Bonn (ots) – Aber es gibt nur einen wirklich sicheren es wiederzufinden – die elektronische Tierkennzeichnung und Registrierung.
Für Tierhalter ist es ein Drama, wenn der Hund sich selbstständig macht oder die Katze am Morgen nicht nach Hause kommt. In Deutschland entlaufen jährlich rund 300.000 Hunde und Katzen, wie viele davon wieder aufgefunden werden, ist nicht genau bekannt. Dabei ist es relativ einfach, die Tiere so zu markieren, dass sie im Falle eines Falles zurückgebracht werden können. Die sicherste und sanfteste Methode, Hund oder Katze entsprechend zu kennzeichnen, ist die elektronische Kennzeichnung mittels Transponder. Dabei handelt es sich um einen sehr kleinen Chip, der nahezu schmerzfrei und in der Regel ohne Betäubung vom Tierarzt injiziert werden kann. Auf dem Mikrochip ist eine weltweit einmalige Nummer gespeichert, Verwechselungen sind somit ausgeschlossen. Die Nummer lässt sich, etwa in einem Tierheim, in das herrenlose Hunde und Katzen meist gebracht werden, aber auch in der tierärztlichen Praxis, mit einem speziellen Gerät auslesen.
Doch die Nummer allein hilft bei einem Tierfund nicht weiter. Daten über Besitzer oder Adresse sind auf dem Transponder nicht hinterlegt. Deshalb ist es zwingend erforderlich, ein gechipptes Tier beziehungsweise dessen Nummer bei einem der Heimtierregister zu melden und, etwa bei einem Umzug, zu aktualisieren. Das größte private Register führt TASSO e.V., gefolgt von Findefix, dem Register des Deutschen Tierschutzbundes e.V. Beide sind kostenlos für den Halter. Ein weiteres, ebenfalls privat betriebenes internationales Register, IFTA, ist kostenpflichtig. Durch die Anmeldung des Tieres in einem Haustierregister sind beispielsweise Tierheime, Tierarztpraxen und Polizeidienststellen, aber auch Privatpersonen in der Lage, Fundtiere jederzeit schnell an den Besitzer zurückvermitteln zu lassen.
Die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen ist in Deutschland freiwillig, von einigen Ausnahmen abgesehen. Bei Reisen innerhalb Europas ist die elektronische Tierkennzeichnung mit der Eintragung in den EU-Heimtierausweis bereits seit 2014 verpflichtend. Auch für die Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen und Ausstellungen ist dies vorgeschrieben. Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben, ist die Kennzeichnung und Registrierung aber in jedem Fall die richtige Maßnahme. Die Erfahrungen der wichtigen Tierregister zeigen, dass ein sehr hoher Prozentsatz verloren gegangener Hunde und Katze wieder nach Hause vermittelt werden kann. Aus einem kurzzeitigen Verlust muss also kein langandauerndes Trauma werden.
Adressen der wichtigen Tierregister:
https://www.findefix.com/ bzw. https://www.registrier-dein-tier.de/
https://www.tierregistrierung.de
Hintergrundinformation unter: http://ots.de/1e6O7O
Pressekontakt:
Abdruck Text und Foto (nur in Verbindung mit dieser Meldung)
honorarfrei bei Quellenangabe.
Weitere Informationen:
Bundesverband für Tiergesundheit e.V.
Dr. Sabine Schüller, Schwertberger Str. 14,53177 Bonn,
Tel. 0228 / 31 82 96, E-Mail bft@bft-online.de, http://www.bft-online.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/76750/4631978
OTS: Bundesverband für Tiergesundheit e.V.
Original-Content von: Bundesverband für Tiergesundheit e.V., übermittelt durch news aktuell