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Volkswagen AG

LG Stuttgart: Schadensersatz für Golf 7 mit dem Motortyp EA288 (Euro 5)

Bremen  - Mit Urteil vom 08.09.2022 hat das Landgericht Stuttgart die Volkswagen AG zu Schadensersatz in Höhe von 7.849,83 EUR für einen abgasmanipulierten VW Golf VII verurteilt (Aktenzeichen 20 O 131/22). Der im August 2014 zugelassene Pkw ist mit einem EA288 Motor ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 5. Wie der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger gegenüber dem Gericht nachvollziehbar darstellen konnte, kann der Pkw unter normalen Betriebsbedingungen gemäß der EG Verordnung Nr. 715/2007 den Grenzwert an schädlichen Stickoxiden (NOx) nicht einhalten. Dem Kläger drohen nicht nur Nutzungsbeschränkungen und Wertverlust, so das Landgericht, sondern auch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit die Stilllegung seines Fahrzeugs. Bemerkenswert an dieser Konstellation ist, dass der betroffene Motor von VW, obwohl weitestgehend technisch baugleich mit dem Vorgängermodell EA189, bislang offiziell nicht von einem verpflichtenden oder "freiwilligen" Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) betroffen ist. Dies, obwohl er über die technisch gleiche Fahrkurvenerkennung verfügt wie der Skandalmotor EA189. Das Landgericht Stuttgart sprach Schadensersatz zu und verwies dabei auf die einschlägigen europarechtlichen Vorschriften. Konkret führte es aus, dass der Kläger gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 4 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2 Unterabsatz 2 und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Volkswagen AG als Herstellerin des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenden Motors habe. Diese Rechtsauffassung dürfte sich nach dem aktuellen Votum des Generalanwalts beim EuGH vom 02.06.2022 als rechtlich zutreffend erweisen und durchsetzen. Nach diesem klaren Votum werden Hersteller nicht erst nach vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB), sondern bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nach § 823 II BGB für den...

Abgasskandal: Kleiner Schadenersatz auch bei Wohn- und Reisemobilen?

Mönchengladbach (ots) Für geschädigte Verbraucher im Dieselabgasskandal bei Wohn- und Reisemobilen dürfte sich mit Blick auf Wertminderungsansprüche eine weitere Möglichkeit für finanzielle Kompensation auftun. Wer in Dieselverfahren gegen Motorenhersteller klagt, erhält in der Regel den Kaufpreis des Fahrzeugs abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs zugesprochen. Es gibt aber auch eine andere Möglichkeit. Im Rahmen der Wertminderungsansprüche kann der geschädigte Verbraucher von der Beklagten den Betrag verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben hat. Das wird auch als kleiner Schadenersatz bezeichnet. Dieser wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) bereits als Möglichkeit bestätigt. Der VI. Zivilsenat hatte vergangenes Jahr entschieden (Urteil vom 6. Juli 2021, Az.: VI ZR 40/20), dass dem Käufer eines Pkw der Volkswagen AG mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, gegen den Fahrzeughersteller ein kleiner Schadensersatzanspruch (Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts") zustehen kann. "Für die Bemessung dieses kleinen Schadensersatzes ist zunächst der Vergleich der Werte von Leistung (Fahrzeug) und Gegenleistung (Kaufpreis) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich", hieß es seinerzeit beim BGH. Diese Ansicht hat das Bundesgerichtshof kürzlich aktualisiert und sich nochmals mit der Gewährung von kleinem Schadenersatz im Dieselabgasskandal befasst (Urteil vom 24. Januar 2022, Az.: VIa ZR 100/21). "Das ist unabhängig von den gefahrenen Kilometern und bezeichnet damit den Anspruch auf Ersatz des Minderwerts. Damit kann der geschädigte Verbraucher von der Beklagten den Betrag verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben hat. Beim kleinen Schadensersatz wird keine Nutzungsentschädigung fällig, während beim sogenannten großen Schadenersatz die Summe höher ausfällt, aber das Fahrzeug eben zurückgegeben werden muss und in der Regel eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zum Abzug kommt", erklärt...

Dieselabgasskandal 2.0 der Volkswagen AG beim Vierzylinder-Dieselmotor EA288: Oberlandesgericht Oldenburg mit weiterem verbraucherfreundlichem Urteil?

