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Sensationsurteil des LG Aachen: Widerrufsjoker ermöglicht kostenfreies Autofahren

Hamburg (ots) In seinem Urteil vom 23. Dezember 2021 - 1 O 175/21 - hat das Landgericht Aachen entschieden, dass ein von HAHN Rechtsanwälte vertretener Kläger aus Eschweiler sein Fahrzeug über den sogenannten Widerrufsjoker an die finanzierende Bank zurückgeben kann, ohne dass die Bank Gegenansprüche auf Ersatz des Fahrzeugwertverlusts zwischen Finanzierungsbeginn und Rückgabe hat. Den Fahrzeugkaufpreis in Höhe von 50.900,00 EUR finanzierte der Kläger im Juni 2017 über die Commerz Finanz. Bei Abschluss einer Fahrzeugfinanzierung steht Verbrauchern seit dem Jahr 2002 ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Anfang des Jahres 2020 erlangte der Kläger Kenntnis von der Widerrufsmöglichkeit unter Berufung auf Fehler in den Vertragsunterlagen und übte sein Widerrufsrecht aus. Da die BNP Paribas S.A. als Rechtsnachfolgerin der Commerz Finanz den Widerruf als unwirksam zurückwies, kam es zum Rechtsstreit vor dem Landgericht Aachen. Es fehlte an dem insoweit erforderlichen Hinweis auf die Wertersatzpflicht in der Widerrufsinformation ebenso wie in den sonstigen Vertragsunterlagen, urteilte das Landgericht Aachen überzeugend. "Die interessanten Rechtsfolgen der Fehler in den streitgegenständlichen Vertragsunterlagen sind, dass der Kläger sein Fahrzeug bei der finanzierenden Bank abgeben kann und alle Zahlungen auf den Finanzierungsvertrag zurückfordern kann", kommentiert der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. "Wenn an das jeweilige Autohaus im Rahmen des Fahrzeugerwerbs eine Anzahlung geleistet wurde, kann diese über den Widerruf ebenfalls direkt von der finanzierenden Bank verlangt werden", erklärt Anwalt Rugen weiter. Hinsichtlich der anhand der Vertragsunterlagen zu klärenden Rechtsfragen, ob ein Widerruf noch nach vielen Jahren möglich ist und welche Rechtsfolgen sich im jeweiligen Fall ergeben, bietet HAHN Rechtsanwälte aktuell kostenfreie Erstbewertungen an. Mit über 100 erstrittenen Urteilen zum Widerruf von...

Wohnmobil-Abgasskandal schlägt immer höhere Wellen Neue Abgas-Messungen, Anklage gegen Stellantis-Manager in USA, erstes Gerichtsurteil

Aufruhr in der Wohnmobil-Szene: Nach neuesten Erkenntnissen hätten hunderttausende Wohnmobile keine Zulassung erhalten dürfen. Grund: Deren Abgaswerte liegen bis zu 20-mal höher, als es die Grenzwerte gestatten. Die mit den Klassen Euro 5 oder Euro 6 zugelassenen Wohnmobile fahren faktisch als Euro-0-Fahrzeuge über die Straße, der Schadstoffausstoß liegt weit jenseits jeder Abgasnorm. Das zeigen neue, unabhängige Messungen der Deutsche Umwelthilfe. Die neuen Vorwürfe erfassen in erster Linie Wohnmobile mit Fiat- und Iveco-Motoren, womit rund 80 Prozent der in Deutschland verkauften Reisefahrzeuge betroffen wären. "Aufgrund der Messwerte liegt der Verdacht auf eine illegale Abschalteinrichtung klar auf der Hand." erläutert Dr. V. Ghendler, Rechtsanwalt und Partner der auf Verbraucherrechte spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Damit nicht genug, mittlerweile muss sich der Stellantis-Konzern, zu dem Fiat Chrysler Automobiles (FCA) gehört, auch in den USA gegen Betrugs-Vorwürfe verteidigen. Hier kam es zu Anklagen gegen hochrangige Konzernmanager. Auch betroffene Kunden in Deutschland führen bereits eine Vielzahl von Schadensersatzklagen gegen Stellantis. Vor dem Landgericht Koblenz wurde bereits einem betroffenen Kunden aufgrund seiner Klage die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zugesprochen, gegen Rückgabe des Wohnmobils. Das Gericht bestätigte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Hersteller (Az. 12 O 316/20, Versäumnisurteil). Auch ein Behalten des Wohnmobils ist nach einer Klage möglich. Experten zufolge ist die Abgasreinigung offenbar so kalibriert, dass sie genau während der Dauer eines standardisierten Testzyklus aktiv bleibt und sich anschließend abschaltet. Daraus folgen die katastrophalen Ergebnisse bei "echten" Straßen-Tests. Diese Prüfstandserkennung, auch "Cycle Beating" genannt, führte jetzt in den USA zu Anklagen gegen mindestens drei Top-Manager des aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen Stellantis-Konzerns. Den italienischen...

