Behörden für mangelnde Aufklärung im Dieselskandal bei Wohnmobilen / Fiat-Dieselskandal nimmt wieder Fahrt auf

Köln (ots) - Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) will laut eines aktuellen Schreibens Schritte gegen den Stellantis-Konzern einleiten, zu dem auch Fiat gehört. Als die deutsche Bundesoberbehörde illegale Abweichungen bei den Motoren des Modells Fiat Ducato feststellte, meldete man dies bereits 2016 den offiziellen italienischen Stellen. Zudem sei auch die EU-Kommission in Kenntnis gesetzt worden. Doch diese Behörden ergriffen bis heute keinerlei Maßnahmen, um den massenhaften Betrug an den Abgaseinrichtungen im Ducato zu unterbinden. Damit ist nun Schluss: Das KBA kündigte in dem Schreiben an, jetzt selbst tätig zu werden. Zuständige Behörden legten die Hände in den Schoß Aus dem Schreiben des KBA geht deutlich die bisherige Tatenlosigkeit seitens der italienischen Typgenehmigungsbehörde bei der Aufklärung der überhöhten Stickoxidemissionen hervor. Zahlreiche Messungen kamen jahrelang immer wieder zum Ergebnis, dass durch Fiat Chrysler Automobiles (FCA) verbaute Motoren in zahlreichen Wohn- und Reisemobilen massive Grenzwertüberschreitungen aufweisen. So wurden Werte ermittelt, die das Neun- bis 15-fache der zulässigen Menge an Stickoxiden abbildeten. Als Ursache wurden illegale Abschalteinrichtungen festgestellt. Die Zuständigkeit liegt erst einmal bei den italienischen Behörden, die nachweislich durch das KBA informiert wurden. Doch wenn sich diese nicht rühren, kann auch das KBA selbst tätig werden. Sittenwidrige Schädigung bedeutet Schadensersatzanspruch Dr. V. Ghendler von der Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ, die als eine der führenden Verbraucherrechtskanzleien Deutschlands gilt, spricht deutliche Worte: "Die Lage ist klar: Aufgrund der bisherigen Ermittlungen ist eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB anzunehmen, die unbedingt juristische Konsequenzen zur Folge haben muss." Der Rechtsanwalt betont zudem den besonderen Stellenwert, den das Einschreiten des KBA in diesem Betrugsfall einnimmt: "Es ist dringend notwendig, dass das Kraftfahrtbundesamt in diesem Fall...

Musterfeststellungsklage gegen Daimler eingereicht / Verbraucheranwälte warnen vor Musterklage für Mercedes-Käufer

Köln (ots) - Die nächste Musterfeststellungsklage rollt an: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 6. Juli vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Klage gegen Daimler erhoben. Nach Auffassung vieler Experten und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sind viele hochpreisige Diesel-Fahrzeuge der Marke Mercedes illegal manipuliert. Betroffene Daimler-Kunden können sich der Klage anschließen, um Klarheit über ihre Rechtsansprüche zu bekommen. Doch die sogenannte "Sammelklage" birgt gravierende Nachteile, derer sich Verbraucher bewusst sein sollten. Anwalt rät vielen Geschädigten von der Musterfeststellungsklage ab Die Vorteile der Musterfeststellungsklage sind schnell aufgezählt: Die Teilnahme ist sehr einfach möglich, hemmt grundsätzlich die Verjährung und kostet erst einmal kein Geld. Doch die Risiken fallen oft unter den Tisch: "Für den Teilnehmer an einer solchen Klage entsteht noch kein konkreter Anspruch. Jeder Betroffene muss im Anschluss eine eigene Klage erheben, sonst erhält er kein Geld. Das ist der große Unterschied zur aus den USA bekannten Sammelklage", erläutert Rechtsanwalt Dr. V. Ghendler von der auf den Dieselskandal spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Weiteres Manko für viele Mercedes-Kunden: Ausschließlich Käufer von Autos mit dem Motor OM 651 können sich wirksam an der Klage beteiligen. Dies betrifft ca. 50.000 Mercedes-Fahrzeuge der Typen GLC und GLK. Dabei sind noch viel mehr Daimler-Modelle mit der illegalen Abgas-Technik ausgestattet. Wer sich mit einem "falschen" Auto beteiligt, dessen Klage ist aussichtslos. "Auch gewerblich genutzte Fahrzeuge fallen aus der Klage heraus. Daneben gibt es zig weitere Konstellationen, die eine wirksame Beteiligung unmöglich machen. Für die Musterfeststellungsklage braucht man eigentlich im Vorfeld anwaltlichen Rat. Vielfach ist die Einzelklage der deutlich bessere Weg", wird Dr. V. Ghendler deutlich. Kostenrisiko entfällt auch bei Rechtsschutzversicherung Wenn zum Kaufzeitpunkt bereits eine Rechtsschutzversicherung bestand, übernimmt...

