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Eine Million Bäume für den Klimaschutz: Volksbanken Raiffeisenbanken starten bundesweite Klima-Initiative

Berlin (ots) Mit der Klima-Initiative "Morgen kann kommen" bündeln und erweitern die Volksbanken Raiffeisenbanken das vielseitige Umweltengagement der rund 800 Genossenschaftsbanken in Deutschland und nehmen sich der Verantwortung an, nachhaltige Maßnahmen gegen den Klimawandel zu fördern. Im Fokus der Initiative stehen in den nächsten Jahren zwei bundesweite Waldprojekte, die in Kooperation mit der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) e. V. und der Stiftung Zukunft Wald (SZW) umgesetzt werden. Den Auftakt macht das Baumpflanzprojekt "Wurzeln" in Partnerschaft mit der SDW. Ziel dieses Projektes ist es, bis 2024 eine Million Bäume in Deutschland zu pflanzen und dies logistisch mithilfe ökologisch einwandfreier Blockchain-Technologie zu steuern. Am 21. März 2022 ist in Berlin-Gatow der bundesweite Auftakt der Klima-Initiative mit dem ersten Spatenstich erfolgt - pünktlich am "Tag des Waldes". "Wir möchten mit unserer Klima-Initiative, die auf mehrere Jahre angelegt ist, in der Bevölkerung Impulse setzen, gemeinschaftlichen Klimaschutz zu betreiben - und zwar direkt in den Regionen, wo wir als Banken ansässig sind, zusammen mit den Menschen vor Ort und mithilfe innovativer Blockchain-Technologie. Mehr denn je ist es wichtig, dass wir als Gesellschaft gemeinsame Kraftanstrengungen für den Klimawandel aufbringen. Die nächsten Generationen sollen in einer intakten Umwelt leben können. Diesem Auftrag fühlen sich die Volksbanken und Raiffeisenbanken mit verpflichtet. Wirtschaftliche Nachhaltigkeit hat die Genossenschaftsbanken schon immer geprägt und aus den genossenschaftlichen Werten leitet sich ein hohes Maß an sozialer Verantwortung ab. Wir agieren deshalb nach einem klaren Nachhaltigkeitsleitbild. Als Genossenschaftsbanken wollen wir mit unserem Engagement über das Angebot nachhaltiger Finanzdienstleistungen hinausgehen und auch unseren ökologischen Beitrag ausbauen", so Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Für die...

Hygienepapier-Hersteller warnen vor Versorgungskrise

Berlin (ots) Die Hersteller von Hygienepapieren in Deutschland warnen vor den Folgen der explodierenden Gas- und Strompreise und eines möglichen Lieferstopps für russisches Gas. Eine Unterbrechung der Gaslieferungen würde zu sofortigen Produktionsstopps und einer Versorgungskrise in diesem wichtigen, systemrelevanten Produktbereich führen. Dies insbesondere deshalb, da die Branche für die Produktion auf Gas angewiesen ist. Bereits jetzt sei die Situation durch die massiv gestiegenen Energiepreise teilweise existenzbedrohend. Die im Verband DIE PAPIERINDUSTRIE organisierten Unternehmen verweisen auf die Bedeutung von Hygienepapieren in medizinischen Einrichtungen sowie im privaten und gewerblichen Bereich. Hier hätten die Hersteller auch unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie die Versorgung sichergestellt und ihr Möglichstes gegeben, auch die Folgen der Hamsterkäufe abzufedern. Die gegenwärtige Situation auf den Energiemärkten - der Gaspreis lag zwischenzeitlich auf dem Spotmarkt mehr als zehn Mal so hoch wie noch vor einem Jahr - habe jedoch jetzt bereits teilweise zu temporären Abstellungen geführt, da sich die Produktion nicht mehr wirtschaftlich darstellen lasse. Ein Gas-Lieferstopp beträfe die gesamte deutsche Industrie und damit auch die Produktion von Hygienepapieren und könnte zu Versorgungsengpässen führen. Pressekontakt: Gregor Andreas Geiger Bereichsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Director Press and Public Relations DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. Gertraudenstraße 20 10178 Berlin FON +49 (0) 30 9210060-30 Mobil +49 (0) 1 72 2 53 45 52 Web: https://www.papierindustrie.de/ Original-Content von: DIE PAPIERINDUSTRIE e.V., übermittelt durch news aktuell

Kfz-Gewerbe: Verbandskästen für die Ukraine sammeln ZDK unterstützt außerdem die Initiative jobaidukraine.com

