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Rechtsprechung

Garage für Dienstwagen Die Unterstellkosten sind nicht geltend zu machen

Berlin (ots) Wer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt, der kann im Regenfall die Unterstellkosten in seiner eigenen Garage nicht steuerlich geltend machen. So urteilte die Fachgerichtsbarkeit nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS. (Niedersächsisches Finanzgericht, Aktenzeichen 14 K 21/19, anhängig beim Bundesfinanzhof unter VIII R 29/20) Der Fall: Ein Arbeitnehmer durfte einen Dienstwagen nutzen, mit dem er am Abend auch nach Hause fuhr. Wie in solchen Fällen üblich, musste er sich den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung des PKW anrechnen lassen. Doch da hatte der Immobilienbesitzer eine Idee: Er versuchte, diesen geldwerten Vorteil anteilig um die auf seine Garage entfallenden Gebäudekosten zu mindern. Das Urteil: Die Finanzrichter stellten fest, dass nur Aufwendungen des Arbeitnehmers/Steuerzahlers geltend gemacht werden könnten, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen notwendig seien, um das Fahrzeug nutzen zu dürfen. Dazu zähle das Parken in der eigenen Garage normalerweise nicht. Pressekontakt: Dr. Ivonn Kappel Referat Presse Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen Tel.: 030 20225-5398 Fax : 030 20225-5395 E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung. Online Presseverteiler für Pressemitteilungen im Bereich Automobilsektor – einfach, günstig und reichweitenstark. Pressemeldung veröffentlichen

Abgasskandal der Audi AG: Wieder einmal hoher Schadenersatz für Porsche Macan S Diesel 3.0 mit Sechszylinder-Dieselmotor!

Mönchengladbach (ots) Auch für ältere Fahrzeuge ist im Dieselabgasskandal sehr ordentlicher Schadenersatz möglich. Wichtig: Mit Klagen gegen die Audi AG wegen der Manipulationen an Motoren des Typs EA897evo sollten geschädigte Verbraucher aufgrund drohender Verjährung nicht mehr allzu lange warten. Der Dieselabgasskandal hat auch das Premiumsegment voll erfasst. Wieder einmal hat ein Landgericht die Audi AG für Abgasmanipulationen an einem Porsche verurteilt. Vor dem Landgericht Siegen (Urteil vom 19.10.2021, Az.: 2 O 295/20) wurde die Audi AG verurteilt, an einen geschädigten Verbraucher 47.097,08 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. Mai 2020 und weitere 2099,76 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22. August 2020 zu zahlen. Streitgegenständlich war ein Porsche Macan S Diesel 3.0 mit sechs Zylindern und dem Dieselmotor des Typs EA897evo, der nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen ist. Der geschädigte Verbraucher hatte das Fahrzeug am 1. Dezember 2014 als Neuwagen zu einem Kaufpreis von 71.113,97 Euro erworben. Zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung betrug der Kilometerstand 84.431 Kilometer. Die Fahrzeuge vom Typ Porsche Macan S Diesel 3.0 mit der Euro 6-Motorengruppe EA897evo unterlagen einer Rückrufaktion des Kraftfahrt-Bundesamts im Jahr 2018, damit ein Software-Update am Motorsteuerungsgerät vorgenommen werden konnte. Hintergrund sei laut Gericht gewesen, dass Unregelmäßigkeiten in der Motorsteuerung-Software der Fahrzeuge im Hinblick auf die Funktionsweise des SCR-Katalysators festgestellt worden seien. Der SCR-Katalysator, der mittels einer Harnstofflösung betrieben wird, soll die Stickoxidemissionen des Fahrzeugs zu reduzieren. "Der Kläger hat vor Gericht ausreichend substantiiert dargelegt, dass vier verschiedene Aufheizstrategien in dem Porsche Macan S Diesel 3.0 vorliegen, die ausschließlich dem Zweck dienen, die...

