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Abgasskandal

Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG: VW Passat von 2017 mit Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 manipuliert!

Mönchengladbach (ots) Ein geschädigter Verbraucher erhält im Dieselabgasskandal der Volkswagen AG für die Manipulation an einem VW Passat 2.0 TDI mit dem Motor vom Typ EA288 der Euro-Norm 6 Schadenersatz fast in Höhe des Kaufpreises! Dieselgate 2.0 nimmt weiterhin an Fahrt auf. Immer mehr Gerichte in ganz Deutschland verurteilen die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nun auch zu Schadenersatz für die Abgasmanipulationen an den Vierzylinder-Dieseln des Typs EA288 (Abgasnorm Euro 6), der millionenfach über sämtliche Baureihen und Marken der Volkswagen AG hinweg eingesetzt wird. Jetzt hat das Landgericht Bielefeld (Az.: 8 O 440/20) ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil gesprochen. Es hat die Volkswagen AG verurteilt, an den Kläger 25.622,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. Dezember 2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges VW Passat 2.0 TDI zu zahlen. Darüber hinaus muss die Volkswagen AG an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.324,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Februar 2021 leisten und die Kosten des Rechtsstreits tragen. "Der Kläger hatte den VW Passat am 14. Juli 2017 als Neuwagen zum Preis von 29.615 Euro erworben. In dem Fahrzeug ist ein Motor vom Typ EA288 der Euro-Norm 6 mit NOx-Speicherkatalysator (NSK) verbaut. Es ist auch ein sogenanntes Thermofenster vorhanden. Das Fahrzeug verfügt über eine Fahrkurvenerkennung. Mit dieser Funktion kann das Fahrzeug erkennen, ob es sich auf dem Prüfstand befindet. Die Beklagte ist Herstellerin des Fahrzeugs und des Motors. Der aktuelle Kilometerstand beträgt 40.448 Kilometer", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung...

Daimler zittert im Abgasskandal: Gerichte entscheiden jetzt reihenweise für Mercedes-Kunden Wichtiges OLG-Urteil aus Frankfurt hilft tausenden Klägern

Köln (ots) Im Dieselskandal gerät Daimler immer stärker unter Druck: Unzählige Kunden verlangen Schadensersatz wegen illegaler Abgas-Manipulationen und erzielen siegreiche Urteile vor Gericht. Rückenwind erhalten sie nun auch noch durch ein sensationelles Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts vom 20. Mai 2021 (Aktenzeichen 3 U 7/20). Der Kläger kaufte 2013 eine gebrauchte E-Klasse mit dem Diesel-Motor OM 642 für 37.000 Euro. Später zeigte sich, dass in dem Auto diverse technische Einrichtungen enthalten sind, die für eine Abschaltung der Abgasreinigung sorgen. Das LG Frankfurt hatte sich mit dieser Frage aber gar nicht näher befasst und die Klage des Kunden abgewiesen. Das war vorschnell, wie das OLG entschied. Die Begründungen des Klägers waren so konkret und schlüssig, dass die Abweisung ein "wesentlicher Verfahrensfehler" war, so das OLG. Daher muss das LG Frankfurt neu verhandeln, nach der Rüge durch das OLG diesmal mit deutlich besseren Vorzeichen für den Kläger. OLG Frankfurt zeigt sich deutlich verbraucherfreundlicher "Sensationell daran ist, dass das OLG Frankfurt in einem vorherigen Verfahren für Daimler entschieden hatte, doch jetzt seine Meinung geändert hat. Denn seitdem sind viele neue Beweise hinzugekommen, die es den Klägern jetzt deutlich erleichtern, im Mercedes-Abgasskandal Recht zu bekommen." erläutert Verbraucheranwalt Dr. V. Ghendler von der Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ, die bundesweit tausende Mandanten im Abgasskandal gegen Daimler und andere Hersteller vertritt. Für das Fahrzeug E 350 CDI Coupé gibt es keinen offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Daher bewertete das Landgericht Frankfurt die Vorwürfe als "ins Blaue hinein". Doch in der Klage war detailliert beschrieben, wie die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung genau darauf zugeschnitten ist, Abgastests zu bestehen, während auf der Straße stark erhöhte Abgaswerte vorliegen. Daimler konnte...

