Stigmatisierung überschreitet Grenzen: Wachsende Besorgnis über Diskriminierung gegenüber Shincheonji-Mitgliedern im Ausland

Die internationale Menschenrechtsorganisation CAP LC legt dem UN-Menschenrechtsrat eine schriftliche Stellungnahme vor, in der sie darauf drängt, dass Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen auf überprüfbaren Beweisen beruhen müssen

Die Shincheonji-Kirche Jesu, der Tempel des Zeltes des Zeugnisses, teilte am 9. Juli mit, dass die internationale Menschenrechtsorganisation CAP LC (Coordination des Associations et Particuliers pour la Liberté de Conscience) dem UN-Menschenrechtsrat eine gemeinsame schriftliche Erklärung vorgelegt habe, in der sie ihre Besorgnis über die zunehmende Diskriminierung und Stigmatisierung von Mitgliedern der Shincheonji-Kirche Jesu zum Ausdruck brachte.

In der Erklärung konzentrierte sich CAP LC weniger auf die Kontroverse um die Shincheonji-Kirche Jesu selbst als vielmehr auf die Maßstäbe, anhand derer solche Angelegenheiten beurteilt werden. Die Gruppe äußerte die Sorge, dass negative Wahrnehmungen und unbestätigte Informationen, die in Südkorea entstanden sind, bei einer Verbreitung im Ausland schwerwiegende Auswirkungen nicht nur auf die öffentliche Meinung in anderen Ländern, sondern auch auf administrative und gerichtliche Entscheidungen haben könnten.

CAP LC forderte die Regierungen daher nachdrücklich auf, alle Entscheidungen bezüglich der Shincheonji-Kirche Jesu auf überprüfbare Beweise und klare rechtliche Maßstäbe zu stützen.

Die Shincheonji-Kirche Jesu erklärte, die Stellungnahme zeige, dass, sollte sich eine unbegründete Stigmatisierung international durchsetzen, auch andere religiöse Minderheiten auf dieselbe Weise beurteilt werden könnten, und unterstrich damit die Verantwortung der Staaten, die Rechte aller religiösen Minderheiten zu schützen.

CAP LC, die einen besonderen Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) innehat, ist eine internationale Nichtregierungsorganisation, die immer wieder international beachtete Fälle im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit thematisiert hat. Sie hat bereits zuvor Themen vor die Vereinten Nationen gebracht, darunter die Verfolgung der Kirche des Allmächtigen Gottes in China sowie Bedenken hinsichtlich Verletzungen der Religionsfreiheit, die sich aus dem Antrag der japanischen Regierung auf eine Auflösungsverfügung gegen die Vereinigungskirche, offiziell bekannt als „Familienverband für Weltfrieden und Vereinigung“, ergaben.

Die Shincheonji-Kirche Jesu erklärte, die Tatsache, dass eine solche internationale Nichtregierungsorganisation eine Stellungnahme zu dieser Angelegenheit abgegeben habe, zeige, dass der Fall, der die Kirche betreffe, nicht lediglich eine innenpolitische Kontroverse in Südkorea sei, sondern auch im Lichte internationaler Menschenrechtsstandards Aufmerksamkeit erhalte.

In der Erklärung wurden Fälle im Vereinigten Königreich und in deutschsprachigen Ländern angeführt, wobei darauf hingewiesen wurde, dass die negative Wahrnehmung von Mitgliedern der Shincheonji-Kirche Jesu über die öffentliche Meinung hinausgegangen sei und zu Verwaltungsverfahren sowie zu Eingriffen in das soziale Leben einzelner Personen geführt habe.

Im Vereinigten Königreich lehnte die Charity Commission den Antrag der Shincheonji-Kirche Jesu auf Registrierung ab und bezeichnete die Kirche als „Sekte“, ein Begriff, dessen rechtliche Definition nach wie vor unklar ist. CAP LC wies darauf hin, dass die Verwendung solcher Begriffe ohne klare rechtliche Grundlage in offiziellen Verwaltungsverfahren zu einer starken sozialen Stigmatisierung führen kann.

In Deutschland und anderen deutschsprachigen Ländern wurden Fälle gemeldet, in denen Mitglieder am Arbeitsplatz diskriminiert wurden aufgrund einer negativen öffentlichen Stimmung, die von bestimmten Medien und kirchlichen Persönlichkeiten geschürt wurde. CAP LC erklärte, ein kritisches Buch, das 2025 von evangelikalen Aktivisten veröffentlicht wurde, sei ein wesentlicher Faktor für die Verschärfung solcher diskriminierenden Wahrnehmungen gewesen.