Mönchengladbach (ots) Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Hinweisbeschluss erlassen, mit dem das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Volkswagen mit dem Vierzylinder-Dieselmotor EA288 geklärt werden soll. Alles deutet dabei auf ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil im Dieselgate 2.0 hin. Das Dieselgate 2.0 rund um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 der Volkswagen AG nimmt immer weiter Fahrt auf. Jetzt hat das Oberlandesgericht Oldenburg (14 U 91/21 zu Az.: 1 O 1244/20 Landgericht Osnabrück) einen interessanten Hinweisbeschluss verfügt. Das Oberlandesgericht will damit vor allem klären, ob der Kläger in dem Dieselverfahren gegen die Volkswagen AG mit seinem erstinstanzlichen Vortrag, dass in seinem mit dem Motor EA288 ausgestatteten Fahrzeug eine der vom Motor EA189 bekannte Umschaltlogik (Akustikfunktion) entsprechend verbaut ist, im Recht ist. Die Umschaltlogik unterscheidet zwischen zwei Betriebsmodi der Emissionskontrollsysteme, von denen einer ausschließlich auf dem Prüfstand aktiv ist und nur deshalb die NOx-Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden, im Straßenverkehr dagegen nicht. Ebenfalls steht die Frage im Raum, ob mittels einer Fahrkurvenerkennung der Prüfstand erkannt werde und für die Dauer des NEFZ die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators (NSK-Speichers) nur reduziert erfolge. "Der Senat des Oberlandesgerichts hält diese Schlussfolgerungen für naheliegend, zumal unstreitig bis zum Aufspielen des freiwilligen Software-Updates 23X4 eine Fahrkurvenerkennung vorhanden gewesen sei. Das ist eine sehr interessante Aussage in dem Hinweisbeschluss und weist darauf hin, dass es zu einem weiteren verbraucherfreundlichen Urteil im EA288-Komplex gegen die Volkswagen AG kommen könnte. Der Senat habe aufgrund des unstreitigen Vortrags des Klägers davon auszugehen, dass an dem streitgegenständlichen Motor ein Software-Update zur Senkung der NOx-Emissionen erforderlich gewesen sei", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de)....

Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG: VW Passat von 2017 mit Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 manipuliert!

Mönchengladbach (ots) Ein geschädigter Verbraucher erhält im Dieselabgasskandal der Volkswagen AG für die Manipulation an einem VW Passat 2.0 TDI mit dem Motor vom Typ EA288 der Euro-Norm 6 Schadenersatz fast in Höhe des Kaufpreises! Dieselgate 2.0 nimmt weiterhin an Fahrt auf. Immer mehr Gerichte in ganz Deutschland verurteilen die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nun auch zu Schadenersatz für die Abgasmanipulationen an den Vierzylinder-Dieseln des Typs EA288 (Abgasnorm Euro 6), der millionenfach über sämtliche Baureihen und Marken der Volkswagen AG hinweg eingesetzt wird. Jetzt hat das Landgericht Bielefeld (Az.: 8 O 440/20) ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil gesprochen. Es hat die Volkswagen AG verurteilt, an den Kläger 25.622,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. Dezember 2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges VW Passat 2.0 TDI zu zahlen. Darüber hinaus muss die Volkswagen AG an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.324,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Februar 2021 leisten und die Kosten des Rechtsstreits tragen. "Der Kläger hatte den VW Passat am 14. Juli 2017 als Neuwagen zum Preis von 29.615 Euro erworben. In dem Fahrzeug ist ein Motor vom Typ EA288 der Euro-Norm 6 mit NOx-Speicherkatalysator (NSK) verbaut. Es ist auch ein sogenanntes Thermofenster vorhanden. Das Fahrzeug verfügt über eine Fahrkurvenerkennung. Mit dieser Funktion kann das Fahrzeug erkennen, ob es sich auf dem Prüfstand befindet. Die Beklagte ist Herstellerin des Fahrzeugs und des Motors. Der aktuelle Kilometerstand beträgt 40.448 Kilometer", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung...

Wieder Schadenersatz für T6-Bulli im VW-Dieselgate-2.0: EA288 mit vier Zylindern der Euro 6-Abgasnorm bleibt im Fokus!

