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Abgasskandal

Wohnmobile im Fiat-Abgasskandal: Diese Modelle sind betroffen

Berlin (ots) Der Abgasskandal hat nach den Pkw diverser Marken nun auch Wohnmobile erreicht. Im Fokus stehen aktuell die manipulierten Motoren der Marken Fiat und Iveco. Dieselmotoren dieser Hersteller bilden oft die Basis für Wohnmobile vieler Reisemobilanbieter wie Hymer, Dethleffs, Hobby, Pössl oder Knaus. Auf Halter dieser hochpreisigen Camper können nun Rückrufe, verpflichtende Nachbesserungen oder sogar Stilllegungen zukommen. Anfang 2021 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als zuständige Behörde den ersten Rückruf für Wohnmobile mit Dieselmotor. Betroffen sind Modelle, in denen der Iveco-Motor Daily verbaut ist und die zwischen 2015 und 2019 gebaut wurden. Der Grund: Der Ausstoß von gesundheits- und umweltschädlichen Stickoxiden ist im Normalbetrieb zu hoch. Unter dem Hersteller-Code 13T werden die Fahrzeuge aktuell in die Werkstätten zu einem Update gerufen. Dieser erste Rückruf ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main ermittelt seit Mitte 2020 gegen die Motoren- und Fahrzeughersteller Fiat und Iveco wegen Manipulationen an Dieselmotoren. Die Ermittler gaben im Oktober letztes Jahr bekannt, dass mehr als 200.000 Dieselfahrzeuge der Schwesterunternehmen Fiat und Iveco manipuliert sind - darunter zahlreiche Wohnmobile. Es besteht daher Grund zur Annahme, dass es nicht bei dem einen Rückruf bleiben wird. Dieselmotoren überschreiten gesetzliche Grenzwerte um ein Vielfaches Dass der Wohnmobil-Abgasskandal wahrscheinlich ein gewaltiges Ausmaß annehmen wird, liegt daran, dass die Fiat- und Iveco-Motoren in sehr vielen Fällen die Grundlage für diverse Reisemobile bilden. Camper-Anbieter wie Knaus, Dethleffs, Hymer oder Pössl ergänzen die Basis dann mit entsprechenden Aufbauten und der Ausstattung. Welcher Motor sich im eigenen Wohnmobil befindet, können die Halter in ihren Fahrzeugpapieren nachlesen. Aktuell kann man davon ausgehen, dass Dieselmotoren von Iveco und Fiat mit 2,0 bis 3,0 Liter...

Abgasskandal in der Wohn- und Reisemobilbranche: Große wirtschaftliche Nachteile bei den teuren Fahrzeugen vermeiden

Mönchengladbach (ots) Mit Blick auf den Dieselabgasskandal rund um Wohn- und Reisemobile hat sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit einem aktuellen Rückruf deutlich positioniert. Betroffen sind sehr häufig die sogenannten Luxusliner, die wirklich teuer sind. Geschädigte Verbraucher sollten sich daher auf Betrugshaftungsklagen vorbereiten. Das erste Gericht hat sich übrigens bereits eindeutig auf Seiten der geschädigten Verbraucher gestellt. Wohn- und Reisemobile sind in Deutschland äußerst beliebt. Sie stehen für Freiheit und Unabhängigkeit, sind häufig sehr luxuriös ausgestattet und bieten eine attraktive Alternative für Urlaubsreisen mit dem Pkw oder dem Flugzeug. Das Problem: Der Dieselabgasskandal betrifft mittlerweile auch Wohn- und Reisemobile. In vielen dieser Fahrzeuge sind manipulierte Motoren der Hersteller Fiat und Iveco verbaut. So hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden "bei Weitem" übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache. "Das Gutachten hat den Fiat-Dieselskandal nun richtig in Bewegung versetzt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen", erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung...

Abgasskandal in der Wohn- und Reisemobilbranche: Große wirtschaftliche Nachteile bei den teuren Fahrzeugen vermeiden

Mönchengladbach (ots) Mit Blick auf den Dieselabgasskandal rund um Wohn- und Reisemobile hat sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit einem aktuellen Rückruf deutlich positioniert. Betroffen sind sehr häufig die sogenannten Luxusliner, die wirklich teuer sind. Geschädigte Verbraucher sollten sich daher auf Betrugshaftungsklagen vorbereiten. Das erste Gericht hat sich übrigens bereits eindeutig auf Seiten der geschädigten Verbraucher gestellt. Wohn- und Reisemobile sind in Deutschland äußerst beliebt. Sie stehen für Freiheit und Unabhängigkeit, sind häufig sehr luxuriös ausgestattet und bieten eine attraktive Alternative für Urlaubsreisen mit dem Pkw oder dem Flugzeug. Das Problem: Der Dieselabgasskandal betrifft mittlerweile auch Wohn- und Reisemobile. In vielen dieser Fahrzeuge sind manipulierte Motoren der Hersteller Fiat und Iveco verbaut. So hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden "bei Weitem" übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache. "Das Gutachten hat den Fiat-Dieselskandal nun richtig in Bewegung versetzt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen", erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung...

