Der Weg zum Bürokratieabbau in der Logistik: Ein Blick auf die Kommission Straßengüterverkehr und ihre Auswirkungen auf die Branche

Die logistische Branche steht vor der Herausforderung, bürokratische Anforderungen zu reduzieren und gleichzeitig den Anforderungen des Marktes gerecht zu werden. Die Kommission Straßengüterverkehr hat mehrere Maßnahmen initiiert, um dieser Herausforderung zu begegnen. Erfahren Sie, welche Maßnahmen bereits erfolgreich umgesetzt wurden und was dies für die Zukunft bedeutet.

Scheint er nun etwas Fahrt aufzunehmen, der zigfach zugesicherte Bürokratieabbau in der Logistik?

Jetzt Anfang September 2025 setzt die Bundesregierung die Berichtspflichten aus dem sogenannten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aus. Erst Ende Juni hatte Bundesverkehrsminister Schnieder noch von „überzogenen Anforderungen etwa im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ gesprochen. Und dann die Fortsetzung der Kommission Straßengüterverkehr offiziell gestartet. Mit dem erklärten Ziel, die Logistikbranche spürbar von bürokratischen Lasten zu befreien und „fit für die Zukunft zu machen“, so eine Pressemitteilung des BMV. Wie fitter die strapazierte Branche mit diesem einen Schritt wird, welches Tempo die Kommission Straßengüterverkehr sonst so dabei vorlegt – Schauen wir mal auf die Straßen und in den Bürokratie-Stau-Monitor:

Welche Maßnahmen zur Entlastung der Logistik-Branche schon getroffen wurden

Erleichterungen beim Aufbau von Lkw-Ladeinfrastruktur. Oder praxistauglichere Regelungen bei Meldepflichten. Schon im Sommer 2024 hatten das Bundesverkehrsministerium und die beteiligten Logistikverbände über 20 konkrete Maßnahmen zur Entlastung der Branche ausgemacht. Schließlich ist die Logistik ja „Rückgrat und Taktgeber unserer Wirtschaft“ (Bundesminister Patrick Schnieder). Und Entbürokratisierung steht im Koalitionsvertrag. Schnieder sieht zur Gestaltung „eine(r) leistungsfähige(n), klimafreundliche(n) und zukunftsfeste(n) Logistik“ die Kommission Straßengüterverkehr als „zentrales Instrument“.

Wieviel Bürokratiekosten mit dem Streichen der Berichtspflicht konkret gespart werden

Nun Anfang September 2025 wurde das LkSG (oft einfach „Lieferkettengesetz“) um seine Berichtspflichten erleichtert. 4,1 Millionen Euro Bürokratiekosten jedes Jahr sollen durch den Wegfall der Berichtspflicht eingespart werden. Bei ca. 5000 betroffenen Unternehmen in Deutschland bedeute das etwa 800 Euro Entlastung pro Unternehmen – für Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Zander ist das „nicht mal der berühmte Tropfen auf den heißen Stein“. Klingt übrigens auch nicht gerade nach angestrengten Schweißtropfen im Rahmen eines „Fitnessprogramms“. Wem kommen die erlassenen Berichte denn tatsächlich jetzt zugute? Und was sehen zukünftige, jetzt schon absehbare EU-Regelungen denn damit noch vor?

Wer vom bestehenden LkSG trotzdem betroffen war, obwohl gar nicht in der Pflicht

Vom Lieferkettengesetz sind auch viele, meist kleine und mittelständische Unternehmen unter 1000 Beschäftigten betroffen, kleinere Speditionsgesellschaften beispielsweise. Denn auch wenn diese laut Gesetz selbst gar nicht zur Dokumentation verpflichtet waren – um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, verlangten viele Auftraggeber schlicht trotzdem einen solchen Bericht. Jetzt setzt der Bund die aufwändigen Berichtspflichten aus dem Lieferkettengesetz also außer Kraft. Aber bleibt diese Entbürokratisierung auch dauerhaft?:

Warum das etwas entschlackte Lieferkettengesetz nur marginal erleichtert

Bei einer Bewertung dieser entbürokratisierenden Maßnahme gilt es indes einzupreisen, dass dieses nationale Lieferkettengesetz von einer Richtlinie der Europäischen Union bald wieder abgelöst werden soll. Dies muss die Bundesregierung dann bis Juli 2027 wiederum in nationales Recht überführen. Und: die Berichtspflichten werden zwar jetzt abgeschafft, die Sorgfaltspflichten und auch die internen Dokumentationspflichten dagegen bleiben im LkSG. „Fit machen für die Zukunft“ geht wohl anders. Und „Zukunft“ dauert länger als zwei Jahre.

Pressekontaktdaten:

Diversa Hambach GmbH
Alexander Hambach
Industriestraße 48/1
71272 Renningen
Deutschland

Tel.: +49 7159 40849200
E-Mail: info@diversa-gmbh.com
Web: https://diversa-gmbh.com

Copyright Bild: KI-generiertes Bild mit DALL·E von OpenAI

Originalinhalt von webwerkstatt, veröffentlicht unter dem Titel “ Mission erfüllt? Die Kommission Straßengüterverkehr am Bürokratieabbau“, übermittelt durch Carpr.de

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