VW-Abgasskandal Dieselgate 2.0: Erstes Oberlandesgericht verurteilt die Volkswagen AG für die Manipulationen an der Abgassteuerung des Motorentyps EA288!

Mönchengladbach (ots) - Das Oberlandesgericht Naumburg hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Halle im VW-Dieselgate 2.0 zu Recht aufgehoben und im Sinne des geschädigten Verbrauchers entschieden. Es ist das erste Urteil eines Oberlandesgerichts zum VW-Skandalmotor EA288 mit vier Zylindern und der Abgasnorm Euro 6. Wenn irgendjemand ernsthaft behaupten wollte, Klagen im Abgasskandal gegen die Volkswagen AG um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 (Dieselgate 2.0) seien für geschädigte Verbraucher nicht aussichtsreich, muss sich nun einmal mehr eines Besseren belehren lassen. Erstmals hat ein Oberlandesgericht die Volkswagen AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadenersatz verurteilt. Das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 09.04.2021, Az.: 8 U 68/20) hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Halle (Urteil vom 19.11.2020, Az.: 5 O 90/20) ausdrücklich aufgehoben. Der geschädigte Verbraucher erhält für seinen VW Golf 2.0 TDI Highline (Erstzulassung am 4. September 2015, Erwerb am 10. Oktober 2017 mit einer Gesamtfahrleistung von 17.450 Kilometern) Schadenersatz in Höhe von 20.885,71 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 3. April 2020. Die Volkswagen AG muss 85 Prozent der Verfahrenskosten zahlen. Das Besondere: Der Kläger hatte 21.750 Euro für sein Fahrzeug gezahlt und erhält damit annähernd den gesamten Kaufpreis zurück. "Es handelt sich um das erste erfolgreiche obergerichtliche Urteil gegen die Volkswagen AG zu einem Fahrzeug, in dem ein Motor EA288 verbaut ist. Für das Fahrzeug gab es keinen amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes. Das Landgericht Halle hatte die Klage des geschädigten Verbrauchers noch fälschlicherweise abgewiesen. Diese sei hinsichtlich des behaupteten Vorliegens unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht ausreichend substantiiert gewesen", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung...

VW-Abgasskandal Dieselgate 2.0: Erstes Oberlandesgericht verurteilt die Volkswagen AG für die Manipulationen an der Abgassteuerung des Motorentyps EA288!

Mönchengladbach (ots) - Das Oberlandesgericht Naumburg hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Halle im VW-Dieselgate 2.0 zu Recht aufgehoben und im Sinne des geschädigten Verbrauchers entschieden. Es ist das erste Urteil eines Oberlandesgerichts zum VW-Skandalmotor EA288 mit vier Zylindern und der Abgasnorm Euro 6. Wenn irgendjemand ernsthaft behaupten wollte, Klagen im Abgasskandal gegen die Volkswagen AG um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 (Dieselgate 2.0) seien für geschädigte Verbraucher nicht aussichtsreich, muss sich nun einmal mehr eines Besseren belehren lassen. Erstmals hat ein Oberlandesgericht die Volkswagen AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadenersatz verurteilt. Das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 09.04.2021, Az.: 8 U 68/20) hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Halle (Urteil vom 19.11.2020, Az.: 5 O 90/20) ausdrücklich aufgehoben. Der geschädigte Verbraucher erhält für seinen VW Golf 2.0 TDI Highline (Erstzulassung am 4. September 2015, Erwerb am 10. Oktober 2017 mit einer Gesamtfahrleistung von 17.450 Kilometern) Schadenersatz in Höhe von 20.885,71 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 3. April 2020. Die Volkswagen AG muss 85 Prozent der Verfahrenskosten zahlen. Das Besondere: Der Kläger hatte 21.750 Euro für sein Fahrzeug gezahlt und erhält damit annähernd den gesamten Kaufpreis zurück. "Es handelt sich um das erste erfolgreiche obergerichtliche Urteil gegen die Volkswagen AG zu einem Fahrzeug, in dem ein Motor EA288 verbaut ist. Für das Fahrzeug gab es keinen amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes. Das Landgericht Halle hatte die Klage des geschädigten Verbrauchers noch fälschlicherweise abgewiesen. Diese sei hinsichtlich des behaupteten Vorliegens unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht ausreichend substantiiert gewesen", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung...

