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ŠKODA Museum und Ferdinand-Porsche-Geburtshaus wieder geöffnet

ŠKODA Museum hat seine Türen gestern wieder für die Öffentlichkeit geöffnet Umfassende Hygienemaßnahmen und Begrenzung der Besucherzahl für bestmöglichen Gesundheitsschutz Dauerausstellung des ŠKODA Museums um Themenbereich Elektromobilität erweitert Ferdinand-Porsche-Geburtshaus öffnet am 7. Mai 2021 mit neuen Exponaten Das ŠKODA Museum in Mladá Boleslav hat seine Türen gestern wieder für die Öffentlichkeit geöffnet. Der Besuch ist dabei zunächst für Einzelpersonen und Kleinstgruppen sowie für Familien möglich. Besucher sind angehalten, die geltenden Hygienemaßnahmen zu befolgen, unter anderem müssen sie einen Mund- und Nasenschutz tragen. Ein neuer thematischer Schwerpunkt der Dauerausstellung des ŠKODA Museums steht im Zeichen der Elektromobilität. Ab dem 7. Mai 2021 ist auch das Ferdinand-Porsche-Geburtshaus in Vratislavice nad Nisou wieder geöffnet. Hier ist neben dem Porsche 356/1, dem ältesten Modell des Sportwagenbauers, auch das autonome Konzept eVOITURETTE zu sehen – eine Neuinterpretation des ersten L&K-Automobils. Andrea Frydlová, Leiterin des ŠKODA Museums betont: „Wir freuen uns sehr, wieder Besucher im ŠKODA Museum in Mladá Boleslav begrüßen zu dürfen, bevor ab dem 7. Mai 2021 auch das Geburtshaus von Ferdinand-Porsche in Vratislavice nad Nisou seine Türen wieder für die Öffentlichkeit öffnet. Um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für unsere Gäste zu ermöglichen, haben wir zahlreiche Hygienemaßnahmen umgesetzt. Der Besuch ist zunächst ausschließlich für Einzelbesucher und Kleinstgruppen sowie für Familien möglich. Außerdem bleibt die Zahl der Personen in den Ausstellungsräumen auf eine bestimmte Personenzahl begrenzt. Darüber hinaus muss ein Abstand von jeweils zwei Metern zu anderen Gästen jederzeit eingehalten und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.“ Gäste, die sich die Prototypen- und Sportwagensammlung des ŠKODA Museums ansehen möchten, werden gebeten, sich am Empfang des Museums zu melden. Der Museumsshop öffnet am 10. Mai...

ŠKODA Museum und Ferdinand-Porsche-Geburtshaus wieder geöffnet

ŠKODA Museum hat seine Türen gestern wieder für die Öffentlichkeit geöffnet Umfassende Hygienemaßnahmen und Begrenzung der Besucherzahl für bestmöglichen Gesundheitsschutz Dauerausstellung des ŠKODA Museums um Themenbereich Elektromobilität erweitert Ferdinand-Porsche-Geburtshaus öffnet am 7. Mai 2021 mit neuen Exponaten Das ŠKODA Museum in Mladá Boleslav hat seine Türen gestern wieder für die Öffentlichkeit geöffnet. Der Besuch ist dabei zunächst für Einzelpersonen und Kleinstgruppen sowie für Familien möglich. Besucher sind angehalten, die geltenden Hygienemaßnahmen zu befolgen, unter anderem müssen sie einen Mund- und Nasenschutz tragen. Ein neuer thematischer Schwerpunkt der Dauerausstellung des ŠKODA Museums steht im Zeichen der Elektromobilität. Ab dem 7. Mai 2021 ist auch das Ferdinand-Porsche-Geburtshaus in Vratislavice nad Nisou wieder geöffnet. Hier ist neben dem Porsche 356/1, dem ältesten Modell des Sportwagenbauers, auch das autonome Konzept eVOITURETTE zu sehen – eine Neuinterpretation des ersten L&K-Automobils. Andrea Frydlová, Leiterin des ŠKODA Museums betont: „Wir freuen uns sehr, wieder Besucher im ŠKODA Museum in Mladá Boleslav begrüßen zu dürfen, bevor ab dem 7. Mai 2021 auch das Geburtshaus von Ferdinand-Porsche in Vratislavice nad Nisou seine Türen wieder für die Öffentlichkeit öffnet. Um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für unsere Gäste zu ermöglichen, haben wir zahlreiche Hygienemaßnahmen umgesetzt. Der Besuch ist zunächst ausschließlich für Einzelbesucher und Kleinstgruppen sowie für Familien möglich. Außerdem bleibt die Zahl der Personen in den Ausstellungsräumen auf eine bestimmte Personenzahl begrenzt. Darüber hinaus muss ein Abstand von jeweils zwei Metern zu anderen Gästen jederzeit eingehalten und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.“ Gäste, die sich die Prototypen- und Sportwagensammlung des ŠKODA Museums ansehen möchten, werden gebeten, sich am Empfang des Museums zu melden. Der Museumsshop öffnet am 10. Mai...

