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Kroatien

Unfall im Ausland – was ist zu tun?

Unfallbericht: Unterschiedliche Beweiskraft in unterschiedlichen Ländern Zuhause oder im Ausland reparieren? Sommer und Ferien: ein unschlagbares Duo. Mit Urlaubsbeginn atmet jeder tief durch und denkt an Erholung. Niemand rechnet mit einem Unfall. Doch wenn es wirklich kracht, sollte man vorbereitet sein, zudem im Ausland manches anders ist als zuhause. Die HUK-COBURG rät, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten europäischen Ländern (Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) ist das Tragen mittlerweile Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss zahlen: Wie hoch das Bußgeld ausfällt, ist unterschiedlich: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu 1.400 Euro. In vielen Ländern müssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer mit einer Leuchtweste ausgestattet sein. Ebenso variabel gehen die Staaten mit der Frage um, ob Warnwesten nur für den Fahrer oder für alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen. Mit einem Exemplar für jeden ist man immer auf der sicheren Seite. Es gibt keine Vorschrift zur Aufbewahrung von Warnwesten. Aber um sie vor dem Aussteigen anziehen zu können, müssen sie griffbereit liegen, am besten im Handschuhfach oder in den Seitenfächern der Türen. Sicherheitsmaßnahmen und Pflichten nach einem Unfall im Ausland: Von Warndreieck bis Unfallbericht Genauso wichtig wie die Warnweste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss das Dreieck immer davor aufgestellt werden. Am wichtigsten ist, die anderen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar vor der Gefahrenstelle zu warnen. Zudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, die vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein...

Slowenien-Vignetten nur noch digital erhältlich Seit 1. Februar 2022: Umstellung gilt für Autobahnen und Schnellstraßen Jahresvignetten mit flexibler Gültigkeit

München (ots) Wer mit dem Auto nach Kroatien fährt, den führt die Route meist über Slowenien. Um möglichst schnell die Strände in Istrien oder an der dalmatinischen Küste zu erreichen, kommt man nicht am Vignettenkauf vorbei. Gibt es für die österreichischen Autobahnen noch beide Maut-Varianten, das traditionelle Klebe-Pickerl neben der digitalen Vignette, so haben die südlichen Nachbarn in Slowenien nun komplett umgestellt. Hier gilt seit dem 1. Februar 2022 nur noch die digitale Vignette. Genauso wie die österreichische digitale Vignette wird die slowenische E-Vignette (E-Vinjeta) auf das Kfz-Kennzeichen registriert. Sowohl bei den Preisen als auch bei der Gültigkeit der Kurzzeitvignetten gibt es keinen Unterschied zur bisherigen Klebevignette. Neu ist allerdings, dass die slowenischen Jahresvignetten immer 12 Monate ab dem gewünschten Beginn gültig sind (z.B. 4.2.2022 bis einschließlich 4.2.2023). Für Pkw kostet die Jahresvignette 110 Euro, die Monatsvignette 30 Euro und die 7-Tages-Vignette 15 Euro. Für Motorräder betragen die Preise der Jahresvignette 55 Euro, der 6-Monats-Vignette 30 Euro und der 7-Tages-Vignette 7,50 Euro. Wichtiger Hinweis: Der Karawankentunnel, der Österreich mit Slowenien verbindet, ist von der Vignettenpflicht befreit. Die Nutzung muss gesondert bezahlt werden. Für die Fahrt in Richtung Süden gibt es beim ADAC das digitale Streckenmautticket. Von Slowenien in Richtung Norden erfolgt die Zahlung direkt an der Mautstelle Hrusica. Das Ticket für die Einzelfahrt kostet 7,60 Euro. Produktangebot Die slowenische E-Vignette (E-Vinjeta) ist in allen ADAC Geschäftsstellen erhältlich und sofort gültig. Weitere Vignetten und Streckenmaut-Tickets gibt es in allen ADAC Geschäftsstellen und im Internet unter www.adac-shop.de sowie telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (kostenfrei, Mo. - Sa. 8 - 20 Uhr). Die digitalen Vignetten für Österreich sind nur beim...
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