Volkswagen: Thermofenster laut EuGH-Generalanwalt rechtswidrig / Schadensersatz-Forderungen im Dieselskandal erhalten Rückenwind

Köln (ots) - Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) laufen derzeit mehrere Verfahren zu den häufig von Autoherstellern eingesetzten "Thermofenstern". Nach dem Schlussplädoyer des Generalanwalts Athanasios Rantos vom 23.09. gilt es als sicher, dass der EuGH diese Technik als illegal einstuft. Dies wird sich vermutlich auf Millionen von Käufern auswirken, die Autos mit derartigen Abschalteinrichtungen von Volkswagen und anderen Herstellern gekauft haben. Thermofenster verfälschen Abgaswerte und sind rechtswidrig Der Generalanwalt findet in seinem Gutachten deutliche Worte für die Thermofenster. Diese sorgen dafür, dass die eingebaute Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen oder bei Fahrten in Höhenlagen abgeschaltet wird. Eine solche Technik ist grundsätzlich verboten. Es gibt zwar Ausnahmen von dem Verbot, wenn die Abgasreinigung zum Schutz des Motors vor Schäden zeitweise abgeschaltet werden muss. Doch die Hersteller nutzen diese als seltene Ausnahme gedachte Regelung als Schlupfloch. Sie nennen die stärkere Abnutzung von Teilen der Abgasrückführung als Begründung, dass eine Abschaltung der Abgasreinigung praktisch während des gesamten Winters in Europa notwendig sei. Auf diese Weise ersparen sie sich Investitionen in eine funktionstüchtige Abgasreinigung. Laut Generalanwalt Rantos unterliegen diese Bauteile aber nicht der genannten Ausnahme, da sie nicht direkt zum Motor gehörten, sondern zur Abgasreinigung. Im Übrigen sei eine solche Abschalteinrichtung auch kein nur geringfügiger Verstoß, selbst dann nicht, wenn der Kunde seine Kaufentscheidung nicht von einer illegalen Abschalteinrichtung abhängig gemacht hätte. Anwalt erläutert die Entscheidung und ihre Auswirkungen Die bundesweit tätige Verbraucherkanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ hat bereits seit Bekanntwerden des Dieselskandals betroffenen Kunden zu Schadensersatz verholfen. Dr. V. Ghendler, Partner der Kanzlei, erläutert: "Der EuGH weicht in seinem Urteil nur höchst selten von der Einschätzung des Generalanwalts ab. Wir freuen uns, dass damit wieder...

EuGH im Dieselabgasskandal: Das Thermofenster der Volkswagen AG ist unzulässig

Mönchengladbach (ots) - Ist das der nächste große Schritt im Dieselabgasskandal der Volkswagen AG? Nach Ansicht von Generalanwalt Athanasios Rantos am Europäischen Gerichtshof kann ein Thermofenster eine Abschalteinrichtung darstellen und damit gegen Europarecht verstoßen. Nachdem die Volkswagen AG lange versucht hat, geschädigte Verbraucher im Dieselabgasskandal durch fragwürdige Argumente von Betrugshaftungsklagen abzuhalten und sich vor Gericht durch bloßes Bestreiten von den Vorwürfen freizusprechen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt für einen Paukenschlag gesorgt: Generalanwalt Athanasios Rantos hat in einem Gutachten die bei Porsche und VW eingesetzten Thermofenster als sehr eingeschränkt zulässig eingestuft. Abgassysteme, bei denen die Abgasreinigung außerhalb eines vorgegebenen Temperaturbereichs und ab einer bestimmten Höhenlage gestoppt werde, verstießen gegen die europäischen Gesetze, erklärte Generalanwalt Athanasios Rantos in seinem Schlussplädoyer laut Tagesschau.de. Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge liegt dem Gutachten der Fall eines österreichischen Gerichts zugrunde. Dort wird Volkswagen von Kunden verklagte, deren Dieselfahrzeuge mit dem Skandalmotor EA189 über ein Software-Update ein Thermofenster erhielten, heißt es in dem Bericht. "Der Volkswagen AG droht also im Rechtsstreit um mutmaßlich vertragswidrige Abschalteinrichtungen eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof. Bislang hatte der Konzern immer argumentiert, dass Thermofenster dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Nach Angaben des EuGH ließ die Software höhere Stickoxid-Emissionen zu, wenn es kälter als 15 beziehungsweise wärmer als 33 Grad Celsius war oder das Auto in mehr als 1000 Höhenmetern gefahren wurde. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof schließt daraus, dass diese Thermofenster eine Abschalteinrichtung darstellen", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen...

