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Patientenberatungen: In der Krise wichtiger denn je

Baierbrunn (ots) - Patientenberatungen sind seit Beginn der Corona-Pandemie noch wichtiger geworden. Vermehrt suchen dort Menschen Hilfe, die seit Jahren selbstständig sind und die der Lockdown die Existenz kostet. Manche von ihnen haben schon lange keine Krankenversicherung mehr oder sind mit den Beiträgen im Rückstand. Doch vielen Betroffenen kann geholfen werden: "Wir haben ein gut funktionierendes System für Notlagen", erklärt Carola Sraier im Patientenmagazin "HausArzt". Die Patientenberaterin vom Gesundheitsladen München unterstützt Ratsuchende in Gesundheitsfragen, zum Versicherungsschutz oder in Notlagen. Betroffene können nichts für ihre Notlage Wer keine Krankenversicherung hat, kann sich zum Beispiel bei Open.Med, der Sprechstunde der Organisation Ärzte der Welt, behandeln lassen, die in größeren Städten angesiedelt ist. Sogenannte Clearingstellen helfen, den Versicherungsschutz wiederherzustellen. "Viele Menschen, die in unsere Beratung kommen, müssen wir ermutigen, Hartz IV zu beantragen", sagt Sraier. "Wir machen ihnen klar, dass sie nichts für ihre Notlage können, dass sie Hilfe an- und Einschränkungen hinnehmen müssen." Bei einer akuten Erkrankung übernimmt dann der sogenannte Notlagentarif die Kosten der Behandlung - nicht aber bei einem chronischen Leiden. Diese Patienten fallen durchs Raster, sie wissen oft nicht, wie sie ihre Medikamente bezahlen sollten. Hinzu kommt: Schulden bei einer privaten Krankenkasse bleiben, auch wenn die Sozialhilfe einspringt. Weitere Infos und Hilfe erhalten Patienten bei den Beratungsstellen der BundesArbeitsGemeinschaft der Patientenstellen und -Initiativen (BGAP - www.bagp.de/beratung) sowie bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD - www.patientenberatung.de). Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das "HausArzt"-Patientenmagazin gibt der Deutsche Hausärzteverband in Kooperation mit dem Wort & Bild Verlag heraus. Die Ausgabe 2/2021 wird bundesweit in Hausarztpraxen an Patienten abgegeben. Pressekontakt: Katharina Neff-Neudert Tel. 089...

Corona-Krise: Spende leichter absetzen

Neustadt a. d. W. (ots) - Geldspenden, Spendenaktionen, Arbeitszeitspende: Wer letztes Jahr in der Corona-Krise gespendet hat, kann das viel leichter absetzen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, wie was abgesetzt wird. Grundsätzlich gilt: Spenden an eine steuerbegünstigte Organisation sind als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Speziell für den Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020, also für die Steuererklärung 2020, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) das Spenden aufgrund der Corona-Krise um einiges erleichtert. 1. Die Geldspende: Vereinfachter Zuwendungsnachweis genügt Wer aufgrund der Corona-Pandemie Geld an gemeinnützige Organisationen wie Kirchen, Universitäten, staatliche Museen, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen gespendet hat, kann das für die Steuererklärung 2020 mit einem vereinfachten Zuwendungsnachweis belegen - egal, wie viel gespendet wurde. Das heißt: Es reicht für die Steuererklärung ein Kontoauszug, ein Lastschriftbeleg oder ein Ausdruck vom Onlinebanking als Zuwendungsbestätigung. Normalerweise ist das nur bis zu einem Spendenbetrag von 200 Euro möglich, aber in diesem besonderen Fall wurde die Grenze aufgehoben. Die Spende muss allerdings auf Sonderkonten eingezahlt werden, die extra für diesen Zweck eingerichtet wurden. Gut zu wissen: Seit 2018 gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Ein Zuwendungsnachweis oder eine Spendenbescheinigung muss demzufolge nicht mehr der Steuererklärung beigefügt werden. Der Spender trägt lediglich die Spendensumme unter den Sonderausgaben ein. Aber: Das Finanzamt kann jederzeit dazu auffordern, die Spendenbescheinigung nachzureichen. Deshalb sollten sämtliche Zuwendungsbestätigungen sorgsam aufbewahrt werden, nämlich mindestens bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Wer also den Steuerbescheid beispielsweise am 21.06.2021 bekommt, muss die Spendenbescheinigung bis zum 21.06.2022 aufbewahren. 2. Spendenaktionen: Corona-Betroffene leichter unterstützen Vereine wie beispielsweise Sport- oder Musikvereine sind steuerbegünstigte Körperschaften. Deshalb dürfen...

