Versicherung
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Tennis für alle: Deutscher Tennis Bund und Generali schließen Kooperationsvertrag auf drei Jahre
München (ots) - Generali bewegt Deutschland: Generali als führender Sponsor im
deutschen Laufsport weitet Engagement auf Tennis aus und motiviert Menschen zu
mehr Bewegung - Generali und der Deutsche Tennis Bund wollen gemeinsam den
Zugang zum Tennis erleichtern und mehr Menschen für Sport und
Gesundheit begeistern - Spitzensportlerin und Generali-Markenbotschafterin Angelique
Kerber macht sich für Tennis als Breitensport stark Die Generali Deutschland AG baut ihre erfolgreiche Sponsoring-Strategie
"Generali bewegt Deutschland" weiter aus und schließt einen dreijährigen
Kooperationsvertrag mit dem Deutschen Tennis Bund. Durch das partnerschaftliche
Engagement sollen mehr Menschen für Tennis begeistert und die Zugangshürden zu
diesem Sport abgebaut werden. Mit der Initiative "Generali bewegt Deutschland"
konnten bereits Tausende für den Laufsport gewonnen werden. Dass nun auch Tennis
als weiteres sportliches Highlight hinzukommt, entspricht dem Bestreben von
Europas größtem Versicherer, auf gesundheitliche Prävention durch Bewegung und
Gemeinschaft im Alltag zu setzen. Giovanni Liverani, Vorstandsvorsitzender der Generali Deutschland AG, sagt dazu:
"Wir sind von der positiven Wirkung des Sports in der gesundheitlichen
Prävention überzeugt, denn wir wollen nicht nur im Schadenfall für unsere Kunden
da sein - als verlässlicher Lifetime-Partner wollen wir sie durch das Leben
begleiten. Ich freue mich, dass wir mit dem Deutschen Tennis Bund einen Partner
haben, der unser Ziel unterstützt, den Sport zu den Menschen zu bringen, und sie
zum Mitmachen motiviert. Gemeinsam mit unserer Markenbotschafterin Angelique
Kerber setzen wir uns für eine gesundheitsbewusstere Gesellschaft ein, um die
Erfolge von 'Generali bewegt Deutschland' weiter auszubauen." MENSCHEN FÜR TENNIS UND GESUNDHEIT BEGEISTERN Der Deutsche Tennis Bund gewinnt mit der Generali Deutschland...
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Finanzsektor setzt auf Robotic Process Automation – Bedeutung von höherer Qualität und Effizienz in Geschäftsprozessen steigt
Münster (ots) - Die Mehrheit der Banken und Versicherer in Deutschland,
Österreich und der Schweiz (DACH) hat laut einer Studie von zeb die Bedeutung
von Robotic Process Automation (RPA) für die Digitalisierung der eigenen
Geschäftsmodelle erkannt. RPA-Software ermöglicht es, menschliches Verhalten
nachzuahmen und regelbasierte Geschäftsprozesse zu automatisieren. Die
erfolgreiche Anwendung von RPA kann den Grundstein für den Einsatz weiterer
Technologien wie künstlicher Intelligenz (KI) im Finanzsektor bilden. Im Detail beschäftigen sich aktuell rund 64 % der Unternehmen aktiv mit dieser
Technologie, und ca. 53 % der Banken und Versicherer in der DACH-Region haben
bereits Prozesse mithilfe von RPA erfolgreich umgesetzt. Mit dem Einsatz von RPA
verfolgen die Studienteilnehmer hauptsächlich Effizienz- und Qualitätsziele wie
beispielsweise die Schaffung von Freiraum für wertstiftende Tätigkeiten, die
Erhöhung der Bearbeitungsgeschwindigkeit oder die Vermeidung von Fehlern.
Hauptanwendungsbereich der Techno-logie ist bisher das Backoffice, wobei die
Autoren der Studie ausführen, dass Robotic Pro-cess Automation daneben auch in
weiteren Funktionsbereichen wie in der IT, dem Rech-nungswesen oder im Vertrieb
Effizienz- und Qualitätsgewinne ermöglichen kann. So sind 64 % der Befragten der
Überzeugung, dass RPA kein Hype, sondern eine nachhaltige Zukunftstechnologie
ist, deren weitere Implementierung binnen 18 Monaten geplant ist. Ebenfalls 64 %
der Befragten gehen davon aus, dass der Einsatz von künstlicher Intelli-genz als
nächste technologische Entwicklungsstufe folgen wird und planen diesbezügli-che
Umsetzungen in den nächsten anderthalb Jahren. Christian Peltzer, Manager bei zeb, führt aus: "Unsere Studie zeigt, Robotic
Process Automation ist ein geeignetes Instrument zur Automatisierung von
Geschäftsprozessen im Finanzsektor. Banken und Versicherer haben das Potenzial
von RPA mehrheitlich erkannt, und erfolgreiche Institute zeigen, dass
Effizienzvorteile tatsächlich auch realisiert werden können. Aus unserer Sicht
fehlt es allerdings...
