Pressemitteilung

Steuererklärung 2019: Kürzerer Mantelbogen, mehr Anlagen

Neustadt a. d. W. (ots) – Wer seine Steuererklärung abgibt, muss den
Hauptvordruck ausfüllen, auch Mantelbogen genannt. Bislang waren das vier
Seiten, aber für die Steuererklärung ab 2019 sind es nur noch zwei. Wie der neue
Mantelbogen aufgebaut ist, was aus den weggefallenen Seiten wird und welche
Daten überhaupt nicht mehr eingetragen werden müssen, darüber informiert der
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Die persönliche Steuernummer, das zuständige Finanzamt, die eigene Adresse, Name
und Anschrift des Ehegattens oder Lebenspartners, die persönliche
Bankverbindung: Auf der ersten Seite des Mantelbogens bleibt alles beim Alten.

Interessant wird es erst ab Seite zwei, denn der neue Mantelbogen für die
Steuererklärung ab 2019 will nur noch Antworten auf folgende Fragen:

– wohin der Steuerbescheid geschickt werden soll,
– ob ein Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage
gestellt wird,
– ob es Einkommensersatzleistungen gibt
– und ob ergänzende Angaben zur Steuererklärung zu machen sind.

Damit ist der neue Mantelbogen auf zwei Seiten zusammengeschrumpft.

Weniger Mantelbogen, neue Anlagen

Alle weiteren Informationen, die bislang im vierseitigen Mantelbogen einzutragen
waren, sind zu eigenen Anlagen geworden. Hier die Namen der vier neuen Anlagen
und was darin einzutragen ist:

1. Anlage Sonderausgaben

– Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Berufsausbildungskosten, weitere
Aufwendungen wie gezahlte Versorgungsleistungen und Unterhaltsleistungen

2. Anlage Außergewöhnliche Belastungen/Pauschbeträge

– Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Pflege-Pauschbetrag
und andere Aufwendungen wie Krankheitskosten, Pflegekosten oder
Bestattungskosten

3. Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

– Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs),
Handwerkerleistungen und anderes.

4. Anlage Sonstiges

– Steuerermäßigungen bei Belastung mit Erbschaftssteuer, Verlustabzüge und
anderes.

Neu ab Steuererklärung 2019 ist auch, dass Daten, die dem Finanzamt bereits
elektronisch übermittelt wurden wie Lohn oder Rente, nicht mehr eingetragen
werden müssen.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Die VLH ist mit einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet 1972, stellt
die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von der VLH.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erstellt für
seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt
und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr
im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/69585/4496699
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH

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