Daimler zittert im Abgasskandal: Gerichte entscheiden jetzt reihenweise für Mercedes-Kunden Wichtiges OLG-Urteil aus Frankfurt hilft tausenden Klägern

Köln (ots) Im Dieselskandal gerät Daimler immer stärker unter Druck: Unzählige Kunden verlangen Schadensersatz wegen illegaler Abgas-Manipulationen und erzielen siegreiche Urteile vor Gericht. Rückenwind erhalten sie nun auch noch durch ein sensationelles Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts vom 20. Mai 2021 (Aktenzeichen 3 U 7/20). Der Kläger kaufte 2013 eine gebrauchte E-Klasse mit dem Diesel-Motor OM 642 für 37.000 Euro. Später zeigte sich, dass in dem Auto diverse technische Einrichtungen enthalten sind, die für eine Abschaltung der Abgasreinigung sorgen. Das LG Frankfurt hatte sich mit dieser Frage aber gar nicht näher befasst und die Klage des Kunden abgewiesen. Das war vorschnell, wie das OLG entschied. Die Begründungen des Klägers waren so konkret und schlüssig, dass die Abweisung ein "wesentlicher Verfahrensfehler" war, so das OLG. Daher muss das LG Frankfurt neu verhandeln, nach der Rüge durch das OLG diesmal mit deutlich besseren Vorzeichen für den Kläger. OLG Frankfurt zeigt sich deutlich verbraucherfreundlicher "Sensationell daran ist, dass das OLG Frankfurt in einem vorherigen Verfahren für Daimler entschieden hatte, doch jetzt seine Meinung geändert hat. Denn seitdem sind viele neue Beweise hinzugekommen, die es den Klägern jetzt deutlich erleichtern, im Mercedes-Abgasskandal Recht zu bekommen." erläutert Verbraucheranwalt Dr. V. Ghendler von der Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ, die bundesweit tausende Mandanten im Abgasskandal gegen Daimler und andere Hersteller vertritt. Für das Fahrzeug E 350 CDI Coupé gibt es keinen offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Daher bewertete das Landgericht Frankfurt die Vorwürfe als "ins Blaue hinein". Doch in der Klage war detailliert beschrieben, wie die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung genau darauf zugeschnitten ist, Abgastests zu bestehen, während auf der Straße stark erhöhte Abgaswerte vorliegen. Daimler konnte...

VW-Abgasskandal Dieselgate 2.0: Erstes Oberlandesgericht verurteilt die Volkswagen AG für die Manipulationen an der Abgassteuerung des Motorentyps EA288!

