Lösung im StVO-Chaos: Der neue Bußgeldkatalog steht / Verkehrsminister einigen sich auf höhere Bußgelder

Berlin (ots) – Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 28. April 2020 brachte viel Ärger mit sich und die Bundesländer setzten schlussendlich den neuen Bußgeldkatalog wegen eines Formfehlers aus. Monatelang diskutierten Politiker daher über eine neue StVO sowie mögliche Sanktionen. Heute gab es einen überraschenden Durchbruch. Die Verkehrsminister der Länder haben sich mit dem Bundesverkehrsminister Scheuer auf einen neuen Bußgeldkatalog verständigt. Was das für die Verkehrsteilnehmer bedeutet und welche Änderungen für Fahrer von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht damit einhergehen, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de.

Bußgelder bis zu 800 Euro

Er ist da, der neue Bußgeldkatalog. Diskutiert wurden viele Optionen, von der Rückkehr zum alten Katalog über die ausschließliche Beseitigung des Formfehlers hin zu abgewandelten Sanktionen.

Die für viele Kraftfahrer vermutlich wichtigsten Punkte sind die Regelungen zu drohenden Fahrverboten sowie die Bußgelder bei Tempoverstößen. Wer ein 30er-Schild innerorts übersieht (Augenblicksversagen) muss den Führerschein, anders als in der letzten Novelle angestrebt, in Zukunft nicht sofort abgeben. Ein Fahrverbot wird erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerorts und ab 36 km/h außerorts fällig. Auf die erweiterte Warnschuss-Regelung wird also verzichtet. Außerorts gilt wie bisher § 4 Absatz 2 Satz 2 BKatV. Demnach wird ein Fahrverbot in der Regel im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h verhängt. Auch auf die angedachte Gefahrenstellenregelung vor Schulen, Kindergärten oder Baustellen aus dem letzten Vorschlag wird scheinbar verzichtet.

„Dies ist tatsächlich ein Punkt, den wir in der neuen StVO grundsätzlich begrüßt hätten“, erklärt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de. „Hier hat man die Chance vertan besonders schützenswerte Gruppen vor zu schnell fahrenden Verkehrsteilnehmern zu bewahren. Unserer Erfahrung nach wird an diesen Stellen aber selten schwerpunktmäßig überwacht. Stattdessen gibt es nun allgemein höhere Bußgelder, die für die Kommunen einen fragwürdigen wirtschaftlichen Anreiz schaffen. Damit bleibt abzuwarten, ob zukünftig an Gefahrenstellen geblitzt wird oder an den Stellen, an denen sich mehr verdienen lässt.“

Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen haben sich im Vergleich zum ursprünglichen Bußgeldkatalog nahezu verdoppelt, wie man auch an den Bußgeldern innerorts sieht. Punkte und Fahrverbote bleiben hingegen, wie gehabt. Bis zum Spätsommer 2021 soll der neue Bußgeldkatalog in Kraft treten.

Innerorts:

– Bis zu 10 km/h: 30 Euro
– 11-15 km/h: 50 Euro
– 16-20 km/h: 70 Euro
– 21-25 km/h: 1 Punkt und 115 Euro
– 26-30 km/h: 1 Punkt, 180 Euro (1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung)
– 31-40 km/h: 2 Punkte, 260 Euro und 1 Monat Fahrverbot
– 41-50 km/h: 2 Punkte, 400 Euro und 1 Monat Fahrverbot
– 51-60 km/h: 2 Punkte, 560 Euro und 2 Monate Fahrverbot
– 61-70 km/h: 2 Punkte, 700 Euro und 3 Monate Fahrverbot
– Über 70 km/h: 2 Punkte, 800 Euro und 3 Monate Fahrverbot

„Ein positiver Aspekt ist, wie man bereits an den Verstößen innerorts sieht, dass es keinen „Geschwindigkeitsrabatt“ wie beim letzten Vorschlag mehr gibt“, sagt Jan Ginhold dazu. „Damit wird der Vorwurf, dass es nur um Abzocke der „kleinen Leute“ geht, etwas gemildert. Im Unterschied zu der fehlenden Verhältnismäßigkeit zwischen Sanktionen bei geringeren und höheren Geschwindigkeitsverstößen, wurde nun die Verhältnismäßigkeit, wie man auch an den Sanktionen außerorts sieht, wiederhergestellt.“

Außerorts:

– Bis zu 10 km/h: 20 Euro
– 11-15 km/h: 40 Euro
– 16-20 km/h: 60 Euro
– 21-25 km/h: 1 Punkt und 100 Euro
– 26-30 km/h: 1 Punkt und 150 Euro (1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung)
– 31-40 km/h: 1 Punkt, 200 Euro (1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung)
– 41-50 km/h: 2 Punkte, 320 Euro und 1 Monat Fahrverbot
– 51-60 km/h: 2 Punkte, 480 Euro und 1 Monat Fahrverbot
– 61-70 km/h: 2 Punkte, 600 Euro und 2 Monate Fahrverbot
– Über 70 km/h: 2 Punkte, 700 Euro und 3 Monate Fahrverbot

„Allerdings reicht es leider nicht aus, die Bußgelder zu erhöhen. Die Bußgeldstellen müssen sicherstellen, dass Bußgeldverfahren fehlerfrei sind. Denn oft genug gibt es Defizite. Es wird auch die Belastung der Gerichte steigen. Höhere Sanktionen werden zu mehr Einsprüchen führen und die Richter fordern schon jetzt mehr Personal. Vielleicht sollte man da etwas weiterdenken“, so Ginhold weiter.

