Am 8. März ist Weltfrauentag / Clever riestern in der Elternzeit / So einfach werden aus 60 Euro mindestens 475!

Frankfurt (ots) – Frischgebackene Mütter aufgepasst: Zwischen Windeln, Stillen
und Schlafmangel denken die Wenigsten an ihre Altersvorsorge. Dabei kann man
beim Riestern gerade jetzt ordentlich vom Staat profitieren.

Das Kind ist da, die Freude groß! Finanziell kann es in der Elternzeit
allerdings enger werden, denn das staatliche Elterngeld entspricht nicht dem
gewohnten Gehalt. Laufende Verträge zur eigenen Altersabsicherung erscheinen da
manchem als ungeliebte finanzielle Verpflichtungen. Dabei ist das für Frauen
besonders wichtig. Denn gerade sie sind häufig von Altersarmut betroffenen.
Speziell in der Erziehungszeit bietet die Riester-Rente hier einen besonders
lukrativen Clou! Was es damit auf sich hat, erklären die Finanzexperten der
Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG).

Wie war das mit dem Riester-Sparen?

Wer die volle Förderung vom Staat möchte, zahlt jährlich mindestens einen
Eigenbeitrag von vier Prozent des Vorjahresbruttogehalts in den Riester-Vertrag
ein. Wer weniger investiert, erhält die dementsprechend anteilige Förderung. Der
sogenannte Sockelbeitrag für Förderberechtigte mit keinem oder nur sehr
niedrigem Gehalt liegt bei jährlich 60 Euro. So viel muss man also mindestens
einzahlen, um einen Zuschuss zu erhalten. Ist die nötige Eigenleistung erbracht,
gibt es pro Jahr eine Grundzulage von 175 Euro und für jedes nach 2008 geborene
Kind noch mal eine Kinderzulage von 300 Euro obendrauf. Diese gilt ab dem Jahr,
in dem das Baby geboren wird und endet zusammen mit dem Anspruch auf Kindergeld
– also in der Regel mit dem 25. Geburtstag des Kindes.

Besonderheiten beim Riestern in der Elternzeit

„Wollen Mütter auch in der Erziehungszeit die vollen Zulagen erhalten, müssen
sie trotz des nun wegfallenden Gehalts zunächst die vier Prozent ihres
vorjährigen Lohns einzahlen. Ab dem zweiten Jahr sieht die Sache anders aus“, so
die Vermögensberater der DVAG. „Das erhaltene Elterngeld spielt bei der
Berechnung des Eigenbetrages keine Rolle – sparende Mütter müssen nun nur noch
den Sockelbeitrag von 60 Euro, sprich fünf Euro monatlich, leisten, um die volle
Grundzulage plus die volle Kinderzulage zu erhalten.

Wenn es zurück ins Berufsleben geht, dreht sich der Spieß um. Im ersten Jahr
reicht noch einmal der Mindestbetrag von 60 Euro, obwohl nun wieder Gehalt
gezahlt wird“, veranschaulichen die DVAG-Profis.

So geht’s noch leichter

Klingt kompliziert? Muss es nicht sein! Eltern sollten sich am besten den Rat
eines Profis einholen. Dieser bewahrt den Überblick und berücksichtigt dabei vor
allem auch die individuelle Situation. So kann man die wertvolle Zeit mit den
Kleinen in vollen Zügen genießen.

In Kürze: 5 Tipps zum Riestern während der Elternzeit

– Dauerzulagenantrag: Wer den Eigenbeitrag reduziert, muss den
Dauerzulagenantrag selbstständig ändern – das ist bis zu zwei
Jahre rückwirkend möglich.
– Kind melden: Um die Kinderzulage zu erhalten, muss man den
Vertragspartner über die Geburt aktiv informieren.
– Sockelbeitrag nutzen: Wer knapp bei Kasse ist, sollte ab dem
zweiten Jahr Elternzeit die Einzahlungshöhe reduzieren und kann
dank Sockelbeitrag trotzdem die vollen Zulagen erhalten.
– Steuerliche Vorteile: Im Hinblick auf steuerliche Vorteile kann
es durchaus lukrativ sein, bewusst den geförderten Maximalbetrag
von 2.100 Euro im Jahr, also 175 Euro monatlich, einzuzahlen.
Voraussetzung: Verheiratet mit gemeinsamer Veranlagung.
– Verlängerung: Kommt während der 36-monatigen Elternzeit ein
weiteres Kind, verlängert sich auch der Anspruch auf die
spezielle Sockelbeitrags-Förderung.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Mit über 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die Deutsche
Vermögensberatung Unternehmensgruppe rund 8 Mio. Kunden zu den Themen Finanzen,
Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte eigenständige
Finanzberatung. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie
unter www.dvag.de

Pressekontakt:

Deutsche Vermögensberatung
Wilhelm-Leuschner-Straße 24
60329 Frankfurt
T: 069-2384-127
F: 069-2384-867
E: pressemeldung@dvag-presseservice.de
www.dvag.com

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/6340/4535095
OTS: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG

Original-Content von: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG, übermittelt durch news aktuell

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