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Bau / Immobilien
Keller sanieren – perfekten Stauraum schaffen / Raumpotential für Eigentümer und Mieter
Köln/Kürten. (ots) - Akten, Werkzeuge, Fahrräder, oder Lebensmittelvorräte:
Nicht alles lässt sich dauerhaft in der Wohnung verstauen. Kellerräume sind dann
oft die Rettung und bieten Platz für alles, was man nicht ständig braucht. Nur
trocken sollten die Räume sein, damit sie auch ihre Funktion erfüllen können. Rund 42 Millionen Wohnungen gibt es in Deutschland. Die meisten befinden sich in
Mehrfamilienhäusern mit bis zu zehn Wohnungen, etwa ein Viertel in größeren
Wohnblocks oder Hochhäusern, ein Drittel in Einfamilienhäusern. Aber ganz egal
ob kleine Mietwohnung oder großes Eigenheim: Stauraum ist für jeden ein nicht zu
unterschätzendes Thema. Als Abstellraum sind vor allem Keller oft die
"Lebensretter". Ob Koffer, Kleidung, Lebensmittel, Werkzeug oder Fahrräder -
fast alles passt in diesen Extrastauraum. "Keller müssen trockene Wände und
Böden haben, sonst sind sie als Stauraum nur eingeschränkt oder gar nicht
nutzbar", so Diplom-Ingenieur Thomas Molitor vom Sanierungsspezialisten ISOTEC. Genau dieses Problem kennen mehr Menschen, als man gemeinhin denkt. "Allein
innerhalb der letzten fünf Jahre sind bei uns im Keller Feuchteschäden
aufgetreten", gaben 34 Prozent der Befragten an, die das Kölner
Meinungsforschungsinstitut "heute und morgen" aus Köln zu diesem Thema
interviewt hat. Um gezielt Abhilfe zu schaffen, sollte sich immer ein Fachmann die konkreten
Schäden anschauen und ein passgenaues Sanierungskonzept für nasse Böden und
Wände erarbeiten. Jeder Keller ist zu retten Ist beispielsweise der Kellerboden nass, weil Feuchtigkeit durch ihn aufsteigt,
ist eine neue Betonbodenplatte die bauphysikalische Maximallösung. Allerdings
ist sie kostspielig und aufwendig. "Eine Stahlbetonbodenplatte nachträglich
einzubauen kostet im Vergleich zu einer Bestandssanierung ungefähr das
Dreifache, dauert lange und versursacht einige Kubikmeter Bauschutt", erläutert
Diplom-Ingenieur Molitor. "Viele Betroffene entscheiden sich dann lieber für das
vermeintlich kleinere Übel und...
Allgemein
Heizen mit Gas war 2019 acht Prozent teurer als im Vorjahr
München (ots) - - Im Vergleich zum Hitzerekordjahr 2018 leichter Anstieg des
Heizbedarfs
- Verbraucher mit Ölheizung zahlten dank niedrigerer Preise nur
1,7 Prozent mehr
- Ab 2021 zusätzliche Belastung für Gas- und Heizölkunden durch
Klimapaket Obwohl 2019 ein vergleichsweise mildes Jahr war, mussten Verbraucher im
Vergleich zum Hitzerekordjahr 2018 wieder etwas mehr heizen. Dadurch stiegen die
Kosten für Haushalte mit Gasheizung gegenüber dem Vorjahr um 8,3 Prozent. Neben
den kühleren Frühlingsmonaten im Jahr 2019 sind vor allem die höheren Gaspreise
Grund für den Kostenanstieg. Gas war im Jahresmittel rund sechs Prozent teurer
als im Vorjahr.* Heizölkunden wurden durch den gestiegenen Heizbedarf weniger stark belastet.
Ihre Ölrechnung fiel lediglich 1,7 Prozent höher aus als 2018. Dafür ist der
gesunkene (Heiz-)Ölpreis verantwortlich. 2019 zahlten Verbraucher für Heizöl im
Schnitt 4,1 Prozent weniger als noch 2018. Für eine Musterfamilie, die ihr Reihenhaus mit Gas heizt, bedeutet das in
absoluten Werten eine Steigerung von 1.129 Euro auf 1.223 Euro pro Jahr.
Derselbe Haushalt mit Ölheizung musste 1.309 statt 1.288 Euro zahlen. Trotz der
größeren Kostensteigerung bei Gas zahlten Heizölkunden also mehr. Höhere Heizkosten für Verbraucher aufgrund des Klimapakets Unabhängig von der Strenge zukünftiger Winter kommen mit dem beschlossenen
Klimapaket der Bundesregierung ab 2021 zusätzliche Kosten auf Verbraucher zu.
Bei dem veranschlagten Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 zahlen Gaskunden mit
einem Verbrauch von 20.000 kWh 119 Euro mehr im Jahr, Heizölkunden sogar 158
Euro. "Weil für Heizöl höhere Emissionen als für Gas veranschlagt werden, kommen auf
Verbraucher mit Ölheizung höhere zusätzliche Kosten...
