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Dieselskandal der Daimler AG: Hoher Schadenersatz in der Premiumklasse wegen Mercedes-Benz-Fahrzeugen möglich

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Dortmund hat die Daimler AG im Abgasskandal zu hohem Schadenersatz und zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 verurteilt. Das Gericht verweist auf den substantiierten Vortrag des geschädigten Verbrauchers, der das Vorliegen mehrerer Abschalteinrichtungen verdeutlicht. Die Daimler AG hat im Abgasskandal eine weitere herbe Niederlage vor dem Landgericht Dortmund (Urteil vom 03.05.2021, Az.: 7 O 265/20) kassiert. Der Autobauer muss für Manipulationen an einem Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB Schadenersatz in Höhe von 63.724,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 11. Oktober 2019 zahlen und den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro freizustellen. Ebenso trägt die Daimler AG die vollständigen Kosten des Verfahrens. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor der Kammer wies das streitgegenständliche Fahrzeug einen Kilometerstand von 52.457 auf. Der Kläger hatte das streitgegenständliche Fahrzeug am 27. Juni 2016 als Neuwagen für 80.464,30 Euro brutto erworben. "Das Gericht verweist in seiner Urteilsbegründung darauf, dass der Kläger substantiiert das Vorhandensein mehrerer Abschalteinrichtungen beziehungsweise Steuerungsmechanismen dargelegt habe, mit denen die Emissionswerte manipuliert worden seien. Im Fokus stehen typische Schlagworte wie das Thermofenster, die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und eine unzulässige Programmierung des OBD-Systems. Als Folge würden die angegebenen respektive zulässigen Werte für Stickoxide im Realbetrieb deutlich überschritten", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und...

Dieselskandal der Daimler AG: Hoher Schadenersatz in der Premiumklasse wegen Mercedes-Benz-Fahrzeugen möglich

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Dortmund hat die Daimler AG im Abgasskandal zu hohem Schadenersatz und zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 verurteilt. Das Gericht verweist auf den substantiierten Vortrag des geschädigten Verbrauchers, der das Vorliegen mehrerer Abschalteinrichtungen verdeutlicht. Die Daimler AG hat im Abgasskandal eine weitere herbe Niederlage vor dem Landgericht Dortmund (Urteil vom 03.05.2021, Az.: 7 O 265/20) kassiert. Der Autobauer muss für Manipulationen an einem Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB Schadenersatz in Höhe von 63.724,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 11. Oktober 2019 zahlen und den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro freizustellen. Ebenso trägt die Daimler AG die vollständigen Kosten des Verfahrens. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor der Kammer wies das streitgegenständliche Fahrzeug einen Kilometerstand von 52.457 auf. Der Kläger hatte das streitgegenständliche Fahrzeug am 27. Juni 2016 als Neuwagen für 80.464,30 Euro brutto erworben. "Das Gericht verweist in seiner Urteilsbegründung darauf, dass der Kläger substantiiert das Vorhandensein mehrerer Abschalteinrichtungen beziehungsweise Steuerungsmechanismen dargelegt habe, mit denen die Emissionswerte manipuliert worden seien. Im Fokus stehen typische Schlagworte wie das Thermofenster, die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und eine unzulässige Programmierung des OBD-Systems. Als Folge würden die angegebenen respektive zulässigen Werte für Stickoxide im Realbetrieb deutlich überschritten", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und...

Großvolumige Klagen eingereicht: Dieselabgasskandal bei Reise- und Wohnmobilen nimmt zunehmend Fahrt auf

Mönchengladbach (ots) - Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat zuletzt drei großvolumige Klagen gegen den Hersteller CNH Industrial N.V. eingereicht. Wohn- und Reisemobile sind in Deutschland äußerst beliebt. Sie stehen für Freiheit und Unabhängigkeit, sind häufig sehr luxuriös ausgestattet und bieten eine attraktive Alternative für Urlaubsreisen mit dem Pkw oder dem Flugzeug. Das Problem: Der Dieselabgasskandal betrifft mittlerweile auch Wohn- und Reisemobile. In vielen dieser Fahrzeuge sind manipulierte Motoren der Hersteller Fiat und Iveco verbaut. So hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden "bei Weitem" übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache. "Das vorgenannte Gutachten und verschiedene Urteile haben den Dieselskandal bei Wohn- und Reisemobilen mittlerweile richtig in Bewegung versetzt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W....

