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Allgemein
Ausgerechnet daheim / Wo kaum jemand mit Unfällen rechnet und sie trotzdem oft vorkommen
Berlin (ots) - In den eigenen vier Wänden fühlen sich die meisten Menschen
sicher und geschützt. Doch hier kommt es öfter zu Unfällen, als man gemeinhin
denkt - sei es im Privatleben oder im Home-Office. Der Infodienst Recht und
Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Fälle vor, die vor Gericht
entschieden werden mussten. Die Spanne reicht vom Rosenschneiden im Garten bis
zum Sturz auf dem Weg zwischen dem privaten Wohnzimmer und dem beruflich
genutzten Arbeitszimmer. Wer sich beim Benutzen eines Treppenhauses verletzt, weil er auf einer der
frisch gewischten Stufen ausgerutscht ist, der hat nicht automatisch Anspruch
auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Es kommt nach Ansicht des
Oberlandesgerichts Bamberg (Aktenzeichen 6 U 5/13) stark darauf an, ob für den
Betroffenen gut erkennbar war, dass er einen nassen, spiegelglatten Boden
betritt. Ist das der Fall, dann liegt keine Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht durch die Reinigungsfirma vor. Andernfalls muss mit
Schildern oder Absperrungen zwingend gewarnt werden. Die Verletzte hatte wegen
eines Trümmerbruchs ihres Handgelenks 10.000 Euro gefordert. Vergebens, wie das
Urteil ergab. Ein dramatischer Fall eines häuslichen Unfalls ereignete sich in
Nordrhein-Westfalen. Dort wachte eine Frau mitten in der Nacht auf, weil ihr
übel war. Sie war offensichtlich sehr benommen, denn als sie zum Lüften das
Schlafzimmerfenster öffnen wollte, stürzte sie aus dem Fenster und verletzte
sich schwer. Anschließend begehrte sie Leistungen aus ihrer Unfallversicherung.
Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I-4 U 218/11) schloss sich
der Rechtsmeinung der Assekuranz an, dass es sich hier um einen durch eine
Geistes- oder Bewusstseinsstörung ausgelösten Unfall gehandelt habe, der
vertraglich ausgeschlossen gewesen sei. Noch verheerender ging ein Unfall aus, der auf die scheinbar...
Allgemein
Tag der Immobilienwirtschaft auf der bautec 2020
Berlin (ots) - Tag der Immobilienwirtschaft am 19. Februar -
Fachveranstaltungen, Vorträge und Rundgänge für die Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft - Verleihung des Deutschen Bauherrenpreises 2020 am 19.
Februar Smart Home und digitale Gebäudebewirtschaftung, Klimaschutzziele und
Energiewende im Gebäudesektor, gesellschaftliche Akzeptanz für Wohnungsneubau -
die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft trifft sich am 19. Februar auf der bautec
in Berlin und diskutiert aktuelle und zentrale Themen der Branche. Der Tag der
Immobilienwirtschaft, der nach der erfolgreichen Premiere 2018 auf der kommenden
bautec in Berlin zum zweiten Mal stattfindet, richtet sich mit mehreren
speziellen Fachveranstaltungen, zahlreichen Vorträgen sowie geführten Rundgängen
am Messe-Mittwoch direkt an die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Steigende Mieten als Folge angespannter Wohnungsmärkte in Ballungszentren und
hohe Kostensteigerungen bei den Erstellungskosten von Wohnraum sind nur zwei
Herausforderungen, mit denen sich die Immobilienwirtschaft seit geraumer Zeit
konfrontiert sieht. Im Rahmen der Veranstaltung "Tag der Immobilie", die von
13.30 bis 17 Uhr im BAKA Forum in Halle 3.2 stattfindet, bittet der BAKA
Bundesverband Altbauerneuerung e.V. Vertreter aus Bundesministerien,
Institutionen und Universitäten zum Gespräch. Staatssekretärin Anne Katrin Bohle
aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gibt einen
Einblick, was die Regierung in Bezug auf Baugesetzbuch (BauGB) und
Gebäudeenergiegesetz (GEG) plant. Dr. Alexander Renner aus dem Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie (BMWi) zeigt Optionen auf, wie die Energiewende im
Gebäudesektor vollzogen werden kann. Weitere Referenten beim Tag der Immobilie
sind u.a. Ingeborg Esser, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen e.V., Christian Bruch, Bundesverband Freier Immobilien-
und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW), Dr. Frank Nägele, Staatssekretär für
Verwaltungs- und Infrastrukturmodernisierung, Senatskanzlei Der Regierende
Bürgermeister von Berlin und Martin Kaßler, Verband der Immobilienverwalter
Deutschland e.V. (VDIV). Wie weit der digitale...
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