Mönchengladbach (ots) - Das Oberlandesgericht Naumburg hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Halle im VW-Dieselgate 2.0 zu Recht aufgehoben und im Sinne des geschädigten Verbrauchers entschieden. Es ist das erste Urteil eines Oberlandesgerichts zum VW-Skandalmotor EA288 mit vier Zylindern und der Abgasnorm Euro 6. Wenn irgendjemand ernsthaft behaupten wollte, Klagen im Abgasskandal gegen die Volkswagen AG um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 (Dieselgate 2.0) seien für geschädigte Verbraucher nicht aussichtsreich, muss sich nun einmal mehr eines Besseren belehren lassen. Erstmals hat ein Oberlandesgericht die Volkswagen AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadenersatz verurteilt. Das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 09.04.2021, Az.: 8 U 68/20) hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Halle (Urteil vom 19.11.2020, Az.: 5 O 90/20) ausdrücklich aufgehoben. Der geschädigte Verbraucher erhält für seinen VW Golf 2.0 TDI Highline (Erstzulassung am 4. September 2015, Erwerb am 10. Oktober 2017 mit einer Gesamtfahrleistung von 17.450 Kilometern) Schadenersatz in Höhe von 20.885,71 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 3. April 2020. Die Volkswagen AG muss 85 Prozent der Verfahrenskosten zahlen. Das Besondere: Der Kläger hatte 21.750 Euro für sein Fahrzeug gezahlt und erhält damit annähernd den gesamten Kaufpreis zurück. "Es handelt sich um das erste erfolgreiche obergerichtliche Urteil gegen die Volkswagen AG zu einem Fahrzeug, in dem ein Motor EA288 verbaut ist. Für das Fahrzeug gab es keinen amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes. Das Landgericht Halle hatte die Klage des geschädigten Verbrauchers noch fälschlicherweise abgewiesen. Diese sei hinsichtlich des behaupteten Vorliegens unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht ausreichend substantiiert gewesen", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung...

Wohnmobil-Abgasskandal schlägt immer höhere Wellen Neue Abgas-Messungen, Anklage gegen Stellantis-Manager in USA, erstes Gerichtsurteil

Aufruhr in der Wohnmobil-Szene: Nach neuesten Erkenntnissen hätten hunderttausende Wohnmobile keine Zulassung erhalten dürfen. Grund: Deren Abgaswerte liegen bis zu 20-mal höher, als es die Grenzwerte gestatten. Die mit den Klassen Euro 5 oder Euro 6 zugelassenen Wohnmobile fahren faktisch als Euro-0-Fahrzeuge über die Straße, der Schadstoffausstoß liegt weit jenseits jeder Abgasnorm. Das zeigen neue, unabhängige Messungen der Deutsche Umwelthilfe. Die neuen Vorwürfe erfassen in erster Linie Wohnmobile mit Fiat- und Iveco-Motoren, womit rund 80 Prozent der in Deutschland verkauften Reisefahrzeuge betroffen wären. "Aufgrund der Messwerte liegt der Verdacht auf eine illegale Abschalteinrichtung klar auf der Hand." erläutert Dr. V. Ghendler, Rechtsanwalt und Partner der auf Verbraucherrechte spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Damit nicht genug, mittlerweile muss sich der Stellantis-Konzern, zu dem Fiat Chrysler Automobiles (FCA) gehört, auch in den USA gegen Betrugs-Vorwürfe verteidigen. Hier kam es zu Anklagen gegen hochrangige Konzernmanager. Auch betroffene Kunden in Deutschland führen bereits eine Vielzahl von Schadensersatzklagen gegen Stellantis. Vor dem Landgericht Koblenz wurde bereits einem betroffenen Kunden aufgrund seiner Klage die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zugesprochen, gegen Rückgabe des Wohnmobils. Das Gericht bestätigte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Hersteller (Az. 12 O 316/20, Versäumnisurteil). Auch ein Behalten des Wohnmobils ist nach einer Klage möglich. Experten zufolge ist die Abgasreinigung offenbar so kalibriert, dass sie genau während der Dauer eines standardisierten Testzyklus aktiv bleibt und sich anschließend abschaltet. Daraus folgen die katastrophalen Ergebnisse bei "echten" Straßen-Tests. Diese Prüfstandserkennung, auch "Cycle Beating" genannt, führte jetzt in den USA zu Anklagen gegen mindestens drei Top-Manager des aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen Stellantis-Konzerns. Den italienischen...