Mönchengladbach (ots) Nun hat auch das Landgericht Gießen einem geschädigten Verbraucher Schadenersatz für die Abgasmanipulationen an einem VW T6 Multivan 2.0 TDI (Bulli) mit dem Euro 6-Dieselmotor EA288, dem Nachfolgemotor des Schummeldiesels EA189 der ersten Generation, zugesprochen. Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist. Das Landgericht Gießen (Urteil vom 25.03.2021, Az.: 5 O 450/20) hat dem VW-Dieselgate 2.0 nochmals Schwung verliehen und die Volkswagen AG einmal mehr für die Manipulationen an einem VW-T6 in Anspruch genommen. Das Landgericht hat die Volkswagen AG dazu verurteilt, an den geschädigten Verbraucher für einen VW T6 Multivan 2.0 TDI 4-Motion (Bulli) mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 den Betrag von 24.201,28 Euro als Schadenersatz zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 3. Dezember 2020 zu zahlen. Ebenso wird festgestellt, dass die Volkswagen AG den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1242,83 Euro freistellen muss und dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 764,17 Euro erledigt ist. "Der geschädigte Verbraucher hatte den T6 Multivan am 25. April 2019 zum Preis von 26.400 Euro gebraucht mit einer Laufleistung von 53.400 Kilometern gekauft. Damit erhält der Kläger annähernd den Kaufpreis für sein Fahrzeug nach fast zwei Jahren Nutzung zurück. Die Verurteilung erfolgt wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die...

Aus alt mach neu: Volkswagen Group Components startet Batterie-Recycling

Wolfsburg/Salzgitter (ots) - Pilotanlage am Standort Salzgitter geht in Betrieb - Ziel ist Closed Loop-Verfahren zur Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe aus Lithium-Ionen-Akkus - Konzernvorstand Thomas Schmall: "Zukunfts-Thema mit großem Beitrag für Klimaschutz und Rohstoff-Versorgung" Volkswagen Group Components hat heute am Standort Salzgitter die konzernweit erste Anlage für das Recycling von Hochvolt-Fahrzeugbatterien eröffnet. Mit dem Start des Pilotbetriebs realisiert der Volkswagen Konzern einen weiteren konsequenten Schritt der nachhaltigen End-to-End-Verantwortung für die gesamte Wertschöpfungskette der E-Fahrzeug-Batterie. Ziel ist die industrialisierte Rückgewinnung wertvoller Rohmaterialien wie Lithium, Nickel, Mangan und Kobalt im geschlossenen Kreislauf (Closed Loop) sowie von Aluminium, Kupfer und Kunststoff mit einer Wiederverwertungs-Quote von perspektivisch mehr als 90 Prozent. Die Besonderheit der Anlage in Salzgitter: Es werden nur Batterien recycelt, die nicht mehr anderweitig verwendet werden können. Denn zuvor wird analysiert, ob die Batterie noch leistungsstark genug ist, um zum Beispiel ein zweites Leben in mobilen Energiespeichern wie der flexiblen Schnellladesäule oder dem mobilen Laderoboter zu erhalten. Größere Mengen Batterie-Rückläufer werden frühestens Ende der 2020er Jahre erwartet. Die Anlage ist daher zunächst darauf ausgelegt, im Pilotbetrieb bis zu 3.600 Batteriesysteme im Jahr zu recyceln - das entspricht rund 1.500 Tonnen. Später kann das System bei permanent weiter optimierten Verfahren auf größere Mengen skaliert werden. "Die Volkswagen Group Components realisiert damit einen weiteren Schritt ihrer nachhaltigen End-to-End-Verantwortung für die Batterie als Schlüsselkomponente der Elektromobilität", sagt Thomas Schmall, Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Geschäftsbereich Technik, und Vorstandsvorsitzender der Volkswagen Group Components, und ergänzt: "Wir setzen den nachhaltigen Wertstoff-Kreislauf um - und sind damit Vorreiter der Branche für ein Zukunftsthema mit großem Beitrag für Klimaschutz und Rohstoff-Versorgung." Der innovative und CO2-sparende Recycling-Prozess kommt ohne das energetisch...