Weitere Änderungen der StVO betreffen das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten in zweiter Reihe sowie auf Schutzstreifen. Dafür werden künftig 110 Euro fällig. Weiterhin wurde auch der Rettungsgasse mehr Wichtigkeit beigemessen. Derjenige, der keine bildet, bekommt nun neben 200 Euro Bußgeld auch ein Fahrverbot aufgedrückt. Darüber hinaus wurde auch das Bußgeld für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz auf 55 Euro angehoben. Ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge ist ebenfalls eingeführt worden. Das Bußgeld beträgt 55 Euro.

Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing, PR und Verwaltung
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell

PrNews24
PrNews24https://www.prnews24.com
PRNews24 ist ein etabliertes Online-Presseportal für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen, Fachartikeln und Unternehmensnews. Seit 2012 unterstützt PRNews24 Unternehmen, Agenturen und Einzelpersonen dabei, ihre Botschaften effizient und reichweitenstark zu verbreiten. Mit einem weitreichenden Netzwerk aus Partnerportalen und einer hohen Sichtbarkeit auf Suchmaschinen bietet PRNews24 eine leistungsstarke Plattform für digitale PR, Content-Marketing und Online-Kommunikation.

Passende Themen

Personalmanagement im Autohaus: Strategien zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften

Die Suche nach qualifiziertem Personal stellt eine der größten Herausforderungen für Autohäuser dar. Die richtigen Strategien zur Rekrutierung und Bindung von Mitarbeitern sind entscheidend, um die Zukunftsfähigkeit der Betriebe zu gewährleisten. Hier erfahren Sie, wie Autohäuser erfolgreich Personalmanagement betreiben können.

Defekte Autos verkaufen – die besten Tipps für Fahrzeughalter mit Motorschaden und wie Sie den höchsten Wert erzielen

Fahrzeuge mit Motorschaden haben oft einen Ruf als wertlos, aber das muss nicht der Fall sein. Hier finden Sie nützliche Tipps, um Ihr Auto mit Motorschaden zu verkaufen und wie Sie den besten Preis erzielen können. Nutzen Sie die Fachkenntnisse von speziellen Ankäufern, um eine schnelle Lösung zu finden.

Motorschaden Ankauf und Export: Erfahren Sie mehr über internationale Märkte

Defekte Fahrzeuge haben auch auf internationalen Märkten einen Wert. Erfahren Sie, wie der Ankauf in Verbindung mit Exportmöglichkeiten Ihre Verkaufschancen erhöht. Wir beleuchten die Prozesse der internationalen Vermarktung von Fahrzeugen mit technischen Defekten.

Der Markt für Gebrauchtwagen und Unfallfahrzeuge in Gelsenkirchen: So erzielen Sie den besten Verkaufspreis

Der Markt für Gebrauchtwagen und Unfallfahrzeuge boomt in Gelsenkirchen. Lernen Sie, wie Sie Ihr Fahrzeug erfolgreich verkaufen können, unabhängig von seinem Zustand. Wir geben Ihnen wertvolle Einblicke und Tipps für die Preisgestaltung.

Car Vision Fleet Group stellt verwöhnenden VIP Shuttle Service zum Champions League Finale in München bereit

Zur UEFA Champions League 2024/25 in München ermöglicht die Car Vision Fleet Group einen verwöhnenden VIP Shuttle Service, der auf die Bedürfnisse von hochkarätigen Gästen und Sponsoren zugeschnitten ist. Angesichts der Verwendung von erstklassigen Mercedes-Benz Limousinen wird auch die Anreise zu diesem sportlichen Event zu einem Highlight. Jedes Detail dieses Services informiert über den hohen Standard, den die Car Vision Fleet Group setzt.

Effizienter Autoankauf in Ennepetal: Ihre Fragen und unsere Antworten zum erfolgreichen Verkauf Ihres Fahrzeugs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Autoankauf in Ennepetal. Der Artikel bietet wertvolle Informationen, die Ihnen helfen, den Verkaufsprozess besser zu verstehen. Lassen Sie sich mit diesen Insights inspirieren!

Ähnliche Artikel

EVG-NRW: Landesvorstand warnt vorm Tod auf Raten der Verkehrswende – Keine Verkehrswende ohne Bahn

Nordrhein-Westfalens Landesvorstand der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) fordert die Umsetzung der Verkehrswende. Wenn Deutschland die Verkehrswende noch ernst meint, muss endlich konsequent gehandelt werden!...

Bahntechnik-Seminare: HDT bringt grundlegendes Know-how auf die Schiene

HDT Seminare für Profis und Einsteiger HDT Bahntechnik-Seminare:(Essen, Januar 2024) Weder regelmäßige Unpünktlichkeiten, Zugausfälle noch Streiks können darüber hinwegtäuschen, dass die Eisenbahn eines der unverzichtbarsten,...

Letzte Chance zur Bewerbung für den German SDG-Award 2023 & UNIDO Innovation Award bis zum 2. Oktober

Der German SDG-Award wird in offizieller Partnerschaft mit der UN-Organisation UNIDO verliehen. Der Senat der Wirtschaft Deutschland und die UNIDO setzen sich gemeinsam mit dem...