Bleirohre nicht verschweigen / Hausverkäufer hatte diesen Sachmangel mit keinem Wort erwähnt

Berlin (ots) - Wer eine Immobilie verkauft, in der noch alte Bleirohre verbaut sind, der sollte den Käufer von sich aus auf diese Tatsache hinweisen. Sonst läuft er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Gefahr, dass er später für den Austausch der Rohre aufkommen muss. (Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 24 U 251/18) Der Fall: Im Jahr 2016 stand ein Mehrfamilienhaus zum Verkauf. Im Zuge der Verhandlungen mit dem späteren Erwerber erwähnte der Eigentümer mit keinem Wort, dass in dem Gebäude Bleirohre verbaut waren. Das war in früheren Zeiten, insbesondere im Baujahr des Hauses (1955), durchaus üblich. Der Käufer betrachtete es als einen Sachmangel, über den er hätte informiert werden müssen. Nun forderte er 76.000 Euro für den Austausch der Leitungen. Das Urteil: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied in zweiter Instanz, dass das Vorhandensein solcher Rohre ausdrücklich erwähnt werden müsse. Bei Blei handle es sich um ein Umweltgift, das zu Gesundheitsschäden führen könne. Selbst wenn aktuell die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung noch nicht überschritten würden, drohe doch die Notwendigkeit eines Austausches. Es liege also tatsächlich ein Sachmangel vor. Der Verkäufer musste für den Wechsel der Rohre aufkommen, denn er habe den Mangel "arglistig handelnd" verschwiegen. Pressekontakt: Dr. Ivonn Kappel Referat Presse Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen Tel.: 030 20225-5398 Fax : 030 20225-5395 E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Unfälle an Baustellenkreissägen vermeiden / BG BAU unterstützt

Berlin (ots) - Mit Beginn des Frühjahrs steigt die Zahl der Baustellen im Freien. Die Baustellenkreissäge kommt wieder vermehrt zum Einsatz. Doch nur eine Sekunde Unaufmerksamkeit oder ein falscher Griff können an dieser Maschine schwerwiegende Folgen haben, wie massive Schnittverletzungen oder gar der Verlust von Fingern. "Dabei sind solche Unfälle vermeidbar: Seit 2009 dürfen Baustellenkreissägen nur noch mit selbsttätig absenkender Schutzhaube in Verkehr gebracht werden." Darauf verweist Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Zudem fördert die BG BAU zusätzliche Sicherheitseinrichtungen, die Manipulationen von selbsttätig absenkenden Schutzhauben von Baustellenkreissägen verhindern beziehungsweise weitreichend verhindern. Die meisten Unfälle an Baustellenkreissägen sind auf zwei Gründe zurückzuführen: den Einsatz älterer Modelle ohne selbsttätig schließende Schutzhaube und selbsttätig absenkende Schutzhauben, die manipuliert wurden, um eine angeblich bessere Sicht auf das Werkstück und das Sägeblatt zu erhalten. Fast die Hälfte aller Unfallopfer haben eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent und darüber. Die Behandlung ist aufwendig: Finger, Gefäße, Sehnen und Nerven müssen angenäht, Glieder häufig verschraubt werden. Nach der Wundheilung und oft wochenlanger stationärer Pflege folgen Monate mit Ergotherapie und Krankengymnastik. Nicht selten bleiben Schäden, wie eine eingeschränkte Beweglichkeit oder ein psychisches Leiden, zurück. Dabei sind Unfälle an Baustellenkreissägen mit geeigneten Schutzeinrichtungen vermeidbar. Dazu Arenz: "Selbsttätig schließende Schutzhauben sind längst Stand der Technik. Den Einsatz eines Stopp-Schalters als zusätzliche Sicherheitseinrichtung fördern wir außerdem im Rahmen unserer Arbeitsschutzprämien." Ob neue oder ältere Sägen: In jedem Fall muss eine Betriebsanweisung erstellt werden, die die Betriebsanleitung des Herstellers berücksichtigt. Auf dieser Grundlage müssen die Beschäftigten regelmäßig unterwiesen und durch Fachkräfte mit Erfahrung an Holzbearbeitungsmaschinen beaufsichtigt werden. Die BG...