Dieselabgasskandal 2.0 der Volkswagen AG beim Vierzylinder-Dieselmotor EA288: Oberlandesgericht Oldenburg mit weiterem verbraucherfreundlichem Urteil?

Mönchengladbach (ots) Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Hinweisbeschluss erlassen, mit dem das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Volkswagen mit dem Vierzylinder-Dieselmotor EA288 geklärt werden soll. Alles deutet dabei auf ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil im Dieselgate 2.0 hin. Das Dieselgate 2.0 rund um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 der Volkswagen AG nimmt immer weiter Fahrt auf. Jetzt hat das Oberlandesgericht Oldenburg (14 U 91/21 zu Az.: 1 O 1244/20 Landgericht Osnabrück) einen interessanten Hinweisbeschluss verfügt. Das Oberlandesgericht will damit vor allem klären, ob der Kläger in dem Dieselverfahren gegen die Volkswagen AG mit seinem erstinstanzlichen Vortrag, dass in seinem mit dem Motor EA288 ausgestatteten Fahrzeug eine der vom Motor EA189 bekannte Umschaltlogik (Akustikfunktion) entsprechend verbaut ist, im Recht ist. Die Umschaltlogik unterscheidet zwischen zwei Betriebsmodi der Emissionskontrollsysteme, von denen einer ausschließlich auf dem Prüfstand aktiv ist und nur deshalb die NOx-Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden, im Straßenverkehr dagegen nicht. Ebenfalls steht die Frage im Raum, ob mittels einer Fahrkurvenerkennung der Prüfstand erkannt werde und für die Dauer des NEFZ die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators (NSK-Speichers) nur reduziert erfolge. "Der Senat des Oberlandesgerichts hält diese Schlussfolgerungen für naheliegend, zumal unstreitig bis zum Aufspielen des freiwilligen Software-Updates 23X4 eine Fahrkurvenerkennung vorhanden gewesen sei. Das ist eine sehr interessante Aussage in dem Hinweisbeschluss und weist darauf hin, dass es zu einem weiteren verbraucherfreundlichen Urteil im EA288-Komplex gegen die Volkswagen AG kommen könnte. Der Senat habe aufgrund des unstreitigen Vortrags des Klägers davon auszugehen, dass an dem streitgegenständlichen Motor ein Software-Update zur Senkung der NOx-Emissionen erforderlich gewesen sei", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de)....

EA288-Abgasskandal: OLG Naumburg sieht auch bei Fahrzeugen mit SCR-Katalysator unzulässige Abschalteinrichtungen

Erkrath (ots) Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Beschluss vom 19. Juli 2021 deutlich gemacht, dass es beabsichtigt, dem von der Kanzlei Rogert & Ulbrich vertretenden Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz zuzusprechen. Der Grund: Das Fahrzeug des Klägers, ein VW T6 Multivan mit dem EA288-Dieselmotor und Abgasreinigung per SCR-Katalysator, verfügt über unzulässige Abschalteinrichtungen. Das Vorhandensein dieser unzulässigen Funktionen, mit Hilfe derer in erster Linie der Prüfstand "überlistet" werden soll, konnte die Klägerseite nach Ansicht des Gerichts in hinreichender Art und Weise belegen (OLG Naumburg Beschluss vom 19.07.2021, Az. 8 U 11/21) Unterschiedliche Betriebsstrategien des SCR-Katalysators sind unzulässig I Rogert & Ulbrich schlägt VW mit den eigenen Waffen Mit Hilfe erst kürzlich veröffentlichter Volkswagen-interner Dokumente sowie einem von der VW AG selbst eingeholten Gutachten gelingt es der auf den Abgasskandal spezialisierten Verbraucherschutzkanzlei, das Gericht von dem Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen zu überzeugen. Konkret geht aus den Dokumenten nicht nur das Vorhandensein der inzwischen bekannten Fahrkurvenerkennung hervor, mit Hilfe derer das Fahrzeug selbstständig in der Lage ist, einen bevorstehenden Prüfstand zu erkennen. Auch belegen die Dokumente "schwarz auf weiß" unterschiedliche Betriebsstrategien, welche in Abhängigkeit des durch die Fahrkurvenerkennung festgestellten "Strecken-Zeit-Korridors" die Abgasrückführungsrate sowie die AdBlue-Dosierung des Fahrzeugs verändern. Ziel dieser unterschiedlichen SCR-Betriebsstrategien ist nach Überzeugung des Gerichts, die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxide auf dem Prüfstand sicher einhalten zu können. Wie sich diese auf das Emissionsverhalten des Fahrzeugs im realen Fahrbetrieb auf der Straße auswirken, könne darüber hinaus dahinstehen. Allein die Tatsache, dass diese Funktionen von vornherein einzig dazu dienten, während des Prüfstands ein abweichendes Abgasreinigungsverhalten herbeizuführen, als dies im realen Fahrbetrieb der Fall ist, sorgt bereits für eine Unzulässigkeit der Abschalteinrichtungen. "Dieselskandal...

