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Fahrerassistenzsystem

TÜV Rheinland: Diese Fahrerassistenzsysteme sind ab dem 6. Juli Pflicht Verschiedene Assistenzsysteme für die Typgenehmigung von Fahrzeugen in der EU nun zwingend erforderlich

Köln (ots) Fahrerassistenzsystem Mit Wirkung zum 6. Juli 2022 gilt für die Typprüfung von bestimmten Kraftfahrzeugen eine neue EU-Verordnung, die die Ausstattung mit Fahrerassistenzsystemen vorschreibt. Die Vorschrift gilt EU-weit abhängig von der Fahrzeugklasse zunächst für neue Fahrzeugtypen. Ab 2024 müssen dann Schritt für Schritt auch alle Neuzulassungen serienmäßig mit den Systemen ausgestattet sein. "Die neuen Systeme werden das Fahren nicht nur angenehmer und komfortabler, sondern den Straßenverkehr für alle Teilnehmer sicherer machen", sagt Rico Barth, Leiter des globalen Geschäftssegmentes Connected and Automated Mobility bei TÜV Rheinland. "Laut EU-Statistik sind bis zu 95 Prozent aller Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen." Welche Fahrerassistenzsysteme vorgeschrieben sind Unterschieden wird bei den Vorschriften nach den Fahrzeugklassen M (Personenbeförderung, M1 sind beispielsweise Pkw), N (Güterbeförderung) und O (Anhänger). Die folgenden Fahrassistenzsysteme sind ab 6. Juli für die Typgenehmigung sämtlicher Fahrzeuge der Klassen M und N vorgeschrieben, sofern nicht anders vermerkt: Geschwindigkeitsassistent Der Intelligent Speed Assistent (ISA) zeigt eine erkannte Geschwindigkeitsbegrenzung an und warnt mit einem optischen und akustischen Signal, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird oder regelt das Fahrzeug automatisch auf die vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit herab. Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner Warnsysteme bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers. Diese Systeme überwachen den körperlichen Zustand des Fahrers indirekt, beispielsweise mittels einer Systemanalyse und indem sie Fahr- oder Lenkmuster erkennen, die auf eine verringerte Aufmerksamkeit aufgrund von Müdigkeit hindeuten. Notbremsassistent Der Notbremsassistent bremst das Fahrzeug in Gefahrensituationen selbstständig ab oder unterstützt den Fahrer bei einem Bremsvorgang. Ab 6. Juli 2022 werden Notbremsassistenten nach UN-R 152 verbindlich für die Typgenehmigung und ab Juli 2024 für die Neuzulassung von Pkw (M1) und leichten Nutzfahrzeugen (N1) gefordert. Für die Zulassung schwerer Lkw (N2, N3) und Busse (M2,...
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