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Versicherung

Mikromobilitätsversicherer Laka kommt mit Cyklaer und Porsche Ventures nach Deutschland

London / Berlin (ots) - - Mit der Unterstützung von Porsche Ventures startet Laka, der Versicherer für Mikromobilität, in Deutschland - Der deutsche Launch-Partner, die Marke Cyklaer von Porsche Digital, arbeitet mit dem preisgekrönten InsurTech zusammen, um integrierte digitale Versicherungsprodukte anzubieten - Die weitere Expansion in Europa positioniert Laka als den führenden Versicherer für Mikromobilität, der mit seinem einzigartigen kollektiven Ansatz den Versicherungsabschluss für Privatpersonen und Unternehmen verändert Laka (www.laka.co), das InsurTech für Mikromobilität, ist nach einem Investment von Porsche Ventures, der Risikokapitalabteilung der Porsche AG, in Deutschland gestartet. Damit expandiert der preisgekrönte Fahrradversicherungs-Disruptor weiter in Europa, um Radfahrer:innen und Unternehmen einen faireren, kollektiven Versicherungsansatz bieten zu können. Laka positioniert sich mit einem neuartigen, gemeinschaftlichen Versicherungsmodell, indem es Kund:innen nur die tatsächlichen Kosten der im Vormonat eingereichten Schadensfälle in Rechnung stellt. So profitieren Versicherte von niedrigeren Preisen bei weniger Schadensfällen, während Mitglieder durch einen monatlichen Preisdeckel vor höheren Schäden im Kollektiv geschützt werden. Die Kosten werden durch Laka's einzigartiges, technologiegestütztes, tagesaktuelles Preis- und Risikomodell gesenkt. Versicherte erhalten volle Transparenz darüber, wohin ihr Geld jeden Monat fließt. Viel fairer als herkömmliche Versicherungsmodelle. Tobias Taupitz, Gründer und CEO von Laka, sagt zum Start: "Ich freue mich mit Laka in Deutschland, meiner Heimat und unserem fünften Markt, zu starten. Da ich in der Nähe von Stuttgart aufgewachsen bin, hätte ich mir keinen besseren Startpartner als Cyklaer, mit seinen wunderschön designten e-Gravel Bikes, wünschen können. Ich freue mich, Privatnutzer:innen und Unternehmen in Deutschland eine technologiegestützte, fairere Versicherung anbieten zu können." Die technischen Innovationen von Laka sind der Grund, warum sich die für ihre intelligenten digitalen Funktionen und ihr Design bekannte E-Bike-Marke Cyklaer...

Versicherungsschutz auf Festivals: Drei Tipps für einen sicheren Festivalsommer 2022

Frankfurt am Main (ots) Versicherungsschutz auf Festivals Laute Musik, bunte Outfits und ausgelassenes Tanzen - in diesem Sommer ist es nach zwei pandemiegeprägten Jahren endlich wieder möglich, Festivals zu besuchen. Und die erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit: Laut der aktuellen Verbrauchs- und Medienanalyse aus dem Jahr 2021 besuchen knapp 4,8 Millionen Personen in Deutschland mindestens einmal pro Monat ein Konzert oder ein Festival . In der diesjährigen Festivalsaison stehen beispielsweise noch das Wacken Open Air, das Nature One und das SonneMondSterne Festival an. Doch bei all der Euphorie und zwischen feiernden Menschenmassen kann auch mal etwas schief gehen. Egal ob ein umgeknickter Fuß beim Tanzen, ein gestohlenes Handy oder ein Kratzer im Autolack - die Expert:innen des digitalen Versicherungsmanagers CLARK geben Tipps, wie man gut versichert durch den Festivalsommer 2022 kommt. Tipp 1: Unfallversicherung Bei der großen Vorfreude auf ein Festival will keiner an sie denken: die Unfallgefahr. Auch wenn das Feiern in erster Linie Spaß bringen soll, können große Menschenmassen und ein erhöhter Alkoholpegel die Verletzungsgefahr erhöhen. Ob ein unglücklicher Schubser im Moshpit oder im Gedränge umgeknickt - eine ernsthafte Verletzung auf einem Festival kann einem mehr als nur das Wochenende vermiesen. "Demnach kann es sich als sinnvoll erweisen, vor dem Festival sicherzustellen, dass man eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, um sich gegen bleibende Schäden nach einem Unfall finanziell abzusichern. Zudem sollte man sich auch vor längeren Krankheitsfällen mit einer Krankentagegeldversicherung absichern, damit auch nach einer längeren Ausfallzeit bei der Arbeit nicht das Gehalt gekürzt wird", so Dr. Marco Adelt, COO und Co-Gründer von CLARK. Tipp 2: Handyversicherung Auf ein Festival sollten nur die nötigsten Wertsachen mitgenommen und...