Bonn (ots) Unterstützung für die Ukraine mit dringend benötigtem Verbandsmaterial können die Autohäuser und Kfz-Werkstätten mit Verbandskästen leisten, die noch komplett bestückt sind, auch wenn das Ablaufdatum kurz bevorsteht. Der ZDK ruft daher die Kfz-Innungsbetriebe dazu auf, solche Sammelaktionen auf eigene Initiative durchzuführen. Es wird empfohlen, die Verbandskästen direkt bei einer örtlichen Sammelstelle für Hilfsgüter zum Transport in die Ukraine abzugeben. Unterstützend stellt der ZDK kostenfrei eine druckfähige Plakatvorlage und ein Banner für die digitale Kommunikation im Kfz-Meistershop zum Download bereit. Darüber hinaus unterstützt der ZDK die gemeinnützige Initiative "Job Aid Ukraine". Sie ermöglicht auf ihrer Website jobaidukraine.com Jobanbietern die kostenlose Einstellung von Stellenangeboten für ukrainische Geflüchtete. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich der Flüchtlingsstrom weitestgehend aus Frauen, Kindern und alten Menschen zusammensetzt, da wehrdienstfähige Männer die Ukraine bekanntlich nicht verlassen dürfen. "Wir sind aber der Meinung, dass sich aus der Initiative durchaus auch Perspektiven für das Kfz-Gewerbe ergeben können", so ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz. "Außerdem kann diese Initiative auch dadurch unterstützt werden, dass die Kfz-Unternehmerinnen und -unternehmer andere Menschen im geschäftlichen und privaten Umfeld auf diese Möglichkeit der Jobvermittlung aufmerksam machen. Jobsuchende Geflüchtete können sich dort nach für sie geeigneten Tätigkeiten umsehen." Pressekontakt: Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher Tel.: 0228/ 91 27 270 E-Mail: koester@kfzgewerbe.de Original-Content von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), übermittelt durch news aktuell Presseverteiler für Pressemitteilungen

Biokraftstoffverbände: DUH verleugnet positive Klimabilanz nachhaltiger Biokraftstoffe Klimafreundlicher Fahrzeugbestand nicht mit Solarstrom zu erreichen

Berlin (ots) Biokraftstoffverbände Die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) heute veröffentlichte Ausarbeitung zu "Agrokraftstoffen" stellt aus Sicht der deutschen Biokraftstoffverbände Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) und dem Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) den amtlich zertifizierten Klimaschutzbeitrag nachhaltiger Biokraftstoffe völlig zu Unrecht in Frage. Die DUH vermittelt den falschen und am tatsächlichen Handlungsdruck vorbeigehenden Eindruck, dass der derzeitige Fahrzeugbestand von mehr als 55 Millionen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor mit Solarstrom angetrieben werden kann. Tatsächlich werden nachhaltige heimische Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse und aus Reststoffen auch in den kommenden Jahrzehnten eine tragende Rolle bei der Defossilisierung des Straßenverkehrs spielen und Energieversorgungssicherheit sicherstellen. In der Ausarbeitung wird eine alternative Nutzung der Fläche, die aktuell für den Anbau der Rohstoffe für die Produktion von Biokraftstoffen genutzt wird, thematisiert und eine Renaturierung vorgeschlagen. Darüber hinaus soll zur Gewinnung der im Verkehr benötigten Energiemenge, wie sie die Biokraftstoffe bisher liefern, Solaranlagen installiert werden. Die Autoren gehen dabei nicht darauf ein, welche Kosten der Aufbau einer derartig großen Kapazität an Solaranlagen verursacht oder wie die Finanzierung des Vorhabens gesichert werden soll. Auch finden weder der Verlust an Einkommen auf Seiten der Landwirte durch die alternative Nutzung des Grund und Bodens Berücksichtigung, noch die Kosten für die Umstellung der Fahrzeugbestandsflotte auf Elektromobilität. Die Arbeit im Auftrag der DUH, die Biokraftstoffen wegen des Flächenbedarfs generell eine Klimaschutzwirkung abspricht, geht davon aus, dass die derzeit für den Anbau der für die Biokraftstoffherstellung genutzte Ackerfläche stillgelegt und aufgeforstet wird. Die sich hieraus ergebende Bindung von Kohlenstoff übertreffe die mit der Nutzung von Biokraftstoffen erreichbare CO2-Minderung. Die Produktion von Solarstrom für Elektrofahrzeuge nehme deutlich weniger Fläche ein...