KÜS Trend-Tacho: Akzeptanz für alternative Antriebe steigt / Hybrid in der Käufergunst vorne / „Ökologischste Antriebsart“ sehen Autofahrer*innen beim Wasserstoff

Losheim am See (ots) - Alternative Antriebe sind in der Gunst der Autofahrer angekommen. Laut der aktuellen Umfrage des Trend-Tacho wäre der Hybridmotor eine denkbare Alternative für die Autofahrer*innen, gefolgt von Wasserstoff- und Elektrofahrzeugen. Die Erfahrung mit solchen Fahrzeugen in der Bevölkerung wächst, ihr ökologischer Wert wird wahrgenommen. Der Brennstoffzelle geben die Befragten die größte Chance für die Zukunft. 57 % der Autofahrenden in Deutschland können sich den Kauf eines Hybridautos grundsätzlich vorstellen, so der aktuelle Trend-Tacho. Die Brennstoffzelle wäre für 43 % eine Option, für 38 % ein Elektrofahrzeug. Alternative Antriebe scheinen somit in der Gesellschaft angekommen zu sein. Für die Wahl eines Diesels könnten sich 39 % der Autokäufer erwärmen. Für den Großteil der Autofahrenden (84 %) bleibt aber der Benziner eine beliebte Wahlmöglichkeit beim Autokauf. 16 % haben schon eine Probefahrt mit einem E-Mobil absolviert, das sind 5 Prozentpunkte mehr als im Jahr 2020. Die ökologisch sinnvollste Antriebsart sehen 73 % in der Brennstoffzelle, 62 % beim Hybrid und 49 % beim Elektroantrieb. So werden auch der Brennstoffzelle von 64 % der Befragten die größten Zukunftschancen eingeräumt, für 54 % liegen diese beim Hybridantrieb und für 51 % bei der E-Mobilität. "Die Zukunft gehört dem Wasserstoff-Antrieb. So urteilen die Autofahrer in der Befragung des Trend-Tacho. Auf der Straße macht aber aktuell der Hybridmotor das Rennen. Spannung ist also angesagt, wenn es um die automobile Zukunft geht", so Peter Schuler, der Hauptgeschäftsführer der KÜS. Der Trend-Tacho wird für die Prüforganisation KÜS und das Fachmagazin kfz-betrieb vom Kölner Institut BBE Automotive GmbH erstellt. Es handelt sich um eine Mixed-Mode-Befragung, telefonisch (CATI) von 300 Personen und online (CAWI)...

VW-Abgasskandal Dieselgate 2.0: Erstes Oberlandesgericht verurteilt die Volkswagen AG für die Manipulationen an der Abgassteuerung des Motorentyps EA288!

Mönchengladbach (ots) - Das Oberlandesgericht Naumburg hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Halle im VW-Dieselgate 2.0 zu Recht aufgehoben und im Sinne des geschädigten Verbrauchers entschieden. Es ist das erste Urteil eines Oberlandesgerichts zum VW-Skandalmotor EA288 mit vier Zylindern und der Abgasnorm Euro 6. Wenn irgendjemand ernsthaft behaupten wollte, Klagen im Abgasskandal gegen die Volkswagen AG um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 (Dieselgate 2.0) seien für geschädigte Verbraucher nicht aussichtsreich, muss sich nun einmal mehr eines Besseren belehren lassen. Erstmals hat ein Oberlandesgericht die Volkswagen AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadenersatz verurteilt. Das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 09.04.2021, Az.: 8 U 68/20) hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Halle (Urteil vom 19.11.2020, Az.: 5 O 90/20) ausdrücklich aufgehoben. Der geschädigte Verbraucher erhält für seinen VW Golf 2.0 TDI Highline (Erstzulassung am 4. September 2015, Erwerb am 10. Oktober 2017 mit einer Gesamtfahrleistung von 17.450 Kilometern) Schadenersatz in Höhe von 20.885,71 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 3. April 2020. Die Volkswagen AG muss 85 Prozent der Verfahrenskosten zahlen. Das Besondere: Der Kläger hatte 21.750 Euro für sein Fahrzeug gezahlt und erhält damit annähernd den gesamten Kaufpreis zurück. "Es handelt sich um das erste erfolgreiche obergerichtliche Urteil gegen die Volkswagen AG zu einem Fahrzeug, in dem ein Motor EA288 verbaut ist. Für das Fahrzeug gab es keinen amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes. Das Landgericht Halle hatte die Klage des geschädigten Verbrauchers noch fälschlicherweise abgewiesen. Diese sei hinsichtlich des behaupteten Vorliegens unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht ausreichend substantiiert gewesen", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung...

