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Abgasskandal

Dieselskandal der Daimler AG: Viele verbraucherfreundliche Urteile zu Mercedes-Benz-Fahrzeugen

Mönchengladbach (ots) Bei der Daimler AG sind flächendeckend Mercedes-Benz-Dieselfahrzeuge vom Abgasskandal betroffen. Die Bandbreite der Urteile von Landes- und Oberlandesgerichten zeigt, dass der Weg über die Gerichte im Daimler-Abgasskandal der kürzeste Weg zu einer finanziellen Kompensation für geschädigte Verbraucher ist. Neben der Volkswagen AG und der Audi AG steht auch die Daimler AG seit langem im Fokus des Abgasskandals. Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Vergangenen Herbst wurde beispielsweise öffentlich, dass auch das Mercedes-Benz-Flaggschiff S-Klasse vom Dieselskandal betroffen ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in dem Premium-Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und einen überwachten Rückruf angeordnet. Davon betroffen sind die Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4MATIC. In diesen Fahrzeugen ist der Dieselmotor OM642 verbaut. Dieser wird seit März 2005 in verschiedenen Leistungsstufen hergestellt und in zahlreichen Mercedes-Baureihen eingesetzt, von vielen Modellen der C- und E-Klasse über die SUV-Modelle G, GL, GLK und ML bis hin zur R-und S-Klasse sowie dem Sprinter und dem Viano im Transportersegment. "Besonders betroffen sind neben dem OM642 auch die Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654 und OM656. Diese sind flächendeckend über alle Modellreihen hinweg verbaut. Daher entscheiden Gerichte über alle Instanzen hinweg regelmäßig verbraucherfreundlich und sprechen geschädigten Fahrzeughaltern Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde. Die Bandbreite der Urteile zeigt, dass der Weg über...

Hymer-Wohnmobil SL 704 im Abgasskandal um Fiat Ducato verwickelt Dr. Stoll & Sauer forciert Klagewelle gegen Fiat Chrysler

Die Reise- und Wohnmobilbranche wird in den Strudel des Diesel-Abgasskandals von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hineingezogen. Die meisten Hersteller der Freizeitfahrzeuge setzen beim Fahrgestell und Motor auf den Fiat Ducato. Die Multijet-Motoren im Ducato manipulieren nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamtes die Abgasreinigung. Auch Iveco ist in den Skandal verwickelt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat am Landgericht Frankenthal am 22. November 2021 Klage gegen FCA Italy eingereicht. Streitgegenständlich ist das Wohnmobil SL 704 von Hymer. Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal betroffene Verbraucher zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt. Derzeit führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen Daimler. Diesel-Klage gegen Fiat trifft Wohnmobil SL 704 von Hymer Fiat-Kunden stehen unter Schock. Auch der Autokonzern FCA hat einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal und ganz offensichtlich die Abgasreinigung in seinen Motoren so manipuliert, dass die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Darüber hinaus verkaufen Fiat und Iveco Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen. Zum Iveco Daily liegt mittlerweile ein Rückruf beim Kraftfahrt-Bundesamt vor. Damit hält der Diesel-Abgasskandal von FCA Einzug in eine gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche. Am 3. August 2020 hat Dr. Stoll & Sauer bereits die erste Klage in Deutschland im Abgasskandal gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) am Landgericht Freiburg eingereicht. Mittlerweile sind über 1000 Klagen der Kanzlei gegen FCA an deutschen Gerichten anhängig. In der aktuellen Klage steht ein Wohnmobil des Herstellers Hymer im Mittelpunkt. Hier die Fakten zur nächsten Zivilklage gegen Fiat Chrysler Automobiles Italy...

