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Vermietung wird unprofitabel: So können Vermieter auf Kostenexplosionen reagieren

Augsburg (ots) - Viele Menschen haben in den letzten Jahren ein Objekt gekauft - mit dem Hintergedanken, durch Vermietung die Rente aufzustocken oder nebenbei etwas dazuzuverdienen. Doch durch steigende Zinsen und anhaltende Inflation haben sich viele Käufer nun verkalkuliert. Jetzt stellen sich viele die Frage: Wie macht man sein Objekt wieder rentabel? "Wenn man es jetzt richtig anstellt, kann man mit seinem Objekt in die Kurzzeitvermietung einsteigen. Feriengäste, aber auch Business-Gäste gibt es aktuell reichlich und sie sind häufig bereit, mehr für eine schöne Ferienwohnung zu bezahlen - so kann das Objekt schnell wieder rentabel werden", erklärt Hendrik Kuhlmann. Er selbst vermietet 47 Objekte in Deutschland und anderen Ländern. In folgendem Artikel verrät er, wie man mit Ferienvermietung profitabel wird. Mehr Kosten, gleiche Einnahmen - darum wird Vermietung jetzt teurer Steigende Nebenkosten bereiten Vermietern bereits seit Längerem Sorgen. Die aktuellen Anstiege der Strom- und Gaspreise und die bereits 2021 in Kraft getretene CO2-Steuer verschlimmern dieses Problem sogar noch. Schnell kommt es vor, dass diese Ausgaben die gesamten Mieteinnahmen auffressen. Besonders hart trifft es Vermieter, deren Wohnungen noch nicht vollständig abbezahlt sind. Sie haben mehr und mehr Schwierigkeiten, Möglichkeiten zur Anschlussfinanzierung zu finden - die gebotenen Kredite warten mitunter mit deutlich gestiegenen Zinssätzen auf. Mieteinnahmen verdreifachen - mit Kurzzeitvermietung kein Luftschloss Die Kurzzeitvermietung bietet eine effektive Möglichkeit, diesen Problemen zu begegnen. Ähnlich wie in einem Hotel oder einer Pension werden Wohnungen dabei tageweise an Reisende vermietet. Die kurze Aufenthaltsdauer und der Bedarf nach einer voll möblierten Wohnung ermöglichen es dem Vermieter, erheblich höhere Preise zu rechtfertigen. Bis zu 3.000 Euro monatlich lassen sich mit einer einzigen Wohnung verdienen, deren...

Winterreifen rund 21 Prozent teurer als im Vorjahr

München (ots) - - Ganzjahresreifenpreise im Vergleich zu August 2021 um knapp 16 Prozent gestiegen - Ganzjahresreifenanteil mit 61 Prozent in Hamburg am größten, größter Zuwachs in NRW - CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Fragen zu Autoreifen Die Preise für Autoreifen sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Seit August 2021 verteuerten sich die 100 meistverkauften Winterreifen (https://reifen.check24.de/winterreifen) über CHECK24 um knapp 21 Prozent. Auch Ganzjahresreifen (https://reifen.check24.de/ganzjahresreifen) sind teurer geworden, allerdings nicht in gleichem Maß. Die Preissteigerungen betragen rund 16 Prozent. "Die weltweit gestiegenen Kosten für Rohstoffe, Transport und Energie machen sich auch bei den Preisen für Autoreifen bemerkbar", sagt Christine Mäenpää, Geschäftsführerin Autoteile bei CHECK24. "Daher sollten Verbraucher*innen unbedingt verschiedene Anbieter vergleichen. So lassen sich für den identischen Reifen bis zu 60 Prozent der Kosten sparen." Für den Winterreifen Bridgestone Blizzak LM005 215/60 R17 100H zahlen Verbraucher*innen beispielsweise 47 Prozent bzw. 444,60 Euro pro Reifensatz weniger, wenn sie den günstigsten statt den teuersten Anbieter aus dem Vergleich wählen. Auch bei anbaufertigen Kompletträdern, d. h. Reifen mit Felge (https://komplettrad.check24.de/), profitieren Verbraucher*innen von einem Preisvergleich. Für einen VW Golf VII kann man bei dem oben genannten Reifenmodell Blizzak LM005 mit einer dazu passenden RC-Design Felge insgesamt 44 Prozent oder 688,71 Euro pro Komplettradsatz sparen. Ganzjahresreifenanteil mit 61 Prozent in Hamburg am größten, größter Zuwachs in NRW Im Bundeslandvergleich (https://www.check24.de/files/p/2022/3/5/7/17965-2022-09-xx_check24_grafik_anteilganzjahresreifenbl.jpg) ist der Anteil von Ganzjahresreifen mit 61 Prozent in Hamburg am größten. Auch in Berlin (60 Prozent), Bremen (58 Prozent) und Schleswig-Holstein (53 Prozent) sind Verbraucher*innen besonders häufig mit Allwetterreifen unterwegs. In den südlicheren Bundesländern sind diese Reifen witterungsbedingt weniger beliebt. Der Anteil von Ganzjahresreifen nahm...

