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Versicherung

Tennis für alle: Deutscher Tennis Bund und Generali schließen Kooperationsvertrag auf drei Jahre

München (ots) - Generali bewegt Deutschland: Generali als führender Sponsor im deutschen Laufsport weitet Engagement auf Tennis aus und motiviert Menschen zu mehr Bewegung - Generali und der Deutsche Tennis Bund wollen gemeinsam den Zugang zum Tennis erleichtern und mehr Menschen für Sport und Gesundheit begeistern - Spitzensportlerin und Generali-Markenbotschafterin Angelique Kerber macht sich für Tennis als Breitensport stark Die Generali Deutschland AG baut ihre erfolgreiche Sponsoring-Strategie "Generali bewegt Deutschland" weiter aus und schließt einen dreijährigen Kooperationsvertrag mit dem Deutschen Tennis Bund. Durch das partnerschaftliche Engagement sollen mehr Menschen für Tennis begeistert und die Zugangshürden zu diesem Sport abgebaut werden. Mit der Initiative "Generali bewegt Deutschland" konnten bereits Tausende für den Laufsport gewonnen werden. Dass nun auch Tennis als weiteres sportliches Highlight hinzukommt, entspricht dem Bestreben von Europas größtem Versicherer, auf gesundheitliche Prävention durch Bewegung und Gemeinschaft im Alltag zu setzen. Giovanni Liverani, Vorstandsvorsitzender der Generali Deutschland AG, sagt dazu: "Wir sind von der positiven Wirkung des Sports in der gesundheitlichen Prävention überzeugt, denn wir wollen nicht nur im Schadenfall für unsere Kunden da sein - als verlässlicher Lifetime-Partner wollen wir sie durch das Leben begleiten. Ich freue mich, dass wir mit dem Deutschen Tennis Bund einen Partner haben, der unser Ziel unterstützt, den Sport zu den Menschen zu bringen, und sie zum Mitmachen motiviert. Gemeinsam mit unserer Markenbotschafterin Angelique Kerber setzen wir uns für eine gesundheitsbewusstere Gesellschaft ein, um die Erfolge von 'Generali bewegt Deutschland' weiter auszubauen." MENSCHEN FÜR TENNIS UND GESUNDHEIT BEGEISTERN Der Deutsche Tennis Bund gewinnt mit der Generali Deutschland...

Finanzsektor setzt auf Robotic Process Automation – Bedeutung von höherer Qualität und Effizienz in Geschäftsprozessen steigt

Münster (ots) - Die Mehrheit der Banken und Versicherer in Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH) hat laut einer Studie von zeb die Bedeutung von Robotic Process Automation (RPA) für die Digitalisierung der eigenen Geschäftsmodelle erkannt. RPA-Software ermöglicht es, menschliches Verhalten nachzuahmen und regelbasierte Geschäftsprozesse zu automatisieren. Die erfolgreiche Anwendung von RPA kann den Grundstein für den Einsatz weiterer Technologien wie künstlicher Intelligenz (KI) im Finanzsektor bilden. Im Detail beschäftigen sich aktuell rund 64 % der Unternehmen aktiv mit dieser Technologie, und ca. 53 % der Banken und Versicherer in der DACH-Region haben bereits Prozesse mithilfe von RPA erfolgreich umgesetzt. Mit dem Einsatz von RPA verfolgen die Studienteilnehmer hauptsächlich Effizienz- und Qualitätsziele wie beispielsweise die Schaffung von Freiraum für wertstiftende Tätigkeiten, die Erhöhung der Bearbeitungsgeschwindigkeit oder die Vermeidung von Fehlern. Hauptanwendungsbereich der Techno-logie ist bisher das Backoffice, wobei die Autoren der Studie ausführen, dass Robotic Pro-cess Automation daneben auch in weiteren Funktionsbereichen wie in der IT, dem Rech-nungswesen oder im Vertrieb Effizienz- und Qualitätsgewinne ermöglichen kann. So sind 64 % der Befragten der Überzeugung, dass RPA kein Hype, sondern eine nachhaltige Zukunftstechnologie ist, deren weitere Implementierung binnen 18 Monaten geplant ist. Ebenfalls 64 % der Befragten gehen davon aus, dass der Einsatz von künstlicher Intelli-genz als nächste technologische Entwicklungsstufe folgen wird und planen diesbezügli-che Umsetzungen in den nächsten anderthalb Jahren. Christian Peltzer, Manager bei zeb, führt aus: "Unsere Studie zeigt, Robotic Process Automation ist ein geeignetes Instrument zur Automatisierung von Geschäftsprozessen im Finanzsektor. Banken und Versicherer haben das Potenzial von RPA mehrheitlich erkannt, und erfolgreiche Institute zeigen, dass Effizienzvorteile tatsächlich auch realisiert werden können. Aus unserer Sicht fehlt es allerdings...