Dieselabgasskandal der Daimler AG: Einzel-Betrugshaftungsklage besser als Musterfeststellungsklage

Mönchengladbach (ots) - Der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentrale strengt eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG an. Es geht um Schadensersatz bei Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugen mit dem Motortyp OM651. Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung rät geschädigten Verbrauchern hingegen zum Weg der Einzel-Betrugshaftungsklage für eine hohe Kompensation im Dieselabgasskandal. Der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentrale (vzbv) will eine sogenannte Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen auf den Weg bringen. Das Gericht soll die Voraussetzungen für Schadensersatz bei Mercedes-Benz-GLC- und GLK-Fahrzeugen mit dem Motortyp OM651 prüfen. Laut Verbraucherzentrale geht es hier um rund 50.000 Autos, die einen offiziellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) erhalten haben. "Der vzbv geht davon aus, dass mit der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG Verbraucherinnen und Verbraucher Schadensersatz verlangen können. Mögliche Betroffene erhalten Gewissheit darüber, ob die Daimler AG in mehreren Fahrzeugmodellen absichtlich unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv, in einer Mitteilung. "Trotz behördlicher Rückrufe bestreitet die Daimler AG bis heute, gezielt die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipuliert zu haben. Das Oberlandesgericht Stuttgart soll dies nun feststellen. Für viele betroffene Verbraucher herrscht dann endlich Rechtsklarheit." "Das klingt zunächst nach einer interessanten Lösung für betroffene Verbraucher im Dieselabgasskandal. Aber die Sammelklage bedeutet nicht, dass geschädigte Verbraucher im Dieselabgasskandal individuell entschädigt werden. Vielmehr steht zu erwarten, dass ihnen ein allgemein verhandelter Schadensersatz zugesprochen wird, der ihrem individuellen Sachverhalt nicht zwingend gerecht wird", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W....

KBA rügt Behörden für mangelnde Aufklärung im Dieselskandal bei Wohnmobilen / Fiat-Dieselskandal nimmt wieder Fahrt auf

Köln (ots) - Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) will laut eines aktuellen Schreibens Schritte gegen den Stellantis-Konzern einleiten, zu dem auch Fiat gehört. Als die deutsche Bundesoberbehörde illegale Abweichungen bei den Motoren des Modells Fiat Ducato feststellte, meldete man dies bereits 2016 den offiziellen italienischen Stellen. Zudem sei auch die EU-Kommission in Kenntnis gesetzt worden. Doch diese Behörden ergriffen bis heute keinerlei Maßnahmen, um den massenhaften Betrug an den Abgaseinrichtungen im Ducato zu unterbinden. Damit ist nun Schluss: Das KBA kündigte in dem Schreiben an, jetzt selbst tätig zu werden. Zuständige Behörden legten die Hände in den Schoß Aus dem Schreiben des KBA geht deutlich die bisherige Tatenlosigkeit seitens der italienischen Typgenehmigungsbehörde bei der Aufklärung der überhöhten Stickoxidemissionen hervor. Zahlreiche Messungen kamen jahrelang immer wieder zum Ergebnis, dass durch Fiat Chrysler Automobiles (FCA) verbaute Motoren in zahlreichen Wohn- und Reisemobilen massive Grenzwertüberschreitungen aufweisen. So wurden Werte ermittelt, die das Neun- bis 15-fache der zulässigen Menge an Stickoxiden abbildeten. Als Ursache wurden illegale Abschalteinrichtungen festgestellt. Die Zuständigkeit liegt erst einmal bei den italienischen Behörden, die nachweislich durch das KBA informiert wurden. Doch wenn sich diese nicht rühren, kann auch das KBA selbst tätig werden. Sittenwidrige Schädigung bedeutet Schadensersatzanspruch Dr. V. Ghendler von der Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ, die als eine der führenden Verbraucherrechtskanzleien Deutschlands gilt, spricht deutliche Worte: "Die Lage ist klar: Aufgrund der bisherigen Ermittlungen ist eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB anzunehmen, die unbedingt juristische Konsequenzen zur Folge haben muss." Der Rechtsanwalt betont zudem den besonderen Stellenwert, den das Einschreiten des KBA in diesem Betrugsfall einnimmt: "Es ist dringend notwendig, dass das Kraftfahrtbundesamt in diesem Fall...

Daimler zittert im Abgasskandal: Gerichte entscheiden jetzt reihenweise für Mercedes-Kunden Wichtiges OLG-Urteil aus Frankfurt hilft tausenden Klägern

Köln (ots) Im Dieselskandal gerät Daimler immer stärker unter Druck: Unzählige Kunden verlangen Schadensersatz wegen illegaler Abgas-Manipulationen und erzielen siegreiche Urteile vor Gericht. Rückenwind erhalten sie nun auch noch durch ein sensationelles Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts vom 20. Mai 2021 (Aktenzeichen 3 U 7/20). Der Kläger kaufte 2013 eine gebrauchte E-Klasse mit dem Diesel-Motor OM 642 für 37.000 Euro. Später zeigte sich, dass in dem Auto diverse technische Einrichtungen enthalten sind, die für eine Abschaltung der Abgasreinigung sorgen. Das LG Frankfurt hatte sich mit dieser Frage aber gar nicht näher befasst und die Klage des Kunden abgewiesen. Das war vorschnell, wie das OLG entschied. Die Begründungen des Klägers waren so konkret und schlüssig, dass die Abweisung ein "wesentlicher Verfahrensfehler" war, so das OLG. Daher muss das LG Frankfurt neu verhandeln, nach der Rüge durch das OLG diesmal mit deutlich besseren Vorzeichen für den Kläger. OLG Frankfurt zeigt sich deutlich verbraucherfreundlicher "Sensationell daran ist, dass das OLG Frankfurt in einem vorherigen Verfahren für Daimler entschieden hatte, doch jetzt seine Meinung geändert hat. Denn seitdem sind viele neue Beweise hinzugekommen, die es den Klägern jetzt deutlich erleichtern, im Mercedes-Abgasskandal Recht zu bekommen." erläutert Verbraucheranwalt Dr. V. Ghendler von der Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ, die bundesweit tausende Mandanten im Abgasskandal gegen Daimler und andere Hersteller vertritt. Für das Fahrzeug E 350 CDI Coupé gibt es keinen offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Daher bewertete das Landgericht Frankfurt die Vorwürfe als "ins Blaue hinein". Doch in der Klage war detailliert beschrieben, wie die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung genau darauf zugeschnitten ist, Abgastests zu bestehen, während auf der Straße stark erhöhte Abgaswerte vorliegen. Daimler konnte...