HARTING Automotive mit Volkswagen Group Award 2020 ausgezeichnet

HARTING Automotive mit Volkswagen Group Award 2020 ausgezeichnet / Kategorie E-Mobility / Verlässlicher Bestandteil der VW-Lieferkette Espelkamp/Wolfsburg (ots) - Hohe Auszeichnung für die HARTING Technologiegruppe: Die Tochtergesellschaft HARTING Automotive ist mit dem Volkswagen Group Award 2020 in der Kategorie E-Mobility ausgezeichnet worden. Mit dieser Auszeichnung würdigt der Volkswagen-Konzern die außergewöhnlichen Leistungen und die hohe Innovationskraft, mit denen HARTING Automotive zum Erfolg der Volkswagen AG beiträgt, wie es in der Dankesurkunde heißt. Im volatilen Bereich der Elektromobilität zeichne sich das Unternehmen durch proaktive, schnelle und zielgerichtete Handlungsweise aus, auf kurzfristige Volumenschwankungen und ungeplanten Zusatzbedarf reagiere die Tochtergesellschaft flexibel und partnerschaftlich. Mit einem breiten Spektrum an Ladekabeln stelle HARTING Automotive die Marken- und werksübergreifende Versorgung mit dem Ladekabel Mode 3 sicher, heißt es in der Urkunde weiter. HARTING Automotive sei ein wichtiger und verlässlicher Bestandteil der VW Lieferkette. HARTING Automotive "Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung. Mein Dank gebührt dem ganzen Team von HARTING Automotive, das auch in diesen schwierigen Zeiten stets die Kunden im Fokus behalten hat", sagt Marco Grinblats, Geschäftsführer HARTING Automotive. Steigende Nachfrage nach E-Mobility-Lösungen Die Tochtergesellschaft HARTING Automotive ist seit langem auf dem Markt der Zuliefererindustrie zuhause und registriert eine stark gestiegene Nachfrage nach E-Mobility-Lösungen. Als Wegbereiter für zuverlässige, saubere und umweltschonende E-Mobilität bietet HARTING Automotive für alle relevanten Märkte maßgeschneiderte Lösungen und Komponenten, entwickelt und produziert Lade-Equipment für Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge. So liefert die Tochtergesellschaft unter anderem Ladelösungenfür den Modularen E-Antriebs-Baukasten (MEB) von Volkswagen, den Audi e-tron und den Porsche Taycan. Der HARTING Technologiekonzern kann auf jahrzehntelange Erfahrungen in der Anschluss- und Übertragungstechnik von Daten, Signalen und Strom verweisen und hat bereits frühzeitig das steigende Umweltbewusstsein in...

Volkswagen und Ford unterzeichnen Verträge für globale Allianz für leichte Nutzfahrzeuge, Elektrifizierung und autonomes Fahren

DEARBORN, Mich., und WOLFSBURG, Deutschland (ots) - - Beide Unternehmen kooperieren bei leichten Nutzfahrzeugen - Volkswagen Nutzfahrzeuge entwickelt und fertigt einen Stadtlieferwagen, Ford einen Transporter im Ein-Tonnen-Ladesegment. Zudem vermarktet Volkswagen ab 2022 mit dem Amarok einen mittelgroßen Pickup auf Basis desFord Ranger-Chassis - Insgesamt sollen rund 8 Millionen Fahrzeuge in den drei Nutzfahrzeug-Projekten der Allianz gefertigt werden - Ford wird ein Elektrofahrzeug für Europa bauen auf Basis des Modularen E-Antriebskastens (MEB) von Volkswagen - ab 2023 sollen innerhalb von mehreren Jahren mehr als 600.000 Einheiten produziert werden - Durch die jüngst abgeschlossene Investition von Volkswagen in Argo AI sind Ford und Volkswagen nun Partner beim autonomen Fahren. Das Self-Driving System (SDS) von Argo soll unabhängig voneinander in Modelle der beiden Unternehmen integriert werden - Die Allianz sieht keine Kapitalverflechtung der beiden Hersteller vor und soll jährlich weitreichende Effizienzen schaffen Die Ford Motor Company und die Volkswagen AG haben weitere Verträge innerhalb ihrer bestehenden globalen Allianz unterzeichnet. Mit den jetzt vereinbarten Projekten sollen die Produkte noch besser auf die Kundenbedürfnisse in Europa und anderen Regionen ausgerichtet werden. So werden die jeweiligen Stärken der Unternehmen bei mittelgroßen Pickups sowie Nutz- und Elektrofahrzeugen genutzt. Die Pläne für die Kooperation wurden im vergangenen Jahr von Ford und Volkswagen verkündet. Durch die Allianz wollen beide Unternehmen ihren Kunden unter anderem schneller neue Technologien und eine breitere Modellauswahl bieten. Ausgehend von einem anhaltenden Wachstum der weltweiten Nachfrage nach Nutzfahrzeugen und nach leistungsstarken Elektrofahrzeugen erwarten beide Partner große Skaleneffekte für die jeweiligen Portfolios. Die Volkswagen-Ford-Allianz wird: - die Realisierung eines von Ford konstruierten und gebauten mittelgroßen Pickups vorantreiben, der ab 2022 von Volkswagen Nutzfahrzeuge als...
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