Dieselskandal der Daimler AG: Hoher Schadenersatz in der Premiumklasse wegen Mercedes-Benz-Fahrzeugen möglich

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Dortmund hat die Daimler AG im Abgasskandal zu hohem Schadenersatz und zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 verurteilt. Das Gericht verweist auf den substantiierten Vortrag des geschädigten Verbrauchers, der das Vorliegen mehrerer Abschalteinrichtungen verdeutlicht. Die Daimler AG hat im Abgasskandal eine weitere herbe Niederlage vor dem Landgericht Dortmund (Urteil vom 03.05.2021, Az.: 7 O 265/20) kassiert. Der Autobauer muss für Manipulationen an einem Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB Schadenersatz in Höhe von 63.724,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 11. Oktober 2019 zahlen und den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro freizustellen. Ebenso trägt die Daimler AG die vollständigen Kosten des Verfahrens. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor der Kammer wies das streitgegenständliche Fahrzeug einen Kilometerstand von 52.457 auf. Der Kläger hatte das streitgegenständliche Fahrzeug am 27. Juni 2016 als Neuwagen für 80.464,30 Euro brutto erworben. "Das Gericht verweist in seiner Urteilsbegründung darauf, dass der Kläger substantiiert das Vorhandensein mehrerer Abschalteinrichtungen beziehungsweise Steuerungsmechanismen dargelegt habe, mit denen die Emissionswerte manipuliert worden seien. Im Fokus stehen typische Schlagworte wie das Thermofenster, die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und eine unzulässige Programmierung des OBD-Systems. Als Folge würden die angegebenen respektive zulässigen Werte für Stickoxide im Realbetrieb deutlich überschritten", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und...

Dieselskandal der Daimler AG: Hoher Schadenersatz in der Premiumklasse wegen Mercedes-Benz-Fahrzeugen möglich

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Dortmund hat die Daimler AG im Abgasskandal zu hohem Schadenersatz und zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 verurteilt. Das Gericht verweist auf den substantiierten Vortrag des geschädigten Verbrauchers, der das Vorliegen mehrerer Abschalteinrichtungen verdeutlicht. Die Daimler AG hat im Abgasskandal eine weitere herbe Niederlage vor dem Landgericht Dortmund (Urteil vom 03.05.2021, Az.: 7 O 265/20) kassiert. Der Autobauer muss für Manipulationen an einem Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB Schadenersatz in Höhe von 63.724,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 11. Oktober 2019 zahlen und den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro freizustellen. Ebenso trägt die Daimler AG die vollständigen Kosten des Verfahrens. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor der Kammer wies das streitgegenständliche Fahrzeug einen Kilometerstand von 52.457 auf. Der Kläger hatte das streitgegenständliche Fahrzeug am 27. Juni 2016 als Neuwagen für 80.464,30 Euro brutto erworben. "Das Gericht verweist in seiner Urteilsbegründung darauf, dass der Kläger substantiiert das Vorhandensein mehrerer Abschalteinrichtungen beziehungsweise Steuerungsmechanismen dargelegt habe, mit denen die Emissionswerte manipuliert worden seien. Im Fokus stehen typische Schlagworte wie das Thermofenster, die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und eine unzulässige Programmierung des OBD-Systems. Als Folge würden die angegebenen respektive zulässigen Werte für Stickoxide im Realbetrieb deutlich überschritten", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und...

Abgasskandal der Daimler AG: Auch der Wunderdiesel in Mercedes-Benz-Fahrzeugen des Typs OM654 betroffen?