MPU-Berater deckt Ärzte Skandal auf

Düsseldorf (ots) - MPU-Berater deckt Ärzte Skandal auf: THC-Patienten haben keinen Versicherungsschutz - Das ist jetzt zu tun In Deutschland gibt es rund 100.000 THC-Patienten - und die meisten von ihnen wissen nicht, dass sie ohne Versicherungsschutz Auto fahren. Kommt es dann zu einem Unfall, kann das für die betroffene Person den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Denn legal fährt als Patient nur, wer ein fachärztliches Gutachten und den Segen der Führerscheinstelle hat. "Die meisten THC-Patienten werden über ihre Pflichten im Straßenverkehr nicht aufgeklärt - deshalb herrscht diese große Unwissenheit. Das ist ein absoluter Skandal und kann im Ernstfall das Leben der betroffenen Person zerstören", erklärt MPU-Berater Dustin Senebald. Gern verrät er im Folgenden, warum THC-Patienten nicht aufgeklärt werden und wie sie an das fachärztliche Gutachten gelangen. Versicherung: Beeinträchtigung muss ausgeschlossen werden Grundsätzlich schreibt jede Kfz-Versicherung vor, dass zusätzliche Nachweise über die Fahrtauglichkeit erforderlich sind, sofern diese durch die Umstände infrage gestellt werden könnte. Dies ist insbesondere bei Krankheiten und bei der Einnahme von Medikamenten der Fall, die die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Selbstredend ist dies nicht nur beim Konsum von THC so - vom Schmerzmittel bis zum frei verkäuflichen Antiallergikum enthalten zahlreiche Medikamente Wirkstoffe, die die Verkehrstauglichkeit einschränken können. Dass dies gerade bei THC zu Problemen führt, hängt vielmehr damit zusammen, dass nach einem Unfall in der Regel Bluttests durchgeführt werden. Werden dabei Spuren von THC nachgewiesen, wird dies auch der Versicherung mitgeteilt. Liegt dieser kein Nachweis vor, der die Fahrtauglichkeit bescheinigt, kann sie die Schadensregulierung verweigern. Der Patient muss in diesem Fall die kompletten Kosten für Verkehrsunfälle und deren Folgen tragen - je nach Schwere kann das durchaus den Ruin der...

Versicherungstipp | Fahrradanhänger & Co.: Kinder sicher mitnehmen

Saarbrücken (ots) - Ob zur Kita, zum Spielplatz oder zum Ausflugsziel - Eltern nehmen kleine Kinder gerne per Fahrradanhänger, Lastenfahrrad oder Fahrradkindersitz mit. Die Sicherheit des Kindes sollte dabei immer an erster Stelle stehen. CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, gibt dazu Tipps. Eltern setzen bei Fahrten mit kleinen Kindern gerne auf das Zweirad. Kein Wunder - spart es doch oftmals Zeit und ist gleichzeitig gut für die Umwelt, die eigene Fitness, aber auch für den Geldbeutel. Doch bei allen Vorteilen schätzen 47,2 Prozent der Menschen in Deutschland das Mitnehmen von Kindern im Fahrradanhänger, mit dem Lastenfahrrad oder im Fahrradsitz als gefährlich ein. Das ergab eine aktuelle Civey-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. Der Direktversicherer der Generali in Deutschland weiß, worauf Eltern für eine sichere Fahrt achten sollten. GESETZLICHE VORGABEN BEACHTEN Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass nur Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, Kinder bis zu einem maximalen Alter von sieben Jahren mit dem Fahrrad befördern dürfen. Ein Mindestalter, ab dem ein Kind mit dem Fahrrad mitgenommen werden darf, schreibt der Gesetzgeber hingegen nicht vor. Vorgegeben ist auch, dass für Kinder besondere Sitze vorhanden sein müssen. Dabei darf nicht die Gefahr bestehen, dass das Kind mit seinen Füßen in die Radspeichen gerät. Als Prävention können Eltern hierfür beispielsweise eine entsprechende Schutzverkleidung anbringen. Speziell für Fahrradanhänger gilt: Ist dieser für die Beförderung von Kindern ausgestattet, dürfen maximal zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitfahren. Bei der Beförderung eines Kindes mit Behinderung gilt die Altersbegrenzung nicht. Eine gesetzliche Vorschrift zum Tragen eines Fahrradhelms gibt es in Deutschland nicht, auch nicht für Kinder. Doch unabhängig davon, wie das...