Camping-Boom 2021: Ansturm auf deutsche Campingplätze

Berlin (ots) Beliebteste Campingziele liegen in Deutschland Abseits der Top-Regionen noch freie Verfügbarkeiten PiNCAMP bietet Suche nach noch freien Campingplätzen Berlin (ots) - Mit der ersten vorsichtigen Öffnung des Campingbetriebes in der Tourismus-Modellregion Ostseefjord Schlei ist der Startschuss für die Campingsaison 2021 gefallen. "Bei einer weiterhin positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis deutsche Campingplätze wieder öffnen können", berichtet Uwe Frers vom ADAC Campingportal PiNCAMP.de (https://www.pincamp.de). Der Camping-Experte sieht einen Buchungsansturm auf deutsche Campingplätze zurollen: "Die Campingplätze an der Schlei waren nach Bekanntgabe der Öffnung im Nu ausgebucht. Ich erwarte einen ähnlichen Ansturm auf die Camping Hotspots an den Küsten und in den Alpen. Viele deutsche Campingplätze melden schon jetzt eine extrem hohe Auslastung für die Sommermonate." Deshalb sei eine rechtzeitige Buchung des Wunschplatzes dringend angeraten. "Wer als Camper in diesem Jahr ohne vorherige Buchung anreist, muss damit rechnen, abgewiesen zu werden", so Frers. Die beliebtesten Campingziele liegen in Deutschland In 2021 ist die Nachfrage nach Camping in Deutschland besonders hoch. Auf PiNCAMP.de entfielen seit Jahresbeginn die Hälfte aller Aufrufe nur auf deutsche Campingplätze. Im Vorjahr lag dieser Wert bei knapp unter 40 Prozent. Die beliebtesten Camping-Bundesländer sind nach einer Auswertung des Nutzerverhaltens auf PiNCAMP.de Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Besonders gefragte Reiseziele sind im Norden die Nord- und Ostseeküste und die Mecklenburgische Seenplatte sowie im Süden die Bodenseeregion und das Allgäu. Die beliebtesten Campingziele im Ausland liegen in Kroatien (14 Prozent), Italien (13 Prozent) und Frankreich (6 Prozent). Die Nachfrage konzentriert sich hier auf Campingziele im kroatischen Istrien und auf Plätze im Norden Italiens am Gardasee, in Venetien und in...

VW-Abgasskandal Dieselgate 2.0: Erstes Oberlandesgericht verurteilt die Volkswagen AG für die Manipulationen an der Abgassteuerung des Motorentyps EA288!

Mönchengladbach (ots) - Das Oberlandesgericht Naumburg hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Halle im VW-Dieselgate 2.0 zu Recht aufgehoben und im Sinne des geschädigten Verbrauchers entschieden. Es ist das erste Urteil eines Oberlandesgerichts zum VW-Skandalmotor EA288 mit vier Zylindern und der Abgasnorm Euro 6. Wenn irgendjemand ernsthaft behaupten wollte, Klagen im Abgasskandal gegen die Volkswagen AG um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 (Dieselgate 2.0) seien für geschädigte Verbraucher nicht aussichtsreich, muss sich nun einmal mehr eines Besseren belehren lassen. Erstmals hat ein Oberlandesgericht die Volkswagen AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadenersatz verurteilt. Das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 09.04.2021, Az.: 8 U 68/20) hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Halle (Urteil vom 19.11.2020, Az.: 5 O 90/20) ausdrücklich aufgehoben. Der geschädigte Verbraucher erhält für seinen VW Golf 2.0 TDI Highline (Erstzulassung am 4. September 2015, Erwerb am 10. Oktober 2017 mit einer Gesamtfahrleistung von 17.450 Kilometern) Schadenersatz in Höhe von 20.885,71 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 3. April 2020. Die Volkswagen AG muss 85 Prozent der Verfahrenskosten zahlen. Das Besondere: Der Kläger hatte 21.750 Euro für sein Fahrzeug gezahlt und erhält damit annähernd den gesamten Kaufpreis zurück. "Es handelt sich um das erste erfolgreiche obergerichtliche Urteil gegen die Volkswagen AG zu einem Fahrzeug, in dem ein Motor EA288 verbaut ist. Für das Fahrzeug gab es keinen amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes. Das Landgericht Halle hatte die Klage des geschädigten Verbrauchers noch fälschlicherweise abgewiesen. Diese sei hinsichtlich des behaupteten Vorliegens unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht ausreichend substantiiert gewesen", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung...