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Münchener Verein: Neue Wohngebäudeversicherung
München (ots) - Die Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG bietet seit 1.
Januar 2020 eine neue WohngebäudeVersicherung in zwei Tarifen an. Insbesondere
junge oder kernsanierte Häuser können jetzt günstig versichert werden.
Inkludiert sind auch die Kosten für die Ortung von Leckagen, beispielsweise an
Rohren. Darüber hinaus leistet die Versicherung zudem bei grober Fahrlässigkeit,
im Tarif Premium bis zur Höhe der Versicherungssumme. "Höherer Schutz und in vielen Fällen ein günstigerer Beitrag: Mit diesem Ziel
ist unsere neue WohngebäudeVersicherung an den Start gegangen", betont Dr.
Martin Zsohar, COO der Münchener Verein Versicherungsgruppe und verantwortlich
für die Allgemeine Versicherung. "Bei den drei wichtigsten Schadensszenarien für
Wohngebäude, Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel, erhalten unsere Kunden
im Schadensfall sofort finanzielle Hilfe. Im schlimmsten Fall ist der komplette
Wiederaufbau des Gebäudes zum Neupreis gesichert." Bei einer Leckageortung sind in den beiden Tarifen Komfort und Premium die
Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme abgesichert. Neu ist, dass bei einem
nicht ersatzpflichtigen Leckageschaden in beiden Tarifen bis zu 1.000 Euro
bezahlt werden. Im Tarif Komfort der neuen WohngebäudeVersicherung sind
beispielsweise Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag, die Kosten zur
Beseitigung umgestürzter Bäume oder die Rückreisekosten aus dem Urlaub
abgesichert. Der Tarif Premium umfasst unter anderem auch die Kosten für die
Beseitigung von Graffitischäden am Haus, Reparatur von Bruchschäden an Gasrohren
sowie für das Wiederbepflanzen nach Feuer- und Sturmschäden. Wenn der
Rauchmelder nicht auslöst oder sogar fehlt, wird in beiden Tarifen trotzdem
geleistet. Neu ist ein gestaffelter Nachlass für Neubauten, der mit steigendem Gebäudealter
sinkt. Neue Gebäude erhalten im ersten Bezugsjahr einen Nachlass von 60 Prozent.
Dieser reduziert sich in den ersten zehn Jahren um drei Prozent und danach um
zwei Prozent bis zum Alter...
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Ausgerechnet daheim / Wo kaum jemand mit Unfällen rechnet und sie trotzdem oft vorkommen
Berlin (ots) - In den eigenen vier Wänden fühlen sich die meisten Menschen
sicher und geschützt. Doch hier kommt es öfter zu Unfällen, als man gemeinhin
denkt - sei es im Privatleben oder im Home-Office. Der Infodienst Recht und
Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Fälle vor, die vor Gericht
entschieden werden mussten. Die Spanne reicht vom Rosenschneiden im Garten bis
zum Sturz auf dem Weg zwischen dem privaten Wohnzimmer und dem beruflich
genutzten Arbeitszimmer. Wer sich beim Benutzen eines Treppenhauses verletzt, weil er auf einer der
frisch gewischten Stufen ausgerutscht ist, der hat nicht automatisch Anspruch
auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Es kommt nach Ansicht des
Oberlandesgerichts Bamberg (Aktenzeichen 6 U 5/13) stark darauf an, ob für den
Betroffenen gut erkennbar war, dass er einen nassen, spiegelglatten Boden
betritt. Ist das der Fall, dann liegt keine Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht durch die Reinigungsfirma vor. Andernfalls muss mit
Schildern oder Absperrungen zwingend gewarnt werden. Die Verletzte hatte wegen
eines Trümmerbruchs ihres Handgelenks 10.000 Euro gefordert. Vergebens, wie das
Urteil ergab. Ein dramatischer Fall eines häuslichen Unfalls ereignete sich in
Nordrhein-Westfalen. Dort wachte eine Frau mitten in der Nacht auf, weil ihr
übel war. Sie war offensichtlich sehr benommen, denn als sie zum Lüften das
Schlafzimmerfenster öffnen wollte, stürzte sie aus dem Fenster und verletzte
sich schwer. Anschließend begehrte sie Leistungen aus ihrer Unfallversicherung.
Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I-4 U 218/11) schloss sich
der Rechtsmeinung der Assekuranz an, dass es sich hier um einen durch eine
Geistes- oder Bewusstseinsstörung ausgelösten Unfall gehandelt habe, der
vertraglich ausgeschlossen gewesen sei. Noch verheerender ging ein Unfall aus, der auf die scheinbar...
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