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Abgasskandal & Wirtschaftsnachrichten aus aller Welt

Abgasskandal News aus Unternehmen und Branchen

Sie lesen gerade: Pressemitteilungen zum Thema Abgasskandal

Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG nimmt weiter Fahrt auf!

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Bielefeld hat dem Dieselabgasskandal um die VW-Motorengruppe EA288 neuen Schwung verliehen und die Volkswagen AG zu Schadenersatz für einen bereits weiterverkauften Audi A3 1.6 TDI verurteilt. Immer wieder hat es bereits einen Abgesang auf die Schadenersatzpflicht der Volkswagen AG im Dieselgate 2.0 gegeben. Aber die Zeit für Betrugshaftungsklagen wegen Abgasmanipulationen an Dieselmotoren des Typs EA288 ist nicht beendet. Das zeigte jetzt einmal mehr das Landgericht Bielefeld (Urteil vom 25. Januar 2022, Az.: 9 O 102/21). Die Volkswagen AG wurde verurteilt, an die Klägerin 7.028,94 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13. Februar 2021 und weitere 800,39 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. August 2021 zu zahlen. Die geschädigte Verbraucherin hatte den Audi A3 1.6 TDI im Juli 2017 als Gebrauchtfahrzeug mit einem Kilometerstand von 30.649 Kilometer zu einem Kaufpreis von 19.300 Euro erworben und teilweise finanziert. Die Finanzierung war zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vollständig zurückgezahlt. Am 17. März 2021 hatte die Klägerin das Fahrzeug mit einem Kilometerstand von 57.794 Kilometern für 11.400 Euro verkauft. "Das Fahrzeug verfügt über einen NOx-Speicherkatalysator NSK, der während des Fahrbetriebs zunächst Stickoxide in einem Speicher einlagert und sie sodann im Rahmen einer regelmäßigen Regeneration unter Aufspaltung der Komponenten Stickstoff und Kohlendioxid freisetzt. Jede NSK-Regeneration wirkt sich auf die Schadstoffemissionen aus. Ebenfalls ist in dem Fahrzeug eine Software verbaut, welche mittels der Fahrkurvenerkennung (Zykluserkennung) die Vorkonditionierung (Precon) für die Messung auf dem Teststand im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) erkennt", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung...

Abgasskandal: Kleiner Schadenersatz auch bei Wohn- und Reisemobilen?

Mönchengladbach (ots) Für geschädigte Verbraucher im Dieselabgasskandal bei Wohn- und Reisemobilen dürfte sich mit Blick auf Wertminderungsansprüche eine weitere Möglichkeit für finanzielle Kompensation auftun. Wer in Dieselverfahren gegen Motorenhersteller klagt, erhält in der Regel den Kaufpreis des Fahrzeugs abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs zugesprochen. Es gibt aber auch eine andere Möglichkeit. Im Rahmen der Wertminderungsansprüche kann der geschädigte Verbraucher von der Beklagten den Betrag verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben hat. Das wird auch als kleiner Schadenersatz bezeichnet. Dieser wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) bereits als Möglichkeit bestätigt. Der VI. Zivilsenat hatte vergangenes Jahr entschieden (Urteil vom 6. Juli 2021, Az.: VI ZR 40/20), dass dem Käufer eines Pkw der Volkswagen AG mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, gegen den Fahrzeughersteller ein kleiner Schadensersatzanspruch (Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts") zustehen kann. "Für die Bemessung dieses kleinen Schadensersatzes ist zunächst der Vergleich der Werte von Leistung (Fahrzeug) und Gegenleistung (Kaufpreis) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich", hieß es seinerzeit beim BGH. Diese Ansicht hat das Bundesgerichtshof kürzlich aktualisiert und sich nochmals mit der Gewährung von kleinem Schadenersatz im Dieselabgasskandal befasst (Urteil vom 24. Januar 2022, Az.: VIa ZR 100/21). "Das ist unabhängig von den gefahrenen Kilometern und bezeichnet damit den Anspruch auf Ersatz des Minderwerts. Damit kann der geschädigte Verbraucher von der Beklagten den Betrag verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben hat. Beim kleinen Schadensersatz wird keine Nutzungsentschädigung fällig, während beim sogenannten großen Schadenersatz die Summe höher ausfällt, aber das Fahrzeug eben zurückgegeben werden muss und in der Regel eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zum Abzug kommt", erklärt...