ADAC Autovermietung: Mietwagenpreise für Ferienregionen sinken im September

ADAC Autovermietung: Mietwagenpreise für Ferienregionen sinken im September um 19 Prozent / Durchschnittliche Wochenmiete für Ferienmietwagen im September 2022 beträgt 230 Euro weniger als im August Die Lage auf dem Ferien-Mietwagenmarkt entspannt sich im September 2022 weltweit. Das ist das Ergebnis einer Analyse der ADAC Autovermietung (https://autovermietung.adac.de). "Auch jetzt in der Nachsaison haben wir immer noch eine gute Nachfrage, allerdings konnten inzwischen die Kontingente an Mietwagen aufgestockt werden" fasst Tobias Ruoff, Geschäftsführer der ADAC Autovermietung, das Ergebnis zusammen. Durchschnittlich müssen Urlauber dieses Jahr im September etwa 230 Euro weniger für einen Ferienmietwagen bezahlen als noch im August - ein Minus von 19 Prozent. Kostete ein Mietwagen für eine Woche im beliebtesten Ferienmonat noch etwa 1.212 Euro, sind es im September 982 Euro. In den USA, dem Top-Reiseziel außerhalb Europas, liegt der Durchschnittspreis für die Buchung eines Mietwagens für eine Woche bei etwa 1.114 Euro. Im Vergleich zum August (1.281 Euro) sind das 167 Euro weniger. Für alle Kurzentschlossenen hat Tobias Ruoff einen Spar-Tipp: "Wer für den September bis zum vierten des Monats über die ADAC Autovermietung (https://autovermietung.adac.de/mietwagen/hertz/15-prozent-rabatt/)einen Mietwagen in Großbritannien, Italien, Spanien, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Tschechien oder der Slowakei bucht, kann mit Hertz nochmal 15 Prozent zusätzlich sparen." Zudem rät Ruoff bei der Buchung weiterhin auf eine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit zu achten. "Auch wenn sich die Lage im internationalen Flugverkehr im September voraussichtlich etwas normalisieren wird, bieten wir eine kostenfreie Stornierung bis Mietbeginn weiterhin als Standard an, um die finanziellen Risiken unserer Mieter möglichst klein zu halten." ADAC Mitglieder erhalten bei der ADAC Autovermietung zusätzliche Preisvorteile. Fahrzeuge können unter https://autovermietung.adac.de direkt online gebucht werden. Reservierungen sind bis kurz vor Anmietung...

7 fatale Fehler: Mit diesen No-Gos vertreiben Handwerksunternehmen potenzielle Neukunden

Hannover (ots) Handwerksunternehmen potenzielle Neukunden Mit zahlender Kundschaft steht und fällt jeder Betrieb. Umso wichtiger ist es, Neukunden zu gewinnen und an sich zu binden. Doch ein Erstgespräch ist noch lange keine Garantie für den gewünschten Auftrag. Viele Handwerksunternehmen machen genau dann Fehler, die den erhofften Neukunden abwandern lassen. "Manche Betriebe sehen hinter ihren Kunden nur den Profit - und behandeln sie auch so. Kunden merken das und flüchten dann zur Konkurrenz", sagt Marvin Flenche. Er ist Geschäftsführer der A&M Unternehmerberatung und steht Handwerksbetrieben bei der Neukundengewinnung unterstützend zur Seite. Gerne verrät er im Folgenden sieben No-Gos, mit denen Neukunden garantiert nur ein Wunsch bleiben. 1. Die Kunden werden nach dem Budget gefragt Viele Handwerker starten mit der Frage in das Beratungsgespräch, welches Budget der potenzielle Auftraggeber für die anstehenden Tätigkeiten eingeplant hat. Besser wäre es dagegen, nach konkreten Wünschen oder Ideen zu fragen, die umgesetzt werden sollen - und erst auf dieser Basis einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Ein faires Vorgehen, das zur Kundenzufriedenheit beiträgt. 2. Auftraggeber werden nicht erneut kontaktiert Doch es genügt nicht, lediglich ein Gespräch zu führen oder eine Kostenaufstellung zu übermitteln - wer die Chance verpasst, mit dem Kunden in Kontakt zu bleiben, verliert ihn oftmals. Es gilt also, den potenziellen Auftraggeber abermals anzusprechen und ihn auf das gemeinsame Vorhaben hinzuweisen. Ebenso kann natürlich erfragt werden, warum bislang kein Auftrag zustande kam. 3. Auf eine Beratung vor Ort wird verzichtet Etabliert hat sich in einigen Betrieben auch die Praxis, ein Angebot zu versenden - ohne sich vor Ort die Gegebenheiten anzusehen. Doch wie soll auf dieser Basis ein realistisches Beratungsgespräch geführt oder ein Kostenvoranschlag erstellt werden können? Firmen, die...