Allgemein
Baugeld günstig ins neue Jahr gestartet
München (ots) - - Bauzinsen im Januar 2020 deutlich niedriger als Anfang 2019
- Interhyp-Experten-Umfrage: Seitwärtsbewegung bei den
Kreditkonditionen in 2020
- Finanzierungstipps zum Jahresanfang Fortschritte bei den Dauerthemen Brexit und Handelsstreit haben gegen Jahresende
Bewegung in den Markt gebracht und die Konditionen für Immobilienkredite wieder
leicht ansteigen lassen. Dennoch liegt Baugeld mit zehnjähriger Zinsbindung zum
Jahresanfang 2020 noch immer unter der Ein-Prozent-Marke und ist damit rund 0,5
Prozentpunkte günstiger als Anfang 2019. "Wer 2020 eine Immobilie kaufen will
oder eine Anschlussfinanzierung benötigt, muss nicht mit hohen Zinsen rechnen. Konjunkturabkühlung, niedrige Inflation sowie politische und wirtschaftliche
Unsicherheiten hemmen zusammen mit der lockeren Geldpolitik das
Aufwärtspotenzial", erklärt Mirjam Mohr, Vorständin der Interhyp AG,
Deutschlands größtem Vermittler privater Baufinanzierungen. Auch die von
Interhyp im monatlichen Bauzins-Trendbarometer befragten Experten von zehn
deutschen Kreditinstituten rechnen mehrheitlich in den nächsten Wochen und im
weiteren Verlauf des neuen Jahres mit einer Seitwärtsbewegung beim Baugeld. Wie günstig Immobilieninteressenten im neuen Jahr finanzieren können, zeigt laut
Interhyp ein Blick zurück. Vor einem Jahr, im Januar 2019, lagen die Konditionen
für zehnjährige Darlehen bei rund 1,4 Prozent, vor fünf Jahren bei fast 2
Prozent und vor zehn Jahren bei über 4 Prozent, wie die Zins-Charts von Interhyp
zeigen. Aktuell haben sich die Konditionen wieder etwas von der Null oder gar einem
möglichen Minus wegbewegt und liegen wieder leicht über dem Allzeittief vom
Herbst 2019 - auch wenn die KfW-Bank zuletzt das Thema Förderkredite mit
Minuszinsen ins Spiel gebracht hatte. Kreditnehmer sollten das aktuelle
Zinsumfeld wohlüberlegt nutzen, raten die Finanzierungsexperten von Interhyp.
Wer noch zur Miete wohnt und sich mit den...
Allgemein
Münchener Verein: Neue Wohngebäudeversicherung
München (ots) - Die Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG bietet seit 1.
Januar 2020 eine neue WohngebäudeVersicherung in zwei Tarifen an. Insbesondere
junge oder kernsanierte Häuser können jetzt günstig versichert werden.
Inkludiert sind auch die Kosten für die Ortung von Leckagen, beispielsweise an
Rohren. Darüber hinaus leistet die Versicherung zudem bei grober Fahrlässigkeit,
im Tarif Premium bis zur Höhe der Versicherungssumme. "Höherer Schutz und in vielen Fällen ein günstigerer Beitrag: Mit diesem Ziel
ist unsere neue WohngebäudeVersicherung an den Start gegangen", betont Dr.
Martin Zsohar, COO der Münchener Verein Versicherungsgruppe und verantwortlich
für die Allgemeine Versicherung. "Bei den drei wichtigsten Schadensszenarien für
Wohngebäude, Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel, erhalten unsere Kunden
im Schadensfall sofort finanzielle Hilfe. Im schlimmsten Fall ist der komplette
Wiederaufbau des Gebäudes zum Neupreis gesichert." Bei einer Leckageortung sind in den beiden Tarifen Komfort und Premium die
Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme abgesichert. Neu ist, dass bei einem
nicht ersatzpflichtigen Leckageschaden in beiden Tarifen bis zu 1.000 Euro
bezahlt werden. Im Tarif Komfort der neuen WohngebäudeVersicherung sind
beispielsweise Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag, die Kosten zur
Beseitigung umgestürzter Bäume oder die Rückreisekosten aus dem Urlaub
abgesichert. Der Tarif Premium umfasst unter anderem auch die Kosten für die
Beseitigung von Graffitischäden am Haus, Reparatur von Bruchschäden an Gasrohren
sowie für das Wiederbepflanzen nach Feuer- und Sturmschäden. Wenn der
Rauchmelder nicht auslöst oder sogar fehlt, wird in beiden Tarifen trotzdem
geleistet. Neu ist ein gestaffelter Nachlass für Neubauten, der mit steigendem Gebäudealter
sinkt. Neue Gebäude erhalten im ersten Bezugsjahr einen Nachlass von 60 Prozent.