Die sieben wichtigsten Tipps zur Mietwagenbuchung

München (ots) Die sieben wichtigsten Tipps zur Mietwagenbuchung In einigen Bundesländern haben die Sommerferien bereits begonnen, in anderen stehen sie noch an. Damit mit dem Mietwagen in den Ferien alles glatt geht, hat CHECK24 Tipps zur Buchung, Abholung und Rückgabe zusammengestellt und erklärt die richtige Verwendung hilfreicher Vergleichsfilter. Im ersten Teil geht es um die sieben wichtigsten Hinweise zur Buchung: 1. Ausreichender Versicherungsschutz: Bei der Mietwagenbuchung empfiehlt CHECK24 einen umfassenden Versicherungsschutz mit einer Haftpflicht-Deckungssumme von mindestens einer Million Euro/Dollar und ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall. Je nach Angebot zahlen Verbraucher*innen entweder im Schadenfall keine Selbstbeteiligung an den Vermieter vor Ort oder sie bekommen die Selbstbeteiligung nachträglich zurückerstattet. Leistungsstarke Angebote mit "Premium Schutz" versichern zusätzlich Schäden an Glas und Reifen. 2. Faire Tankregelung: Mit der verbraucherfreundlichen Tankregelung "voll-voll" zahlen Kund*innen nur für den Sprit, den sie auch tatsächlich verfahren, und vermeiden so die meist teure Betankung durch den Vermieter. 3. Gute Kundenbewertungen: Der Filter "Gute Kundenbewertung" hilft Verbraucher*innen, besonders service-orientierte Anbieter zu finden. 4. Sofortige Verfügbarkeit: Der CHECK24-Filter "Sofort verfügbar" garantiert das Fahrzeug auch bei kurzfristigen Buchungen. 5. Mietwagenstationen außerhalb des Flughafens: Einige Vermieter haben ihre Stationen nicht direkt am Flughafen, bieten aber einen kostenlosen Shuttle zur Anmietstation in der Nähe. Ein Vergleich lohnt sich, denn in der Regel sind diese Anbieter etwas günstiger. 6. Uhrzeit von Abholung und Rückgabe: Auch angebrochene Tage müssen Mietwagenkund*innen voll zahlen. CHECK24 empfiehlt ihnen daher, den Wagen immer erst für die Uhrzeit zu buchen, zu der sie ihn tatsächlich benötigen. 7. Zusatzkosten: Für Extras wie Einwegfahrten, zusätzliche Fahrer*innen oder Navis fallen je nach Anbieter unterschiedlich hohe Zusatzkosten an. Kund*innen sollten schon bei der Buchung festlegen, welche Extras sie benötigen. Persönliche...

E-Bike-Boom in Deutschland – so sichern Sie Ihr Rad ideal ab

Frankfurt (ots) E-Bike-Boom in Deutschland E-Bike ist nicht gleich E-Bike: So verschieden sind die Typen und Preise Einfach praktisch: Deshalb sind vor allem Lastenräder gerade so beliebt Optimaler Schutz: Mit der richtigen Versicherung auf alle Eventualitäten vorbereitet Fahrräder mit Elektro-Antrieb erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit. Rund zwei Millionen E-Bikes wurden 2021 in Deutschland verkauft. Der Zweirad-Industrie-Verband geht davon aus, dass der E-Bike-Bestand in Deutschland mittlerweile über acht Millionen liegt. Das Radfahren mit elektrischer Unterstützung ist den Deutschen auch einiges wert; durchschnittlich immerhin 3.000 Euro. Umso wichtiger ist es, die guten Stücke optimal zu versichern. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erklären, weshalb E-Bike nicht gleich E-Bike ist, welche Versicherungen jetzt ratsam sind und warum Lastenräder aktuell so beliebt sind. Das richtige Modell: Allgemein werden unter dem Begriff E-Bike alle Fahrräder zusammengefasst, die über einen elektrischen Motor verfügen. Unterschieden wird zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec, wobei vor allem das Pedelec beliebt ist. Bei diesen Modellen kommt der Elektromotor nur zum Einsatz, wenn man parallel selbst in die Pedale tritt. Bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h gilt das Pedelec noch als Fahrrad. Das S-Pedelec erreicht höhere Geschwindigkeiten. Deshalb gilt es rechtlich als Kleinkraftrad, für das neben einer Kfz-Haftpflicht auch ein Kennzeichen und ein Führerschein benötigt werden. Fahren darf man nur auf der Straße. Die dritte Variante, die E-Bikes, werden, je nachdem, wann sich der Motor abschaltet, entweder als Mofa oder als Kleinkraftrad kategorisiert. Ansonsten greifen die gleichen Bestimmungen wie beim S-Pedelec. Auch die aktuell äußerst beliebten Lastenräder gibt es in diesen verschiedenen Kategorien. Wer sich ein Lasten-E-Bike zulegen will, muss teilweise viel Geduld aufbringen, bevor der Hersteller liefert. Kein Wunder: Vor allem...