Verbraucherkanzlei bezwingt Wohnmobilhersteller im Dieselskandal Erfolgreiches Schadensersatzverfahren gegen Fiat Chrysler geführt

Köln/Meiningen (ots) Jetzt kostenlos prüfen Die Rechte von Wohnmobilbesitzern bekommen im Abgasskandal deutlichen Aufwind. Eine Partnerkanzlei von halloAnwalt - die KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei - erstritt jüngst ein Schadensersatzurteil für ihren Mandanten. Das Landgericht Meiningen hat den italienischen Fahrzeughersteller Fiat Chrysler Automobiles (FCA) Italy zu einer Entschädigungssumme von rund 37.700 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt. Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung des Käufers Im konkreten Fall, des im Januar 2022 unter dem Aktenzeichen 1 O 425/21 beim LG Meiningen verkündeten Urteils, hatte ein Mandant der Verbraucherrechtskanzlei gegen den Hersteller seines Wohnmobils Schadensersatzklage eingereicht. Das Urteil bestätigte, dass der Fahrzeugbesitzer des Modells FIAT Ducato Bürstner Nexxo T 660 mit Multijet Dieselmotor der Schadstoffklasse Euro 5 gemäß § 826 BGB "vorsätzlich sittenwidrig geschädigt" worden ist. Das Gericht stellt nach Prüfung der Sachlage fest, dass unstreitig eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde. Diese Software sorgt dafür, dass das Fahrzeug gesetzeskonforme Emissionswerte auf dem Prüfstand erreicht. Im tatsächlichen Straßenverkehr liegen die Abgaswerte jedoch deutlich darüber. Dass diese Einrichtung bewusst zu Täuschungszwecken in den Dieselmotor integriert worden war, sieht das Gericht als bewiesen an. Millionenfach Fahrzeugbesitzer im Abgasskandal betroffen Nach mittlerweile knapp sechseinhalb Jahren ist deutlich geworden, dass es sich bei dem Abgasskandal um einen weitreichenden Betrug an Verbrauchern handelt. Zahlreiche Hersteller und Millionen Fahrzeuge sind seit Bekanntwerden der ersten Manipulationsvorwürfe in den Fokus internationaler Ermittlungen geraten. halloAnwalt schätzt, dass weitere Urteile folgen werden Dass nun FCA als Fahrzeughersteller und Teilezulieferer von Wohnmobilen zu Schadensersatz verurteilt wurde, leistet der Verbraucherseite deutliche Dienste. Die Verbraucherschützer von halloAnwalt werten das LG-Urteil als wegweisend in diesem Zusammenhang. "Unserer Einschätzung nach werden dem neuesten Urteil des Landesgerichts Meiningen mit großer Wahrscheinlichkeit weitere vielversprechende folgen. Wir...

Abgasskandal bei der Daimler AG: Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung bei Mercedes-Benz-Fahrzeug erkannt