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

ZDK: Die Hälfte von E-Auto-Interessierten entscheidet sich gegen den Kauf Autojahr 2021: Neuwagen-Umsatz weiter gesunken, Rendite schwach Bonn (ots) Rund die Hälfte der Kunden, die sich im Januar für den Kauf eines batteriebetriebenen Fahrzeugs oder eines Plug-in-Hybrid interessiert zeigten, hat sich gegen den Kauf entschieden. Das ist das Ergebnis einer Blitzumfrage, die der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) vom 7. bis 11. Februar bei Autohäusern durchgeführt hat. Daran nahmen 521 Betriebe teil. Auf der Jahrespressekonferenz des Verbandes machte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski die fehlende Klarheit bei der Fördersituation über 2022 hinaus für die Verunsicherung verantwortlich. Eine wichtige Forderung des ZDK an den Bundeswirtschaftsminister laute daher, bei der Gewährung der Fördermittel das Bestelldatum des Fahrzeugs als Maßstab zu nehmen und nicht das Datum der Auslieferung. Darüber hinaus forderte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski den Bundesverkehrsminister auf, sein Postulat der Technologieoffenheit bei alternativen Antrieben nicht aus dem Blick zu verlieren. "Wenn wir die Klimaziele im Straßenverkehr erreichen wollen, muss der Bestand an Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren in die Strategie zur CO2-Minderung einbezogen werden. Weltweit sind aktuell rund 1,4 Milliarden Pkw mit Verbrennungsmotoren ausgestattet, davon in Deutschland rund 46 Millionen. Auch diese Fahrzeuge könnten ihren Beitrag zur Verbesserung der Klimabilanz leisten, indem sie mit CO2-neutralen synthetischen Kraftstoffen betrieben würden", so Karpinski. Diese E-Fuels wären sofort einzusetzen, auch als Beimischung zu Benzin- oder Dieselkraftstoff. Um sie schon bald verfügbar zu haben, bedürfe es jedoch des politischen Willens, dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen, etwa mit starken Anreizen zur Einführung von E-Fuels, aber insbesondere auch mit Planungssicherheit für Investoren, um Anlagen für die Herstellung dieser Kraftstoffe errichten zu können. Autojahr 2021: Weniger Umsatz, schwache Rendite Die Verunsicherung der Kunden trifft...

DDV legt neuen Leitfaden für rechtlich sauberes Telefonmarketing vor

Frankfurt am Main (ots) Wie das gesamte Verbraucher- und Wettbewerbsrecht, so unterliegt auch das Recht des Telefonmarketings ständigen Anpassungen. Für diesen Bereich haben allein im Jahr 2021 insbesondere das Gesetz für faire Verbraucherverträge, die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes und ebenso das völlig neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz wichtige Änderungen gebracht, die es zu beachten gilt, um das Risiko von Abmahnungen, Bußgeldern oder Schadensersatzansprüchen zu vermeiden. Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) hat deshalb nun seinen Best Practice Guide "Rechtliche Grundlagen des Telefonmarketings" neu aufgelegt. Mit der Broschüren-Reihe "Best Practice Guides" bietet der DDV Basisinformationen zu verschiedenen Bereichen des Dialogmarketings. Die Ratgeber sollen Anwendern und Dienstleistern der Branche helfen, die mitunter schwierigen, insbesondere juristischen "Spielregeln" innerhalb der unterschiedlichen dialogischen Kanäle kennen zu lernen und in der Praxis richtig anzuwenden. Im Einzelnen werden in der neuen Publikation die relevanten Vorgaben für Outbound-Telefonmarketing (z. B. Einwilligung, Rufnummernanzeige), für Inbound-Telefonmarketing (Anrufkosten, Warteschleifen, Bandansagen), beim Monitoring (Mitschneiden und Mithören von Telefongesprächen) sowie Sonderfragen wie Wahlwerbung, Spendenwerbung, Werbung für Glücksspielangebote und Marktforschung erläutert. Behandelt wird zudem das Bußgeldverfahren. "Der Einsatz des Telefons im Customer Services Bereich ist ein wichtiges und breit akzeptiertes Instrument in der Kommunikation mit Kunden und Interessenten von Unternehmen. Wer Telefonmarketing betreibt, muss die juristischen Regelungen dieses Marketingkanals kennen und wissen, wie er rechtlich einwandfrei genutzt wird. Der vorliegende Leitfaden gibt auf der Grundlage einer praxisgerechten Auslegung der für das Dialogmarketing relevanten aktuellen Vorschriften des Telefonmarketings eine hervorragende Orientierungshilfe für die Branche", sagt DDV-Präsident Patrick Tapp. Der Leitfaden wurde in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Engels, DLA Piper UK LLP, erstellt, der in die fachliche Unterstützung des DDV in den Bereichen UWG und Telefonwerbung...

