Förderungen auf einen Blick – Wärmedämmung? Lohnt sich!

Münster (ots) – Eine Wärmedämmung erscheint oft als eine hohe finanzielle Belastung – aber es gibt unterschiedliche Förderungen, die nicht nur bei der Dämmung von Neubauten, sondern jetzt auch bei der nachträglichen Wärmedämmung für selbst genutztes Wohneigentum greifen. Da Umweltschutz jeden betrifft, beteiligen sich Bund, Länder und Kommunen zum Beispiel über den Steuerbonus an den Ausgaben. Auf diese Weise können Hausbesitzer das Klima schonen und von den weiteren Vorteilen einer Wärmedämmung profitieren, ohne den eigenen Geldbeutel zu sehr zu belasten. Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen – die Maßnahmen im Überblick.

Der neue Steuerbonus

Bislang wurden energetische Sanierungsmaßnahmen vom Staat mit KfW-Programmen und zinsgünstigen Darlehen gefördert. Seit diesem Jahr gibt es dazu eine unbürokratische Alternative: Die Kosten – unter anderem für Wärmedämmung von Fassade, Kellerdecke und Dachboden – lassen sich nun direkt von der Einkommenssteuer absetzen: 20 Prozent der Aufwendungen können über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen genauso wie Komplettsanierungen in Höhe von maximal 200.000 Euro je selbst genutzter Wohneinheit. Wer diese Summe komplett ausschöpft, kann also den Höchstbetrag von 40.000 Euro absetzen und beträchtliche Steuervorteile einstreichen.

Im Überblick: Voraussetzungen für den Steuerbonus

– Die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie ist bei der Dämmmaßnahme älter als zehn Jahre. – Die Immobilie befindet sich in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum. – Die Dämmarbeiten wurden nach dem 31.12.2019 begonnen und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen. – Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden eingehalten. – Die vorgeschriebenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte bei Außenwand 0,20 W/(m²K)) wurden berücksichtigt. – Das Fachunternehmen bestätigt die Einhaltung aller Voraussetzungen in einer nach vorgeschriebenem Muster erstellten Bescheinigung. – Die beglichene Rechnung inklusive der Adresse der Immobilie liegt in deutscher Sprache vor.

Die Steuerermäßigung kann – verteilt über drei Jahre – für eine oder mehrere Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden und ist erstmals im Jahr des Abschlusses der Sanierung ganz einfach über die jährliche Steuererklärung ohne aufwendige Beantragung anrechenbar. Die Förderung ist nicht vom Steuersatz (und somit nicht vom jeweiligen Einkommen) abhängig, sodass Eigentümer aller Gehaltsklassen davon profitieren können. Wichtig: Diese steuerliche Förderung ist nicht mit den Programmen der KfW kombinierbar!

Die verbesserte KfW-Förderung

Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können für Komplett- und Einzelsanierungen großzügige Förderungen in Form von Krediten und Zuschüssen in Anspruch genommen werden. Da die KfW im Januar 2020 ihre Fördersätze kräftig angehoben hat, ist Dämmen aktuell so günstig wie nie. Hausbesitzer können die Förderungen der KfW für Effizienzhaus-Sanierungen oder Einzelmaßnahmen nutzen und erhalten die Kreditsumme bereits vor der Sanierung. Lediglich die Tilgungszuschüsse werden erst nach der Sanierung ausgeschüttet.

Im Überblick: Die KfW-Förderung

– höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse für Effizienzhaus-Sanierungen und Einzelmaßnahmen (maximal 40 Prozent) – höherer maximaler Kreditbetrag bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus (Kosten in Höhe von maximal 120.000 EUR förderfähig) – Die Förderung der KfW muss vorab beantragt werden. – Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. – Verbraucher profitieren bei Krediten von niedrigen Zinsen (0,75 Prozent) und einer langen Zinsbindung von zehn Jahren. – Für Planung, Baubegleitung und Abnahme muss ein Energieberater beauftragt werden, für dessen Kosten man jedoch ebenfalls einen Zuschuss von 50 Prozent (maximal 4.000 Euro) beantragen kann. – Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Energieniveau, das die Immobilie nach der Sanierung erreicht.

Energieberatung

Eine Energieberatung ist für die Steuerförderung nicht vorgeschrieben, aber ratsam. Im Vorfeld der Sanierung kann etwa durch eine BAFA-geförderte „Vor-Ort-Beratung“ eine umfassende energetische Analyse der Immobilie vorgenommen und so die Maßnahmen mit dem höchsten Einsparpotenzial ermittelt werden. Baubegleitend unterstützt der Energieberater zudem die ausführenden Fachhandwerker bei der Planung und Umsetzung der Montagearbeiten, sodass Mängel vermieden werden. Die Hälfte der Kosten für den Energieberater ist übrigens ebenfalls von der Steuer absetzbar – es lohnt sich also gleich doppelt, ein bisschen mehr Geld in die Hand zu nehmen.

Sie suchen einen Energieberater in Ihrer Region? Nutzen Sie die Energieberater-Suche von Brillux unter: http://www.brillux.de/energieberatung-gesucht

Sie wissen nicht, welche Förderung am besten zu Ihrem Projekt passt? Dank der Fördermittelsuche von Brillux können Sie sich einen guten Überblick verschaffen. Mit wenigen Klicks finden Sie hier Ihr passendes Förderprogramm: http://www.brillux.de/foerdermittel-daemmen

Wärmedämmung? Immer ein Gewinn!

Unabhängig von Fördermaßnahmen oder Steuerersparnis: Eine Wärmedämmung spart ohnehin Geld: Das ist deutlich ablesbar an den sinkenden Heizkosten und dem Wertgewinn, den die Immobilie durch den neuen Wohnkomfort gewinnt. Entscheidend ist dabei natürlich auch – neben der perfekten Planung und Montage der Dämmung – die Wahl eines leistungsfähigen Systems für die Wärmedämmung.

Der Hersteller Brillux bietet hier für jede Anforderung ausgereifte und innovative Alternativen für nachhaltig gut gedämmte Fassaden, Kellerdecken und Dachböden. Besonders schnell, sauber und rationell verarbeitbar ist beispielsweise das patentierte System Brillux Qju: Hier greifen die EPS-Dämmplatten in einem Nut- und Federsystem ineinander. Besonders umweltgerechten, sicheren Wärmeschutz bietet Brillux mit dem Wärmedämm-Verbundsystem MW Ecotop. Die mineralischen Dämmplatten werden aus natürlichen Rohstoffen geschnitten und sind nicht brennbar.

Das Wichtigste zum Thema Wärmedämmung und viele Praxistipps gibt es auf http://www.brillux.de/richtig-daemmen .

Pressekontakt:

Brillux GmbH & Co. KG
Weseler Straße 401
48163 Münster http://www.brillux.de
Gabriele Ploghöft
Tel. +49 251 7188-242
g.ploghoeft@brillux.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/127642/4616696
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