Diebstahl im Schwimmbad ist oft nicht versichert

R+V-Infocenter: Wertgegenstände besser einschließen Wiesbaden, 6. Juli 2022. Bei hochsommerlichen Temperaturen locken Freibäder und Badeseen. Doch zwischen den Badegästen sind dort auch Kriminelle unterwegs - auf der Suche nach Geld, Handys und Schmuck. Was viele nicht wissen: Einfacher Diebstahl ist nicht versichert, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. "Auf der Liegewiese oder am Badestrand sind Geld, Handy und Schmuck oft längere Zeit unbeaufsichtigt, etwa während des Schwimmens. Und genau das wissen auch die Kriminellen", sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung. "Offen herumliegende Wertgegenstände sind praktisch eine Einladung zum Diebstahl und deshalb nicht über die Hausratversicherung abgedeckt." Zwar schließen viele Policen einen Außenversicherungsschutz mit ein. "Doch dieser gilt nicht, wenn die Wertsachen in der Badetasche, in den Schuhen oder unter dem Strandlaken aufbewahrt werden", erklärt Günter. Nicht nur der Verlust schmerzt, auch die Wiederbeschaffung von gestohlenen Papieren oder Handydaten ist für die Geschädigten mühsam. Wertsachen besser einschließen Die R+V-Expertin rät deshalb, möglichst wenig Bargeld mitzunehmen. Auch unnötige Ausweise, Bankkarten oder teurer Schmuck sollten zu Hause bleiben. Auf jeden Fall sollten Badefans ihre Wertsachen im Auge behalten oder einschließen. Gerade in Schwimmbädern gibt es inzwischen oft Schließfächer. "Wenn die Fächer im Freien sind, ist es für Kriminelle schwer, unbemerkt ein Schloss zu knacken", sagt Günter. "Werden Fächer in einem geschlossenen Gebäude aufgebrochen, gilt das als Einbruchdiebstahl, und der ist normalerweise über die Hausratversicherung abgedeckt." Anders sieht es aus, wenn klassische Wertgegenstände wie Geld oder Schmuck aus dem parkenden Auto gestohlen werden. Das zahlt die Versicherung grundsätzlich nicht. Günter: "Es ist also keine gute Alternative, Geldbörse und Handy im Auto liegenzulassen - vor allem nicht offen." Weitere Tipps...

Fluggastrechte: Wenn der Flieger zu spät abhebt

Coburg (ots) Tipps für den Alltag Welche Rechte haben Passagiere? Welche Fakten zählen? Endlich wieder ohne Beschränkungen reisen: Viele nutzen die Chance, im Urlaub wieder fremde Länder oder Kontinente kennenzulernen. Die vermeintlich schönste Zeit im Jahr birgt trotzdem immer noch Tücken. Gerade in diesem Jahr heben viele Flugzeuge verspätet ab. Was ist zu tun, woran müssen Betroffene denken? Mit welchen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen betroffene Passagiere rechnen können, regelt die EU-Fluggastrechteverordnung. Sie greift, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist. Erreicht das Flugzeug mit mehr als dreistündiger Verspätung den Zielflughafen, haben Passagiere in der EU einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Die Entschädigungssummen bewegen sich in einem Rahmen von 250 bis 600 Euro. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt allein von der Länge der Flugstrecke ab. Der Ticketpreis spielt keine Rolle. Die Fluggastrechteverordnung ist, wie die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung mitteilt, bei Flügen anwendbar, die in der EU landen oder starten. Für ankommende Flüge gilt, dass die Airline ihren Firmensitz in der EU haben muss. Liegt er in einem Drittland, beispielsweise in den USA, gilt die Regelung nicht. Hin- und Rückflug sowie jede Teilstrecke sind gesondert zu betrachten. Ab einer dreistündigen Verspätung können Passagiere also mit einer Ausgleichszahlung rechnen, wenn nicht außergewöhnliche Umstände, wie beispielsweise extreme Wetterbedingungen oder Streik, den Start unmöglich gemacht haben. Doch selbst, wenn die Ausgleichszahlungen entfallen, sieht die Fluggastrechteverordnung vor, dass die Airline den Passagier mit Mahlzeiten, Getränken und kostenlosen Telefonaten unterstützt bzw. ihm eine Kontaktaufnahme über andere Kommunikationskanäle ermöglicht. Die Unterstützung durch die Fluggastrechteverordnung schließt notfalls auch eine kostenlose Hotelunterbringung mit ein. Um seine Rechte im Nachhinein durchsetzen zu können, muss ein Passagier Fakten auf den Tisch legen. Darum rät...
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