MPU-Berater deckt Ärzte Skandal auf

Düsseldorf (ots) - MPU-Berater deckt Ärzte Skandal auf: THC-Patienten haben keinen Versicherungsschutz - Das ist jetzt zu tun In Deutschland gibt es rund 100.000 THC-Patienten - und die meisten von ihnen wissen nicht, dass sie ohne Versicherungsschutz Auto fahren. Kommt es dann zu einem Unfall, kann das für die betroffene Person den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Denn legal fährt als Patient nur, wer ein fachärztliches Gutachten und den Segen der Führerscheinstelle hat. "Die meisten THC-Patienten werden über ihre Pflichten im Straßenverkehr nicht aufgeklärt - deshalb herrscht diese große Unwissenheit. Das ist ein absoluter Skandal und kann im Ernstfall das Leben der betroffenen Person zerstören", erklärt MPU-Berater Dustin Senebald. Gern verrät er im Folgenden, warum THC-Patienten nicht aufgeklärt werden und wie sie an das fachärztliche Gutachten gelangen. Versicherung: Beeinträchtigung muss ausgeschlossen werden Grundsätzlich schreibt jede Kfz-Versicherung vor, dass zusätzliche Nachweise über die Fahrtauglichkeit erforderlich sind, sofern diese durch die Umstände infrage gestellt werden könnte. Dies ist insbesondere bei Krankheiten und bei der Einnahme von Medikamenten der Fall, die die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Selbstredend ist dies nicht nur beim Konsum von THC so - vom Schmerzmittel bis zum frei verkäuflichen Antiallergikum enthalten zahlreiche Medikamente Wirkstoffe, die die Verkehrstauglichkeit einschränken können. Dass dies gerade bei THC zu Problemen führt, hängt vielmehr damit zusammen, dass nach einem Unfall in der Regel Bluttests durchgeführt werden. Werden dabei Spuren von THC nachgewiesen, wird dies auch der Versicherung mitgeteilt. Liegt dieser kein Nachweis vor, der die Fahrtauglichkeit bescheinigt, kann sie die Schadensregulierung verweigern. Der Patient muss in diesem Fall die kompletten Kosten für Verkehrsunfälle und deren Folgen tragen - je nach Schwere kann das durchaus den Ruin der...

Ab 1. August: Jahresvignette 2022 in Österreich lohnt nicht mehr / Bis zu 37,40 Euro Ersparnis durch Kurzzeit-Vignetten bis Jahresende / In Slowenien gilt...

München (ots) - Für Autofahrer und Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die bis Ende des Jahres regelmäßig nach Österreich reisen möchten, lohnt sich in Kürze der Kauf einer Jahresvignette nicht mehr. Die verschiedenen Kurzzeit-Vignetten stellen dort günstigere Alternativen dar. In anderen Ländern sind die Gültigkeit und die Angebotsform der Vignetten unterschiedlich: Österreich Der Preis für die Pkw-Jahresvignette beträgt 93,80 Euro, für zwei Monate 28,20 Euro und das 10-Tages-Pickerl kostet 9,60 Euro. Vielfahrer können ab August die Zeit bis Ende November mit zwei Zwei-Monats-Vignetten überbrücken. Geldersparnis gegenüber der Jahresvignette: 37,40 Euro. Bereits ab 1. Dezember 2022 ist die Jahresvignette 2023 erhältlich und gültig. Slowenien Seit dem 1. Februar 2022 gilt hier nur noch die digitale Vignette. Die Jahresvignette kostet nach wie vor 110 Euro, eine Monatsvignette 30 Euro. Neu ist zudem, dass die slowenische Jahresvignette immer 12 Monate ab dem gewünschten Beginn gültig ist (z.B. 4.2.2022 bis einschließlich 4.2.2023) und sich die Jahresvignette somit das ganze Jahr über lohnt. Schweiz Ab dem 1. August 2022 ändert sich der Verkaufspreis der Schweizer Jahresvignette. Der neue Preis beträgt nun 42 Euro (Preis bis 31.7.2022: 39 Euro). Der Kaufpreis in der Schweiz bleibt unverändert bei 40 CHF. Alle Informationen zu mautfreien Streckenabschnitten, zur digitalen Streckenmaut und zur digitalen Vignette gibt es unter https://www.adac.de/der-adac/ueber-uns-se/aktuelles/vignette-kaufen/ Produktangebot Die Klebe-Vignetten für Österreich und die Schweiz sind erhältlich in allen ADAC Geschäftsstellen, im Internet unter www.adac-shop.de sowie telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag 8 bis 20 Uhr, gebührenfrei). Die slowenische E-Vignette und die digitale Alternative zum österreichischen Pickerl sind in allen ADAC Geschäftsstelle erhältlich - nur beim Direktkauf entfällt die gesetzliche Sperrfrist, und die österreichische Vignette ist sofort gültig. Unabhängig von...

