BGH-Urteil zu VW-Abgasskandal: Grundlage für weitere Betrugshaftungsklagen

Mönchengladbach (ots) – Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung stellt mit Blick auf das an 25. Mai ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs dessen große Bedeutung für Klagen gegen VW im Rahmen von „Dieselgate 2.0“ (Dieselmotor EA288) heraus.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Montag, 25. Mai, ein sehr wichtiges Urteil im sogenannten VW-Diesel-Abgasskandal verkündet. Gut viereinhalb Jahre nach Aufdeckung des VW-Dieselskandals ist dies das erste höchstrichterliche Urteil (Az. VI ZR 252/19). Im Mittelpunkt des vielbeachteten Prozesses stand die Frage, ob VW mit der illegalen Abschalteinrichtung in Millionen Diesel-Fahrzeugen die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und ihnen Schadenersatz schuldet – und wenn ja, in welcher Höhe. Das Ergebnis: Volkswagen ist vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzern grundsätzlich zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, also wegen auch strafrechtlich relevanten Betruges verpflichtet. Auf den Kaufpreis müssen sich Kläger aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

In der entsprechenden Pressemitteilung des BGH heißt es: „Der Kläger ist veranlasst durch das einer arglistigen Täuschung gleichstehende sittenwidrige Verhalten der Beklagten eine ungewollte vertragliche Verpflichtung eingegangen. Darin liegt sein Schaden, weil er ein Fahrzeug erhalten hat, das für seine Zwecke nicht voll brauchbar war. Er kann daher von der Beklagten Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs verlangen. Dabei muss er sich aber die Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, weil er im Hinblick auf das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot nicht bessergestellt werden darf, als er ohne den ungewollten Vertragsschluss stünde.“

„Damit hat der BGH endgültig die Rechtmäßigkeit der Nutzungsentschädigung bestätigt. Auch wenn dies für betroffene Verbraucher natürlich bedauerlich ist, bedeutet es lediglich einen gewissen finanziellen Abschlag bei der Rückgabe ihres Dieselfahrzeugs. Aber das Urteil schafft auch Klarheit für die zahlreichen weiteren Verfahren in diesem Kontext. Die Gerichte können sich jetzt bei ihren Entscheidungen am BGH orientieren. Es ist also eine weitere Flut von verbraucherfreundlichen Urteilen zu erwarten“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de ). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Der Jurist weist auch auf die weitreichenden Folgen des Urteils hin. Immerhin sei dieses als der grundlegende Meilenstein für die Betrugshaftung von Volkswagen auch bei allen Fällen des Nachfolgemotors EA288 zu sehen. „Denn auch dieser Euro 6-Diesel, der als vermeintlich sauberer Vierzylinder-Antrieb in vielen Millionen Autos des Volkswagen-Konzerns über alle Marken hinweg verbaut worden ist, verfügt über eine sittenwidrige Zykluserkennung. Käufer dieser Fahrzeuge haben daher das Recht auf Schadenersatz gegenüber Volkswagen.“

Für Dr. Gerrit W. Hartung steht die Manipulation des EA288-Euro 6-Diesel für „Dieselgate 2.0“. „Die Schadenersatzklagen gegenüber VW werden daher nochmals an Fahrt aufnehmen. Im Vergleich zur Manipulation des EA189 ist der jetzige Komplex nochmals umfangreicher.“ Der Rechtsanwalt verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine im Januar vor dem BGH (Az.: VIII ZR 57/19) erstrittene Entscheidung gegen die Daimler AG (Mercedes-Benz). Das Urteil besagt, dass Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden können. „Das gilt auch dann, wenn kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegt. Vielmehr ist das Gericht laut dem BGH gehalten, ein angebotenes Sachverständigengutachten auch einzuholen, da ansonsten der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt wird“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung. Das von ihm erstrittene BGH-Urteil gegen Daimler sei eine fundamentale Grundlage wegen der angenommenen Beweislastumkehr für die nun folgenden Verfahren rund um „VW-Dieselgate 2.0“.

Der Rechtsanwalt ist sich auch sicher, dass der Bundesgerichtshof im Jahr 2020 noch weitere Grundsatzurteile im Abgasskandal fällen wird. Dabei werde es um die deliktischen Entziehungszinsen und die Verjährung der EA189-Schadensersatzansprüche gehen. Betroffene sollten also nicht mehr zu lange warten, ihr Recht durchzusetzen, betont Dr. Gerrit W. Hartung.

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Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
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