StartSchlagworteVideoüberwachungsverbesserungsgesetz

Videoüberwachungsverbesserungsgesetz

Externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

„Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ ist wohl einer dieser Begriffe, bei dem sich vermutlich jeder normale Mensch mindestens einmal verspricht. Und dennoch ist die Bezeichnung wohl gut auf den Punkt gebracht. Bereits im März 2017 wurde besagtes Gesetz verabschiedet und bereits Anfang Mai desselben Jahres war es auch schon in Kraft gesetzt. Die Bundesregierung sah sich scheinbar in Folge der Terrorwelle in Europa zu einem neuen Gesetz gezwungen. Vor allem die Anschläge am 13.11.2015 in Paris zeigten auf, dass es wohl Lücken in der Sicherheit der Bürger gibt, als islamistisch motivierte Täter an gleich fünf verschiedenen Orten innerhalb von Paris und dazu noch dreimal in Vororten der Stadt zuschlugen. Etwa zehn Monate davor gab es bereits einen islamistischen Anschlag auf die Redaktion der Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ in Paris. Ein weiteres Beispiel war der Terroranschlag im Sommer 2017 in London, bei dem drei islamistischen Terroristen einen Lieferwagen nutzten, um drei zivile Fußgänger zu überfahren, was jedoch nur der Anfang war. Im Anschluss erstachen sie fünf Menschen und verletzten 48 weitere Passanten. All diese furchtbaren Gräueltaten gaben mehr als genug Gründe, um mehr Sicherheit für europäische Bürger zu ermöglichen. Offiziell wurde die Neuerung mit den Anschlägen in Ansbach aus dem Jahre 2016, bei dem ein islamistischer Terrorist vor einem Weinlokal eine Rucksackbombe zündete. Doch wie genau sieht das daraus resultierende Gesetz aus? Was ist gleichgeblieben und was ist neu? Zusammenhang mit der DSGVO Wie der Name vermuten lässt, soll dem Terrorismus durch eine Erweiterung der Videoüberwachung entgegengewirkt werden. Da dies in die Privatsphäre der Bürger eingreift, ist ein datenschutzrechtliches Gesetz betroffen. Innerhalb der Europäischen Union bildet Richtlinie und Grundlage für sämtliche Fragen des Datenschutzes die Europäische...

Videoüberwachungsverbesserungsgesetz

„Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ ist wohl einer dieser Begriffe, bei dem sich vermutlich jeder normale Mensch mindestens einmal verspricht. Und dennoch ist die Bezeichnung wohl gut auf den Punkt gebracht. Bereits im März 2017 wurde besagtes Gesetz verabschiedet und bereits Anfang Mai desselben Jahres war es auch schon in Kraft gesetzt. Die Bundesregierung sah sich scheinbar in Folge der Terrorwelle in Europa zu einem neuen Gesetz gezwungen. Vor allem die Anschläge am 13.11.2015 in Paris zeigten auf, dass es wohl Lücken in der Sicherheit der Bürger gibt, als islamistisch motivierte Täter an gleich fünf verschiedenen Orten innerhalb von Paris und dazu noch dreimal in Vororten der Stadt zuschlugen. Etwa zehn Monate davor gab es bereits einen islamistischen Anschlag auf die Redaktion der Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ in Paris. Ein weiteres Beispiel war der Terroranschlag im Sommer 2017 in London, bei dem drei islamistischen Terroristen einen Lieferwagen nutzten, um drei zivile Fußgänger zu überfahren, was jedoch nur der Anfang war. Im Anschluss erstachen sie fünf Menschen und verletzten 48 weitere Passanten. All diese furchtbaren Gräueltaten gaben mehr als genug Gründe, um mehr Sicherheit für europäische Bürger zu ermöglichen. Offiziell wurde die Neuerung mit den Anschlägen in Ansbach aus dem Jahre 2016, bei dem ein islamistischer Terrorist vor einem Weinlokal eine Rucksackbombe zündete. Doch wie genau sieht das daraus resultierende Gesetz aus? Was ist gleichgeblieben und was ist neu? Zusammenhang mit der DSGVO Wie der Name vermuten lässt, soll dem Terrorismus durch eine Erweiterung der Videoüberwachung entgegengewirkt werden. Da dies in die Privatsphäre der Bürger eingreift, ist ein datenschutzrechtliches Gesetz betroffen. Innerhalb der Europäischen Union bildet Richtlinie und Grundlage für sämtliche Fragen des Datenschutzes die Europäische...
Unternehmen: News & Wirtschaftsnachrichten aus Deutschland