Neue Sondermodelle Fiat 500 Hey Google – die Technologie von Google trifft auf den Stil der Modellfamilie Fiat 500

Frankfurt (ots) - Hey Google-Sondermodelle kombinieren die Technologie von Google mit der Coolness und dem ikonischen Design der Modellfamilie Fiat 500. Einfache und innovative Lösungen zur Konnektivität erleichtern den Alltag und ergänzen den einzigartigen Stil der Fahrzeuge. "Hey Google" ermöglicht durch die Applikation Mopar® Connect und den in "My Fiat" integrierten Google Assistenten die Interaktion mit den Sondermodellen von Fiat 500 und Fiat 500X auf intuitive Weise auch über größere Distanzen. Mit den Fiat Sondermodellen drückt der Google Assistent erstmals einem Auto seinen Stempel auf, und zwar im exklusiven Stil des Fiat 500. Von allen Modellen der Familie Fiat 500 wurden seit 2007 mehr als 3,5 Millionen Stück verkauft. Fiat 500 und Fiat 500X haben eine gemeinsame Seele, richten sich aber an unterschiedliche Zielgruppen. Fiat und Google haben unter dem Titel "500 Hey Google" eine exklusive Partnerschaft gegründet. Diese Bezeichnung tragen zwei neue Sondermodelle des Fiat 500 und Fiat 500X, in der erstmals die Technologie des Google Assistenten auf den Fiat 500 und seine Welt der Coolness und des ikonischen Designs trifft. Die Sondermodelle sind mit der Applikation Mopar® Connect und dem in "My Fiat" integrierten Assistenten von Google ausgestattet. Mit ihm lässt sich eine Verbindung zum Fahrzeug herstellen, auch über größere Distanzen. Per Sprachbefehl können Informationen über das Auto angefordert werden, um mit ihm zu interagieren. Benötigt wird dazu ein Smartphone oder das smarte Display Google Nest Hub, das im Welcome-Kit enthalten ist, mit dem die Sondermodelle der Hey Google-Familie ausgestattet sind. Diese Technologie ermöglicht eine benutzerfreundliche und innovative Konnektivität, die den Alltag noch einfacher macht. Eines der Erfolgsgeheimnisse des Fiat 500 ist, dass er...

Abgasskandal: Schadensersatz für geleaste Flottenfahrzeuge trotz BGH-Urteil

Köln (ots) - Das Fahrzeugbesitzer, die in der Vergangenheit ein durch den Abgasskandal betroffenes Auto erworben haben, Anspruch auf Schadensersatz oder zumindest die Rückabwicklung des Kaufs haben, steht bereits seit einiger Zeit fest. Nun entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall, in dem es sich um ein geleastes Auto handelte. Durch Abgasskandal Schadensersatzansprüche für Leasingverträge? Das aktuelle Urteil des BGH vom 16. September 2021 mag den ein oder anderen Leasingnehmer missmutig stimmen. Denn es fiel zu Ungunsten eines klagenden Leasingnehmers aus. Die Möglichkeit des Schadensersatzes wurde dem Kläger damit verwehrt, seine Leasingraten erhält er vorerst nicht zurück. Die Kanzlei Mingers. (mingers.law ) ist der Meinung: An dieser Stelle muss klar differenziert werden! Denn das BGH-Urteil gilt zwar für Kilometerleasing, nicht jedoch für das Full-Service-Leasing. Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes: So argumentiert der BGH Laut BGH handelt es sich bei einem Kilometerleasingvertrag um eine grundsätzlich andere Investitionsentscheidung seitens des Verbrauchers als bei einem Autokauf. Denn so liegt das wirtschaftliche Kalkulationsrisiko im Rahmen eines Leasingvertrages allein beim Leasinggeber - dem Leasingnehmer entfallen somit jegliche Schadensersatzansprüche. Der anzurechnende Nutzungsvorteil würde dann den Leasingzahlungen entsprechen. Klare Differenzierung der Leasingvertragsarten notwendig Das Urteil des BGH muss dabei allerdings deutlich differenzierter betrachtet werden. Der Leasingnehmer übernimmt diverse Risiken für das Leasingobjekt, wodurch sich Schadensersatzansprüche ergeben. Zum Beispiel tragen Leasingnehmer die Kosten für Steuer, Versicherung, Instandhaltung, Wartung, Tanken und Säuberung im Rahmen eines klassischen Kilometerleasingvertrages selbst. Außerdem unterscheiden sich verschiedene Leasingvertragsarten gravierend: Denn während beim klassischen Kilometerleasing eine genau definierte Vertragslaufzeit inklusive einer vertraglich festgelegten Anzahl an Kilometern vorliegt, treten im Rahmen eines Full-Service-Leasing weitere Optionen neben das eigentlich klassische Leasing. Unterschiede zwischen Kilometerleasing und Full-Service-Leasing Für das Full-Service-Leasing besteht unter...
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