Versicherungstipp | Fahrradanhänger & Co.: Kinder sicher mitnehmen

Saarbrücken (ots) - Ob zur Kita, zum Spielplatz oder zum Ausflugsziel - Eltern nehmen kleine Kinder gerne per Fahrradanhänger, Lastenfahrrad oder Fahrradkindersitz mit. Die Sicherheit des Kindes sollte dabei immer an erster Stelle stehen. CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, gibt dazu Tipps. Eltern setzen bei Fahrten mit kleinen Kindern gerne auf das Zweirad. Kein Wunder - spart es doch oftmals Zeit und ist gleichzeitig gut für die Umwelt, die eigene Fitness, aber auch für den Geldbeutel. Doch bei allen Vorteilen schätzen 47,2 Prozent der Menschen in Deutschland das Mitnehmen von Kindern im Fahrradanhänger, mit dem Lastenfahrrad oder im Fahrradsitz als gefährlich ein. Das ergab eine aktuelle Civey-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. Der Direktversicherer der Generali in Deutschland weiß, worauf Eltern für eine sichere Fahrt achten sollten. GESETZLICHE VORGABEN BEACHTEN Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass nur Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, Kinder bis zu einem maximalen Alter von sieben Jahren mit dem Fahrrad befördern dürfen. Ein Mindestalter, ab dem ein Kind mit dem Fahrrad mitgenommen werden darf, schreibt der Gesetzgeber hingegen nicht vor. Vorgegeben ist auch, dass für Kinder besondere Sitze vorhanden sein müssen. Dabei darf nicht die Gefahr bestehen, dass das Kind mit seinen Füßen in die Radspeichen gerät. Als Prävention können Eltern hierfür beispielsweise eine entsprechende Schutzverkleidung anbringen. Speziell für Fahrradanhänger gilt: Ist dieser für die Beförderung von Kindern ausgestattet, dürfen maximal zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitfahren. Bei der Beförderung eines Kindes mit Behinderung gilt die Altersbegrenzung nicht. Eine gesetzliche Vorschrift zum Tragen eines Fahrradhelms gibt es in Deutschland nicht, auch nicht für Kinder. Doch unabhängig davon, wie das...

Fluggastrechte: Wenn der Flieger zu spät abhebt

Coburg (ots) Tipps für den Alltag Welche Rechte haben Passagiere? Welche Fakten zählen? Endlich wieder ohne Beschränkungen reisen: Viele nutzen die Chance, im Urlaub wieder fremde Länder oder Kontinente kennenzulernen. Die vermeintlich schönste Zeit im Jahr birgt trotzdem immer noch Tücken. Gerade in diesem Jahr heben viele Flugzeuge verspätet ab. Was ist zu tun, woran müssen Betroffene denken? Mit welchen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen betroffene Passagiere rechnen können, regelt die EU-Fluggastrechteverordnung. Sie greift, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist. Erreicht das Flugzeug mit mehr als dreistündiger Verspätung den Zielflughafen, haben Passagiere in der EU einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Die Entschädigungssummen bewegen sich in einem Rahmen von 250 bis 600 Euro. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt allein von der Länge der Flugstrecke ab. Der Ticketpreis spielt keine Rolle. Die Fluggastrechteverordnung ist, wie die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung mitteilt, bei Flügen anwendbar, die in der EU landen oder starten. Für ankommende Flüge gilt, dass die Airline ihren Firmensitz in der EU haben muss. Liegt er in einem Drittland, beispielsweise in den USA, gilt die Regelung nicht. Hin- und Rückflug sowie jede Teilstrecke sind gesondert zu betrachten. Ab einer dreistündigen Verspätung können Passagiere also mit einer Ausgleichszahlung rechnen, wenn nicht außergewöhnliche Umstände, wie beispielsweise extreme Wetterbedingungen oder Streik, den Start unmöglich gemacht haben. Doch selbst, wenn die Ausgleichszahlungen entfallen, sieht die Fluggastrechteverordnung vor, dass die Airline den Passagier mit Mahlzeiten, Getränken und kostenlosen Telefonaten unterstützt bzw. ihm eine Kontaktaufnahme über andere Kommunikationskanäle ermöglicht. Die Unterstützung durch die Fluggastrechteverordnung schließt notfalls auch eine kostenlose Hotelunterbringung mit ein. Um seine Rechte im Nachhinein durchsetzen zu können, muss ein Passagier Fakten auf den Tisch legen. Darum rät...
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