Die Shincheonji-Kirche Jesu erklärte, solche Fälle beschränkten sich nicht auf vereinzelte Vorfälle, die in einigen Ländern festgestellt worden seien. Sie wies darauf hin, dass unbegründete Stigmatisierung und unbestätigte Behauptungen einzelnen Mitgliedern am Arbeitsplatz, in der Familie und im weiteren sozialen Umfeld Nachteile verursachten, und forderte, dass Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen in den jeweiligen Ländern auf klaren rechtlichen Standards und nachprüfbaren Beweisen beruhen sollten.

Die Erklärung beleuchtete zudem die Kontroverse in Südkorea rund um das Thema politische Teilhabe. CAP LC kritisierte Behauptungen einiger politischer Kräfte, wonach die Parteimitgliedschaft von Angehörigen der Shincheonji-Kirche Jesu einer „Kollusion zwischen Religion und Politik“ gleichkomme, und erklärte, politische Teilhabe dürfe nicht allein deshalb als Verdachtsgrund gewertet werden, weil die Beteiligten Angehörige einer bestimmten Religion seien.

Auf dieser Grundlage forderte CAP LC die südkoreanische Regierung auf, die Religionsfreiheit, den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und die religiöse Neutralität des Staates zu wahren.

Vor dem Hintergrund dieser Bedenken führt Südkorea derzeit Ermittlungen zu Vorwürfen im Zusammenhang mit der Parteimitgliedschaft von Kirchenmitgliedern durch. Am 24. Juni erließ ein Gericht einen Haftbefehl gegen den Vorsitzenden Lee Man-hee und begründete dies unter anderem mit der Befürchtung einer möglichen Beweisvernichtung. Am 29. Juni erhob die gemeinsame Ermittlungszentrale der Regierung Anklage gegen Lee, der sich zu diesem Zeitpunkt in Haft befand, unter anderem wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz.

Zwar wird die endgültige Feststellung der Anklagepunkte im Rahmen des Gerichtsverfahrens erfolgen, doch vertritt die Shincheonji-Kirche Jesu die Auffassung, dass auch dieser Fall im Einklang mit den Grundsätzen eines ordnungsgemäßen Verfahrens und auf der Grundlage objektiver Beweise behandelt werden sollte, anstatt sich von gesellschaftlichen Wahrnehmungen oder politischen Kontroversen leiten zu lassen. Die Kirche erklärte, diese Position stehe auch im Einklang mit den in der Erklärung von CAP LC geäußerten Bedenken.

Auch die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft sind zu Streitpunkten geworden. Die Shincheonji-Kirche Jesu vertritt die Auffassung, dass die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft einer strengeren Prüfung unterzogen werden sollten, da Lee, der 1931 geboren wurde und mittlerweile 95 Jahre alt ist, ein fortgeschrittenes Alter hat, aktiv mit den Ermittlern kooperiert hat und wichtige Beweismittel bereits durch Durchsuchungen und Beschlagnahmungen gesichert wurden.

Die Shincheonji-Kirche Jesu erklärte, die in der Stellungnahme von CAP LC angeführten Fälle von Diskriminierung sowie die Ermittlungen in Südkorea warfen eine gemeinsame Frage auf: Welche Maßstäbe sollten staatliche Justiz- und Verwaltungsbehörden im Umgang mit religiösen Minderheiten anlegen?

Die Kirche erklärte, das Thema gehe über die Kontroverse um eine bestimmte religiöse Gruppe hinaus und diene als Maßstab dafür, ob die Rechte religiöser Minderheiten in nationalen und internationalen Verfahren gleichermaßen geschützt würden. Sie erklärte ferner, dass dies der Grund sei, warum die internationale Gemeinschaft den Fall aufmerksam verfolgen, um festzustellen, ob die rechtlichen Grundlagen und die Grundsätze eines ordnungsgemäßen Verfahrens bei den Ermittlungen in Südkorea sowie bei Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen in anderen Ländern konsequent gewahrt werden.

Letztendlich, so die Kirche, werde die Lösung dieses Falls als Test für die Stärke des gesellschaftlichen und institutionellen Vertrauens in den Schutz religiöser Minderheiten dienen, der über die Angelegenheit einer einzelnen religiösen Organisation hinausgehe.

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