Oberlandesgericht Oldenburg positioniert sich im Dieselabgasskandal zum Restschadensersatz nach § 852 BGB

Mönchengladbach (ots) Ein aktuelles Urteil vor dem Oberlandesgericht Oldenburg zeigt, dass im Dieselabgasskandal auch für Fahrzeuge älteren Baujahrs noch Schadenersatz erstritten werden kann. Hintergrund sind die Regelungen zum Restschadensersatz nach § 852 BGB. In den Dieselabgasskandal kommt weitere Bewegung. Denn nun ist es einmal mehr klargeworden, dass auch Haltern älterer Fahrzeuge unter gewissen Umständen Schadenersatz zusteht. Hintergrund sind die Reglungen zu Ansprüchen aus § 852 BGB im Rahmen eines "Restschadensersatzanspruchs": "Nach dieser Bestimmung hat der Ersatzpflichtige selbst nach Verjährung des Schadenersatzanspruches nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben, was er durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten erlangt hat. Zu berücksichtigen ist insoweit, dass der Anspruch aus § 852 BGB weiterhin ein deliktischer Schadensersatzanspruch ist", erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde. In dem Rahmen müssen die von Autoherstellern erschlichenen finanziellen Vorteile an die Geschädigten zurückgegeben werden, und die Verjährung tritt frühestens nach zehn Jahren ab Kauf ein. Nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits deliktische Ansprüche zugesprochen hat, stehen die Schadensersatzansprüche den geschädigten Dieselkäufern aus § 852 BGB in jedem Fall zu. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat diesen Anspruch auf Restschadensersatz nach § 852 BGB bestätigt (Urteil vom 29.10.2021, Az.: 6 U 94/21 zu Az.: 6 O 2518/20 Landgericht Osnabrück). Auf die Berufung des Klägers wurde das erstinstanzliche Urteil unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und die Volkswagen AG verurteilt, an den Kläger 21.334,11 Euro...

Abgasskandal der Audi AG: Wieder einmal hoher Schadenersatz für Porsche Macan S Diesel 3.0 mit Sechszylinder-Dieselmotor!

Mönchengladbach (ots) Auch für ältere Fahrzeuge ist im Dieselabgasskandal sehr ordentlicher Schadenersatz möglich. Wichtig: Mit Klagen gegen die Audi AG wegen der Manipulationen an Motoren des Typs EA897evo sollten geschädigte Verbraucher aufgrund drohender Verjährung nicht mehr allzu lange warten. Der Dieselabgasskandal hat auch das Premiumsegment voll erfasst. Wieder einmal hat ein Landgericht die Audi AG für Abgasmanipulationen an einem Porsche verurteilt. Vor dem Landgericht Siegen (Urteil vom 19.10.2021, Az.: 2 O 295/20) wurde die Audi AG verurteilt, an einen geschädigten Verbraucher 47.097,08 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. Mai 2020 und weitere 2099,76 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22. August 2020 zu zahlen. Streitgegenständlich war ein Porsche Macan S Diesel 3.0 mit sechs Zylindern und dem Dieselmotor des Typs EA897evo, der nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen ist. Der geschädigte Verbraucher hatte das Fahrzeug am 1. Dezember 2014 als Neuwagen zu einem Kaufpreis von 71.113,97 Euro erworben. Zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung betrug der Kilometerstand 84.431 Kilometer. Die Fahrzeuge vom Typ Porsche Macan S Diesel 3.0 mit der Euro 6-Motorengruppe EA897evo unterlagen einer Rückrufaktion des Kraftfahrt-Bundesamts im Jahr 2018, damit ein Software-Update am Motorsteuerungsgerät vorgenommen werden konnte. Hintergrund sei laut Gericht gewesen, dass Unregelmäßigkeiten in der Motorsteuerung-Software der Fahrzeuge im Hinblick auf die Funktionsweise des SCR-Katalysators festgestellt worden seien. Der SCR-Katalysator, der mittels einer Harnstofflösung betrieben wird, soll die Stickoxidemissionen des Fahrzeugs zu reduzieren. "Der Kläger hat vor Gericht ausreichend substantiiert dargelegt, dass vier verschiedene Aufheizstrategien in dem Porsche Macan S Diesel 3.0 vorliegen, die ausschließlich dem Zweck dienen, die...

Dieselabgasskandal 2.0 der Volkswagen AG beim Vierzylinder-Dieselmotor EA288: Oberlandesgericht Düsseldorf nimmt Kraftfahrt-Bundesamt in die Pflicht!

