Mladá Boleslav (ots) – – Verlängerung der Herstellergarantie bis spätestens 31. August 2020
– Maßnahme gilt aufgrund der Corona-Krise mit Ausnahme von China auf allen Weltmärkten
In den vergangenen Wochen hatten viele SKODA Kunden aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nur eingeschränkt Gelegenheit, bei SKODA Händlern ihre Garantieansprüche wahrzunehmen. Deshalb gewährt SKODA AUTO seinen Kunden aus Kulanzgründen eine Verlängerung seiner Neuwagen- und Anschlussgarantie. Diese Maßnahme wird der Automobilhersteller mit Ausnahme des chinesischen Markts kurzfristig auf allen Weltmärkten einführen.
Stanislav Pekar, Leiter Aftersales bei SKODA AUTO, betont: „Wir kommen unseren Kunden vor dem Hintergrund der aktuellen Covid-19-Pandemie entgegen und gewähren ihnen eine dreimonatige Garantieverlängerung. Mit dieser Maßnahme schaffen wir schnell, unkompliziert und verbindlich Klarheit für die Planung anstehender Werkstattbesuche bei unseren SKODA Vertragspartnern.“
Die Garantieverlängerung gilt für alle SKODA Fahrzeuge weltweit mit Ausnahme der Fahrzeuge, die in China oder für den chinesischen Markt produziert wurden. Voraussetzung ist, dass die SKODA Neuwagen- bzw. -Anschlussgarantie zwischen dem 1. März 2020 und 31. Mai 2020 bereits ausgelaufen ist oder noch ausläuft. Die Frist endet drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neuwagen- oder Anschlussgarantie beziehungsweise spätestens am 31. August 2020, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
Die Laufleistungsbegrenzung der SKODA Anschlussgarantie sowie weitere Konditionen bleiben im Zuge der Garantieverlängerung bestehen. Falls in einem Markt eine Neuwagengarantie mit Laufleistungsbegrenzung vergeben wurde, bleibt diese ebenfalls bestehen. Sollte sich die Verlängerung der Neuwagengarantie mit dem Beginn der SKODA Anschlussgarantie überschneiden, verschiebt sich der Beginn der Anschlussgarantie kostenlos um drei Monate nach hinten.
Diese Verlängerung der Garantiefristen aus Kulanzgründen ist ein einmaliges und freiwilliges Entgegenkommen des Herstellers ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Verpflichtung für die Zukunft.
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