Kraftfahrt-Bundesamt kündigt Schritte gegen Fiat-Wohnmobile an Schon bald erste Stilllegungen im Wohnmobil-Abgasskandal?

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wird im Wohnmobil-Dieselskandal gegenüber Fiat bzw. Stellantis einschreiten. Das kündigte KBA-Chef Richard Damm jetzt gegenüber der Deutschen Umwelthilfe (DUH) an. Die Behörde hatte gewaltige Überschreitungen der Abgas-Grenzwerte bei Fiat-Wohnmobilen festgestellt, die nur das Ergebnis illegaler Manipulationen sein können. Um diese schnellstmöglich zu verhindern, kann sie Maßnahmen bis hin zu Rückrufen und Stilllegungen beschließen. Damit dürfte die trügerische Ruhe für Besitzer von Wohnmobilen auf Fiat-Basis bald beendet sein. Auf die Verantwortlichen für die illegale Technik rollt eine Klagewelle zu. Fiat-Abgasskandal schwelt mindestens seit 2016 Bereits 2016 gab es stichhaltige Hinweise auf die dreisten Manipulationen bei Wohnmobilen und Transportern auf Basis des Fiat Ducato. Auch das KBA hatte davon Kenntnis, doch man entschied sich, die Verantwortung abzugeben und hoffte, dass italienische Behörden etwas unternehmen würden. Diese blieben tatenlos, dadurch wurden jahrelang hunderttausende Käufer der kostspieligen Reisemobile weiter getäuscht. Abschalteinrichtungen bei Fiat-Wohnmobilen Immer wieder kam es seitdem zu Messungen, die zuverlässig zum gleichen Ergebnis kamen: Massive Überschreitungen der Grenzwerte bei giftigen Stickoxiden, teilweise wurden 1900 % der zulässigen Menge an NOx ermittelt. Laut dem aktuellen Schreiben an die DUH führte das KBA auch eigene Messungen durch, die diese Ergebnisse bestätigten. "Dass der Dieselskandal auch Wohnmobile erfasst, ist also spätestens jetzt eine Tatsache" erläutert Dr. V. Ghendler, Rechtsanwalt und Partner der auf Verbraucherrechte spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Wie aber konnten Fahrzeuge mit solchen Messwerten überhaupt eine Zulassung erhalten? "Hier kann es nur eine Antwort geben: Illegale Abschalteinrichtungen sorgen dafür, dass die Abgasreinigung nur gerade so lange läuft, um den Abgastest zu bestehen.", so lautet die Einschätzung von Dr. V. Ghendler. Auch das KBA nennt die Ursache für die Überschreitungen in...

Dieselskandal der Daimler AG: Erfolgreiche Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt

Das Landgericht Frankfurt am Main muss ein Dieselverfahren neu verhandeln. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das klägerische Vorbringen bezüglich eines arglistig verschwiegenen Sachmangels beziehungsweise wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung als schlüssig erklärt und die Verteidigungsstrategie der Daimler AG damit ausgehebelt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat sich deutlich im Dieselabgasskandal positioniert (Urteil vom 20.05.2021, Az.: 3 U 7/20) und auf Berufung eines geschädigten Verbrauchers das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 03.12.2020, Az.: 2-14 O 243/19) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das zuständige Landgericht zurückverwiesen. Der Kläger hatte im Juli 2013 einen gebrauchten Mercedes-Benz E 350 CDI Coupé mit einem Kilometerstand von 26.024 für 37.000 Euro erworben. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM642 ausgestattet. In dem Verfahren vor dem Landgericht hatte der geschädigte Verbraucher detailliert dargelegt, dass das Fahrzeug mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet sei. So gebe es eine Motorsteuerung-Software, die ein enges Temperaturfenster erkenne, das der Temperatur beim Durchfahren des Prüfzyklus entspreche. Wenn das entsprechende Temperaturfenster erkannt werde, werde die Abgasreinigung durch Abgasrückführung, Abgasnachbehandlung oder anderen Maßnahmen gegenüber der Abgasreinigung, die in anderen Temperaturfenstern erfolge, erheblich intensiviert und optimiert. "Zusätzlich kommt eine sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zum Einsatz. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, die erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Trifft dies zu, sorgt diese Regelung dafür, dass der gesamte Kühlkreislauf möglichst lange kühl gehalten wird. "Abschalteinrichtungen wie Thermofenster bei der Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen oder eben auch Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelungen sind grundsätzlich unzulässig. Das hat die EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Schlussantrag zu einem vielbeachteten Verfahren am Europäischen Gerichtshof EuGH klargemacht. Entscheidend bei dem EuGH-Verfahren ist die Aussage,...

Dieselskandal der Daimler AG: Viele verbraucherfreundliche Urteile zu Mercedes-Benz-Fahrzeugen

Mönchengladbach (ots) Bei der Daimler AG sind flächendeckend Mercedes-Benz-Dieselfahrzeuge vom Abgasskandal betroffen. Die Bandbreite der Urteile von Landes- und Oberlandesgerichten zeigt, dass der Weg über die Gerichte im Daimler-Abgasskandal der kürzeste Weg zu einer finanziellen Kompensation für geschädigte Verbraucher ist. Neben der Volkswagen AG und der Audi AG steht auch die Daimler AG seit langem im Fokus des Abgasskandals. Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Vergangenen Herbst wurde beispielsweise öffentlich, dass auch das Mercedes-Benz-Flaggschiff S-Klasse vom Dieselskandal betroffen ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in dem Premium-Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und einen überwachten Rückruf angeordnet. Davon betroffen sind die Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4MATIC. In diesen Fahrzeugen ist der Dieselmotor OM642 verbaut. Dieser wird seit März 2005 in verschiedenen Leistungsstufen hergestellt und in zahlreichen Mercedes-Baureihen eingesetzt, von vielen Modellen der C- und E-Klasse über die SUV-Modelle G, GL, GLK und ML bis hin zur R-und S-Klasse sowie dem Sprinter und dem Viano im Transportersegment. "Besonders betroffen sind neben dem OM642 auch die Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654 und OM656. Diese sind flächendeckend über alle Modellreihen hinweg verbaut. Daher entscheiden Gerichte über alle Instanzen hinweg regelmäßig verbraucherfreundlich und sprechen geschädigten Fahrzeughaltern Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde. Die Bandbreite der Urteile zeigt, dass der Weg über...

Abgasskandal der Daimler AG: Auch der Wunderdiesel in Mercedes-Benz-Fahrzeugen des Typs OM654 betroffen?

Mönchengladbach (ots) Die Daimler AG ruft derzeit unter dem Aktionscode VS2UBELUP für ein Software-Update die Kleintransporter Viano und Vito mit dem Dieselmotor OM654 mit der Abgasnorm Euro 6d zurück. Ob in den Fahrzeugen tatsächlich unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind, ist noch nicht klar. Geschädigte Kunden sollten sich daher dringend anwaltlich beraten lassen, um einen Schaden abzuwenden. Die Daimler AG steckt bis zum Hals im Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte in den vergangenen Jahren in mehreren Aktionen verschiedene Mercedes-Benz-Fahrzeuge wegen vermeintlich unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Das sind mittlerweile nach Konzernangaben mehr als 1,4 Millionen, davon etwa 600.000 in Deutschland. Besonders betroffen sind Fahrzeuge mit den Motoren des Typs OM622, OM626, OM642, OM651 und OM656. Doch jetzt könnte sich der Dieselskandal der Daimler AG nochmals ausweiten. "Es sind nun möglichweise auch neueste Motoren des Typs OM654 betroffen. Dieser ist bislang von der Daimler AG als eine Art 'Wunderdiesel' angepriesen worden und ist als Nachfolger des OM651 Teil einer neuen, modularen Motorengeneration, die Vier- und Sechszylinder-Dieselmotoren umfasst. Der OM654 solle gerade kein Thermofenster enthalten und ist zuletzt in der Version OM654q mit der Abgasnorm Euro 6d zertifiziert worden", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde. Nun meldet die Plattform rechtecheck.de, dass die Daimler AG aktuell Mercedes-Benz-OM654-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6d zurückrufe, weil die Abgasrückführung nicht den Gesetzen entspreche. Von dem Rückruf unter dem Aktionscode VS2UBELUP für ein Software-Update sind etliche Fahrzeuge der aktuellen Baureihe...