Münchener Verein: Neue Wohngebäudeversicherung

München (ots) - Die Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG bietet seit 1. Januar 2020 eine neue WohngebäudeVersicherung in zwei Tarifen an. Insbesondere junge oder kernsanierte Häuser können jetzt günstig versichert werden. Inkludiert sind auch die Kosten für die Ortung von Leckagen, beispielsweise an Rohren. Darüber hinaus leistet die Versicherung zudem bei grober Fahrlässigkeit, im Tarif Premium bis zur Höhe der Versicherungssumme. "Höherer Schutz und in vielen Fällen ein günstigerer Beitrag: Mit diesem Ziel ist unsere neue WohngebäudeVersicherung an den Start gegangen", betont Dr. Martin Zsohar, COO der Münchener Verein Versicherungsgruppe und verantwortlich für die Allgemeine Versicherung. "Bei den drei wichtigsten Schadensszenarien für Wohngebäude, Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel, erhalten unsere Kunden im Schadensfall sofort finanzielle Hilfe. Im schlimmsten Fall ist der komplette Wiederaufbau des Gebäudes zum Neupreis gesichert." Bei einer Leckageortung sind in den beiden Tarifen Komfort und Premium die Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme abgesichert. Neu ist, dass bei einem nicht ersatzpflichtigen Leckageschaden in beiden Tarifen bis zu 1.000 Euro bezahlt werden. Im Tarif Komfort der neuen WohngebäudeVersicherung sind beispielsweise Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag, die Kosten zur Beseitigung umgestürzter Bäume oder die Rückreisekosten aus dem Urlaub abgesichert. Der Tarif Premium umfasst unter anderem auch die Kosten für die Beseitigung von Graffitischäden am Haus, Reparatur von Bruchschäden an Gasrohren sowie für das Wiederbepflanzen nach Feuer- und Sturmschäden. Wenn der Rauchmelder nicht auslöst oder sogar fehlt, wird in beiden Tarifen trotzdem geleistet. Neu ist ein gestaffelter Nachlass für Neubauten, der mit steigendem Gebäudealter sinkt. Neue Gebäude erhalten im ersten Bezugsjahr einen Nachlass von 60 Prozent. Dieser reduziert sich in den ersten zehn Jahren um drei Prozent und danach um zwei Prozent bis zum Alter...

Ausgerechnet daheim / Wo kaum jemand mit Unfällen rechnet und sie trotzdem oft vorkommen

Berlin (ots) - In den eigenen vier Wänden fühlen sich die meisten Menschen sicher und geschützt. Doch hier kommt es öfter zu Unfällen, als man gemeinhin denkt - sei es im Privatleben oder im Home-Office. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Fälle vor, die vor Gericht entschieden werden mussten. Die Spanne reicht vom Rosenschneiden im Garten bis zum Sturz auf dem Weg zwischen dem privaten Wohnzimmer und dem beruflich genutzten Arbeitszimmer. Wer sich beim Benutzen eines Treppenhauses verletzt, weil er auf einer der frisch gewischten Stufen ausgerutscht ist, der hat nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Es kommt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bamberg (Aktenzeichen 6 U 5/13) stark darauf an, ob für den Betroffenen gut erkennbar war, dass er einen nassen, spiegelglatten Boden betritt. Ist das der Fall, dann liegt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Reinigungsfirma vor. Andernfalls muss mit Schildern oder Absperrungen zwingend gewarnt werden. Die Verletzte hatte wegen eines Trümmerbruchs ihres Handgelenks 10.000 Euro gefordert. Vergebens, wie das Urteil ergab. Ein dramatischer Fall eines häuslichen Unfalls ereignete sich in Nordrhein-Westfalen. Dort wachte eine Frau mitten in der Nacht auf, weil ihr übel war. Sie war offensichtlich sehr benommen, denn als sie zum Lüften das Schlafzimmerfenster öffnen wollte, stürzte sie aus dem Fenster und verletzte sich schwer. Anschließend begehrte sie Leistungen aus ihrer Unfallversicherung. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I-4 U 218/11) schloss sich der Rechtsmeinung der Assekuranz an, dass es sich hier um einen durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung ausgelösten Unfall gehandelt habe, der vertraglich ausgeschlossen gewesen sei. Noch verheerender ging ein Unfall aus, der auf die scheinbar...
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