Garage für Dienstwagen Die Unterstellkosten sind nicht geltend zu machen

Berlin (ots) Wer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt, der kann im Regenfall die Unterstellkosten in seiner eigenen Garage nicht steuerlich geltend machen. So urteilte die Fachgerichtsbarkeit nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS. (Niedersächsisches Finanzgericht, Aktenzeichen 14 K 21/19, anhängig beim Bundesfinanzhof unter VIII R 29/20) Der Fall: Ein Arbeitnehmer durfte einen Dienstwagen nutzen, mit dem er am Abend auch nach Hause fuhr. Wie in solchen Fällen üblich, musste er sich den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung des PKW anrechnen lassen. Doch da hatte der Immobilienbesitzer eine Idee: Er versuchte, diesen geldwerten Vorteil anteilig um die auf seine Garage entfallenden Gebäudekosten zu mindern. Das Urteil: Die Finanzrichter stellten fest, dass nur Aufwendungen des Arbeitnehmers/Steuerzahlers geltend gemacht werden könnten, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen notwendig seien, um das Fahrzeug nutzen zu dürfen. Dazu zähle das Parken in der eigenen Garage normalerweise nicht. Pressekontakt: Dr. Ivonn Kappel Referat Presse Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen Tel.: 030 20225-5398 Fax : 030 20225-5395 E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung. Online Presseverteiler für Pressemitteilungen im Bereich Automobilsektor – einfach, günstig und reichweitenstark. Pressemeldung veröffentlichen

Abgasskandal der Audi AG: Wieder einmal hoher Schadenersatz für Porsche Macan S Diesel 3.0 mit Sechszylinder-Dieselmotor!

Mönchengladbach (ots) Auch für ältere Fahrzeuge ist im Dieselabgasskandal sehr ordentlicher Schadenersatz möglich. Wichtig: Mit Klagen gegen die Audi AG wegen der Manipulationen an Motoren des Typs EA897evo sollten geschädigte Verbraucher aufgrund drohender Verjährung nicht mehr allzu lange warten. Der Dieselabgasskandal hat auch das Premiumsegment voll erfasst. Wieder einmal hat ein Landgericht die Audi AG für Abgasmanipulationen an einem Porsche verurteilt. Vor dem Landgericht Siegen (Urteil vom 19.10.2021, Az.: 2 O 295/20) wurde die Audi AG verurteilt, an einen geschädigten Verbraucher 47.097,08 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. Mai 2020 und weitere 2099,76 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22. August 2020 zu zahlen. Streitgegenständlich war ein Porsche Macan S Diesel 3.0 mit sechs Zylindern und dem Dieselmotor des Typs EA897evo, der nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen ist. Der geschädigte Verbraucher hatte das Fahrzeug am 1. Dezember 2014 als Neuwagen zu einem Kaufpreis von 71.113,97 Euro erworben. Zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung betrug der Kilometerstand 84.431 Kilometer. Die Fahrzeuge vom Typ Porsche Macan S Diesel 3.0 mit der Euro 6-Motorengruppe EA897evo unterlagen einer Rückrufaktion des Kraftfahrt-Bundesamts im Jahr 2018, damit ein Software-Update am Motorsteuerungsgerät vorgenommen werden konnte. Hintergrund sei laut Gericht gewesen, dass Unregelmäßigkeiten in der Motorsteuerung-Software der Fahrzeuge im Hinblick auf die Funktionsweise des SCR-Katalysators festgestellt worden seien. Der SCR-Katalysator, der mittels einer Harnstofflösung betrieben wird, soll die Stickoxidemissionen des Fahrzeugs zu reduzieren. "Der Kläger hat vor Gericht ausreichend substantiiert dargelegt, dass vier verschiedene Aufheizstrategien in dem Porsche Macan S Diesel 3.0 vorliegen, die ausschließlich dem Zweck dienen, die...

