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Ausgerechnet daheim / Wo kaum jemand mit Unfällen rechnet und sie trotzdem oft vorkommen

Berlin (ots) - In den eigenen vier Wänden fühlen sich die meisten Menschen sicher und geschützt. Doch hier kommt es öfter zu Unfällen, als man gemeinhin denkt - sei es im Privatleben oder im Home-Office. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Fälle vor, die vor Gericht entschieden werden mussten. Die Spanne reicht vom Rosenschneiden im Garten bis zum Sturz auf dem Weg zwischen dem privaten Wohnzimmer und dem beruflich genutzten Arbeitszimmer. Wer sich beim Benutzen eines Treppenhauses verletzt, weil er auf einer der frisch gewischten Stufen ausgerutscht ist, der hat nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Es kommt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bamberg (Aktenzeichen 6 U 5/13) stark darauf an, ob für den Betroffenen gut erkennbar war, dass er einen nassen, spiegelglatten Boden betritt. Ist das der Fall, dann liegt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Reinigungsfirma vor. Andernfalls muss mit Schildern oder Absperrungen zwingend gewarnt werden. Die Verletzte hatte wegen eines Trümmerbruchs ihres Handgelenks 10.000 Euro gefordert. Vergebens, wie das Urteil ergab. Ein dramatischer Fall eines häuslichen Unfalls ereignete sich in Nordrhein-Westfalen. Dort wachte eine Frau mitten in der Nacht auf, weil ihr übel war. Sie war offensichtlich sehr benommen, denn als sie zum Lüften das Schlafzimmerfenster öffnen wollte, stürzte sie aus dem Fenster und verletzte sich schwer. Anschließend begehrte sie Leistungen aus ihrer Unfallversicherung. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I-4 U 218/11) schloss sich der Rechtsmeinung der Assekuranz an, dass es sich hier um einen durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung ausgelösten Unfall gehandelt habe, der vertraglich ausgeschlossen gewesen sei. Noch verheerender ging ein Unfall aus, der auf die scheinbar...

Tag der Immobilienwirtschaft auf der bautec 2020

Berlin (ots) - Tag der Immobilienwirtschaft am 19. Februar - Fachveranstaltungen, Vorträge und Rundgänge für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft - Verleihung des Deutschen Bauherrenpreises 2020 am 19. Februar Smart Home und digitale Gebäudebewirtschaftung, Klimaschutzziele und Energiewende im Gebäudesektor, gesellschaftliche Akzeptanz für Wohnungsneubau - die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft trifft sich am 19. Februar auf der bautec in Berlin und diskutiert aktuelle und zentrale Themen der Branche. Der Tag der Immobilienwirtschaft, der nach der erfolgreichen Premiere 2018 auf der kommenden bautec in Berlin zum zweiten Mal stattfindet, richtet sich mit mehreren speziellen Fachveranstaltungen, zahlreichen Vorträgen sowie geführten Rundgängen am Messe-Mittwoch direkt an die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Steigende Mieten als Folge angespannter Wohnungsmärkte in Ballungszentren und hohe Kostensteigerungen bei den Erstellungskosten von Wohnraum sind nur zwei Herausforderungen, mit denen sich die Immobilienwirtschaft seit geraumer Zeit konfrontiert sieht. Im Rahmen der Veranstaltung "Tag der Immobilie", die von 13.30 bis 17 Uhr im BAKA Forum in Halle 3.2 stattfindet, bittet der BAKA Bundesverband Altbauerneuerung e.V. Vertreter aus Bundesministerien, Institutionen und Universitäten zum Gespräch. Staatssekretärin Anne Katrin Bohle aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gibt einen Einblick, was die Regierung in Bezug auf Baugesetzbuch (BauGB) und Gebäudeenergiegesetz (GEG) plant. Dr. Alexander Renner aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zeigt Optionen auf, wie die Energiewende im Gebäudesektor vollzogen werden kann. Weitere Referenten beim Tag der Immobilie sind u.a. Ingeborg Esser, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Christian Bruch, Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW), Dr. Frank Nägele, Staatssekretär für Verwaltungs- und Infrastrukturmodernisierung, Senatskanzlei Der Regierende Bürgermeister von Berlin und Martin Kaßler, Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (VDIV). Wie weit der digitale...
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