Dieselskandal der Daimler AG: Hoher Schadenersatz in der Premiumklasse wegen Mercedes-Benz-Fahrzeugen möglich

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Dortmund hat die Daimler AG im Abgasskandal zu hohem Schadenersatz und zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 verurteilt. Das Gericht verweist auf den substantiierten Vortrag des geschädigten Verbrauchers, der das Vorliegen mehrerer Abschalteinrichtungen verdeutlicht. Die Daimler AG hat im Abgasskandal eine weitere herbe Niederlage vor dem Landgericht Dortmund (Urteil vom 03.05.2021, Az.: 7 O 265/20) kassiert. Der Autobauer muss für Manipulationen an einem Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB Schadenersatz in Höhe von 63.724,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 11. Oktober 2019 zahlen und den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro freizustellen. Ebenso trägt die Daimler AG die vollständigen Kosten des Verfahrens. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor der Kammer wies das streitgegenständliche Fahrzeug einen Kilometerstand von 52.457 auf. Der Kläger hatte das streitgegenständliche Fahrzeug am 27. Juni 2016 als Neuwagen für 80.464,30 Euro brutto erworben. "Das Gericht verweist in seiner Urteilsbegründung darauf, dass der Kläger substantiiert das Vorhandensein mehrerer Abschalteinrichtungen beziehungsweise Steuerungsmechanismen dargelegt habe, mit denen die Emissionswerte manipuliert worden seien. Im Fokus stehen typische Schlagworte wie das Thermofenster, die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und eine unzulässige Programmierung des OBD-Systems. Als Folge würden die angegebenen respektive zulässigen Werte für Stickoxide im Realbetrieb deutlich überschritten", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und...

Abgasskandal in der Wohn- und Reisemobilbranche: Große wirtschaftliche Nachteile bei den teuren Fahrzeugen vermeiden

Mönchengladbach (ots) Mit Blick auf den Dieselabgasskandal rund um Wohn- und Reisemobile hat sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit einem aktuellen Rückruf deutlich positioniert. Betroffen sind sehr häufig die sogenannten Luxusliner, die wirklich teuer sind. Geschädigte Verbraucher sollten sich daher auf Betrugshaftungsklagen vorbereiten. Das erste Gericht hat sich übrigens bereits eindeutig auf Seiten der geschädigten Verbraucher gestellt. Wohn- und Reisemobile sind in Deutschland äußerst beliebt. Sie stehen für Freiheit und Unabhängigkeit, sind häufig sehr luxuriös ausgestattet und bieten eine attraktive Alternative für Urlaubsreisen mit dem Pkw oder dem Flugzeug. Das Problem: Der Dieselabgasskandal betrifft mittlerweile auch Wohn- und Reisemobile. In vielen dieser Fahrzeuge sind manipulierte Motoren der Hersteller Fiat und Iveco verbaut. So hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden "bei Weitem" übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache. "Das Gutachten hat den Fiat-Dieselskandal nun richtig in Bewegung versetzt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen", erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung...
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