Dieser reduziert sich in den ersten zehn Jahren um drei Prozent und danach um
zwei Prozent bis zum Alter...
Allgemein
Ausgerechnet daheim / Wo kaum jemand mit Unfällen rechnet und sie trotzdem oft vorkommen
Berlin (ots) - In den eigenen vier Wänden fühlen sich die meisten Menschen
sicher und geschützt. Doch hier kommt es öfter zu Unfällen, als man gemeinhin
denkt - sei es im Privatleben oder im Home-Office. Der Infodienst Recht und
Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Fälle vor, die vor Gericht
entschieden werden mussten. Die Spanne reicht vom Rosenschneiden im Garten bis
zum Sturz auf dem Weg zwischen dem privaten Wohnzimmer und dem beruflich
genutzten Arbeitszimmer. Wer sich beim Benutzen eines Treppenhauses verletzt, weil er auf einer der
frisch gewischten Stufen ausgerutscht ist, der hat nicht automatisch Anspruch
auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Es kommt nach Ansicht des
Oberlandesgerichts Bamberg (Aktenzeichen 6 U 5/13) stark darauf an, ob für den
Betroffenen gut erkennbar war, dass er einen nassen, spiegelglatten Boden
betritt. Ist das der Fall, dann liegt keine Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht durch die Reinigungsfirma vor. Andernfalls muss mit
Schildern oder Absperrungen zwingend gewarnt werden. Die Verletzte hatte wegen
eines Trümmerbruchs ihres Handgelenks 10.000 Euro gefordert. Vergebens, wie das
Urteil ergab. Ein dramatischer Fall eines häuslichen Unfalls ereignete sich in
Nordrhein-Westfalen. Dort wachte eine Frau mitten in der Nacht auf, weil ihr
übel war. Sie war offensichtlich sehr benommen, denn als sie zum Lüften das
Schlafzimmerfenster öffnen wollte, stürzte sie aus dem Fenster und verletzte
sich schwer. Anschließend begehrte sie Leistungen aus ihrer Unfallversicherung.
Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I-4 U 218/11) schloss sich
der Rechtsmeinung der Assekuranz an, dass es sich hier um einen durch eine
Geistes- oder Bewusstseinsstörung ausgelösten Unfall gehandelt habe, der
vertraglich ausgeschlossen gewesen sei. Noch verheerender ging ein Unfall aus, der auf die scheinbar...
Allgemein
Tag der Immobilienwirtschaft auf der bautec 2020
Berlin (ots) - Tag der Immobilienwirtschaft am 19. Februar -
Fachveranstaltungen, Vorträge und Rundgänge für die Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft - Verleihung des Deutschen Bauherrenpreises 2020 am 19.
Februar Smart Home und digitale Gebäudebewirtschaftung, Klimaschutzziele und
Energiewende im Gebäudesektor, gesellschaftliche Akzeptanz für Wohnungsneubau -
die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft trifft sich am 19. Februar auf der bautec
in Berlin und diskutiert aktuelle und zentrale Themen der Branche. Der Tag der
Immobilienwirtschaft, der nach der erfolgreichen Premiere 2018 auf der kommenden
bautec in Berlin zum zweiten Mal stattfindet, richtet sich mit mehreren
speziellen Fachveranstaltungen, zahlreichen Vorträgen sowie geführten Rundgängen
am Messe-Mittwoch direkt an die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Steigende Mieten als Folge angespannter Wohnungsmärkte in Ballungszentren und
hohe Kostensteigerungen bei den Erstellungskosten von Wohnraum sind nur zwei
Herausforderungen, mit denen sich die Immobilienwirtschaft seit geraumer Zeit
konfrontiert sieht. Im Rahmen der Veranstaltung "Tag der Immobilie", die von
13.30 bis 17 Uhr im BAKA Forum in Halle 3.2 stattfindet, bittet der BAKA
Bundesverband Altbauerneuerung e.V. Vertreter aus Bundesministerien,
Institutionen und Universitäten zum Gespräch. Staatssekretärin Anne Katrin Bohle
aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gibt einen
Einblick, was die Regierung in Bezug auf Baugesetzbuch (BauGB) und
Gebäudeenergiegesetz (GEG) plant. Dr. Alexander Renner aus dem Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie (BMWi) zeigt Optionen auf, wie die Energiewende im
Gebäudesektor vollzogen werden kann. Weitere Referenten beim Tag der Immobilie
sind u.a. Ingeborg Esser, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen e.V., Christian Bruch, Bundesverband Freier Immobilien-
und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW), Dr. Frank Nägele, Staatssekretär für
Verwaltungs- und Infrastrukturmodernisierung, Senatskanzlei Der Regierende
Bürgermeister von Berlin und Martin Kaßler, Verband der Immobilienverwalter
Deutschland e.V. (VDIV). Wie weit der digitale...
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