Mönchengladbach (ots) Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Beweisbeschluss erlassen, mit dem das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Volkswagen mit dem Vierzylinder-Dieselmotor EA288 geklärt werden soll. Es werden wesentliche Fragen an das Kraftfahrt-Bundesamt gestellt. Das Dieselgate 2.0 rund um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 der Volkswagen AG nimmt immer weiter Fahrt auf. Jetzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I-17 U 365/20 zu Az.: 18c O 9/19 Landgericht Düsseldorf) einen interessanten Beweisbeschluss verfügt und richtet in dem Zusammenhang eine Reihe von Fragen an das Kraftfahrt-Bundesamt als für Kfz-Zulassungen verantwortliche Bundesbehörde. "Es soll damit vorrangig geklärt werden, weshalb das Kraftfahrt-Bundesamt bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug Golf VII 2.0 mit einem EA-288-Motor und der Abgasnorm Euro 6 mit vier Zylindern entschieden hat, nicht über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, obwohl das Fahrzeug bei allen Prüfzyklen außer dem Neuen Europäischen Fahrzyklus NEFZ kalt den gesetzlichen Grenzwert überschritten hat. Im Falle des RDE-Werts, also des Emissionsausstoßes im Straßenverkehr unter realen Umweltbedingungen, wird der gesetzliche Grenzwert sogar um das 3,6-fache überschritten", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde und hat den Beweisbeschluss vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erwirkt. In dem Beweisbeschluss sind weitere relevante Fragen für dieses und weitere Dieselverfahren im EA288-Komplex der Volkswagen AG enthalten. So will das Oberlandesgericht Düsseldorf folgendes wissen: Welche Funktion hat die in dem Fahrzeug programmierte Fahrkurvenerkennung (auch Zykluserkennung genannt), die die Beklagte dem Kraftfahrt-Bundesamt im Oktober 2015 offengelegt hat? Ist die Fahrkurvenerkennung bei den im Rahmen der...

Abgasskandal der Audi AG: Sensationsurteil bei Porsche Cayenne S!

Mönchengladbach (ots) Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat für einen geschädigten Verbraucher in einem Dieselverfahren gegen die Audi AG Schadenersatz über dem Kaufpreis erstritten. Zudem hat das Gericht die Gesamtlaufleistung auf 400.000 Kilometer festgelegt. Im Dieselabgasskandal der Audi AG ist wirklich ein großer Wurf gelungen: Das Landgericht Bonn (Az.: 1 O 359/20) hat die Audi AG verurteilt, an den Kläger 123.788,46 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 17. Dezember 2020 gegen Übergabe und Übereignung eines Porsche Cayenne S Diesel mit dem Dieselmotor EA898 und der Abgasnorm Euro 5 zu zahlen. Zudem wurde die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 2.735,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 17. Dezember 2020 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Der geschädigte Verbraucher hatte den Porsche Cayenne S mit 4,2 Litern Hubraum und acht Zylindern am 26. März 2014 zu einem Kaufpreis von 107.884,48 Euro erworben. Zugleich schloss der Kläger mit der Kreissparkasse Köln einen Darlehensvertrag zum Zwecke der Finanzierung des Kaufpreises mit einer Laufzeit von 15 Monaten, einer vierteljährlich zu zahlenden Darlehensrate von 6.710 Euro zuzüglich einer einmaligen Schlussrate in Höhe von 6.650 Euro. Seither zahlte der Kläger sämtliche monatlichen Darlehensraten. Die Gesamtverbindlichkeit beträgt 114.010 Euro. Zudem hat der Kläger ca. 62.500 Euro in Umbaumaßnahmen investiert. Bei Erhebung der Klage am 18. November 2020 wies das streitgegenständliche Fahrzeug einen Kilometerstand von 189.430 Kilometern auf. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde und hat das Sensationsurteil gegen die Audi AG erstritten. "Das Urteil ist insofern eine Sensation und möglicherweise ein Game-Changer...