Volkswagen: Thermofenster laut EuGH-Generalanwalt rechtswidrig / Schadensersatz-Forderungen im Dieselskandal erhalten Rückenwind

Köln (ots) - Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) laufen derzeit mehrere Verfahren zu den häufig von Autoherstellern eingesetzten "Thermofenstern". Nach dem Schlussplädoyer des Generalanwalts Athanasios Rantos vom 23.09. gilt es als sicher, dass der EuGH diese Technik als illegal einstuft. Dies wird sich vermutlich auf Millionen von Käufern auswirken, die Autos mit derartigen Abschalteinrichtungen von Volkswagen und anderen Herstellern gekauft haben. Thermofenster verfälschen Abgaswerte und sind rechtswidrig Der Generalanwalt findet in seinem Gutachten deutliche Worte für die Thermofenster. Diese sorgen dafür, dass die eingebaute Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen oder bei Fahrten in Höhenlagen abgeschaltet wird. Eine solche Technik ist grundsätzlich verboten. Es gibt zwar Ausnahmen von dem Verbot, wenn die Abgasreinigung zum Schutz des Motors vor Schäden zeitweise abgeschaltet werden muss. Doch die Hersteller nutzen diese als seltene Ausnahme gedachte Regelung als Schlupfloch. Sie nennen die stärkere Abnutzung von Teilen der Abgasrückführung als Begründung, dass eine Abschaltung der Abgasreinigung praktisch während des gesamten Winters in Europa notwendig sei. Auf diese Weise ersparen sie sich Investitionen in eine funktionstüchtige Abgasreinigung. Laut Generalanwalt Rantos unterliegen diese Bauteile aber nicht der genannten Ausnahme, da sie nicht direkt zum Motor gehörten, sondern zur Abgasreinigung. Im Übrigen sei eine solche Abschalteinrichtung auch kein nur geringfügiger Verstoß, selbst dann nicht, wenn der Kunde seine Kaufentscheidung nicht von einer illegalen Abschalteinrichtung abhängig gemacht hätte. Anwalt erläutert die Entscheidung und ihre Auswirkungen Die bundesweit tätige Verbraucherkanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ hat bereits seit Bekanntwerden des Dieselskandals betroffenen Kunden zu Schadensersatz verholfen. Dr. V. Ghendler, Partner der Kanzlei, erläutert: "Der EuGH weicht in seinem Urteil nur höchst selten von der Einschätzung des Generalanwalts ab. Wir freuen uns, dass damit wieder...

EuGH im Dieselabgasskandal: Das Thermofenster der Volkswagen AG ist unzulässig

Mönchengladbach (ots) - Ist das der nächste große Schritt im Dieselabgasskandal der Volkswagen AG? Nach Ansicht von Generalanwalt Athanasios Rantos am Europäischen Gerichtshof kann ein Thermofenster eine Abschalteinrichtung darstellen und damit gegen Europarecht verstoßen. Nachdem die Volkswagen AG lange versucht hat, geschädigte Verbraucher im Dieselabgasskandal durch fragwürdige Argumente von Betrugshaftungsklagen abzuhalten und sich vor Gericht durch bloßes Bestreiten von den Vorwürfen freizusprechen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt für einen Paukenschlag gesorgt: Generalanwalt Athanasios Rantos hat in einem Gutachten die bei Porsche und VW eingesetzten Thermofenster als sehr eingeschränkt zulässig eingestuft. Abgassysteme, bei denen die Abgasreinigung außerhalb eines vorgegebenen Temperaturbereichs und ab einer bestimmten Höhenlage gestoppt werde, verstießen gegen die europäischen Gesetze, erklärte Generalanwalt Athanasios Rantos in seinem Schlussplädoyer laut Tagesschau.de. Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge liegt dem Gutachten der Fall eines österreichischen Gerichts zugrunde. Dort wird Volkswagen von Kunden verklagte, deren Dieselfahrzeuge mit dem Skandalmotor EA189 über ein Software-Update ein Thermofenster erhielten, heißt es in dem Bericht. "Der Volkswagen AG droht also im Rechtsstreit um mutmaßlich vertragswidrige Abschalteinrichtungen eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof. Bislang hatte der Konzern immer argumentiert, dass Thermofenster dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Nach Angaben des EuGH ließ die Software höhere Stickoxid-Emissionen zu, wenn es kälter als 15 beziehungsweise wärmer als 33 Grad Celsius war oder das Auto in mehr als 1000 Höhenmetern gefahren wurde. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof schließt daraus, dass diese Thermofenster eine Abschalteinrichtung darstellen", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen...
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