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Wieder Schadenersatz für T6-Bulli im VW-Dieselgate-2.0: EA288 mit vier Zylindern der Euro 6-Abgasnorm bleibt im Fokus!

Mönchengladbach (ots) Nun hat auch das Landgericht Gießen einem geschädigten Verbraucher Schadenersatz für die Abgasmanipulationen an einem VW T6 Multivan 2.0 TDI (Bulli) mit dem Euro 6-Dieselmotor EA288, dem Nachfolgemotor des Schummeldiesels EA189 der ersten Generation, zugesprochen. Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist. Das Landgericht Gießen (Urteil vom 25.03.2021, Az.: 5 O 450/20) hat dem VW-Dieselgate 2.0 nochmals Schwung verliehen und die Volkswagen AG einmal mehr für die Manipulationen an einem VW-T6 in Anspruch genommen. Das Landgericht hat die Volkswagen AG dazu verurteilt, an den geschädigten Verbraucher für einen VW T6 Multivan 2.0 TDI 4-Motion (Bulli) mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 den Betrag von 24.201,28 Euro als Schadenersatz zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 3. Dezember 2020 zu zahlen. Ebenso wird festgestellt, dass die Volkswagen AG den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1242,83 Euro freistellen muss und dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 764,17 Euro erledigt ist. "Der geschädigte Verbraucher hatte den T6 Multivan am 25. April 2019 zum Preis von 26.400 Euro gebraucht mit einer Laufleistung von 53.400 Kilometern gekauft. Damit erhält der Kläger annähernd den Kaufpreis für sein Fahrzeug nach fast zwei Jahren Nutzung zurück. Die Verurteilung erfolgt wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die...

Wieder Schadenersatz im VW-Dieselgate-2.0: Weiteres obsiegendes Urteil im VW-Dieselskandal um Vierzylinder-EA288 der Euro 6-Norm im T6-Bulli

Mönchengladbach (ots) Das Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG setzt sich immer weiter fort: Auch das Landgericht Berlin hat einem geschädigten Verbraucher Schadenersatz für die Abgasmanipulationen eines T6-Bulli mit dem Euro 6-Dieselmotor EA288, dem Nachfolgemotor des Schummeldiesels EA189 der ersten Generation, zugesprochen. Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist. Das Landgericht Berlin (Urteil vom 12.03.2021, Az.: 3 O 177/20) hat dem VW-Dieselgate 2.0 weiteren Schwung verliehen. Der Richter hat die Volkswagen AG dazu verurteilt, an den geschädigten Verbraucher für einen VW T6 Multivan 2.0 TDI 4-Motion (Bulli) mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 den Betrag von 42.600 Euro als Schadenersatz zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 22. November 2019 zu zahlen. Ebenso wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 990,08 Euro erledigt ist. Das Gericht betont, dass in dem Motor ein SCR-Katalysator verbaut ist, der mit der künstlichen Harnstofflösung AdBlue betrieben wird. Diese wird im Katalysator zu Ammoniak umgewandelt, der sodann mit NOx reagiert, was den Ausstoß von Stickoxiden verringert. Ferner wird in dem Motor ein Abgasrückführungssystem eingesetzt, um den Ausstoß von Stickoxiden zu vermeiden. Dabei wird Abgas über ein Abgasrückführungsventil in den Ansaugtrakt des Motors zurückgeleitet, ersetzt dort einen Teil der für den nächsten Verbrennungsprozess benötigten Frischladung und sorgt so für eine Absenkung der Verbrennungstemperatur, was dazu führt, dass weniger Stickoxide entstehen. Die Motorsteuerungssoftware war bei der Auslieferung so programmiert, dass die Abgasrückführung nur bei Außentemperaturen zwischen 20 und 30 Grad Celsius optimal funktioniert. "Der Kläger hat angeführt, dass im...
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