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Vollkasko-Versicherung

Ford Auto-Versicherung – ab sofort ein Monat beitragsfrei

Ein Monat beitragsfreier Test der Ford Auto-Versicherung* Für Privat- und Geschäftskunden Gültig bei Kauf eines Ford Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs aller Modellreihen (Pkw und Nutzfahrzeuge) im teilnehmenden Ford-Partnerbetrieb Köln (ots) - Ab sofort und bis auf Widerruf können Käufer eines neuen oder gebrauchten Ford-Pkw oder Ford-Nutzfahrzeuges bei einem teilnehmenden Ford-Partner die Ford Auto-Versicherung einen Monat lang beitragsfrei testen. Die umfassende Deckung - bestehend aus der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und der Vollkasko-Versicherung (Selbstbeteiligung Vollkasko 500 Euro / Teilkasko 150 Euro) - steht Privat- und Geschäftskunden gleichermaßen zur Verfügung und sichert im Schadenfall die Reparatur des Fahrzeugs in einem Ford-Händlerbetrieb. Die Kunden können sich also ganz auf den Kauf ihres Ford konzentrieren, denn während der einmonatigen Laufzeit des Vertrages nimmt der Versicherer, die Allianz Versicherungs-AG, Kontakt mit dem Kunden auf. Der Kunde erhält dann ein individuelles Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrags zur Fortführung des Versicherungsschutzes. Selbstverständlich steht es den Kunden frei, für die Zeit nach Ablauf des Vertrages "1 Monat beitragsfrei" eine Kfz-Versicherung bei einem anderen Versicherer zu wählen. *Ein Angebot der Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München für Privat- und Geschäftskunden (ausgeschlossen sind Großkunden mit Ford-Rahmenabkommen und gewerbliche Sonderabnehmer wie Taxi, Fahrschulen, Behörden sowie Risiken, die unter das Zeichnungsverbot der Allianz Versicherungs- AG fallen) bei Kauf eines Ford Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs bei teilnehmenden Ford-Händlern, bestehend aus Kraftfahrzeughaftpflicht- und der Vollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung VK 500 Euro / TK 150 Euro). Es gelten die Allgemeinen Kraftfahrt-Bedingungen (AKB) sowie die Sonderbedingungen des Versicherers zur Ford Auto-Versicherung. Ford-Werke GmbH Die Ford-Werke GmbH ist ein deutscher Automobilhersteller und Mobilitätsanbieter mit Sitz in Köln. Das Unternehmen beschäftigt an den Standorten Köln, Saarlouis und Aachen rund 19.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter....

Soviel Zeit muss sein: Vor dem Fahren Scheiben enteisen

Coburg (ots) Für Laternenparker ist der Winter die Zeit vereister Windschutzscheiben und klammer Finger. Kalte Hände machen keinen Spaß. Darum kratzen viele vor dem Losfahren lediglich ein kleines Guckloch in die vereiste Windschutzscheibe.Dass das nicht genügt, um den fließenden Verkehr im Auge zu behalten, weiß jeder. Die Straßenverkehrsordnung verlangt (StVO §23 Abs.1) denn auch deutlich mehr: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör (...) nicht durch den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden." Um den Ansprüchen der StVO zu genügen, müssen die Windschutz- und Heckscheibe ebenso wie die Seitenscheiben von Schnee und Eis befreit werden. Auch Kühlerhaube, Dach und ein eventuell vorhandener Kofferraum gehören abgefegt. Wer statt der klassischen Variante mit Eisschieber und Besen auf Thermodecken setzt, sollte bedenken: Feuchte Decken, die nach der Abnahme im eiskalten Innenraum des Autos liegen, lassen die Scheiben noch zusätzlich von innen vereisen. Ereignet sich ein Unfall, kann zu sparsames Eiskratzen oder mangelhaftes Schnee-Entfernen Folgen haben. Wie die HUK-COBURG mitteilt, reicht es nicht, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen, die Geschwindigkeit zu drosseln und auf ein baldiges Auftauen zu vertrauen. Nach Ansicht der Gerichte, muss mindestens die für eine Bremsung notwendige Wegstrecke zu überblicken sein. Wer mit vereisten Scheiben unterwegs ist und auf einen Autofahrer trifft, der ihm die Vorfahrt nimmt, kommt um eine Mithaftung oft nicht herum, wenn sich heraus stellen sollte, dass die schlechte Sicht verantwortlich für den Unfall war. Das Unfallopfer wird also nicht voll entschädigt, sondern muss einen Teil seines Schadens selbst tragen. Heikel kann das speziell bei Personenschäden werden, wenn zum Beispiel der Anspruch auf Schmerzensgeld gekürzt wird. Und Autofahrer ohne...
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