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Saarbrücken zeigt sich überzeugt, dass die in einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM651 (Abgasnorm Euro 5) verwendete Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung nahezu nur unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommt. Das ist eine wichtige Weiterentwicklung für geschädigte Verbraucher. Das Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 09.04.2021; Az.: 12 O 320/19) hat in einem Dieselverfahren gegen die Daimler AG ein interessantes Grundsatzurteil gesprochen und bei einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM651 (Abgasnorm Euro 5) die bekannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung definiert, die vornehmlich unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommt. Die Daimler AG wurde konkret verurteilt, an den Kläger 17.263,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Oktober 2019 zu zahlen und 69 Prozent der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am 19. März 2021 wies das Fahrzeug eine Laufleistung von 150.890 Kilometer auf, nachdem der geschädigte Verbraucher es Ende November 2014 mit einer damaligen Laufleistung von 49.063 Kilometern zu einem Kaufpreis von 35.000 Euro mit einer Bankfinanzierung erworben hatte. "Mit dem Urteil wird, kurz gesagt, die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung benannt. Das ist eine zusätzliche Entwicklung und verknappt die Spielräume für die Daimler AG zusehends, sich aus dem Abgasskandal herauszureden. Dem Kläger steht also nach der Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt...

Wohnmobil-Abgasskandal schlägt immer höhere Wellen Neue Abgas-Messungen, Anklage gegen Stellantis-Manager in USA, erstes Gerichtsurteil

Aufruhr in der Wohnmobil-Szene: Nach neuesten Erkenntnissen hätten hunderttausende Wohnmobile keine Zulassung erhalten dürfen. Grund: Deren Abgaswerte liegen bis zu 20-mal höher, als es die Grenzwerte gestatten. Die mit den Klassen Euro 5 oder Euro 6 zugelassenen Wohnmobile fahren faktisch als Euro-0-Fahrzeuge über die Straße, der Schadstoffausstoß liegt weit jenseits jeder Abgasnorm. Das zeigen neue, unabhängige Messungen der Deutsche Umwelthilfe. Die neuen Vorwürfe erfassen in erster Linie Wohnmobile mit Fiat- und Iveco-Motoren, womit rund 80 Prozent der in Deutschland verkauften Reisefahrzeuge betroffen wären. "Aufgrund der Messwerte liegt der Verdacht auf eine illegale Abschalteinrichtung klar auf der Hand." erläutert Dr. V. Ghendler, Rechtsanwalt und Partner der auf Verbraucherrechte spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Damit nicht genug, mittlerweile muss sich der Stellantis-Konzern, zu dem Fiat Chrysler Automobiles (FCA) gehört, auch in den USA gegen Betrugs-Vorwürfe verteidigen. Hier kam es zu Anklagen gegen hochrangige Konzernmanager. Auch betroffene Kunden in Deutschland führen bereits eine Vielzahl von Schadensersatzklagen gegen Stellantis. Vor dem Landgericht Koblenz wurde bereits einem betroffenen Kunden aufgrund seiner Klage die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zugesprochen, gegen Rückgabe des Wohnmobils. Das Gericht bestätigte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Hersteller (Az. 12 O 316/20, Versäumnisurteil). Auch ein Behalten des Wohnmobils ist nach einer Klage möglich. Experten zufolge ist die Abgasreinigung offenbar so kalibriert, dass sie genau während der Dauer eines standardisierten Testzyklus aktiv bleibt und sich anschließend abschaltet. Daraus folgen die katastrophalen Ergebnisse bei "echten" Straßen-Tests. Diese Prüfstandserkennung, auch "Cycle Beating" genannt, führte jetzt in den USA zu Anklagen gegen mindestens drei Top-Manager des aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen Stellantis-Konzerns. Den italienischen...

Abgasskandal bei BMW!

