Pressemitteilung

Todesfall: Vorsorge entlastet Angehörige

Frankfurt (ots) – Bei einem Sterbefall stehen Angehörige direkt in der Pflicht,
sich um alles kümmern zu müssen. Gerade in der ersten Trauer eine schwere
Aufgabe. Die Deutsche Vermögensberatung gibt Tipps, wie man seine
Hinterbliebenen hierbei schon zu Lebzeiten unterstützen kann.

Wer organisiert die Bestattung?

Zuständig sind im Regelfall die nächsten Angehörigen – also Ehepartner, Kinder
oder Eltern. Sie müssen sich neben den amtlichen Notwendigkeiten wie
Totenschein, Sterbeurkunde etc. innerhalb der ersten 36 Stunden auch um einen
Bestatter kümmern, der die Abholung des Verstorbenen in die Wege leitet und die
weiteren Schritte begleitet.

Wer trägt die Kosten?

Für die Bestattungskosten muss laut Gesetzgebung das Vermögen des Verstorbenen
eingesetzt werden. Sprich: Die Erben müssen für die Bestattung aufkommen –
selbst wenn sie mit dem Toten jahrelang keinen Kontakt mehr hatten. Existiert
kein Nachlass, müssen die Angehörigen in die eigene Tasche greifen. Sind sie
selbst nicht zahlungsfähig, erstattet das zuständige Sozialamt die Ausgaben.

Wie teuer ist eine Bestattung?

Die Allermeisten sind überrascht: Selbst eine Standard-Beerdigung kostet in der
Regel fast 8.000 Euro – von der Sterbeurkunde über Sarg, Blumenschmuck und
Grabstein bis hin zu Grabträgern und Leichenschmaus. Laut der Webseite
www.todesfall-checkliste.de muss mit einer Spanne von 2.000 Euro für die
günstigste anonyme Feuerbestattung (Einäscherung) und bis 35.000 Euro für eine
gehobene Erdbestattung (Sarg-Beisetzung) gerechnet werden.

Was kann man vorher regeln?

Erd- oder Feuerbestattung, Rosen oder Lilien, große Trauerfeier oder lieber ein
anonymes Grab – wer solche Entscheidungen nicht seinen Angehörigen aufbürden
möchte, kann in einer Bestattungsverfügung seine individuellen Ideen zur
Beerdigung festhalten. Mittels einer Sterbegeldversicherung kann im Vorfeld auch
die Umsetzung kostspieliger Wünsche, zum Beispiel der Mahagonisarg, abgesichert
werden. Ansonsten kommen die Angehörigen im Rahmen ihrer finanziellen
Möglichkeiten den Vorstellungen nach.

Wie kann ich meine Liebsten finanziell entlasten?

„Wer seine Angehörigen vor den anfallenden Kosten schützen will und nicht viel
vererben wird, kann zumindest hier mit einer einfachen Sterbegeldversicherung
schon zu Lebzeiten finanziell vorsorgen“, so die Finanz-Experten der Deutschen
Vermögensberatung (DVAG). „Dabei zahlt man einen monatlichen Beitrag für einen
festgelegten Zeitraum in die Versicherung ein. Im Todesfall erhalten dann, die
in der Police benannten Personen die vorher vereinbarte Summe.“ Eine Beratung
beim Experten schafft Klarheit, was hierbei sinnvoll ist.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Mit über 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die Deutsche
Vermögensberatung Unternehmensgruppe rund 8 Mio. Kunden zu den Themen Finanzen,
Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte eigenständige
Finanzberatung. Sie bietet umfassende und branchenübergreifende
Allfinanzberatung für breite Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz
„Vermögensaufbau für jeden!“. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten
finden Sie unter www.dvag.de

Pressekontakt:

Deutsche Vermögensberatung
Wilhelm-Leuschner-Straße 24
60329 Frankfurt
T: 069-2384-127
F: 069-2384-867
E: pressemeldung@dvag-presseservice.de
www.dvag.com

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/6340/4517192
OTS: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG

Original-Content von: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG, übermittelt durch news aktuell

Themen der Pressemitteilung

Sie lesen gerade die Pressemitteilung: Todesfall: Vorsorge entlastet Angehörige