Abgasskandal bei der Daimler AG: Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung bei Mercedes-Benz-Fahrzeug erkannt

Mönchengladbach (ots) - Das Landgericht Saarbrücken zeigt sich überzeugt, dass die in einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM651 (Abgasnorm Euro 5) verwendete Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung nahezu nur unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommt. Das ist eine wichtige Weiterentwicklung für geschädigte Verbraucher. Das Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 09.04.2021; Az.: 12 O 320/19) hat in einem Dieselverfahren gegen die Daimler AG ein interessantes Grundsatzurteil gesprochen und bei einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM651 (Abgasnorm Euro 5) die bekannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung definiert, die vornehmlich unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommt. Die Daimler AG wurde konkret verurteilt, an den Kläger 17.263,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Oktober 2019 zu zahlen und 69 Prozent der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am 19. März 2021 wies das Fahrzeug eine Laufleistung von 150.890 Kilometer auf, nachdem der geschädigte Verbraucher es Ende November 2014 mit einer damaligen Laufleistung von 49.063 Kilometern zu einem Kaufpreis von 35.000 Euro mit einer Bankfinanzierung erworben hatte. "Mit dem Urteil wird, kurz gesagt, die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung benannt. Das ist eine zusätzliche Entwicklung und verknappt die Spielräume für die Daimler AG zusehends, sich aus dem Abgasskandal herauszureden. Dem Kläger steht also nach der Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert....

Abgasskandal bei der Daimler AG: Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung bei Mercedes-Benz-Fahrzeug erkannt

Mönchengladbach (ots) - Das Landgericht Saarbrücken zeigt sich überzeugt, dass die in einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM651 (Abgasnorm Euro 5) verwendete Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung nahezu nur unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommt. Das ist eine wichtige Weiterentwicklung für geschädigte Verbraucher. Das Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 09.04.2021; Az.: 12 O 320/19) hat in einem Dieselverfahren gegen die Daimler AG ein interessantes Grundsatzurteil gesprochen und bei einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM651 (Abgasnorm Euro 5) die bekannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung definiert, die vornehmlich unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommt. Die Daimler AG wurde konkret verurteilt, an den Kläger 17.263,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Oktober 2019 zu zahlen und 69 Prozent der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am 19. März 2021 wies das Fahrzeug eine Laufleistung von 150.890 Kilometer auf, nachdem der geschädigte Verbraucher es Ende November 2014 mit einer damaligen Laufleistung von 49.063 Kilometern zu einem Kaufpreis von 35.000 Euro mit einer Bankfinanzierung erworben hatte. "Mit dem Urteil wird, kurz gesagt, die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung benannt. Das ist eine zusätzliche Entwicklung und verknappt die Spielräume für die Daimler AG zusehends, sich aus dem Abgasskandal herauszureden. Dem Kläger steht also nach der Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert....

Sozialverband Deutschland ruft zu bundeseinheitlicher Umsetzung der Corona-Regelungen auf

Berlin (ots) - Deutschland steht vor - oder ist schon mitten in - der dritten Welle der Pandemie und befindet sich somit vor der Zerreißprobe. SoVD-Präsident Adolf Bauer mahnt: "Nur wenn die vereinbarten Regelungen auch in allen Teilen der Gesellschaft überall verbindlich eingehalten werden, können die Ziele erreicht und der soziale Frieden gewahrt werden. Die zahlreichen regionalen Ausnahmen, lokalen Sonderreglungen und verschiedenen Auslegungen der Regeln verwirren die Menschen, sorgen für Unmut und könnten im schlimmsten Falle dazu führen, dass die Bürger*innen die Maßnahmen nicht mehr mittragen. Wir dürfen nicht zulassen, dass wir die Menschen verlieren." Am langen Osterwochenende und vor dem darauffolgenden bundesweiten Impfstart in den Hausarztpraxen sieht Bauer sogar die demokratische Grundordnung in Gefahr: "Ich bin davon überzeugt, dass nicht nur gleiche Lebensverhältnisse sondern auch gleiche Bedingungen und Regeln für alle zum sozialen Frieden beitragen. Deshalb ist es jetzt wichtig, dass alle ihren Teil zum Überwinden der Krise beitragen." Der SoVD-Präsident appelliert: "Nur durch Solidarität und Zusammenhalt können wir uns effizient schützen und die Krise überwinden. Aufgabe der Politik und der Behörden ist es dabei jedoch, bundesweit einheitliche, den lokalen Bedingungen angepasste und für alle Menschen nachvollziehbare Regelungen zu finden." Pressekontakt: SoVD-Bundesverband Pressestelle Stralauer Str. 63 10179 Berlin Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123 Fax: 030/72 62 22 328 E-Mail: pressestelle@sovd.de Twitter: @sovd_bund Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell
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