EA288-Abgasskandal: OLG Naumburg sieht auch bei Fahrzeugen mit SCR-Katalysator unzulässige Abschalteinrichtungen

Erkrath (ots) Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Beschluss vom 19. Juli 2021 deutlich gemacht, dass es beabsichtigt, dem von der Kanzlei Rogert & Ulbrich vertretenden Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz zuzusprechen. Der Grund: Das Fahrzeug des Klägers, ein VW T6 Multivan mit dem EA288-Dieselmotor und Abgasreinigung per SCR-Katalysator, verfügt über unzulässige Abschalteinrichtungen. Das Vorhandensein dieser unzulässigen Funktionen, mit Hilfe derer in erster Linie der Prüfstand "überlistet" werden soll, konnte die Klägerseite nach Ansicht des Gerichts in hinreichender Art und Weise belegen (OLG Naumburg Beschluss vom 19.07.2021, Az. 8 U 11/21) Unterschiedliche Betriebsstrategien des SCR-Katalysators sind unzulässig I Rogert & Ulbrich schlägt VW mit den eigenen Waffen Mit Hilfe erst kürzlich veröffentlichter Volkswagen-interner Dokumente sowie einem von der VW AG selbst eingeholten Gutachten gelingt es der auf den Abgasskandal spezialisierten Verbraucherschutzkanzlei, das Gericht von dem Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen zu überzeugen. Konkret geht aus den Dokumenten nicht nur das Vorhandensein der inzwischen bekannten Fahrkurvenerkennung hervor, mit Hilfe derer das Fahrzeug selbstständig in der Lage ist, einen bevorstehenden Prüfstand zu erkennen. Auch belegen die Dokumente "schwarz auf weiß" unterschiedliche Betriebsstrategien, welche in Abhängigkeit des durch die Fahrkurvenerkennung festgestellten "Strecken-Zeit-Korridors" die Abgasrückführungsrate sowie die AdBlue-Dosierung des Fahrzeugs verändern. Ziel dieser unterschiedlichen SCR-Betriebsstrategien ist nach Überzeugung des Gerichts, die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxide auf dem Prüfstand sicher einhalten zu können. Wie sich diese auf das Emissionsverhalten des Fahrzeugs im realen Fahrbetrieb auf der Straße auswirken, könne darüber hinaus dahinstehen. Allein die Tatsache, dass diese Funktionen von vornherein einzig dazu dienten, während des Prüfstands ein abweichendes Abgasreinigungsverhalten herbeizuführen, als dies im realen Fahrbetrieb der Fall ist, sorgt bereits für eine Unzulässigkeit der Abschalteinrichtungen. "Dieselskandal...

Dieselabgasskandal der Audi AG: Oberlandesgericht mit verbraucherfreundlichem Urteil zu VW Touareg mit dem Sechszylinder-Dieselmotor des Typs EA897

Mönchengladbach (ots) Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Audi AG für die Manipulationen an einem VW Touareg mit dem Dieselmotor EA897 und der Abgasnorm Euro 6 zu Schadenersatz verurteilt und damit das Urteil des Landgerichts Mannheim aufgehoben. In einem Berufungsverfahren im Dieselabgasskandal der Audi AG hat das Oberlandesgericht Karlsruhe ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt (Az.: 8 U 32/20 zu Landgericht Mannheim Az.: 15 O 5/19). Die Audi AG wurde verurteilt, an den Kläger 29.844,12 Euro nebst jährlichen Zinsen aus 34.008,80 Euro in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 2. Februar 2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Volkswagen Touareg V6 TDI SCR 4 Motion BMT zu zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreits (beider Instanzen) wurden dem Kläger 33 Prozent und der Beklagten 67 Prozent auferlegt. Der Kläger hatte den streitgegenständlichen VW Touareg am 4. März 2017 als Gebrauchtfahrzeug mit einer Laufleistung von 26.543 Kilometern zum Gesamtpreis von 44.387 Euro erworben. Herstellerin des Fahrzeugs ist die Volkswagen AG, den im Fahrzeug verbauten Dieselmotor hat die Audi AG als Zulieferin entwickelt und hergestellt. "Der geschädigte Verbraucher hat vorgetragen, dass der Motor so bedatet sei, dass bestimmte Abgasreinigungsprozesse nur auf dem Prüfstand abliefen, um die gesetzlich geforderten Grenzwerte für Stickoxide (NOx) einzuhalten. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte für Fahrzeuge dieses Typs das Vorhandensein zweier unzulässiger Abschalteinrichtungen bemängelt. So springe im Prüfzyklus NEFZ zum einen eine sogenannte schadstoffmindernde Aufwärmstrategie an, die im realen Verkehr nicht aktiviert wird. Zum anderen werde eine Strategie eingesetzt, die die Nutzung von AdBlue unter bestimmten Bedingungen unzulässig einschränke", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei...
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