Großvolumige Klagen eingereicht: Dieselabgasskandal bei Reise- und Wohnmobilen nimmt zunehmend Fahrt auf

Mönchengladbach (ots) - Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat zuletzt drei großvolumige Klagen gegen den Hersteller CNH Industrial N.V. eingereicht. Wohn- und Reisemobile sind in Deutschland äußerst beliebt. Sie stehen für Freiheit und Unabhängigkeit, sind häufig sehr luxuriös ausgestattet und bieten eine attraktive Alternative für Urlaubsreisen mit dem Pkw oder dem Flugzeug. Das Problem: Der Dieselabgasskandal betrifft mittlerweile auch Wohn- und Reisemobile. In vielen dieser Fahrzeuge sind manipulierte Motoren der Hersteller Fiat und Iveco verbaut. So hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden "bei Weitem" übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache. "Das vorgenannte Gutachten und verschiedene Urteile haben den Dieselskandal bei Wohn- und Reisemobilen mittlerweile richtig in Bewegung versetzt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W....

Dieselabgasskandal der Daimler AG: Einzel-Betrugshaftungsklage besser als Musterfeststellungsklage

Mönchengladbach (ots) - Der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentrale strengt eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG an. Es geht um Schadensersatz bei Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugen mit dem Motortyp OM651. Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung rät geschädigten Verbrauchern hingegen zum Weg der Einzel-Betrugshaftungsklage für eine hohe Kompensation im Dieselabgasskandal. Der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentrale (vzbv) will eine sogenannte Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen auf den Weg bringen. Das Gericht soll die Voraussetzungen für Schadensersatz bei Mercedes-Benz-GLC- und GLK-Fahrzeugen mit dem Motortyp OM651 prüfen. Laut Verbraucherzentrale geht es hier um rund 50.000 Autos, die einen offiziellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) erhalten haben. "Der vzbv geht davon aus, dass mit der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG Verbraucherinnen und Verbraucher Schadensersatz verlangen können. Mögliche Betroffene erhalten Gewissheit darüber, ob die Daimler AG in mehreren Fahrzeugmodellen absichtlich unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv, in einer Mitteilung. "Trotz behördlicher Rückrufe bestreitet die Daimler AG bis heute, gezielt die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipuliert zu haben. Das Oberlandesgericht Stuttgart soll dies nun feststellen. Für viele betroffene Verbraucher herrscht dann endlich Rechtsklarheit." "Das klingt zunächst nach einer interessanten Lösung für betroffene Verbraucher im Dieselabgasskandal. Aber die Sammelklage bedeutet nicht, dass geschädigte Verbraucher im Dieselabgasskandal individuell entschädigt werden. Vielmehr steht zu erwarten, dass ihnen ein allgemein verhandelter Schadensersatz zugesprochen wird, der ihrem individuellen Sachverhalt nicht zwingend gerecht wird", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W....
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