So wird das Auto frühlingsfit / Von Innenraumreinigung bis Reifenwechsel – ADAC gibt Tipps

München (ots) - Vor der ersten Ausfahrt nach der Wintersaison sollte auch das Auto frühlingsfit gemacht werden. Der ADAC gibt Tipps zu Autowäsche, Innenraum- und Motorpflege sowie zum Reifenwechsel. - Autowäsche mit Vorwäsche Um die Salzkruste aus dem Winter von der Karosserie zu entfernen, sollten Autofahrer vor der Einfahrt in die Waschanlage eine Vorwäsche machen, zum Beispiel mit einem Dampfstrahler. Hartnäckiger Schmutz auf dem Autolack weicht auf und verhindert, dass Schmutzpartikel, Sand und Steinchen bei der Wäsche wie Schmirgelpapier wirken und Kratzer entstehen können. Einfache Standard-Waschprogramme im Anschluss sind aus Sicht des ADAC ausreichend. - Scheiben reinigen Insbesondere die Windschutzscheibe sollte sorgfältig gereinigt werden, von innen sowie von außen. Für einen guten Durchblick sollten Autofahrer auch die Scheibenwischerblätter kontrollieren, denn diese können verschlissen sein. Wenn der Gummi brüchig ist oder die Blätter schmieren, sollten die Wischer ausgetauscht werden. Die Seitenscheiben fährt man vor der Innenreinigung ein Stück nach unten, um auch an die obersten Bereiche heranzukommen, die sonst unter den Dichtungen verborgen liegen. Tipp: Wer die Scheiben innen senkrecht und außen waagerecht säubert, erkennt Schlieren leichter und kann gezielter nacharbeiten. - Kunststoffleisten und Türgummis pflegen Die Reinigung ausgeblichener Zierleisten aus Kunststoff funktioniert gut mit einem Kunststoffreiniger, danach wird mit einer Tiefenpflege dunkler nachgefärbt. Die gereinigten Gummiabdichtungen der Tür sollten mit einem Pflegemittel aus dem Autofachhandel behandelt werden. - Innenraum säubern Gegebenenfalls können Gummifußmatten gegen Sommermatten ausgetauscht werden. Auch der Fußraum sollte gründlich getrocknet und gereinigt, Sitze und Boden gesaugt werden. Mit einer schmalen Staubsaugerdüse können Zwischenräume erreicht werden. Vorsicht bei weicheren Kunststoffen: Die harte Düse kann...

LEDs lassen Scheinwerfer besser leuchten ADAC untersucht erstes in Deutschland zugelassenes LED Retrofit

Nachrüst-LEDs, die statt konventioneller Halogenlampen im Auto eingebaut werden, können die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen. Das ist das Ergebnis einer ADAC Untersuchung des ersten in Deutschland zugelassenen nachrüstbaren LED-Leuchtmittels, eines sogenannten "Retrofits". Der Club hat den "OSRAM Night Breaker H7-LED" im Hinblick auf Einbau, Leistung und Funktion überprüft. Im Vergleich zum Halogenlicht leuchtet die LED die Fahrbahn heller und weiter aus. Gegenstände am Fahrbahnrand konnten in der Untersuchung früher und aus weiterer Entfernung erkannt werden. Eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer war nach fachgerechtem Einbau nicht festzustellen. Der Einbau ging problemlos von statten, erfordert aber etwas Geschicklichkeit, da auf den korrekten Sitz des Leuchtmittels geachtet werden muss. Nach dem Einbau sollte daher - wie nach jedem Leuchtmittel-Wechsel - die Lichteinstellung in einer Fachwerkstatt überprüft werden. Außerdem muss die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) im Fahrzeug mitgeführt werden. Der OSRAM Night Breaker darf nur in dafür in Deutschland zugelassene Fahrzeuge eingebaut werden. Beim Einbau in ein nicht freigegebenes Modell oder für nicht freigegebene Einsatzzwecke (z.B. Fernlicht anstatt Abblendlicht) kann die Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs erlöschen. Der ADAC sieht in den nachrüstbaren LED-Lampen einen enormen Sicherheitsgewinn und setzt sich auf gesetzgeberischer Ebene intensiv dafür ein, dass es EU-weit Zulassungen für LED-Leuchtmittel gibt, um eine bessere Sicht und eine geringere Ausfallrate der Beleuchtung zu erreichen. Eine Gefahr etwa durch Blendung für andere Verkehrsteilnehmer muss dabei ausgeschlossen werden. Bereits 2017 hat der Club LED-Retrofits untersucht. Damals war noch kein Produkt für den deutschen Markt zugelassen, die positiven Effekte auf die Sicherheit im Straßenverkehr aber deutlich. Die LED-Retrofits leuchten länger, weiter und heller als herkömmliche Leuchtmittel und sorgen für deutlich erhöhte Sicherheit. Pressekontakt: ADAC Kommunikation T +49 89 76 76 54 95 aktuell@adac.de Original-Content...