Dieselskandal der Daimler AG: Hoher Schadenersatz in der Premiumklasse wegen Mercedes-Benz-Fahrzeugen möglich

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Dortmund hat die Daimler AG im Abgasskandal zu hohem Schadenersatz und zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 verurteilt. Das Gericht verweist auf den substantiierten Vortrag des geschädigten Verbrauchers, der das Vorliegen mehrerer Abschalteinrichtungen verdeutlicht. Die Daimler AG hat im Abgasskandal eine weitere herbe Niederlage vor dem Landgericht Dortmund (Urteil vom 03.05.2021, Az.: 7 O 265/20) kassiert. Der Autobauer muss für Manipulationen an einem Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB Schadenersatz in Höhe von 63.724,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 11. Oktober 2019 zahlen und den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro freizustellen. Ebenso trägt die Daimler AG die vollständigen Kosten des Verfahrens. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor der Kammer wies das streitgegenständliche Fahrzeug einen Kilometerstand von 52.457 auf. Der Kläger hatte das streitgegenständliche Fahrzeug am 27. Juni 2016 als Neuwagen für 80.464,30 Euro brutto erworben. "Das Gericht verweist in seiner Urteilsbegründung darauf, dass der Kläger substantiiert das Vorhandensein mehrerer Abschalteinrichtungen beziehungsweise Steuerungsmechanismen dargelegt habe, mit denen die Emissionswerte manipuliert worden seien. Im Fokus stehen typische Schlagworte wie das Thermofenster, die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und eine unzulässige Programmierung des OBD-Systems. Als Folge würden die angegebenen respektive zulässigen Werte für Stickoxide im Realbetrieb deutlich überschritten", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und...

„Werkstattaktion 23CY“: Volkswagen startet verdeckten Rückruf nach erstem OLG-Urteil zu Motor EA288 Hinweise auf weitere Abschalteinrichtungen verdichten sich

Viele Besitzer eines Audi oder VW mit dem Motor EA288 haben kürzlich eine Aufforderung erhalten, ihr Fahrzeug zu einer "Überprüfung" in die Werkstatt zu bringen. Laut dem Schreiben kommt es zu Problemen bei der Fehlererkennung im SCR-System, das der Abgasreinigung dient. Genau dieses System steht im Mittelpunkt der Diskussion um die illegale Manipulation von Abgaswerten beim VW-Motor EA288. Alles deutet also darauf hin, dass der Dieselskandal nicht beim Motor EA189 aufhört, sondern auch dessen Nachfolger betrifft. Informationen darüber, dass ihr Fahrzeug mit dem Motor EA288 illegal manipuliert wurde, erhalten Besitzer im Rahmen dieser Werkstattaktion nicht. In Millionen Fahrzeugen mit einem EA288 schlummern demnach weiterhin verbotene Abschalteinrichtungen. Der Rückruf kommt nicht unmittelbar von VW, sondern vom jeweiligen Händler. Weil es sich auch nicht um einen durch das Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückruf handelt, spricht vieles dafür, dass der VW-Konzern damit klammheimlich diese illegalen Vorrichtungen aus der Welt schaffen möchte, bevor eine erneute Klageflut losbricht. Zeitlich steht dieser "stille Rückruf", der kein Rückruf sein möchte, in engem Zusammenhang zu dem Urteil des OLG Köln, das der VW-Konzern kürzlich gegen sich hinnehmen musste. Anwalt rät eindeutig von Teilnahme an der Werkstattaktion ab Die Einschätzung von Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij von der auf den Dieselskandal spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ lautet: "VW könnte auf diesem Wege Schadensersatz-Klagen bei EA288-Motoren vereiteln. Manche Gerichte machen den Erfolg einer Klage im VW EA288-Dieselskandal von dem Vorliegen eines offiziellen Rückrufs seitens des Kraftfahrtbundesamtes abhängig. Wer bereits an der Werkstattaktion teilgenommen hat, wird aber ggf. nicht mehr zu einem Rückruf aufgefordert." Im Anschluss an ein Software-Update berichteten viele Autobesitzer des ebenfalls manipulierten Vorgängermotors EA189 von einem erhöhten Kraftstoffverbrauch sowie Motorstörungen....
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