Gut gedacht, wenig bekannt: Energiekostenvergleich für Pkw an Tankstellen Forsa-Umfrage: Nur 7 Prozent der Autofahrer in Deutschland kennen den Energiekostenvergleich

Berlin (ots) Seit 1. Oktober 2021 gibt es an größeren Tankstellen den Energiekostenvergleich. Gerade einmal 7 Prozent der Autofahrer in Deutschland haben den Vergleich der Energiekosten bereits wahrgenommen. Dennoch sind sie ein entscheidendes Kaufargument: Für 70 Prozent der Autofahrer in Deutschland würden die Energiekosten eine sehr große oder große Rolle beim Kauf eines neuen Autos spielen. Seit 1. Oktober 2021 müssen größere Tankstellen mit mehr als sechs Mehrproduktzapfsäulen einen Energiekostenvergleich für Pkw aushängen. Autofahrer sollen so auf einen Blick sehen, zu welchen Kosten sie mit Benzin, Diesel, Erdgas, Autogas, Strom oder Wasserstoff unterwegs sind. Der Vergleich zeigt die Kosten der verschiedenen Energieträger pro 100 Kilometer Fahrstrecke. Doch wird der Energiekostenvergleich bisher zur Kenntnis genommen? Nur 7 Prozent der Autofahrer in Deutschland haben den Energiekostenvergleich wahrgenommen. Das ergab eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG) . "Der Energiekostenvergleich gibt den Verbrauchern die Chance zu erkennen, welche Kraftstoffalternative das Portmonee am wenigsten belastet", sagt der DVFG-Vorstandsvorsitzende Jobst-Dietrich Diercks. "Bei der Anschaffung eines neuen Pkw wird es sich für viele lohnen, zu einem kostengünstigeren Energieträger wie etwa Autogas zu wechseln." Energiekosten: Für 70 Prozent ein wichtiges Argument beim Neuwagenkauf Die Pflicht größerer Tankstellen, den Energiekostenvergleich auszuhängen, kommt bislang nur bei wenigen Autofahrern an: 92 Prozent der Befragten haben diese wichtige Information noch nicht wahrgenommen. Gleichzeitig besitzen die Energiekosten beim Kaufverhalten einen hohen Stellenwert: Für 24 Prozent der Befragten würden die Energiekosten eine sehr große Rolle beim Kauf eines neuen Autos spielen - für 46 Prozent eine große Rolle. "Die Energiekosten sind für 70 Prozent der Befragten ein wichtiges Argument beim Kauf eines Neuwagens. Wer besonders kostengünstig mobil sein möchte, sollte...

Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen bekommt neue Rechtsgrundlage Für Wohnmobile und Wohnwagen wird eine separate Prüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung verpflichtend

Berlin (ots) Zum 1. April 2022 streicht das Bundesverkehrsministerium (BMDV) die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie. Künftig wird eine eigenständige Prüfung für Wohnmobile und Wohnwagen unabhängig von der Hauptuntersuchung verpflichtend. Empfehlung des Experten vom Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG): Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen weiterhin nach jeweils zwei Jahren von einem zertifizierten Sachkundigen prüfen zu lassen. Zum 1. April 2022 streicht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie. Künftig ist sie als eine eigenständige Prüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) verpflichtend - und zwar nicht nur für Wohnmobile, sondern auch für Wohnwagen. Das BMDV schafft damit eine verlässliche Rechtsgrundlage, die Unsicherheit beseitigt. Denn bereits seit Januar 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 ausgesetzt. Damit entfiel bereits zu diesem Zeitpunkt die Prüfung der Flüssiggasanlage von Wohnmobilen innerhalb der HU. Dank neuer Rechtsgrundlage: Unabhängige Prüfer können Check übernehmen Mit der neuen Rechtsgrundlage schafft das Bundesverkehrsministerium Klarheit und nimmt die Prüfung der Flüssiggasanlage von Fahrzeugen von der Hauptuntersuchung aus. Sie bleibt damit außerhalb des rechtlich vorgegebenen Akkreditierungsrahmens. "Das bedeutet, dass künftig unabhängige Prüfinstitutionen die Überprüfung vornehmen können. Sie müssen sich dafür nicht vorab in einem aufwendigen Verfahren für ein spezielles System akkreditieren und können Verbrauchern somit die Serviceleistung günstiger anbieten", sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG). Empfehlung: Regelmäßige Prüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen "Bis die neue Rechtsgrundlage final steht, bleibt es sinnvoll, Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen weiterhin nach jeweils zwei Jahren von einem zertifizierten Sachkundigen prüfen zu lassen", rät Lau. Nach erfolgreicher Prüfung - der sogenannten G 607-Prüfung - stellt der Sachkundige...
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