Rekord bei MOTOR KLASSIK: Neuer Kauf-Ratgeber mit erstmals 132 Oldtimern und Youngtimern im Kauf-Check

Die alle zwei Jahre erscheinende Ausgabe aus der Reihe MOTOR KLASSIK SPEZIAL ist das Standardwerk unter den Kauf-Ratgebern für klassische Autos. Pünktlich zum Saisonstart werden diesmal satte 132 Oldtimer und Youngtimer im detaillierten Check mit technischen Daten, Stärken und Schwächen, Insider-Tipps und aktuellen Kaufpreisen vorgestellt. Die Unterteilung in fünf Preiskategorien erleichtert den Überblick. Darüber hinaus gibt die Redaktion wertvolle Tipps zur Besichtigung und Probefahrt eines Klassikers, informiert umfassend über die verschiedenen Kennzeichen (H-Zulassung, rote Nummer und Saisonkennzeichen) und vergleicht die aktuellen Versicherungstarife. Außerdem gibt es wichtige Tipps für das Finden einer passenden Werkstatt. Besonders Einsteiger in die Welt klassischer Autos bekommen mit dem neuen MOTOR KLASSIK SPEZIAL einen kompakten und kompetent recherchierten Ratgeber zum Kauf ihres ersten Oldtimers oder Youngtimers. "Deutschland ist Klassiker-Land und die Auswahl ist schlicht gigantisch", sagt MOTOR KLASSIK-Chefredakteur Hans-Jörg Götzl. Der Kauf-Ratgeber dient somit als unverzichtbare Orientierungshilfe. Der neue, 180 Seiten starke Kauf-Ratgeber von MOTOR KLASSIK ist ab sofort für 10,90 Euro zu haben, entweder am Kiosk oder unter shop.motorpresse.de. MOTOR KLASSIK ist das Oldtimermagazin von AUTO MOTOR UND SPORT. Seit 1984 entführt es Monat für Monat die faszinierende Welt der Oldtimer und Youngtimer. Neben Fahrberichten, vielfältigen Themen aus Service, Technik und Sport sowie Reportagen bietet das Magazin in jeder Ausgabe über die Wertentwicklung ausgewählter Klassiker, Auktionsergebnisse und Preise zu 2200 verschiedenen Modellen. Zusätzlich zu den monatlichen Ausgaben erscheinen pro Jahr insgesamt drei Ausgaben von MOTOR KLASSIK SPEZIAL und acht Ausgaben von YOUNGTIMER. Die MOTOR PRESSE STUTTGART (www.motorpresse.de) ist eines derführenden Special-Interest-Medienhäuser international und mitLizenzausgaben und Syndikationen in 20 Ländern rund um die Weltverlegerisch aktiv. Die Gruppe publiziert rund 80 Zeitschriften,darunter AUTO MOTOR UND SPORT,...

Teure Autoreparatur: So lässt sich sparen ADAC: Vertragswerkstätten gezielt nach günstigen Ersatzteilen fragen Smart Repair kann Teiletausch überflüssig machen

Autoreparaturen reißen nicht selten riesige Löcher in den Geldbeutel. Dabei wissen viele Autofahrer nicht, dass es Wege gibt, bei Reparaturen und beim Kauf von Ersatzteilen zu sparen - ohne dass die Qualität leidet. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt. Dass freie Werkstätten oft günstigere Stundensätze und preiswertere Teile anbieten, ist bekannt. Darauf haben viele Autohersteller reagiert, indem sie eigene Teile und Service-Linien für Autos ab vier Jahren anbieten. Solche Teile gibt es oft für die gängigsten Verschleiß-Reparaturen bei Bremse, Kupplung oder Auspuff. Kunden sollten gezielt danach fragen - hier lassen sich bis zu 30 Prozent sparen. Sowohl von den Fahrzeugherstellern als auch von Zulieferern und freien Teileanbietern gibt es so genannte Austauschteile. Dabei werden einzelne Baugruppen wie Lichtmaschine, Getriebe oder Starter aufgearbeitet. Erneuert werden aber nur die Komponenten, die wirklich verschlissen sind. Sparen lässt sich auch mit Gebrauchtteilen, die aus einem Alt- oder Unfallwagen stammen. Wenn die gleiche Garantie wie bei einem Neuteil geboten wird und es sich nicht um ein sicherheitsrelevantes Teil handelt, lässt sich die Gefahr eines Reinfalls verringern. Häufig werden in Veröffentlichungen Begriffe wie Identteile oder Originalqualität verwendet. Diese findet man aber allermeist im Teilehandel nicht auf den Verpackungen. Außerdem sind diese Begriffe nicht mit neutralen Prüfungen verbunden, so dass der Verbraucher nicht genau weiß, welche Qualität er kauft. Der ADAC rät, nur Ersatzteile aus sicheren Quellen und von namhaften Anbietern zu kaufen. Und: Ist der Preisvorteil größer als 30 Prozent, sollte man besonders vorsichtig sein. Nicht immer müssen ganze Teile ausgetauscht werden. Viele Werkstätten bieten Smart Repair an. Damit lassen sich kleine Schäden mit wenig Aufwand und ohne teuren Aufschlag beseitigen. Infrage kommen...
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