Mönchengladbach (ots) Die Daimler AG ruft derzeit unter dem Aktionscode VS2UBELUP für ein Software-Update die Kleintransporter Viano und Vito mit dem Dieselmotor OM654 mit der Abgasnorm Euro 6d zurück. Ob in den Fahrzeugen tatsächlich unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind, ist noch nicht klar. Geschädigte Kunden sollten sich daher dringend anwaltlich beraten lassen, um einen Schaden abzuwenden. Die Daimler AG steckt bis zum Hals im Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte in den vergangenen Jahren in mehreren Aktionen verschiedene Mercedes-Benz-Fahrzeuge wegen vermeintlich unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Das sind mittlerweile nach Konzernangaben mehr als 1,4 Millionen, davon etwa 600.000 in Deutschland. Besonders betroffen sind Fahrzeuge mit den Motoren des Typs OM622, OM626, OM642, OM651 und OM656. Doch jetzt könnte sich der Dieselskandal der Daimler AG nochmals ausweiten. "Es sind nun möglichweise auch neueste Motoren des Typs OM654 betroffen. Dieser ist bislang von der Daimler AG als eine Art 'Wunderdiesel' angepriesen worden und ist als Nachfolger des OM651 Teil einer neuen, modularen Motorengeneration, die Vier- und Sechszylinder-Dieselmotoren umfasst. Der OM654 solle gerade kein Thermofenster enthalten und ist zuletzt in der Version OM654q mit der Abgasnorm Euro 6d zertifiziert worden", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde. Nun meldet die Plattform rechtecheck.de, dass die Daimler AG aktuell Mercedes-Benz-OM654-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6d zurückrufe, weil die Abgasrückführung nicht den Gesetzen entspreche. Von dem Rückruf unter dem Aktionscode VS2UBELUP für ein Software-Update sind etliche Fahrzeuge der aktuellen Baureihe...

Abgasskandal der Daimler AG: Auch der Wunderdiesel in Mercedes-Benz-Fahrzeugen des Typs OM654 betroffen?

Mönchengladbach (ots) Die Daimler AG ruft derzeit unter dem Aktionscode VS2UBELUP für ein Software-Update die Kleintransporter Viano und Vito mit dem Dieselmotor OM654 mit der Abgasnorm Euro 6d zurück. Ob in den Fahrzeugen tatsächlich unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind, ist noch nicht klar. Geschädigte Kunden sollten sich daher dringend anwaltlich beraten lassen, um einen Schaden abzuwenden. Die Daimler AG steckt bis zum Hals im Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte in den vergangenen Jahren in mehreren Aktionen verschiedene Mercedes-Benz-Fahrzeuge wegen vermeintlich unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Das sind mittlerweile nach Konzernangaben mehr als 1,4 Millionen, davon etwa 600.000 in Deutschland. Besonders betroffen sind Fahrzeuge mit den Motoren des Typs OM622, OM626, OM642, OM651 und OM656. Doch jetzt könnte sich der Dieselskandal der Daimler AG nochmals ausweiten. "Es sind nun möglichweise auch neueste Motoren des Typs OM654 betroffen. Dieser ist bislang von der Daimler AG als eine Art 'Wunderdiesel' angepriesen worden und ist als Nachfolger des OM651 Teil einer neuen, modularen Motorengeneration, die Vier- und Sechszylinder-Dieselmotoren umfasst. Der OM654 solle gerade kein Thermofenster enthalten und ist zuletzt in der Version OM654q mit der Abgasnorm Euro 6d zertifiziert worden", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde. Nun meldet die Plattform rechtecheck.de, dass die Daimler AG aktuell Mercedes-Benz-OM654-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6d zurückrufe, weil die Abgasrückführung nicht den Gesetzen entspreche. Von dem Rückruf unter dem Aktionscode VS2UBELUP für ein Software-Update sind etliche Fahrzeuge der aktuellen Baureihe...

Dieselskandal der Daimler AG: Viele verbraucherfreundliche Urteile zu Mercedes-Benz-Fahrzeugen

Mönchengladbach (ots) Bei der Daimler AG sind flächendeckend Mercedes-Benz-Dieselfahrzeuge vom Abgasskandal betroffen. Die Bandbreite der Urteile von Landes- und Oberlandesgerichten zeigt, dass der Weg über die Gerichte im Daimler-Abgasskandal der kürzeste Weg zu einer finanziellen Kompensation für geschädigte Verbraucher ist. Neben der Volkswagen AG und der Audi AG steht auch die Daimler AG seit langem im Fokus des Abgasskandals. Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Vergangenen Herbst wurde beispielsweise öffentlich, dass auch das Mercedes-Benz-Flaggschiff S-Klasse vom Dieselskandal betroffen ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in dem Premium-Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und einen überwachten Rückruf angeordnet. Davon betroffen sind die Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4MATIC. In diesen Fahrzeugen ist der Dieselmotor OM642 verbaut. Dieser wird seit März 2005 in verschiedenen Leistungsstufen hergestellt und in zahlreichen Mercedes-Baureihen eingesetzt, von vielen Modellen der C- und E-Klasse über die SUV-Modelle G, GL, GLK und ML bis hin zur R-und S-Klasse sowie dem Sprinter und dem Viano im Transportersegment. "Besonders betroffen sind neben dem OM642 auch die Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654 und OM656. Diese sind flächendeckend über alle Modellreihen hinweg verbaut. Daher entscheiden Gerichte über alle Instanzen hinweg regelmäßig verbraucherfreundlich und sprechen geschädigten Fahrzeughaltern Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde. Die Bandbreite der Urteile zeigt, dass der Weg über...
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