Abgasskandal bei BMW!  Urteile bestätigen! Nunmehr haben erste Gerichte bestätigt, dass der Abgasskandal auch bei BMW angekommen ist. In den bisher ergangenen Entscheidungen geht es um die folgenden Modelle von BMW: BMW 118d Cabrio. BMW 25d Limousine. Erste Gerichte sehen es als erwiesen an, dass in BMW-Fahrzeugen eine illegale Abschaltvorrichtung verbaut worden ist. Wenn Sie einen BMW haben und über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie Ihre Ansprüche über uns geltend machen bzw. prüfen lassen. Wir unterstützen Verbraucher bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche bezüglich des Abgasskandals - Benzinskandals - Bußgeld u.s.w. Kontakt D.A.O. B. Müller Neuer Wall 80 20354 Hamburg 0511/260926111 anfragen@diesel-auto-opfer.de https://www.diesel-auto-opfer.de/ Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung. Weitere Auto News Themen: carpr.de Gefahr von Wildunfällen steigt im Herbst: Richtig reagieren und sicher ankommen Sonderbehandlung im Abgasskandal: Ist Deutschland eine Bananenrepublik? OLG Braunschweig hat als einziges Gericht noch nie zugunsten der Verbraucher entschieden Tanken im ersten Halbjahr: Spannbreite von 31 Cent Fahrzeug mit Motorschaden Ankauf bei Autosankauf24.de Neun Bundesländer haben jetzt Sommerferien

Abgasskandal bei BMW!

Abgasskandal bei BMW!  Urteile bestätigen! Nunmehr haben erste Gerichte bestätigt, dass der Abgasskandal auch bei BMW angekommen ist. In den bisher ergangenen Entscheidungen geht es um die folgenden Modelle von BMW: BMW 118d Cabrio. BMW 25d Limousine. Erste Gerichte sehen es als erwiesen an, dass in BMW-Fahrzeugen eine illegale Abschaltvorrichtung verbaut worden ist. Wenn Sie einen BMW haben und über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie Ihre Ansprüche über uns geltend machen bzw. prüfen lassen. Wir unterstützen Verbraucher bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche bezüglich des Abgasskandals - Benzinskandals - Bußgeld u.s.w. Kontakt D.A.O. B. Müller Neuer Wall 80 20354 Hamburg 0511/260926111 anfragen@diesel-auto-opfer.de https://www.diesel-auto-opfer.de/ Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung. Weitere Auto News Themen: carpr.de Gefahr von Wildunfällen steigt im Herbst: Richtig reagieren und sicher ankommen Sonderbehandlung im Abgasskandal: Ist Deutschland eine Bananenrepublik? OLG Braunschweig hat als einziges Gericht noch nie zugunsten der Verbraucher entschieden Tanken im ersten Halbjahr: Spannbreite von 31 Cent Fahrzeug mit Motorschaden Ankauf bei Autosankauf24.de Neun Bundesländer haben jetzt Sommerferien

Abgasskandal bei BMW!

Abgasskandal bei BMW!  Urteile bestätigen! Nunmehr haben erste Gerichte bestätigt, dass der Abgasskandal auch bei BMW angekommen ist. In den bisher ergangenen Entscheidungen geht es um die folgenden Modelle von BMW: BMW 118d Cabrio. BMW 25d Limousine. Erste Gerichte sehen es als erwiesen an, dass in BMW-Fahrzeugen eine illegale Abschaltvorrichtung verbaut worden ist. Wenn Sie einen BMW haben und über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie Ihre Ansprüche über uns geltend machen bzw. prüfen lassen. Wir unterstützen Verbraucher bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche bezüglich des Abgasskandals - Benzinskandals - Bußgeld u.s.w. Kontakt D.A.O. B. Müller Neuer Wall 80 20354 Hamburg 0511/260926111 anfragen@diesel-auto-opfer.de https://www.diesel-auto-opfer.de/ Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung. Weitere Auto News Themen: carpr.de Gefahr von Wildunfällen steigt im Herbst: Richtig reagieren und sicher ankommen Sonderbehandlung im Abgasskandal: Ist Deutschland eine Bananenrepublik? OLG Braunschweig hat als einziges Gericht noch nie zugunsten der Verbraucher entschieden Tanken im ersten Halbjahr: Spannbreite von 31 Cent Fahrzeug mit Motorschaden Ankauf bei Autosankauf24.de Neun Bundesländer haben jetzt Sommerferien
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